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§ 260 UmwG 1995

Vorbereitung der Generalversammlung
Inhalt
  • ) In dem Geschäftsraum der formwechselnden Genossenschaft ist außer den sonst erforderlichen
  • sowie auf die Möglichkeit der Erhebung eines Widerspruchs und die sich daraus ergebenden Rechte
  • mit der Einberufung der Generalversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, diesen
  • Formwechsel als Gegenstand der Beschlußfassung in Textform anzukündigen. In der Ankü
  • ;ndigung ist auf die für die Beschlußfassung nach § 262 Abs. 1 erforderlichen Mehrheiten

§ 129 ZVG

Inhalt
  • im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten kann nicht zum Nachteil der Rechte, welche bestehen geblieben
  • Die Sicherungshypothek für die im § 10 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Ansprüche, für
  • die im § 10 Nr. 4 bezeichneten Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und für die

OLG Brandenburg - 3 U 145/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.09.2008
Inhalt
  • Ankündigung des H… W…, sich mit dem Kläger und Herrn B… in Verbindung zu setzen, ist möglich und nahe
  • reicht aus, um in dem Schriftsatz vom 17.08.2007 eine rechtswirksam erklärte Kündigung des Pachtvertrages
  • Flurstücks 318 der Flur 2 von H… berechtigt ist und dass die Beklagte zu 2. aus dem mit dem Beklagten zu
  • Pachtvertrages vom 06.05.1991 in Form der Verpachtung des Flurstücks 318 und mit der Besitzeinweisung der
  • Terminsprotokoll vom 10.06.2009. II. 14 Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Berufung bleibt ohne

LSG Berlin-Brandenburg - L 10 AL 148/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.01.2004
Inhalt
  • Klage zu Recht abgewiesen, da diese zwar zulässig, aber nicht begründet ist. Streitgegenstand ist nur
  • Fassung - diese Vorschrift ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch im Bereich der Arbeitsförderung
  • als "ausübende Künstlerin" eigenschöpferisch, wenn auch im Zusammenwirken mit anderen Künstlern, in
  • für einen Dienst-/Arbeitsvertrag gemäß § 611 BGB typisch ist, hinausgeht. Zu Recht gehen die
  • Arbeitslosengeld. Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der

BSG - B 1 KR 5/12 R

Bundessozialgericht vom 07.05.2013
Inhalt
  • Inanspruchnahme der in aller Regel mit hohen Kosten verbundenen Zahnersatzleistungen - auch im Interesse
  • Abs 1a des § 87 SGB V aufgenommen. Der Gesetzgeber wollte aber im Wesentlichen das geltende Recht
  • eines GKV-SolG, BT- Drucks 14/24 S 17 Nr 3 zu § 30 Abs 4 SGB V, im Kern fortgeführt in § 87 Abs 1a S 7
  • (rechtsähnlich im bürgerlichen Recht BGH NJW 1986, 2700). Der Versicherte kann, muss aber nicht diesen Weg
  • Nr 1 und 2 SGB V ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat (S 5). Hiervon ist die Beklagte im

LG Düsseldorf - 12 O 194/05

Landgericht Düsseldorf vom 13.12.2006
Inhalt
  • reicht. Dies gilt erst recht dann, wenn es sich – wie vorliegend – um ein in besonders starkem Maße
  • veröffentlicht worden. Das Prinzenpaar habe mit Saunabesuchern im Ruhebereich fotografiert werden
  • werde nur im Ruhebereich, in Sicherheit gewogen habe. Ein Betrag von 20.000,-- Euro erscheine in
  • g r ü n d e : 1516Die Klage ist lediglich zu einem Teil begründet; im Übrigen war sie abzuweisen
  • worden ist, Ersatz in Geld auch für immaterielle Schäden beanspruchen, wenn es sich um einen

§ 3 AÜG

Versagung
Inhalt
  • Recht gegründet ist oder die weder ihren satzungsmäßigen Sitz noch ihre
  • ;2.nach der Gestaltung seiner Betriebsorganisation nicht in der Lage ist, die üblichen
  • werden, wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
  • der in Absatz 4 genannten Staaten, die sich aufgrund eines internationalen Abkommens im
  • (1) Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme

“Bei uns im Betrieb gibt es kein Mobbing…”

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2015
Inhalt
  • 14.01.2015 (AZ: 7 ABR 95/12). Damit bekam der Betriebsrat eines in München ansässigen Unternehmens mit rund
  • 600 Beschäftigten von den obersten Arbeitsrichtern recht. Der Betriebsratsvorsitzende des elfköpfigen
  • , entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom
  • Seminar verzichtete. Doch als ihm in dem Betrieb abfällige Bemerkungen von Kollegen gegenüber einem
  • , die Kosten zu übernehmen. Die Seminargebühren sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in

§ 4 ServiceTPrV

Prüfungsinhalte
Inhalt
  • und Installation erfolgreich einsetzen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1
  • , instandzuhalten und zu reparieren. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Identifikation und
  • einsetzen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Funktionssicherung von Werkzeugen
  • ;hrungskontrolle für den Kundenauftrag vornehmen können. In diesem Rahmen können geprüft
  • die kostenbestimmenden Faktoren auch in schwierigen Fällen realistisch einschätzen, im Sinne

BPatG - 4 Ni 71/06

Bundespatentgericht vom 20.11.2007
Inhalt
  • . Prasch für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin
  • ; Ni 7, Bilder rechts oben bzw. unten auf 2. und 3. Seite) zum Querförderkanal mit Förderschnecke (Ni
  • . III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages
  • vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für
  • 10037534 vom 1. August 2000 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache

LG Trier - 3 O 156/03

Landgericht Trier vom 12.02.2004
Inhalt
  • Bürgerliches Recht LG Trier 12.02.2004 3 O 156/03 Zu den Anforderungen an den Umgang mit Pferden
  • Parallele zu dem im Straßenverkehr einzuhaltenden Sicherheitsabstand ist mit den Besonderheiten des
  • dem Antraben plötzlich rechts vor ihm gestoppt und im gleichen Augenblick nach hinten ausgeschlagen
  • Beklagten am 29.06.2003 gegen 17.45 Uhr in der Gemarkung „“ zwischen und entstanden ist und noch
  • 29.06.2003, bei dem der Kläger verletzt worden ist, gemäß § 833 S. 1 BGB dem Grunde nach in vollem Umfang

§ 1 BerlinFG

Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
Inhalt
  • Teil in Berlin (West) tätig geworden ist; 6.die unmittelbar mit dem Betrieb Berliner Film- und
  • geworden ist. Das gilt auch, wenn die in Satz 1 bezeichnete Leistung Bestandteil einer Werklieferung ist
  • Datenverarbeitung mit in Berlin (West) installierten Anlagen; 4.die Überlassung von in Berlin (West
  • Auswertung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes. (7) Werden in den Fällen der Abs
  • ür Film- und Fernsehateliers, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder

OLG Düsseldorf - 2 U 48/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 31.08.2006
Inhalt
  • gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist
  • gemacht. Als Inhaberin des in englischer Sprache abgefassten Klagepatents ist in die Patentrolle die
  • . von der Beklagten erhobene Nichtigkeitsklage ist vom Bundespatentgericht in erster Instanz abgewiesen
  • worden. Das Klagepatent ist unverändert mit den erteilten Ansprüchen aufrechterhalten worden. Auf
  • deutschen Fassung folgenden Wortlaut: 61. Schaumstoffgegenstand in Form eines länglichen Streifens mit

LSG Bayern - L 14 KG 39/99

Bayerisches Landessozialgericht vom 29.11.2002
Inhalt
  • , für längere Zeit in Indonesien zu bleiben. Sie wehre sich dagegen, dass sie nicht das Recht darauf
  • .1 Nrn.1 und 2 BKGG a.F.). Die Beklagte hat auch zu Recht die ehemalige Kindergeldbewilligung mit
  • , 42 SGB X). 2. Deutlicher als in erster Instanz ist zutage getreten, dass sich die Klägerin mit
  • ... Sie bezog in den Jahren 1994 und 1995 von der Beklagten Kindergeld für ihre drei im Zeitraum von
  • 1988 bis 1993 geborenen Kinder. Ende Januar 1994 ist sie mit den Familienangehörigen nach

LG Bonn - 1 O 362/07

Landgericht Bonn vom 16.03.2009
Inhalt
  • . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 O 362/07 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in
  • Schamwand abgetrennte Toilette wurde er erheblich in seinem Recht auf Wahrung der Intimsphäre verletzt
  • ). Hier ist dokumentiert, dass der Kläger in der Zeit bis zum ##.##.2003 um 15.04 Uhr mit einem weiteren
  • mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte, die in vergleichbaren