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§ 28 VwVfG

Anhörung Beteiligter
Inhalt
  • (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem
  • nicht geboten ist, insbesondere wenn 1.eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im
  • gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer
  • ;r die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde; 3.von den tatsä
  • ;chlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat

§ 2 BNV

Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet
  • (1) Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist jede für den Bund, ein Land oder
  • ;gen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist, 3.natürliche oder juristische
  • ätigkeit; ausgenommen ist eine Nebentätigkeit für öffentlich-rechtliche
  • Religionsgesellschaften oder deren Verbände.(2) Einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst steht

§ 70 FamFG

Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
Inhalt
  • Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat.(2) Die Rechtsbeschwerde ist
  • einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist ohne Zulassung statthaft in 1.Betreuungssachen zur
  • anordnet. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 ist die Rechtsbeschwerde abweichend von Satz 2 auch
  • zuzulassen, wenn 1.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder2.die Fortbildung des Rechts
  • (1) Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das

VerfGH Berlin - n VerfGH 115/02

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • im Hinblick auf die Gerichtskosten beantragt zu haben. Mit Schreiben vom 15. April 2002 erwiderte die
  • könne. Die Beschwerdeführerin wohne in ihrem eigenen Haus, dessen Wert sie mit 250.000.- DM beziffere
  • ArbGG in der seit 1. Januar 2005 geltenden Fassung und BAG, DB 2005, 1472). 21 b) Ihre Zulässigkeit im
  • willkürlich. Art. 10 Abs. 1 VvB ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Rechtslage in krasser
  • Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet worden ist (Beschluß vom 25. April 1994 – VerfGH 34/94

BGH - XI ZR 299/99

Bundesgerichtshof vom 09.05.2000
Inhalt
  • Sicherungsabrede geltend machen darf (vgl. Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 3. Aufl. Rdn
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 299/99 vom 9. Mai 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja
  • Gründe: Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch
  • Zustimmung zur Löschung der zugunsten des Beklagten eingetragenen Grundschuld mit der Begründung
  • , weder entstanden sei noch in Zukunft entstehen könne. Diese Auslegung der Sicherungsabrede, einer

Markenschutz für Red Bull?

Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 07.12.2017
Inhalt
  • ügen Farbkombinationen?Farbkombinationen anzumelden ist im Markenrecht schwierig. Es leuchtet ein
  • Eintragung der blau-silbernen Kombination und bekam vom Europäischen Gericht (EuG) nun Recht
  • , die Marke Red Bull. Jeder kennt die putzige Werbung mit dem Mann, der Flüüüügel
  • bekommt. Jeder kennt die Minis, die mit großen Red Bull Dosen auf dem Dach durch's Land
  • gewonnen zu haben. Vodka Red Bull ist ein eigener Cocktail geworden. Als Vorreiter der gesamten

OLG Frankfurt - 8 U 199/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.01.2007
Inhalt
  • Oberkieferbrücke ist rechts als Freiendbrücke mit zwei distalen (körperfernen) Brückenpfeilern für die
  • konkretisierten Fassung begründet. Das Landgericht hat zwar mit Recht darauf hingewiesen, dass die mit dem
  • verpflichtet ist, jeden weiteren Schaden aus der streitgegenständlichen Behandlung der Klägerin mit
  • Klägerin letztmalig in die Behandlung des Beklagten. Sie war mit dem Ergebnis seiner Arbeiten
  • wie der Privatgutachter - bestätigt, dass die Planung des Zahnersatzes mit Freiendbrücken im Ober- wie

SozG Karlsruhe - S 4 SO 3797/09 R

Sozialgericht Karlsruhe vom 01.02.2011
Inhalt
  • 14. Oktober 2005 (mit Nebenkosten in Höhe von 933,55 EUR), vom 5. Februar 2007 (Heizkosten in Höhe
  • , dass er die Klägerin im Juni 2006 über eine Annonce in der Pforzheimer Zeitung unter dem Namen Lisa
  • genommen und ihr dafür im Jahre 2006 Bargeld in Höhe von 4.190,-- EUR bezahlt. Er wisse auch, dass die
  • Klägerin über keinen Pkw verfügt habe. Im Jahre 2007 habe er, der Zeuge M., der Klägerin 2.050,-- EUR in
  • wandte die Klägerin nach einem Aktenvermerk der Beklagten ein, sie habe den Zeugen M. im Klinikum N. in C

Anlage FahrlAusbO 2012

(zu § 2 Absatz 1)Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Inhalt
  • Verkehrsverhalten im Straßenverkehr, unterschiedliche moralische Argumentationsniveaus in der
  • OrdnungswidrigkeitenMaterielles Recht, Verfahrensrecht1.2.3Entziehung der Fahrerlaubnis und
  • (Entstehung, Bedeutung, Funktion); Verwaltungsrechtsschutz: Rechte und Möglichkeiten des Bürgers; formelle
  • mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut
  • gemacht.FahrenFahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen

OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 462/01

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.09.2001
Inhalt
  • Zulassungsverfahrens. G r ü n d e : 1Der zulässige Antrag ist nicht begründet. 2Aus den im
  • , dass es sich bei dem Anhänger um ein Fahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts handelt. Es ist
  • - wie das Verwaltungsgericht zu Recht feststellt - an die Benutzer der A1 richtet. Dementsprechend
  • ist entgegen den Ausführungen im Zulassungsantrag davon auszugehen, dass der Kläger eine zumindest
  • Aussage ist ein weiteres Indiz dafür, dass die im Zulassungsantrag aufgestellte Behauptung, er habe

BGH - IX ZR 234/02

Bundesgerichtshof vom 05.04.2001
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 234/02 vom 18. März 2004 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
  • Aufrechnungslage in inkongruenter Weise begründet wird, wenn der Gläubiger – wie im Streitfall – keinen
  • gelten im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die Frage, ob die Aufrechnungslage in anfechtbarer
  • Rahmen von § 133 InsO ist durch die Senatsurteile vom 17. Juli 2003 (IX ZR 272/02, ZIP 2003, 1799
  • Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen

„Mietpreisbremse“ in Berlin ab 1.6. – politisch gewollter Rechtsbruch?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 30.04.2015
Inhalt
  • , dass also in allen Teilen Berlins die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
  • Wohnungsknappheit in weniger angesagten Stadtteilen! Dass Berlin die Mietpreisbremse politisch will, ist klar
  • . nur für 5 Jahre, 2. (vorerst) nur in Berlin, 3. nicht im Neubau, 4. nicht für Indexmieten und 5
  • Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin
  • Inzwischen ging es durch alle Blätter: Der „GroKo“ in Berlin konnte es nicht schnell genug gehen

BGH - IX ZB 40/13

Bundesgerichtshof vom 10.10.2013
Inhalt
  • . Die Begründung neuer Rechte sei mit einem derartigen Vorbehalt nicht verbunden. 73. Diese
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 40/13 vom 10. Oktober 2013 in dem Insolvenzverfahren
  • sofortige Beschwerde des vormaligen Insolvenzverwalters ist erfolglos geblieben. Mit seiner vom
  • Rechtsbeschwerdeführer ist Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und Begründung der
  • und auch im Übrigen zulässig. Sie ist begründet und führt zur Aufhebung der angefochtenen

OLG Frankfurt - 12 W 11/09

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.02.2009
Inhalt
  • Rechnung SV1 vom 6. Februar 2008 in Höhe von 525,50 € zu Lasten der Klägerin ist zu Recht erfolgt
  • vom 6. Februar 2008 in Höhe von 525,50 € zu Lasten der Klägerin ist zu Recht erfolgt. Das
  • einstellen muss und aufgrund der Unfallschilderung in Verbindung mit dem Schadensgutachten der
  • nicht gerichtlich angeordnet ist. Die Vereinbarung ist in der Regel durch eine Rechnung des
  • im Vorfeld der drohenden Klageerhebung begründet, um sich mit dessen Hilfe Vorfeld der drohenden

Filesharing Abmahnung A Star is Born

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 22.02.2020
Inhalt
  • Abmahnung in seinem Briefkasten finden… Was ist Filesharing? Filme wie A Star is Born sind
  • Filesharings. Warum gerade A Star is Born? Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die Abmahnungen im
  • von Bradley Cooper mit Lady Gaga von 2018. Wer ihn irgendwo im Internet gestreamt hat, könnte eine
  • Schauen von A Star is Born oder anderen Filmen gegen Urheberrecht verstößt, muss mit einer Abmahnung
  • wird in der Abmahnung wegen Filesharings von A Star is Born gefordert? In Abmahnungen werden