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FG Hessen - 1 K 2193/05
Hessisches Finanzgericht vom 19.09.2006
- Inhalt
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- 1995 gegründete Stiftung liechtensteinischen Rechts mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein. Sie ist die
- Klägerin als juristische Person liechtensteinischen Rechts mit Sitz in Vaduz auch Begünstigte der
- weiter anzuwenden. 9In den Fällen, in denen eine nach nationalem Recht als verfassungswidrig erkannte
- des GG noch ein Verstoß gegen EU-Recht gesehen werden. Im Einzelnen wird auf die Klageerwiderung vom
- im Inland als Steuerinländer anzusehen ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG). 21 Der in Spanien gelegene
Facebook: Der zukünftige Internetpranger?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 05.03.2013
- Inhalt
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- Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht einer Person auf Selbstbestimmung. Dazu gehört auch, in gewählter
- Schuldner in einer für jedermann zugänglichen Quelle genannt und dadurch in seinem Recht auf Anonymität
- Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der
- Facebook-Nutzer als „soziales Wesen“ im Austausch mit anderen Menschen in die Öffentlichkeit und
- , wenn bekannt ist, dass der Schuldner gegen den Anspruch Einwendungen erheben wird. In diesem Fall, so
VG Neustadt - 4 K 596/07.NW
Verwaltungsgericht Neustadt vom 27.08.2007
- Inhalt
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- Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist
- aufgehoben. In der Folgezeit wurde die Französische Republik nach deutschem Recht als Eigentümerin der
- verpflichten. Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Beklagte zu Recht auf der Grundlage des
- Hoheitsgebiet, in dem deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung findet. Zwar war der ...wald durch
- vereinbarungsgemäß nach deutschem Recht als Eigentümerin der in der Verbalnote genannten Bereiche des
BGH - VIII ZR 54/04
Bundesgerichtshof vom 06.04.2005
- Inhalt
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- Recht, einen mit einem Mieter abgeschlossenen Vertrag einseitig abzuändern. Etwas anderes folge auch
- ausdrückliche Regelung im Mietvertrag vorhanden ist, bedarf es hierfür einer nachträglichen Einigung mit dem
- Mieter. Die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter danach kein Recht, den mit den Mietern
- mit Wärme und Warmwasser erbringt, beschränkt ist (Lammel in: Schmidt-Futterer aaO, Rdnr. 17 und 18
- ruhen im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auch die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus § 7
§ 328 AktG
Beschränkung der Rechte
- Inhalt
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- Unternehmens ausgeübt werden. Dies gilt nicht für das Recht auf neue Aktien bei einer
- geworden ist.(3) In der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft kann ein
- nach § 20 Abs. 3 oder § 21 Abs. 1 gemacht hat, Rechte aus den Anteilen, die ihm an dem
- wechselseitigen Beteiligung bekannt geworden ist oder ihm das andere Unternehmen eine Mitteilung
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. § 16 Abs. 4 ist anzuwenden.(2) Die Beschränkung
§ 92 KAGB
Sondervermögen
- Inhalt
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- Recht erwirbt.(3) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft darf mehrere Sondervermögen bilden. Diese
- Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Grund eines zum Sondervermögen gehörenden Rechts oder durch ein
- ßgabe der Anlagebedingungen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder im Miteigentum
- der Anleger stehen. Das Sondervermögen ist von dem eigenen Vermögen der
- Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt zu halten.(2) Zum Sondervermögen gehört auch alles, was die
§ 47 BBergG
Benutzung fremder Grubenbaue
- Inhalt
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- leisten.(4) In Streitfällen entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde über das Recht zur Benutzung.
- (1) Der Gewinnungsberechtigte hat das Recht, fremde unter Tage errichtete Baue (Grubenbaue) zu
- , wenn der Grubenbau vom anderen Berechtigten nicht mehr benutzt wird; in diesem Fall trägt der
- Gewinnung bergfreier oder grundeigener Bodenschätze benutzt werden.(2) Ist eine zweckmä
- wesentlich beeinträchtigt, so ist dieser verpflichtet, die Veränderung nach eigener Wahl entweder
§ 5m BinSchPRG
- Inhalt
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- anzuwendende Recht anzuwenden, wenn im Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses 1.das Schiff, f
- ßnahmen für ein im Bereich solcher Gewässer in Gefahr befindliches Binnen- oder
- ;ber die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt - CLNI (BGBl. 1998 II S. 1643
- üche wegen der Tötung oder Verletzung von Reisenden nach dem nach Internationalem Privatrecht anzuwendenden Recht.
- dem Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der
Anlage I Kap X F II EinigVtr
Anlage I Kapitel X
Sachgebiet F - Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
Abschnitt II
- Inhalt
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- jeweils Satz 2 gestrichen. b)In § 6 Abs. 5 werden folgende Nummern angefügt:"4.Personen, die bis
- oder begonnen haben und danach nach dem dort bisher geltenden Recht abschließen." 2
- oder begonnen haben und sie danach nach dem dort bisher geltenden Recht abschließen."
- Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben oder ergänzt: 1.Fleischhygienegesetz in der Fassung der
- Bekanntmachung vom 24. Februar 1987 (BGBl. I S. 649):a)In § 4 Abs. 1 Nr. 11 und 12 wird
LG Düsseldorf - 12 O 51/10
Landgericht Düsseldorf vom 29.09.2010
- Inhalt
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- der Antragsteller. 22Die Antragsgegner werden zu Recht gemäß § 97 UrhG auf Unterlassung in Anspruch
- Antragstellern die Rechte am Text und der Komposition des streitgegenständlichen Titels zustehen. Im
- Beschluss am 01.03.2010 zugestellt worden ist, haben mit Schriftsatz vom 06.04.2010 Widerspruch eingelegt
- h e i d u n g s g r ü n d e : 1213Die einstweilige Verfügung ist mit der aus dem Tenor
- gemacht. I. 1516Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist gegeben, § 32 ZPO, §§ 104, 105 UrhG in
BGH - I ZR 134/00
Bundesgerichtshof vom 14.11.2002
- Inhalt
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- hat die die Klage abweisende Entscheidung des Landgerichts mit Recht bestätigt. Es hat sich dabei in
- Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG in das nationale Recht sowie des zu dieser Richtlinie am 11. März 1999
- Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 950, ber. S. 3512) in das nationale Recht umgesetzt worden und
- Zweifel zieht, auf der Grundlage der vorstehend angeführten Rechtsprechung des Senats mit Recht
- Veranlassung. 2. Das Berufungsgericht hat mit Recht auch den zweitinstanzlichen Hilfsvortrag der
Serie zum Thema Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Teil 2
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.10.2019
- Inhalt
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- Rechte – etwa bei Urlaub, Kündigung und Arbeitszeiten. Wie genau diese Rechte im Arbeitsalltag
- werden. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird
- Arbeitnehmer und Bewerber vor allem in folgenden Situationen untersagt: im Bewerbungsverfahren und
- Qualifikationen verfügt (§ 165 Satz 3 SGB IX). Im Vorstellungsgespräch gilt, dass der
- Bewerber nach der Rechtsprechung ein „Recht zur Lüge“. Eine nicht wahrheitsgemäße Antwort darf der
SozG Lüneburg - S 25 AS 145/06 ER
Sozialgericht Lüneburg vom 28.03.2006
- Inhalt
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- den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist
- ermittelbar. Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens wird daher die rechte Spalte der Wohngeldtabelle zu
- von 975,00 EUR (3 Kaltmieten á 325,00 EUR) zusammen mit der ersten Monatsmiete zu zahlen ist. Der
- ersichtlich - bislang nicht entschieden worden ist. Mit Schriftsatz vom 6. Februar 2006 hat der
- bewegliches System (Meyer- Ladewig, SGG, Rdnrn. 27 und 29 m.w.N.): Ist die Klage in der Hauptsache
BGH - I ZR 217/10
Bundesgerichtshof vom 13.12.2012
- Inhalt
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- . 4Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte habe durch die Schaltung ihrer Anzeige das Recht an der
- pralinen“ für ihre Werbezwecke ausgewählt. 183. Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass
- , weil es sich bei der Klagemarke um eine Wort-Bildmarke handelt. Es hat mit Recht angenommen, dass
- , ob es von Bedeutung ist, ob die Anzeige in der Trefferliste oder im Anzeigenblock erscheint, als
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der unter
BGH - 3 StR 404/01
Bundesgerichtshof vom 19.07.2001
- Inhalt
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- geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig ist, b) in
- den Fällen II. 2 und 3 der Urteilsgründe sowie im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen
- - mitteln (Fall II. 1 der Urteilsgründe) sowie wegen "unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
- in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang Erfolg. 1. Im Fall II. 1 der Urteilsgründe hat der
- nicht. Zwar hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in