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OLG Frankfurt - 25 W 90/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.01.2003
- Inhalt
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- (§§ 567 Abs. 3, 569 ZPO). 2Die sofortige Beschwerde ist auch in der Sache selbst begründet. 3Zu Recht
- als solche von der Rechtspflegering im Rahmen der Kostenausgleichung zu Recht nicht berücksichtigt
- ist. 1. Eine anwaltliche Erörterungsgebühr kann auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren entstehen
- der Kläger in Höhe von 1.644,50 DM zuzüglich Mehrwertsteuer im Rahmen der Kostenausgleichung geltend
- BRAGO). Diese Gebühr ist vorliegend auch im Rahmen der Kostenausgleichung gemäß der Quote der
BGH - I ZR 124/03
Bundesgerichtshof vom 09.02.2006
- Inhalt
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- . Büscher und Dr. Bergmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des
- Verlag für juristische Informationen mit Sitz in K. . Sie gibt seit 1998 ein Handbuch heraus, das nach
- Rechtsanwaltskanzleien in Ranglisten eingruppiert. Das Handbuch ist in einen redaktionellen Teil und einen
- Wirtschaftsunternehmen transparenter zu machen. … Im Rahmen einer Recherchearbeit, die in diesem Umfang bisher in
- Deutschland noch nicht unternommen worden ist, hat JuVe hunderte von Interviews mit Akteuren am Markt
BGH - 20 W 179/01
Bundesgerichtshof vom 15.11.2010
- Inhalt
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- zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat im Ergebnis zu Recht
- Intercity-Hotel in Celle ausgecheckt hat und mit dem Zug von Lübeck nach Celle gefahren ist
- erst nach der Kaffeepause erschienen zu sein, ist das Oberlandesgericht zu Recht nicht nachgegangen
- verfolgt der Antragsteller sein Begehren weiter. II. 4Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 111 Abs
- in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP
§ 61 UStDV 1980
Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- Inhalt
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- von Kraftstoffen mindestens 250 Euro beträgt. Bei begründeten Zweifeln an dem Recht auf
- Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal dem
- Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, zu beantragen. Der
- ) Der Bescheid über die Vergütung von Vorsteuerbeträgen ist in elektronischer Form zu
- § 18 Abs. 9 des Gesetzes zu vergütende Betrag ist zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt mit
BVerfG - 2 BvR 335/08
Bundesverfassungsgericht vom 26.08.2008
- Inhalt
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- seiner Rechte im Hinblick auf das beabsichtigte Reststrafengesuch angenommen hat. Eine besondere
- Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom
- ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Über die in § 140 Abs. 2 StPO
- vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ). 5 3. Im Vollstreckungsverfahren ist der
- (§ 454 Abs. 1 StPO), das nicht in gleicher Weise kontradiktorisch ausgestaltet ist wie eine
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 1918/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2002
- Inhalt
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- - zu Recht den "Steuerfluchtwillen" des Klägers daraus hergeleitet, dass er im unmittelbaren
- Rückführung des Vermögens in die Bundesrepublik Deutschland unmöglich ist. Er trägt im
- Zusammenhang mit den seine steuerlichen Verpflichtungen in Höhe von über 4 Millionen DM auslösenden
- und zudem mit seinem Vorbringen im Verwaltungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren zweifelsfrei zu
- bestätigt auch ein Vergleich mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG. Danach ist der Pass zu versagen, wenn
LAG Düsseldorf - 12 Sa 132/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 10.07.2002
- Inhalt
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- Beiträge haftet. 15II. Die Berufung ist in der Sache unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht die
- GG einfließen, gibt es kein Recht des ausländischen Unternehmers, sich in Deutschland derart zu
- Verhältnisse im Baugewerbe signifikant von den Verhältnissen in anderen Branchen. Dies gilt auch mit Blick
- , als wenn sie uneingeschränkt dem deutschen nationalen Recht untersteht so wie andere Unternehmen in
- mit keinen Haftungsrisiken verbunden ist. 43 44Es mag in selten Ausnahmefällen nicht auszuschließen
LAG Köln - 5 Sa 485/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 26.07.2010
- Inhalt
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- Berufung der Beklagten ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat
- genommen. Im Hinblick auf die Ausführungen in der Berufungsinstanz ist folgendes festzuhalten. 1
- sei nur dann gegeben, wenn sich in den Bezügen im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben hätten
- werden. Mit dieser auch vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung hat sich die Beklagte im gesamten
- Gesetzgebung anlässlich der im 29Jahre 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform bestätigt und
§ 4 StrVerkSiV
Erlaubnisfreie Fahrten
- Inhalt
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- Gemeindeverbände sowie anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts, 3.Fahrten im
- oder der kreisfreien Stadt, in denen das Fahrzeug zugelassen ist, sowie in den unmittelbar
- ;ig verkehrender öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die L
- änder Bremen und Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 1.(2) Einer
- Absatz 1 bestimmte in ihrem Bezirk beginnende Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern der
Kontokündigung durch die Bank – Was Sie tun können
Rechtsanwalt John Miehler vom 15.04.2013
- Inhalt
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- . Hierbei geht es in der Regel nicht um Probleme im persönlichen Umgang mit der Kontoinhaberin oder
- Gerichtsentscheidung im Jahre 2003 das Recht auf ein Konto für Jedermann bedeutet. Das Landgericht
- Recht zur Überziehung – zu ermöglichen. Eine solche Verpflichtung ist jedenfalls dann anzunehmen
- müssen nicht geführt werden, wenn das der Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist
- unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die
BSG - B 6 KA 24/01 R
Bundessozialgericht vom 26.06.2002
- Inhalt
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- der Teilbudgets mit höherrangigem Recht nicht in Einklang steht (BSGE 81, 86 = SozR 3-2500 § 87 Nr 18
- gestellt werden könnten. Jedenfalls hätten in den streitbefangenen Quartalen I und II/1996 mit anderen
- Honorarbescheides beziehen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Vorschriften über die Teilbudgets im EBM
- Beklagte legte in den Honorarbescheiden für die Quartale I/1996 (Bescheid vom 19. Juli 1996) und II
- infolge der enormen und ungleichmäßig verteilten Mengenzunahmen in I/96 bzw II/96 erforderlich geworden
§ 31 HRG
Zentrale Vergabe von Studienplätzen
- Inhalt
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- staatlichen Hochschulen festgesetzt sind.(2) Reicht in einem nach Absatz 1 einbezogenen Studiengang
- vergeben (Verteilungsverfahren).(3) Reicht in einem nach Absatz 1 einbezogenen Studiengang die Gesamtzahl
- vergeben werden. In das Verfahren der Zentralstelle ist ein Studiengang zum frühestmöglichen
- ;hrleistet ist, daß der Student sein Studium an anderen Hochschulen im Geltungsbereich dieses Gesetzes fortsetzen kann.
- (1) In Studiengängen, für die für mehrere Hochschulen Zulassungszahlen festgesetzt
§ 1 AHStatDV
Verkehrsarten
- Inhalt
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- ägigen EG-Rechts; 2.das Verbringen von Waren aus dem Erhebungsgebiet in das Ausland mit Ausnahme
- Versendung und die Ausfuhr im Sinne des hier einschlägigen EG-Rechts; 3.die Beförderung von
- Erhebungsgebietes (Ausland) in das Erhebungsgebiet mit Ausnahme der Durchfuhr und des Zwischenauslandsverkehrs
- - unmittelbar oder nach vorübergehender Lagerung im Ausland - in das Erhebungsgebiet
- Nr. L 253 S. 1) in der jeweils gültigen Fassung auf. Anzumelden ist der nach dieser Verordnung
FG Münster - 6 K 4276/06 AO
Finanzgericht Münster vom 22.01.2010
- Inhalt
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- Ehemannes, ist erfüllt. Zu Recht verweist der Bekl. darauf, dass diese Kenntnis auch im Streitfall
- reicht aus, wenn für die Schuldner aus einem Rechnungsformular oder in anderer Weise erkennbar ist
- nicht zugelassen. T a t b e s t a n d : 1Zu entscheiden ist, ob die Klägerin (Klin.) zu Recht für
- i d u n g s g r ü n d e: 35Die Klage ist nicht begründet. 3637Zu Recht hat der Bekl. die Klin. durch
- Kontos in einer Rechnung, dazu veranlasst wurden, gerade auf dieses Konto zu zahlen. Im Streitfall ist
OLG Düsseldorf - I-20 U 8/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.07.2010
- Inhalt
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- - Verfügung-Stellen der technischen Voraussetzungen beteiligt. Im vorliegenden Verfahren ist auch zu Recht
- vom Recht der Inhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. In einem solchen Fall
- Antragstellerin vertreibt in Deutschland Filme im Kino und auf Video. Sie ist unter anderem Inhaberin
- Anwaltssozietät." 37Hieran ist festzuhalten. Dies stellt auch die Antragstellerin nicht mehr in Frage. Im
- steht eine manuelle Überprüfung nicht im Verhältnis zum Erfolg. 45Eine Anknüpfung an IP-Adressen ist