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BGH - XII ZB 269/12
Bundesgerichtshof vom 07.08.2013
- Inhalt
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- von 3 % (anstatt von 4 %) gerechnet. Das ist im Schrifttum zu Recht kritisiert worden (Hauß
- Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: I. 1Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht
- Hauses in Italien. Eine der Lebensversicherungen im Wert von 30.140,17 € hat er aufgelöst und mit dem
- seinem Vermögen ist nicht in allen Punkten rechtsbedenkenfrei. 24a) Im Ansatz zutreffend ist das
- Richter Weber-Monecke, Dr. Klinkhammer, Schilling und Dr. Nedden-Boeger für Recht erkannt: Auf die
BGH - 5 StR 438/12
Bundesgerichtshof vom 11.12.2012
- Inhalt
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- die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (st. Rspr., vgl
- Vorstellungsbild aufgenommen hat. Damit ist insgesamt von Rechts wegen nichts dagegen zu erinnern
- 5 StR 438/12 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. Dezember 2012 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten
- schlafend in der Wohnung zurück. 7Um sich ein Alibi zu verschaffen, versuchte er im weiteren Verlauf
FG Berlin-Brandenburg - 12 K 3078/05
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 10.07.1998
- Inhalt
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- Gesamtdauer der Tournee ebenso einseitig verlängert werden. 7RST behielt sich im JSOA das Recht vor, für die
- , müsse sie ihre Rechte anderweit in einem Freistellungs- und Erstattungsverfahren (§ 50 Abs. 5 Satz
- , dass zwischen RST und PP eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestanden habe. Im
- : „EStG a.F.“) zu unterwerfen hatte. 2Die Klägerin ist eine in Deutschland ansässige, als
- einen Vertrag mit der Künstlergesellschaft der „B“, der ... (nachfolgend: „RST“), einer in den
§ 11 HöfeVfO
Feststellungsverfahren
- Inhalt
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- Ehegattenhof im Sinne der höferechtlichen Vorschriften ist oder war, c)ob ein Gegenstand
- Personen, deren Rechte durch die Entscheidung betroffen werden können, von der Einleitung des
- macht, entscheidet das Landwirtschaftsgericht im Wege eines besonderen Feststellungsverfahrens, a)ob ein
- Hof im Sinne der höferechtlichen Vorschriften vorliegt oder vorgelegen hat, b)ob ein Hof ein
- Bestandteil oder Zubehör eines Hofes ist, d)ob ein Hoferbe wirtschaftsfähig ist, e)ob für
§ 4 AKG
Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- Inhalt
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- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden bei 1.Ansprü
- Rechtsgeschäfte begründet worden sind; 2.Ansprüche (§ 1), die im Zusammenhang mit der
- Verwaltung im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Vermögens der in § 1 Abs. 1 genannten
- Zusammenhang mit der Verwaltung von Vermögen der in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträger
- Zahlung einer Enteignungsentschädigung für im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegene
§ 10 URV
Datenübermittlung durch den Betreiber des Bundesanzeigers
- Inhalt
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- ist mit einem Zeitstempel unter Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinn
- Bilanzen in einem Dateiformat, das die Archivierung der Daten ermöglicht. Reicht eine
- (1) Der Betreiber des Bundesanzeigers übermittelt dem Unternehmensregister die Daten im Sinn
- des § 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs, mit Ausnahme der gemäß §
- Verwendung einer vom Betreiber bestimmten, nach dem Stand der Technik gesicherten Verbindung sowie in einem
§ 8 ErstrG
Nicht in deutscher Sprache vorliegende Patente
- Inhalt
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- (1) Ist ein nach § 4 erstrecktes Patent nicht in deutscher Sprache veröffentlicht worden
- ;bersetzung ist im Patentblatt zu veröffentlichen und im Patentregister zu vermerken.(3) Ist die
- ;rfnisse seines eigenen Betriebs in eigenen oder fremden Werkstätten im gesamten Bundesgebiet
- , so kann der Patentinhaber die Rechte aus dem Patent erst von dem Tag an geltend machen, an dem
- Patentamt veröffentlicht worden ist.(2) Ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Ü
LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 11/93
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.02.2005
- Inhalt
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- (= Streitgegenstand im Sinne von § 123 SGG) ist nicht mehr identisch mit dem noch beim SG anhängig
- wurden zum 1. Juli 1990 im Verhältnis 1 zu 1 auf DM festgestellt. In der Folgezeit erfolgte jeweils zum 1
- Versicherten statt dessen ein Recht auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente) nach dem Sechsten Buch des
- festgesetzt worden ist. Auch hiergegen wandte sich der Versicherte mit seiner Klage vor dem
- festgesetzt worden ist. Demgemäß hat die Beklagte das Urteil des SG mit Bescheid vom 16. August 1993
OVG Niedersachsen - 5 LA 239/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 07.03.2013
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die auf § 55 Abs. 4 Satz 2 SG gestützte
- Dienstgrad in der anderen Laufbahn erforderlichen Qualifikationen verfügt. Abzustellen ist mit anderen
- werden. Ein Ermessen, von der Entlassung abzusehen, ist nur in atypischen Fällen eröffnet. 2. Nach Nr
- Feldwebel mit dem Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers im Dienst der Beklagten. Vorgesehen war eine
- -Regelung gefasst, sodass von der im Grundsatz gebotenen Entlassung nur in atypischen Fällen nach Ermessen
OLG Köln - 13 U 77/02
Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2003
- Inhalt
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- Eigentumswohnung Nr. 167 nebst Stellplatz in dem Objekt W./M. in J. zu einem Kaufpreis von 119.195.- DM im Wege des
- Wirtschaftsgesellschaft mbh (im Folgenden: R.-T. GmbH) als Vertriebsbeauftragte mit der Vermittlung der
- Vermögensverhältnissen und mit gleichem Datum eine Einziehungsermächtigung für die im Zusammenhang mit der
- Eigentumsübertragung und Herausgabe des in der W./M. in J. gelegenen Grundbesitzes, verzeichnet im Grundbuch
- XXX, bestehend aus 44/10.000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der im
§ 73a SGG
- Inhalt
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- Beteiligte, dem Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, von seinem Recht, einen Rechtsanwalt zu wählen
- (1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe mit Ausnahme
- ;hlt. Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater
- nicht bewilligt, wenn der Beteiligte durch einen Bevollmächtigten im Sinne des § 73 Abs. 2
- Satz 2 Nr. 5 bis 9 vertreten ist.(3) § 109 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.(4) Die Prü
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 146/09 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2010
- Inhalt
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- Beschwerde ist nicht begründet. 23Zu Recht hat das Sozialgericht es abgelehnt, den Antragstellern
- . Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erstattet (§§ 73a SGG, 127 Abs. 4 ZPO) 7Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG). 8
- Abs. 1 Satz 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) II um eine Sollvorschrift handelt. Bereits aus diesem
- Antragstellerin zu 1) aus Telefonaten mit der Antragsgegnerin vom 02. und 03.11.2009 die Information bekommen
- zu 1) bekannt war, dass dieser Betrag an sie angewiesen war - , ist es nicht mehr erklärlich, aus
Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag bei fehlenden Deutsch-Kenntnissen nicht übersetzen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 01.03.2012
- Inhalt
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- Arbeitsvertrag, ist dieser wirksam. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag in
- übersetzen müssen. Dem folgte das LAG in seinem Urteil vom 02.02.2012 aber nicht. Mit seiner
- eigenen Interesse selbst Klarheit über Art und Umfang seiner vertraglichen Rechte und Pflichten
- ) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 28.02.2012, in Mainz veröffentlichten Urteil (AZ: 11 Sa 569/11
- ). Damit scheiterte ein portugiesischer Lkw-Fahrer mit seiner Klage sowohl vor dem Arbeitsgericht
Arbeitgeber muss Arbeitsvertrag bei fehlenden Deutsch-Kenntnissen nicht übersetzen
Thorsten Blaufelder vom 01.03.2012
- Inhalt
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- Arbeitsvertrag, ist dieser wirksam. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag in
- übersetzen müssen. Dem folgte das LAG in seinem Urteil vom 02.02.2012 aber nicht. Mit seiner
- eigenen Interesse selbst Klarheit über Art und Umfang seiner vertraglichen Rechte und Pflichten
- ) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 28.02.2012, in Mainz veröffentlichten Urteil (AZ: 11 Sa 569/11
- ). Damit scheiterte ein portugiesischer Lkw-Fahrer mit seiner Klage sowohl vor dem Arbeitsgericht
BPatG - 24 W (pat) 51/05
Bundespatentgericht vom 12.12.2006
- Inhalt
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- Eintragung im Stande waren und es heute erst recht sind, die Bedeutung des Wortes Wort "U(u)mami" als
- Anführungsstrichen oder mit Rufzeichen zeigten, in der deutschen Sprache als Fremdkörper empfunden. So
- Markenabteilung zu Recht die Löschung der Marke "UMAMI" angeordnet. Wie sich aus den von der Antragstellerin
- Fachbegriff "Umami" im Hinblick auf die verschiedensten Veröffentlichungen sowohl in der allgemeinen
- Verfahren eingeführten Unterlagen, verwiesen. II. Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der