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BGH - XI ZR 15/01
Bundesgerichtshof vom 17.07.2001
- Inhalt
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- des Guthabens auf dem Girokonto in Höhe von 10.846,11 DM nebst Zinsen ist in den Vorinstanzen
- Differenzgeschäfte Rdn. 390, 393 f.; Breit, in: Düringer/Hachenburg, HGB 3. Aufl. §§ 373-382 Anhang II Anm. 185
- Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 289/96, WM 1998, 67, 69, insoweit in BGHZ 137, 153 ff
- abhängig. Die Vorschrift ist zwar durch das am 1. August 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des
- des Vertragspartners voll verbindlich war (vgl. RGZ 140, 132, 135 f.). Auch in diesen Fällen ist
BGH - Xa ZB 39/08
Bundesgerichtshof vom 17.12.2009
- Inhalt
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- Vertreter im Rechtsbeschwerdeverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 88 Abs. 2 ZPO nicht zu prüfen
- rechtliches Gehör das Recht einer am Verfahren beteiligten Partei, sich in dieser Verhandlung zu äußern
- Regelung in § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren nur mehr mit der Maßgabe
- 2006 in Kraft getreten. Gleichwohl ist § 59 Abs. 3 Satz 1 PatG in der seit dem 1. Juli 2006
- hat. Abweichend ist allerdings die Rechtslage im Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem
Das Hundegebell aus dem Tierheim und der Nachbar vor dem Oberverwaltungsgericht
martina heck vom 05.05.2014
- Inhalt
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- Oberverwaltungsgericht NRW, zu Recht auf den Standpunkt gestellt, diese Prognose sei valide. Der in
- Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Tierheim im Wesentlichen mit der Begründung
- Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt
- wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht
- schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB in Gestalt von Geräuschimmissionen
KG Berlin - 5 U 68/07
Kammergericht vom 08.05.2007
- Inhalt
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- . Mit Recht ist die Beklagte erstinstanzlich zur Unterlassung verurteilt worden. Der Senat verweist
- ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit den folgenden Ergänzungen
- ) verwiesen. Die im September 2006 in Berlin eröffnete Filiale der Beklagten (und damit die
- nicht wissen, dass es solche Filialen gibt. Dies ist - wie das Landgericht aus eigener Anschauung mit
- Recht festgestellt hat, und was auch der Senat aus eigener Anschauung nicht anders beurteilt - ein
§ 29 WehrPflG
Entlassung
- Inhalt
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- kalendermäßig bestimmt ist oder die vor Ablauf der im Einberufungsbescheid festgesetzten
- (1) Ein Soldat, der nach Maßgabe dieses Gesetzes Wehrdienst leistet, ist mit Ablauf der f
- erster Teilsatz gilt nicht, wenn 1.der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist,2.eine Wehr
- anerkannt ist, soweit er nicht nach § 19 Absatz 2 des Zivildienstgesetzes in den Zivildienst ü
- . Das Recht des Soldaten, darüber hinaus Gutachten von Ärzten seiner Wahl einzuholen
OLG Brandenburg - 12 U 36/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.02.2010
- Inhalt
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- worden ist. Der Klägerin war es im Herbst 2007 wegen des absackenden Untergrundes nicht möglich, mit
- Nr. 1 Abs. 2 VOB/B in Verbindung mit dem Vertrag vom 05.09.2007 ist vorliegend entsprechend § 645
- einigen, so richten sich die Rechte des Auftragnehmers danach, welche Rechte er im Zeitpunkt der
- Bauvorhaben BAB … Anschlussstelle J… in Anspruch, wobei der Vertrag im Wesentlichen nicht durchgeführt
- Linie darüber, in wessen Risikosphäre das Scheitern der Leistungen der Klägerin im Herbst 2007 fällt
VG Köln - 24 K 2381/09
Verwaltungsgericht Köln vom 21.04.2010
- Inhalt
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- um in Einklang mit europäischem Recht stehende Zulassungen mit der Folge, dass diese Zulassungen
- mg Dienogest und 50 µg Ethinylestradiol gemäß EG-Recht-Überleitungsverordnung in der Bundesrepublik
- Arzneimittel zu Recht gemäß § 25 Abs. 4 Satz 3 AMG versagt. Hiernach ist die Zulassung (zwingend) zu
- /EG gehandelt. Durch die EG-Recht-Überleitungsverordnung wurden vielmehr die auf dieser Grundlage im
- Rechtsstandpunkt im Ansatz etwas herleiten könnte. Denn jedenfalls ist diese Verknüpfung mit dem
OLG Oldenburg - 5 U 90/93
Oberlandesgericht Oldenburg vom 11.01.1994
- Inhalt
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- eines Maklerangebotes reicht für die Bejahung einer stillschweigenden Annahme in aller Regel
- zustandegekommen ist. Im übrigen wäre ein solcher Lohnanspruch gemäß § 654 BGB verwirkt, weil die Klägerin den
- Verkäuferseite Maklerprovision erhält. Mit dem Landgericht ist auch der Senat der Auffassung, daß nach der
- Bundesgerichtshofs, von der auch nur in Randfragen abzuweichen keinerlei Grund ersichtlich ist, hat ein
- Besprechung bei der Fa. Concept, wie sie sich nach der Beweisaufnahme darstellt, hat das Landgericht zu Recht
LSG Sachsen - L 3 AL 8/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 08.03.2001
- Inhalt
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- gewesen, wenn der Bescheid im Vergleich zum Vorbescheid erneut einen Eingriff in die Rechte des Klägers
- § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufzuheben, soweit in den
- fehlerhafter Anhörung rechtswidrig. Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines
- befindet sich in den Akten der Beklagten nicht. Jedoch ist ein Vermerk vom 28.02.1997 vorhanden, dass dem
- worden sei. Mit einer im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Beklagten abgegebenen
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 1371/05 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.11.2005
- Inhalt
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- Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen, zu Recht abgelehnt. 2Nach § 86b Abs. 2 SGG sind einstweilige
- erhalten. Bei der Leistungsgewährung ist indes nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB II Einkommen zu
- berücksichtigen. Welches Einkommen zu berücksichtigen ist, regelt § 11 SGB II. Nach dessen Absatz 1 Satz 1 sind
- im Rahmen eines Leistungs-, oder aber Erstattungsstreits zu klären war bzw. ist. Zum anderen hat das
- Jahre 2003 nicht über Rechtsfragen entscheiden könnte, die sich zum einen aus erst im Jahre 2005 in
VG Gießen - 8 K 4083/09.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 18.08.2010
- Inhalt
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- Sonderung gegeben. Das Fehlen einer Sonderung müsse im vorliegenden Fall erst recht gegeben sein
- Kläger betreibt im Erdgeschoss des Anwesens in der D- Straße in B-Stadt die drei Gaststättenbetriebe
- Bauordnungsamt der Beklagten die Nutzungsänderung in drei Gaststätten. Im Rahmen der Antragsprüfung beteiligte
- , die Besucher im Gaststättenbetrieb des Klägers würden nicht in erster Linie zur Wahrnehmung
- Mitarbeiter der Beklagten mit dem Kläger und dessen Brüdern bestätigt, in denen diese mehrfach
LSG Nordrhein-Westfalen - R 2/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.05.2008
- Inhalt
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- eingelegte Berufung der Beklagten ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht und mit bereits eingehender
- , bezogen auf die Rechte und Pflichten in den einzelnen Zeitintervallen, ein Beschäftigungsverhältnis
- gegenseitige Rechte und Pflichten, wie sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestehen
- Übereinstimmung mit den Studieninhalten geprüft. Im Falle einer Ablehnung der Praktikumsinhalte durch den
- Studientrimesters, in dem keine Projekt- oder Diplomarbeit angefertigt wird, ist ein schriftlicher
OLG Köln - 2 Wx 13/98
Oberlandesgericht Köln vom 30.12.1998
- Inhalt
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- 1) waren Eigentümer eines Grundbesitzes mit 104 Wohnungen in der M.er Straße in W., eingetragen im
- seinem Antwortfax oder in anderer Weise klarstellen müssen. Das bloße Informationsinteresse reicht
- Erwerb verhandelt, die auch weiterhin am Kauf interessiert war und mit dem Erwerber B. in der Folgezeit
- weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung
- vorzubereiten. Es ist sogar bereits ein in Aussicht genommener Beurkundungstermin genannt. 21Außerdem
OLG Köln - 2 WX 13/98
Oberlandesgericht Köln vom 30.12.1998
- Inhalt
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- 1) waren Eigentümer eines Grundbesitzes mit 104 Wohnungen in der M.er Straße in W., eingetragen im
- seinem Antwortfax oder in anderer Weise klarstellen müssen. Das bloße Informationsinteresse reicht
- Erwerb verhandelt, die auch weiterhin am Kauf interessiert war und mit dem Erwerber B. in der Folgezeit
- weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung
- vorzubereiten. Es ist sogar bereits ein in Aussicht genommener Beurkundungstermin genannt. 21Außerdem
Reisezeit = Arbeitszeit? Immer wieder Streitthema!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 18.10.2018
- Inhalt
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- 553/17). Der Kläger ist technischer Mitarbeiter eines Unternehmens in Rheinland-Pfalz, das sich auf
- wechselnde Baustellen im In- und Ausland zuständig, insbesondere für den Schallschutz bei
- -Class an. Auf eigenen Wunsch flog der Bauleiter jedoch in der Business-Class, mit einem
- einschließlich eines Überstundenzuschlags. Das BAG gab ihm nun zumindest teilweise recht. Zur Begründung
- praktische Anwendung durch Sie im Unternehmen zu ermöglichen. Mein Angebot ist individuell zugeschnitten