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FG Hessen - 1 K 2193/05

Hessisches Finanzgericht vom 19.09.2006
Inhalt
  • 1995 gegründete Stiftung liechtensteinischen Rechts mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein. Sie ist die
  • Klägerin als juristische Person liechtensteinischen Rechts mit Sitz in Vaduz auch Begünstigte der
  • weiter anzuwenden. 9In den Fällen, in denen eine nach nationalem Recht als verfassungswidrig erkannte
  • des GG noch ein Verstoß gegen EU-Recht gesehen werden. Im Einzelnen wird auf die Klageerwiderung vom
  • im Inland als Steuerinländer anzusehen ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG). 21 Der in Spanien gelegene

Facebook: Der zukünftige Internetpranger?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 05.03.2013
Inhalt
  • Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht einer Person auf Selbstbestimmung. Dazu gehört auch, in gewählter
  • Schuldner in einer für jedermann zugänglichen Quelle genannt und dadurch in seinem Recht auf Anonymität
  • Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der
  • Facebook-Nutzer als „soziales Wesen“ im Austausch mit anderen Menschen in die Öffentlichkeit und
  • , wenn bekannt ist, dass der Schuldner gegen den Anspruch Einwendungen erheben wird. In diesem Fall, so

VG Neustadt - 4 K 596/07.NW

Verwaltungsgericht Neustadt vom 27.08.2007
Inhalt
  • Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist
  • aufgehoben. In der Folgezeit wurde die Französische Republik nach deutschem Recht als Eigentümerin der
  • verpflichten. Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Beklagte zu Recht auf der Grundlage des
  • Hoheitsgebiet, in dem deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung findet. Zwar war der ...wald durch
  • vereinbarungsgemäß nach deutschem Recht als Eigentümerin der in der Verbalnote genannten Bereiche des

BGH - VIII ZR 54/04

Bundesgerichtshof vom 06.04.2005
Inhalt
  • Recht, einen mit einem Mieter abgeschlossenen Vertrag einseitig abzuändern. Etwas anderes folge auch
  • ausdrückliche Regelung im Mietvertrag vorhanden ist, bedarf es hierfür einer nachträglichen Einigung mit dem
  • Mieter. Die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter danach kein Recht, den mit den Mietern
  • mit Wärme und Warmwasser erbringt, beschränkt ist (Lammel in: Schmidt-Futterer aaO, Rdnr. 17 und 18
  • ruhen im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auch die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus § 7

§ 328 AktG

Beschränkung der Rechte
Inhalt
  • Unternehmens ausgeübt werden. Dies gilt nicht für das Recht auf neue Aktien bei einer
  • geworden ist.(3) In der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft kann ein
  • nach § 20 Abs. 3 oder § 21 Abs. 1 gemacht hat, Rechte aus den Anteilen, die ihm an dem
  • wechselseitigen Beteiligung bekannt geworden ist oder ihm das andere Unternehmen eine Mitteilung
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. § 16 Abs. 4 ist anzuwenden.(2) Die Beschränkung

§ 92 KAGB

Sondervermögen
Inhalt
  • Recht erwirbt.(3) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft darf mehrere Sondervermögen bilden. Diese
  • Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Grund eines zum Sondervermögen gehörenden Rechts oder durch ein
  • ßgabe der Anlagebedingungen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder im Miteigentum
  • der Anleger stehen. Das Sondervermögen ist von dem eigenen Vermögen der
  • Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt zu halten.(2) Zum Sondervermögen gehört auch alles, was die

§ 47 BBergG

Benutzung fremder Grubenbaue
Inhalt
  • leisten.(4) In Streitfällen entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde über das Recht zur Benutzung.
  • (1) Der Gewinnungsberechtigte hat das Recht, fremde unter Tage errichtete Baue (Grubenbaue) zu
  • , wenn der Grubenbau vom anderen Berechtigten nicht mehr benutzt wird; in diesem Fall trägt der
  • Gewinnung bergfreier oder grundeigener Bodenschätze benutzt werden.(2) Ist eine zweckmä
  • wesentlich beeinträchtigt, so ist dieser verpflichtet, die Veränderung nach eigener Wahl entweder

§ 5m BinSchPRG

Inhalt
  • anzuwendende Recht anzuwenden, wenn im Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses 1.das Schiff, f
  • ßnahmen für ein im Bereich solcher Gewässer in Gefahr befindliches Binnen- oder
  • ;ber die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt - CLNI (BGBl. 1998 II S. 1643
  • üche wegen der Tötung oder Verletzung von Reisenden nach dem nach Internationalem Privatrecht anzuwendenden Recht.
  • dem Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der

Anlage I Kap X F II EinigVtr

Anlage I Kapitel X Sachgebiet F - Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht Abschnitt II
Inhalt
  • jeweils Satz 2 gestrichen. b)In § 6 Abs. 5 werden folgende Nummern angefügt:"4.Personen, die bis
  • oder begonnen haben und danach nach dem dort bisher geltenden Recht abschließen." 2
  • oder begonnen haben und sie danach nach dem dort bisher geltenden Recht abschließen."
  • Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben oder ergänzt: 1.Fleischhygienegesetz in der Fassung der
  • Bekanntmachung vom 24. Februar 1987 (BGBl. I S. 649):a)In § 4 Abs. 1 Nr. 11 und 12 wird

LG Düsseldorf - 12 O 51/10

Landgericht Düsseldorf vom 29.09.2010
Inhalt
  • der Antragsteller. 22Die Antragsgegner werden zu Recht gemäß § 97 UrhG auf Unterlassung in Anspruch
  • Antragstellern die Rechte am Text und der Komposition des streitgegenständlichen Titels zustehen. Im
  • Beschluss am 01.03.2010 zugestellt worden ist, haben mit Schriftsatz vom 06.04.2010 Widerspruch eingelegt
  • h e i d u n g s g r ü n d e : 1213Die einstweilige Verfügung ist mit der aus dem Tenor
  • gemacht. I. 1516Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist gegeben, § 32 ZPO, §§ 104, 105 UrhG in

BGH - I ZR 134/00

Bundesgerichtshof vom 14.11.2002
Inhalt
  • hat die die Klage abweisende Entscheidung des Landgerichts mit Recht bestätigt. Es hat sich dabei in
  • Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG in das nationale Recht sowie des zu dieser Richtlinie am 11. März 1999
  • Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 950, ber. S. 3512) in das nationale Recht umgesetzt worden und
  • Zweifel zieht, auf der Grundlage der vorstehend angeführten Rechtsprechung des Senats mit Recht
  • Veranlassung. 2. Das Berufungsgericht hat mit Recht auch den zweitinstanzlichen Hilfsvortrag der

Serie zum Thema Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Teil 2

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.10.2019
Inhalt
  • Rechte – etwa bei Urlaub, Kündigung und Arbeitszeiten. Wie genau diese Rechte im Arbeitsalltag
  • werden. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird
  • Arbeitnehmer und Bewerber vor allem in folgenden Situationen untersagt: im Bewerbungsverfahren und
  • Qualifikationen verfügt (§ 165 Satz 3 SGB IX). Im Vorstellungsgespräch gilt, dass der
  • Bewerber nach der Rechtsprechung ein „Recht zur Lüge“. Eine nicht wahrheitsgemäße Antwort darf der

SozG Lüneburg - S 25 AS 145/06 ER

Sozialgericht Lüneburg vom 28.03.2006
Inhalt
  • den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist
  • ermittelbar. Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens wird daher die rechte Spalte der Wohngeldtabelle zu
  • von 975,00 EUR (3 Kaltmieten á 325,00 EUR) zusammen mit der ersten Monatsmiete zu zahlen ist. Der
  • ersichtlich - bislang nicht entschieden worden ist. Mit Schriftsatz vom 6. Februar 2006 hat der
  • bewegliches System (Meyer- Ladewig, SGG, Rdnrn. 27 und 29 m.w.N.): Ist die Klage in der Hauptsache

BGH - I ZR 217/10

Bundesgerichtshof vom 13.12.2012
Inhalt
  • . 4Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte habe durch die Schaltung ihrer Anzeige das Recht an der
  • pralinen“ für ihre Werbezwecke ausgewählt. 183. Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass
  • , weil es sich bei der Klagemarke um eine Wort-Bildmarke handelt. Es hat mit Recht angenommen, dass
  • , ob es von Bedeutung ist, ob die Anzeige in der Trefferliste oder im Anzeigenblock erscheint, als
  • Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der unter

BGH - 3 StR 404/01

Bundesgerichtshof vom 19.07.2001
Inhalt
  • geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig ist, b) in
  • den Fällen II. 2 und 3 der Urteilsgründe sowie im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen
  • - mitteln (Fall II. 1 der Urteilsgründe) sowie wegen "unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
  • in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang Erfolg. 1. Im Fall II. 1 der Urteilsgründe hat der
  • nicht. Zwar hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in