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§ 260 UmwG 1995
Vorbereitung der Generalversammlung
- Inhalt
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- ) In dem Geschäftsraum der formwechselnden Genossenschaft ist außer den sonst erforderlichen
- sowie auf die Möglichkeit der Erhebung eines Widerspruchs und die sich daraus ergebenden Rechte
- mit der Einberufung der Generalversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, diesen
- Formwechsel als Gegenstand der Beschlußfassung in Textform anzukündigen. In der Ankü
- ;ndigung ist auf die für die Beschlußfassung nach § 262 Abs. 1 erforderlichen Mehrheiten
§ 129 ZVG
- Inhalt
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- im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten kann nicht zum Nachteil der Rechte, welche bestehen geblieben
- Die Sicherungshypothek für die im § 10 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Ansprüche, für
- die im § 10 Nr. 4 bezeichneten Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und für die
OLG Brandenburg - 3 U 145/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.09.2008
- Inhalt
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- Ankündigung des H… W…, sich mit dem Kläger und Herrn B… in Verbindung zu setzen, ist möglich und nahe
- reicht aus, um in dem Schriftsatz vom 17.08.2007 eine rechtswirksam erklärte Kündigung des Pachtvertrages
- Flurstücks 318 der Flur 2 von H… berechtigt ist und dass die Beklagte zu 2. aus dem mit dem Beklagten zu
- Pachtvertrages vom 06.05.1991 in Form der Verpachtung des Flurstücks 318 und mit der Besitzeinweisung der
- Terminsprotokoll vom 10.06.2009. II. 14 Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Berufung bleibt ohne
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 AL 148/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.01.2004
- Inhalt
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- Klage zu Recht abgewiesen, da diese zwar zulässig, aber nicht begründet ist. Streitgegenstand ist nur
- Fassung - diese Vorschrift ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch im Bereich der Arbeitsförderung
- als "ausübende Künstlerin" eigenschöpferisch, wenn auch im Zusammenwirken mit anderen Künstlern, in
- für einen Dienst-/Arbeitsvertrag gemäß § 611 BGB typisch ist, hinausgeht. Zu Recht gehen die
- Arbeitslosengeld. Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der
BSG - B 1 KR 5/12 R
Bundessozialgericht vom 07.05.2013
- Inhalt
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- Inanspruchnahme der in aller Regel mit hohen Kosten verbundenen Zahnersatzleistungen - auch im Interesse
- Abs 1a des § 87 SGB V aufgenommen. Der Gesetzgeber wollte aber im Wesentlichen das geltende Recht
- eines GKV-SolG, BT- Drucks 14/24 S 17 Nr 3 zu § 30 Abs 4 SGB V, im Kern fortgeführt in § 87 Abs 1a S 7
- (rechtsähnlich im bürgerlichen Recht BGH NJW 1986, 2700). Der Versicherte kann, muss aber nicht diesen Weg
- Nr 1 und 2 SGB V ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat (S 5). Hiervon ist die Beklagte im
LG Düsseldorf - 12 O 194/05
Landgericht Düsseldorf vom 13.12.2006
- Inhalt
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- reicht. Dies gilt erst recht dann, wenn es sich – wie vorliegend – um ein in besonders starkem Maße
- veröffentlicht worden. Das Prinzenpaar habe mit Saunabesuchern im Ruhebereich fotografiert werden
- werde nur im Ruhebereich, in Sicherheit gewogen habe. Ein Betrag von 20.000,-- Euro erscheine in
- g r ü n d e : 1516Die Klage ist lediglich zu einem Teil begründet; im Übrigen war sie abzuweisen
- worden ist, Ersatz in Geld auch für immaterielle Schäden beanspruchen, wenn es sich um einen
§ 3 AÜG
Versagung
- Inhalt
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- Recht gegründet ist oder die weder ihren satzungsmäßigen Sitz noch ihre
- ;2.nach der Gestaltung seiner Betriebsorganisation nicht in der Lage ist, die üblichen
- werden, wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
- der in Absatz 4 genannten Staaten, die sich aufgrund eines internationalen Abkommens im
- (1) Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme
“Bei uns im Betrieb gibt es kein Mobbing…”
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2015
- Inhalt
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- 14.01.2015 (AZ: 7 ABR 95/12). Damit bekam der Betriebsrat eines in München ansässigen Unternehmens mit rund
- 600 Beschäftigten von den obersten Arbeitsrichtern recht. Der Betriebsratsvorsitzende des elfköpfigen
- , entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom
- Seminar verzichtete. Doch als ihm in dem Betrieb abfällige Bemerkungen von Kollegen gegenüber einem
- , die Kosten zu übernehmen. Die Seminargebühren sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in
§ 4 ServiceTPrV
Prüfungsinhalte
- Inhalt
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- und Installation erfolgreich einsetzen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1
- , instandzuhalten und zu reparieren. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Identifikation und
- einsetzen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Funktionssicherung von Werkzeugen
- ;hrungskontrolle für den Kundenauftrag vornehmen können. In diesem Rahmen können geprüft
- die kostenbestimmenden Faktoren auch in schwierigen Fällen realistisch einschätzen, im Sinne
BPatG - 4 Ni 71/06
Bundespatentgericht vom 20.11.2007
- Inhalt
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- . Prasch für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin
- ; Ni 7, Bilder rechts oben bzw. unten auf 2. und 3. Seite) zum Querförderkanal mit Förderschnecke (Ni
- . III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages
- vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für
- 10037534 vom 1. August 2000 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache
LG Trier - 3 O 156/03
Landgericht Trier vom 12.02.2004
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht LG Trier 12.02.2004 3 O 156/03 Zu den Anforderungen an den Umgang mit Pferden
- Parallele zu dem im Straßenverkehr einzuhaltenden Sicherheitsabstand ist mit den Besonderheiten des
- dem Antraben plötzlich rechts vor ihm gestoppt und im gleichen Augenblick nach hinten ausgeschlagen
- Beklagten am 29.06.2003 gegen 17.45 Uhr in der Gemarkung „“ zwischen und entstanden ist und noch
- 29.06.2003, bei dem der Kläger verletzt worden ist, gemäß § 833 S. 1 BGB dem Grunde nach in vollem Umfang
§ 1 BerlinFG
Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
- Inhalt
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- Teil in Berlin (West) tätig geworden ist; 6.die unmittelbar mit dem Betrieb Berliner Film- und
- geworden ist. Das gilt auch, wenn die in Satz 1 bezeichnete Leistung Bestandteil einer Werklieferung ist
- Datenverarbeitung mit in Berlin (West) installierten Anlagen; 4.die Überlassung von in Berlin (West
- Auswertung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes. (7) Werden in den Fällen der Abs
- ür Film- und Fernsehateliers, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
OLG Düsseldorf - 2 U 48/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 31.08.2006
- Inhalt
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- gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist
- gemacht. Als Inhaberin des in englischer Sprache abgefassten Klagepatents ist in die Patentrolle die
- . von der Beklagten erhobene Nichtigkeitsklage ist vom Bundespatentgericht in erster Instanz abgewiesen
- worden. Das Klagepatent ist unverändert mit den erteilten Ansprüchen aufrechterhalten worden. Auf
- deutschen Fassung folgenden Wortlaut: 61. Schaumstoffgegenstand in Form eines länglichen Streifens mit
LSG Bayern - L 14 KG 39/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.11.2002
- Inhalt
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- , für längere Zeit in Indonesien zu bleiben. Sie wehre sich dagegen, dass sie nicht das Recht darauf
- .1 Nrn.1 und 2 BKGG a.F.). Die Beklagte hat auch zu Recht die ehemalige Kindergeldbewilligung mit
- , 42 SGB X). 2. Deutlicher als in erster Instanz ist zutage getreten, dass sich die Klägerin mit
- ... Sie bezog in den Jahren 1994 und 1995 von der Beklagten Kindergeld für ihre drei im Zeitraum von
- 1988 bis 1993 geborenen Kinder. Ende Januar 1994 ist sie mit den Familienangehörigen nach
LG Bonn - 1 O 362/07
Landgericht Bonn vom 16.03.2009
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 O 362/07 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in
- Schamwand abgetrennte Toilette wurde er erheblich in seinem Recht auf Wahrung der Intimsphäre verletzt
- ). Hier ist dokumentiert, dass der Kläger in der Zeit bis zum ##.##.2003 um 15.04 Uhr mit einem weiteren
- mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte, die in vergleichbaren