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Kein Betriebsübergang bei Arztpraxis
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 13.09.2011
- Inhalt
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- Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden
- Betriebsübergangsregelungen grundsätzlich nicht bei einem Wechsel des Arztes in einer Arztpraxis. Den Angestellten droht
- Nachfolger übergehen. Im Normalfall tritt beim Betriebsübergang der Erwerber eines Betriebs oder
- Arbeitsverhältnissen ein, § 613a BGB. Auf diese Regelung stützte sich im konkreten Fall eine Arzthelferin, nachdem
- Praxis anschließend mit neuem Personal fortführte. Das BAG entschied jedoch zugunsten der neuen
§ 7 LASaarEG
Feststellung von Hausratverlusten
- Inhalt
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- ;ndigen Aufenthalt im Saarland genommen hat, 3.bei Erben, die nach saarländischen Rechts- oder
- seinen ständigen Aufenthalt im Saarland genommen hat, werden nach den Vorschriften des
- mindestens einjährigem Aufenthalt in diesem Gebiet vor dem 31. Dezember 1952 seinen stä
- Kriegssachschäden an Hausrat, die bis zum 31. Juli 1945 im Saarland entstanden sind, sowie
- des Lastenausgleichsgesetzes in das Saarland oder aus dem Saarland in Gebiete außerhalb des
§ 53 EStDV 1955
Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- Inhalt
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- Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland vom 30. Juni 1959
- ;chstwerte zugrunde zu legen, mit denen die Anteile in eine steuerliche Eröffnungsbilanz in Deutscher
- als Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 des Gesetzes die endgültigen Hö
- 1948 als Auslandsvermögen beschlagnahmt waren, ist bei Veräußerung vor der Rü
- Wert im Zeitpunkt der Rückgabe als Anschaffungskosten maßgebend. 2Im Land Berlin tritt an
BPatG - 33 W (pat) 35/01
Bundespatentgericht vom 06.03.2001
- Inhalt
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- geäußert. II Die Beschwerde der Anmelderin ist unbegründet. Der Senat folgt der Beurteilung der
- zu Recht gemäß § 158 Abs 5 Satz 1 MarkenG iVm §§ 9 Abs 1 Nr 2, 42 Abs 2 Nr 1, 152, 158 Abs 2 Satz 2
- und die Verwechslungsgefahr ohne weiteres ersichtlich zweifellos in hochgradigem Maße gegeben ist. III
- BUNDESPATENTGERICHT 33 W (pat) 35/01 _______________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
- -Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 6. März 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
BPatG - 5 W (pat) 19/08
Bundespatentgericht vom 28.02.2008
- Inhalt
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- Gebrauchsmusterstelle den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu Recht zurückgewiesen. Der Senat konnte in der
- Verfahrenskostenhilfe für sämtliche Mitanmelder vorliegen. Dies ist aber in Bezug auf den Mitanmelder weder
- BUNDESPATENTGERICHT 5 W (pat) 19/08 _______________________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
- Vorrichtung“ bezeichnete Erfindung zur Eintragung in das Gebrauchsmusterregister angemeldet. Am 20
- . Mit Bescheid vom 28. Februar 2008 hat die Gebrauchsmusterstelle des Deutschen Patent- und
Wer betrunken fährt oder wild herumböllert, darf vorerst nicht Polizist werden
Thorsten Blaufelder vom 22.05.2017
- Inhalt
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- Alter von 24 Jahren auf einem Fahrrad mit 2,25 Promille erwischt worden. Das wegen Trunkenheit im
- recht „hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Bewerbers“ gestellt. Zwar sei bei dem
- leicht verständlich vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf: Im Jahre 2016 habe ich mich
- Mit 2,25 Promille betrunken Fahrrad fahren weist auf die Nichteignung für den Polizeidienst hin
- . Auch Polizeibewerber, die von ihrem Balkon nicht zugelassene Feuerwerkskörper in Richtung eines
Ich mahne dann mal die Ermahner ab
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 14.05.2012
- Inhalt
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- betroffene Lehrer klagte und bekam Recht. Das hatte man schon vor über einem Jahrzehnt und trotzdem in
- , wir hier im Arbeitsrecht. Mit solchen komischen Abmahnungen, wie es sie im gewerblichen Rechtsschutz
- . Abmahnung ist, wenn irgendein Vorwurf verschriftlicht wird, der mit der Drohung endet, dass beim
- macht, wie die Schulaufsicht im Trierer Fall. Da landete die Ermahnung in der Personalakte. Der
- wird sie aber trotzdem in die Personalakte geheftet. Warum nur? Dass sie da drin ist, belastet den
VG Minden - 9 K 117/02
Verwaltungsgericht Minden vom 20.02.2003
- Inhalt
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- Kläger steht kein subjektiv-öffentliches Recht zu Seite, auf das er sein Begehren mit Erfolg stützen
- NRW nicht in Betracht. Der so genannte Anliegergebrauch reicht grundsätzlich nur so weit, wie die
- der Kläger seine Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat, eingestellt. Im Übrigen
- Sicherheit in gleicher Höhe leistet. a t b e s t a n d : 12Der Kläger ist Eigentümer eines in der
- Beklagte gewandt, woraufhin die Straßenoberfläche in der 33. Kalenderwoche des Jahres 1995 mit Bitumen
FG Berlin-Brandenburg - 13 K 2430/04
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 26.03.1999
- Inhalt
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- erwarb am 26. März 1999 ein Mehrfamilienhaus in der ...str. 17 in P mit einer Nutzfläche von insgesamt
- Heftungen mit Rechnungen vor. Entscheidungsgründe 14 Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. 15 Der
- Jahr 2002 vom 7. Juni 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. August 2004 ist rechtmäßig
- -Drucksache 11/5680, S. 9). Dies ist mit der Zielsetzung von § 3 InvZulG 1999 vergleichbar, den vorhandenen
- voraussetzt (vgl. Nachweise im Urteil des BFH vom 24. Januar 1992 – III R 24/89, BStBl II 1992, 427), nicht
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 B 1944/08 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.11.2008
- Inhalt
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- Antragstellerin ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet; im Übrigen ist sie unbegründet. Nach
- 2008 bis zum 31. März 2009 Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu zahlen. Im Übrigen wird die
- Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie ist allein stehend und bewohnt seit 1993 eine 76,25 m² große 2
- –Zimmer- Wohnung mit einem monatlichen Mietzins in aktueller Höhe von 733,08 EUR. Mit Schreiben vom
- . September 2006 mit, sie befinde sich derzeit in einer psychischen Krise und ein Umzug hätte für sie
FG Düsseldorf - 11 K 691/03 EZ
Finanzgericht Düsseldorf vom 17.03.2005
- Inhalt
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- Studentenwohnräume erstmals in abgeschlossene Wohnungen mit Küche und Badräumen umgebaut worden seien. Im
- Nutzungsdauer bestimmender Gebäudeteil erneuert, so reicht dies in der Regel für die Beurteilung als
- : 2Streitig ist, ob dem Kläger für eine von ihm in umgebautem Zustand erworbene Eigentumswohnung die erhöhte
- Eigentumswohnung im vierten Obergeschoss des Anwesens A-Straße in A-Stadt, die er ab dem 01.04.2000 selbst
- einem Gemeinschaftsbad mit WC ausgestattet. In der Anlage zum Bauantrag vom 01.07.1999 heißt es u. a
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 106/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2004
- Inhalt
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- die Begründung in BT-Drucksache 13/4853 S. 22). Diese Auffassung ist auch im Schrifttum
- Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, weil die Ausführungen von Dr. Q in Zukunft noch einmal - z. B. im Rahmen eines
- - handelt es sich, wie im Urteil vom 11.12.1991 im Einzelnen ausgeführt, um ein höchstpersönliches Recht
- Bedingung (BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278; Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 12) zu beurteilen ist, reicht
- sondern dazu dient, die Rechte des Versicherten im Verwaltungsverfahren zu stärken und die Transparenz
VG Gießen - 4 G 1410/97
Verwaltungsgericht Gießen vom 30.09.1997
- Inhalt
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- ihm daher durch den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verwehrt ist
- . Entscheidungsgründe II. 9Der Antrag ist zulässig und auch in der Sache begründet. Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO
- der Konvention, der den Flüchtlingen das Recht gibt, sich im Aufnahmestaat frei zu bewegen, wird
- Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet werde. Zwar ist insoweit vom Antragsgegner zu Recht ausgeführt
- Eingliederung in den Schulbetrieb mit besonderer Schwierigkeit verbunden ist und ein Wechsel in eine andere
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 B 869/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2007
- Inhalt
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- Grundstücksfläche überschreite. 4Der Antragsgegner und der Beigeladene stellen dies mit der Beschwerde in
- jeweils eine Prägung mit unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können. Maßgeblich ist
- werden soll, bei der in einem Eilverfahren allein angezeigten summarischen Prüfung mit dem
- Funktion zukommt - die städtebauliche Situation in diesen Bereichen völlig unterschiedlich ist
- , welche direkt an den Bürgersteig angrenzt; zur Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass
OLG Oldenburg - 13 U 59/11
Oberlandesgericht Oldenburg vom 23.08.2011
- Inhalt
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- mit der Rücknahme der Gasanlage in Annahmeverzug befindet, ist mit Recht erfolgt. Die Klägerin muss
- angefochtene Urteil zutreffend. 1. Mit Recht hat das Landgericht den zwischen den Parteien
- unumgänglich ist. Die Probleme mit der Gasanlage sind vom Sachverständigen in nachvollziehbarer
- Werkvertrag - nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung - an-zusehen. b) Ist es dem Kunden
- …, … und … für Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 2011 verkündete Urteil