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§ 25b ErsDiG

Einführung und Begleitung
Inhalt
  • Gruppen durchgeführt werden.(3) Mit der Durchführung der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 2
  • ;ber ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden Geld- und Sachbezü
  • (1) Die Dienstleistenden sind zu Beginn ihrer Dienstzeit in einem eintägigen Seminar ü
  • , soweit dies erforderlich ist,teilzunehmen.(2) Außerdem sind die Dienstleistenden berechtigt, an 1
  • .einem einwöchigen Seminar zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen

VGH Baden-Württemberg - 2 S 2423/08

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 31.05.2010
Inhalt
  • Dienstleistungsaufträge in das nationale Recht umgesetzt worden ist (vgl. BT-Drs. 13/9340, S. 12). 37 Nach
  • Ansicht des Klägers ist das zu Recht geschehen, da die Beklagte mit der Veräußerung des Anlagevermögens
  • des öffentlichen Preisrechts. Auch der Gewinnzuschlag von 3 % sei zu Recht in dieser Höhe
  • Gewinns". In Nr. 51 LSP ist dazu näher bestimmt, dass mit dem kalkulatorischen Gewinn das allgemeine
  • Beklagten mit dem EAF vereinbarte Zinssatz als angemessen anzusehen ist, kommt es deshalb im Rahmen des

LAG Hamm - 11 Sa 446/10

Landesarbeitsgericht Hamm vom 17.06.2010
Inhalt
  • im Zusammenhang mit den technischen Anforderungen in diesen Studiengängen als auch für die
  • jedoch in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht hat das Arbeitsgericht erkannt, dass durch die
  • begründet worden ist, ist die Klage mit dem Antrag, dass der Kläger in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
  • Rechts sei rechtsmissbräuchlich. Mit dem Schreiben vom 07.11.2007 habe die Beklagte seinen Antrag auf
  • jedenfalls nicht in einem Arbeitsverhältnis. Begründe eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ein

Neue Entscheidung zur Altersteilzeit

Thorsten Blaufelder vom 20.05.2014
Inhalt
  • Stelle in nur geringerem Umfang mit einem Arbeitslosen neu Besetzt wird, urteilte am Mittwoch
  • , 14.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 9/13 R). Bei der Altersteilzeit im
  • zehn Prozent unter dem des in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmers liegen darf. Im Streitfall
  • , reicht dies aus. Die neue Mitarbeiterin sei zuvor arbeitslos gemeldet gewesen und habe nun eine
  • sogenannten Blockmodell arbeiten Arbeitnehmer in einer ersten „Arbeitsphase“ regulär weiter, bekommen

VG Frankfurt (Oder) - 5 K 1266/05

Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 11.02.2005
Inhalt
  • Verwaltungskostenanteils innerhalb des § 5 lit. b) der Umlagensatzung 2004 als mit höherrangigem Recht nicht vereinbar
  • entscheidenden Bestimmung mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, deshalb aus materiellen Gründen
  • hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren maßgebenden Regelung des § 5 lit. b) über den Satz, mit
  • keine Aussage darüber, welche Kosten in die Maßstabsregelung eingehen, erst recht nicht darüber, ob
  • beanstandet der Kläger nämlich jedenfalls zu Recht, dass die Umlegung der Verwaltungskosten in der

OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 110/05

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.10.2005
Inhalt
  • Eigentümer des im Außenbereich gelegenen Grundstücks I1. Straße in I2. . Durch Bescheid vom 15
  • Zeitpunkt noch erheblicher Verfahrensfehler vorliegt. Nach derzeit geltendem Recht ist über die
  • (früher: Enron) Wind Energy 1.5 sl (Nennleistung 1500 kW, Nabenhöhe 96 m, Rotordurchmesser 77m) in I2. - M
  • . als Teil einer im Windeignungsbereich (Konzentrationszone) BOR 28 gelegenen Windfarm mit insgesamt
  • . 2 II. Die Beschwerde des Antragstellers mit dem sinngemäßen Antrag, 34unter Aufhebung der

LSG Bayern - L 10 AL 108/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.07.2008
Inhalt
  • Weiterentwicklung des Rechts zu fördern. Maßgeblich ist die ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder
  • angemessene Gebühr für die Vertretung des Klägers im Widerspruchsverfahren. Mit Bewilligungsbescheid
  • werde. II. Die vom Kläger fristgerecht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 145 Abs 1 Satz
  • Angelegenheit für den Kläger verkannt. Die fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall ist aber kein Grund für
  • , um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei ein

Abwickler fordert INNOVA 2. Anleger zu Nachzahlungen auf

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 18.05.2017
Inhalt
  • Ausschüttungen rechtmäßig ist. Zu klären ist weiter, ob eventuell
  • - und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München
  • älte, erklärt: „Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Rückforderung der
  • Anleger der INNOVA 2. sind entsetzt: Die Gesellschaft befindet sich in der Liquidation und
  • ; Co. KG i.L. aus März 2017 vor, in dem dieser darlegt, bei den gezahlten Ausschüttungen

LG Wiesbaden - 7 S 47/06

Landgericht Wiesbaden vom 09.03.2007
Inhalt
  • gewährt worden sind und weil in seiner Person auch im übrigen die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für
  • Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen hat. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch darauf
  • ausgeschlossen. Mit dem Amtsgericht ist das erkennende Gericht der Auffassung, daß die Vorschrift des § 12 Abs
  • Klage jedoch zu Recht abgewiesen, weil der klageweise geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Entgegen
  • überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1992 – IV ZR 191/91). Denn mit Regelungen über

KG Berlin - 2 U 191/02

Kammergericht vom 15.05.1991
Inhalt
  • mit dem Satz „Der Kläger bestreitet die in den Prüfungsberichten enthaltenen Tatsachen weitgehend“ im
  • wichtiger Grund zur Kündigung sei in einem - vom Kläger mit zu verantwortenden - nicht ausreichenden
  • des Klägers im Zusammenhang mit dem A. - Engagement stelle unter Berücksichtigung eines
  • , dass das in einzelne Kredite zerstückelte Kreditengagement im Laufe der Zeit eskaliert sei und zur
  • Klägers im Zusammenhang mit dem A. -Engagement gehabt; der Prüfungsbericht der F. & Partner

LAG Hamm - 15 Sa 1308/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 10.12.2004
Inhalt
  • tätig ist. Der Kläger ist Mitglied der IG Metall. Sowohl im Betrieb in W3xxxxxxxx als auch im
  • Anerkennungstarifvertrag vom 15.08.1997 mit der Beklagten geschlossen hat. Als Mitglied der IG Metall ist der
  • zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag nichts ändern. Ein Verzicht auf tarifliche Rechte ist
  • Betrieb in A1xxxx ist jeweils ein Betriebsrat gewählt. 4Der Kläger ist seit dem 15.10.2002 bei der
  • Urteilsgeld wird im Monat des Urlaubs ausgezahlt. 7Zusammen mit dem Novemberlohn erhält der Arbeitnehmer das

BGH - V ZB 47/02

Bundesgerichtshof vom 28.05.2003
Inhalt
  • Rechtsbeschwerde verfolgt der Antragsteller seinen Antrag weiter. II. Das Landgericht meint, ein Recht
  • Antragstellers ist ohne Erfolg geblieben. Mit der vom Einzelrichter des Landgerichts zugelassenen
  • Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 10. April
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 47/02 vom 28. Mai 2003 in der Aufgebotssache Der V. Zivilsenat des
  • Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 70.045,71 Gründe: I. E. und H. K. sind als Eigentümerinnen der im

BSG - S 10 RJ 211/99

Bundessozialgericht vom 14.08.2003
Inhalt
  • - erneut - an die Klägerin auszuzahlen. Die Klägerin ist Griechin mit Wohnsitz in Deutschland. Im
  • das angefochtene Urteil für zutreffend. II Die zulässige Revision der Klägerin ist iS der Aufhebung
  • , mit welchem ausdrücklichen Begehren die Klägerin an die Gemeinde herangetreten ist und in welcher
  • zugelassenen Revision rügt die Klägerin die Verletzung materiellen Rechts (§§ 47, 33 SGB I). Sie ist der
  • , wenn die Rechte oder Pflichten nach Art und Umfang nicht im Einzelnen bestimmt sind, bei ihrer

BGH - II ZR 73/12

Bundesgerichtshof vom 01.07.2014
Inhalt
  • 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II
  • Richter Dr. Drescher und Born für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8
  • Tatbestand: 1Die Beklagte beteiligte sich Ende 1992 mit einer Einlage in Höhe von 200.000 DM als
  • Darlehensgeber bestehende Vertrag lautet wie folgt: (…) b) Die Darlehenseinlage ist mit 7,5 % p.a. zu verzinsen
  • . Der Umstand, dass in der Formulierung „Sofern ein Gesellschafter im Hinblick auf das Wiederaufleben

LG Berlin - 52 S 369/06

Landgericht Berlin vom 28.09.2006
Inhalt
  • Auslegung des streitigen EU-Rechts offenkundig sei. Das Amtsgericht hat in diesem Punkt alle Argumente
  • insgesamt 500,00 Euro gemäß Art. 5 Abs. 1 c) oder 6 in Verbindung mit 7 Abs. 1 b) VO (EG) Nr. 261
  • Flug ersatzlos gestrichen wird. Hier ist aber unstreitig der gebuchte Flug am nächsten Tag mit
  • Fragen der Rechtsanwendung im Einzelfall. Die Begriffe der Annullierung und der Verspätung sind in der
  • der großen Verspätung in keiner Hinsicht auseinander. Vielmehr ist zentraler Angriffspunkt der