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LAG Düsseldorf - 12 Sa 132/07

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 18.04.2007
Inhalt
  • die Erklärung echt und der Text von der Unterschrift gedeckt ist (Verifikationsfunktion). In diesem
  • sich an ihrem Standort O., T. weg 8, im wesentlichen mit der Produktion von Ordnern sowie in dem auf
  • . Sie ist auch aus diesem Grund unwirksam. 511. Das Arbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass
  • eines Rechts führen kann, inwieweit besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des
  • , § 130, § 623 BGB Sachgebiet: Arbeitsrecht Leitsätze: 1. Eine Kündigung ist dem Arbeitnehmer nicht in

LAG Hamm - 11 SaGa 28/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 29.10.2009
Inhalt
  • Recht hat das Arbeitsgericht es abgelehnt, dem Verfügungskläger im Wege des einstweiligen
  • Revision ist nicht zulässig. T a t b e s t a n d: 12Der Verfügungskläger begehrt im Wege des
  • Bescheid findet sich ausgeführt, dass die Verfügungsbeklagte zu Recht den Einsatz des
  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bewilligt worden. Für die Zeit vom 03.07.2009 – 31.08.2009 ist ein Betrag
  • ist dem Verfügungskläger am 01.10.2009 mit Zustimmung des Integrationsamtes fristlos gekündigt

KG Berlin - 1 W 166/05

Kammergericht vom 30.06.2005
Inhalt
  • , ist jedoch unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die Bewilligung einer Vergütung für diesen
  • Landgericht zu Recht auch § 1836 Abs. 2 S. 4 BGB a.F. für entsprechend anwendbar gehalten, wonach der
  • Nachlasspflegschaft zu. Die Bestimmung ist vor allem im Interesse der Staatskasse geschaffen worden
  • gegen die Staatskasse begründet werden. Ist dann - wie auch im vorliegenden Fall - kein die Vergütung
  • § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB (in der bis zum 30. Juni 2005 maßgeblichen Fassung des

VG Freiburg - 6 K 683/06

Verwaltungsgericht Freiburg vom 24.10.2006
Inhalt
  • Heilkosten würden auch insoweit nicht ersetzt, als sie nicht detailliert in Übereinstimmung mit der im
  • Verpflichtungsbegehren der Klägerin ist § 79 BBG in Verbindung mit der allgemeinen
  • ist die Beklagte zu Recht ausgegangen. Die einzige Fallgestaltung, bei welcher der „akute Anlass
  • - und Ausland im Beihilferecht steht mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in jedem Falle in Einklang
  • im vorliegenden Falle mit dem genannten Basisentgelt bereits höchstmöglich ausgeschöpft. Auch ist

LSG Bayern - L 17 U 250/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.11.2003
Inhalt
  • Bedeutung. Die von Dr.S. angeführte Affektion des Rippenwirbelgelenkes an der 9. Rippe rechts ist
  • stationärer Behandlung in der Chirurgischen Klinik II des Klinikums A. (Operationsberichte vom 17. und
  • mit 10 vH ein. Nach der Metallentfernung am 23.11.1999 gab Dr.S. in einem weiteren Gutachten vom
  • knöchern verheiltem Bruch des 9. BWK. Der Bruch des 11. BWK ist mit geringgradiger Erniedrigung der
  • Berücksichtigung der eingeholten Röntgen- und CT-Aufnahmen ein orthopädisches Gutachten erstellt. In

§ 140 AktG

Rechte der Vorzugsaktionäre
Inhalt
  • är aus der Aktie zustehenden Rechte.(2) Ist der Vorzug nachzuzahlen und wird der Vorzugsbetrag
  • in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und im nächsten Jahr nicht neben dem
  • ückstände gezahlt sind. Ist der Vorzug nicht nachzuzahlen und wird der Vorzugsbetrag in
  • , bis der Vorzug in einem Jahr vollständig gezahlt ist. Solange das Stimmrecht besteht, sind die
  • (1) Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktion

§ 5 BKAG 1997

Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
Inhalt
  • über das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde.
  • (1) Unbeschadet der Rechte des Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Zustä
  • erforderliche Personenschutz a)für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes,b)in besonders
  • Leitung des Bundeskriminalamtes;in den Fällen der Buchstaben a und c kann der erforderliche
  • ;ume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonders festzulegenden F

§ 31 RechKredV

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 4, Formblatt 3 Nr. 10)
Inhalt
  • zuzurechnen, zu dem er seiner Art nach gehört.(2) Im Unterposten Buchstabe b "andere
  • ;ckstellungen im Kreditgeschäft" (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 7, Formblatt 3 Nr. 13) zu erfassen.
  • ;tungen, Versicherungsprämien, Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten und dergleichen
  • (1) Im Unterposten Buchstabe a Doppelbuchstabe ab "Soziale Abgaben und Aufwendungen für
  • Personalaufwand (zum Beispiel freiwillige soziale Leistungen) ist dem Unterposten des Personalaufwands

§ 12 WoPDV

Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen
Inhalt
  • , verpflichtet, in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einzutreten, 2.Sparverträge mit
  • ;ber dem Prämienberechtigten und dem Unternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen worden ist
  • der Prämien in Verträge mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen oder mit am 31. Dezember
  • . (2) In Fällen der Übertragung (Absatz 1 Nr. 1) gelten die §§ 4 bis 11 weiter mit
  • dem Unternehmen, auf das der Vertrag übertragen worden ist, behandelt werden. In Fällen der

§ 38 ZPO

Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
Inhalt
  • Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist.(3) Im Übrigen ist eine
  • Entstehen der Streitigkeit oder 2.für den Fall geschlossen wird, dass die im Klageweg in Anspruch
  • dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • , juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
  • , wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die

BGH - VI ZR 170/03

Bundesgerichtshof vom 04.11.2003
Inhalt
  • ist im vorliegenden Einzelfall nicht ersichtlich, weil die Nichtzulassungsbeschwerde nicht aufzeigt
  • . Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 170/03 vom 4. November 2003 in dem Rechtsstreit Der VI
  • Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des
  • Oberlandesgerichts Frankfurt in Kassel vom 30. April 2003 wird zurückgewiesen. Eine grundsätzliche Bedeutung

Accessio / Driver & Bengsch AG: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.10.2015
Inhalt
  • Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Accessio-Geschädigte vertritt
  • , wonach die Vorgehensweise des OLG Schleswig, wichtige Rechte der Verfahrensbeteiligten zu
  • ~München, den 6. Oktober 2015: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. August 2015 ein
  • Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.Juni 2014 aufgehoben. Geklagt hatte in dem
  • OLG Schleswig den Kläger in seinen Grundrechten verletzt habe, weil er ihm nicht hinreichend

OLG Köln - 19 U 193/05

Oberlandesgericht Köln vom 29.09.2006
Inhalt
  • €). Der Kläger verlangt deshalb mit Recht die Erstattung von Pflegekosten in Gestalt einer "Zuzahlung
  • Spielothek trifft die Beklagte die Pflicht, Gäste in ihren Räumlichkeiten vor Rechts- und
  • verpflichtet ist, dem Kläger allen weiteren materiellen Schaden aus dem Unfallgeschehen vom 14.02.2004 in den
  • 05.03.2004 in stationärer Krankenhausbehandlung befunden und ist anschließend von mehreren Ärzten
  • gerechtfertigt. Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von

BGH - 3 StR 113/02

Bundesgerichtshof vom 06.06.2002
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 113/02 vom 6. Juni 2002 in der Strafsache gegen
  • , Rechtsanwalt als Verteidiger, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht
  • mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen
  • (Einzelfreiheitsstrafe jeweils ein Jahr) und wegen unerlaubter Einfuhr einer Schußwaffe in Tateinheit mit unerlaubter
  • Beschwerdeführerin gegen den Teilfreispruch wendet, ist ihr Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2

OLG Celle - 7 U 193/06

Oberlandesgericht Celle vom 04.04.2007
Inhalt
  • unwidersprochen mit einer Gegenforderung in Höhe von 659,07 EUR (Aufwendung für die Beseitigung eines Fehlers im
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 474, BGB § 476 Leitsatz: Wird die Kaufsache sowohl gewerblich wie auch
  • Vertrages abzustellen (Anschluss an BGH NJW 2005, 1273). Entscheidend ist daher im Grundsatz, wie der
  • ####### und ####### für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters
  • “ das Kästchen „Nein“ angekreuzt ist (Bl. 5 d. A.). Im Übrigen sei auch die Beweiswürdigung des