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VG Berlin - 33 L 113.09
Verwaltungsgericht Berlin vom 18.05.2009
- Inhalt
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- staatliche Fürsorge auf sich allein gestellt zu sein, reicht für die Annahme eines Ausnahmefalles im
- . Dies ist hier der Fall. Der Antragsteller afghanischer Abstammung ist im Januar 2009 unstreitig
- . 10 Abs. 1 Satz 1 der Dublin-II-VO zuständig, was der Antragsteller im Grundsatz ebenso einschätzt
- Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-VO eröffneten Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Es ist bereits
- .). Jedenfalls kann aber trotz der unstreitigen Defizite im Bereich des Flüchtlingsschutzes in
BGH - X ZR 67/04
Bundesgerichtshof vom 05.12.1990
- Inhalt
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- body (3') which does not completely fill the space afforded to it in the compartment, and, integrally
- vorzugsweise 60° mit der Radachse bilden, cc) in montiertem Zustand leicht vorgespannt ist ("slightly
- Material. Es ist jedoch weder in der Beschreibung angesprochen noch mit Eindeutigkeit aus den
- Richter Dr. Melullis und die Richter Scharen, Dr. Lemke, Gröning und Dr. Achilles für Recht erkannt
- schwedischen Patentanmeldung vom 5. Dezember 1990 in Anspruch genommen worden ist. Das Streitpatent
BFH - II R 10/11
Bundesfinanzhof vom 11.06.2013
- Inhalt
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- 193, 48, BStBl II 2001, 14). 20Im Zusammenhang mit dieser Vorschrift ist § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG
- wirksam bekannt gegeben worden sei. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist veröffentlicht in
- war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zu Recht
- ist für den Steuerschuldner bestimmt, gegen den sich die Steuerfestsetzung richtet. Er wird in dem
- ) wirksam. 112. Abweichend von § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG der
OLG Hamm - 30 U 77/98
Oberlandesgericht Hamm vom 17.02.1999
- Inhalt
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- Schadensort Niederschlagsmengen niedergegangen sind, die mit denen in Z vergleichbar sind, reicht
- eingelegte Berufung der Beklagten ist unbegründet. Zu Recht ist das Landgericht zu dem Ergebnis
- Ort Z zutreffen, zumal lt. Gutachten mit den dort gemessenen Niederschlägen nur einmal in 50 Jahren
- zu rechnen ist. Jedoch ist der gemessene Tageswert der Niederschlagsmenge in Z mit 64,7 mm deutlich
- höher als der für M mit 26,6 mm gemessene Wert. Daß es lt. Gutachten "möglich" ist, daß am konkreten
VerfG Brandenburg - VfGBbg 18/92
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 25.03.2003
- Inhalt
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- und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum
- zuständige Sachbearbeiterin mündlich mitgeteilt, dass die Gemeinde mit dem Eintritt in den
- Beschwerdeführern am 02. April 2003 zu. II. 4Die Verfassungsbeschwerde ist per Fax ohne Anlagen am 02. Juni 2003 und
- Nutzungsentgelterhöhungsverlangens ausgegangen. Schließlich sei das einfache Recht fehlerhaft angewendet und gegen
- Beschwerdeführer in von der Landesverfassung gewährleisteten Grundrechten ist offensichtlich nicht gegeben. I
OLG Düsseldorf - VII-Verg 1/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.08.2003
- Inhalt
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- Recht beteiligt worden ist. 7Ob und gegebenenfalls inwieweit der Beigeladene Kosten des Verfahrens vor
- ein in diesem Sinn "unterliegender" Beteiligter ist der Beigeladene - mit der Folge, dass er an den
- beteiligen ist, und die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Antragstellerin im erstinstanzlichen
- ) Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen. Außerdem ist der
- , und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist (vgl. OLG
LAG Hamm - 19 Sa 1901/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 01.04.2003
- Inhalt
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- Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis ist
- . 63Den in § 312 BGB aufgeführten Haustürgeschäften ist, was auch durch die Stellung der Norm im Gesetz
- Aufhebungsvertrages, ein Recht auf Beschäftigung sowie hilfsweise einen Anspruch auf Zahlung der
- . Entscheidungsgründe 30Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 31I. 32Die Berufung
- ist zulässig. Sie ist gemäß § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) und c) ArbGG statthaft. Sie wurde auch form
BPatG - 32 W (pat) 269/01
Bundespatentgericht vom 02.10.2002
- Inhalt
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- Zeitpunkt seit mindestens 5 Jahren eingetragen ist. Dieser Benutzungszeitraum reicht vom 15. Juli 1994
- . Dies reicht ohne weiteres, um eine Scheinbenutzung der Marke in den Benutzungsräumen auszuschließen
- könne beim Vergleich der Marken nicht weggelassen werden. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht
- begründet. Die angegriffene Marke ist in dem von der Markenstelle ausgesprochenen Umfang wegen
- Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke zu löschen. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist
LSG Bayern - L 13 R 249/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.01.2007
- Inhalt
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- verwirklichte Rechte zustünden. Ein entsprechender Beratungsbedarf habe frühestens im Zeitpunkt des Antrags
- 05.09.2000 als erfüllt ansah. Im Übrigen wies sie den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom
- verleitet worden, mit ihrem Antrag entsprechend zu warten. Die Hinweise der Beklagten seien in
- nicht in Anspruch genommen worden. Mit Urteil vom 16.02.2006 hat das SG die Klage abgewiesen. Die
- Beklagte habe für die nachentrichteten freiwilligen Beiträge zu Recht keine Entgeltpunkte ermittelt, da
FG Rheinland-Pfalz - 2 K 1231/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 28.10.2009
- Inhalt
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- für Recht erkannt: I. Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 21. Februar 2007 in Gestalt der
- müssen. Im Streitfall ist nach der Vorschrift des hier allein in Betracht kommenden § 55 Abs. 1 Nr. 1
- der Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit einem in die Masse fallenden Neuerwerb auslöst
- . Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Lohnsteuerabzug im Ergebnis zutrifft, ob er zu einer
- ,-- € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu
§ 12 ZFdG
Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
- Inhalt
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- im automatisierten Verfahren trägt der Empfänger.(3) Auskünfte nach § 19 des
- Bundesdatenschutzgesetzes erteilt das Zollkriminalamt im Einvernehmen mit der nach Absatz 2 verantwortlichen Stelle.
- ür die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die
- Zollfahndungsinformationssystems zu überwachen.(2) Im Rahmen des Zollfahndungsinformationssystems obliegt die
§ 4 MontanMitbestG
- Inhalt
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- Spitzenorganisation dieser Verbände sein oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Gesch
- Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
- Mitglied, c)einem weiteren Mitglied. (2) Die in Absatz 1 bezeichneten weiteren Mitglieder dürfen
- äftsbesorgungsverhältnis stehen, b)im Laufe des letzten Jahres vor der Wahl eine unter
- Buchstabe a bezeichnete Stellung innegehabt haben, c)in den Unternehmen als Arbeitnehmer oder
§ 14 KredReorgG
Anmeldung von Forderungen
- Inhalt
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- beträgt, bei ihm anzumelden. Die Aufforderung ist mit der Ladung nach § 17 Absatz 3 zu
- (1) Gläubiger, in deren Rechte nach § 12 eingegriffen wird, fordert der
- Absatzes 1 angemeldete Forderung mit den dort genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen.
- verbinden. In der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben; die Urkunden, aus denen
- entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
§ 1 GenBkBES
- Inhalt
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- Rechtsvorschriften und dieses Statuts.(3) Die Bank ist juristische Person mit Sitz in Berlin. Sie fü
- ;ffentlichen Rechts. Sie ist eine universelle Geschäftsbank insbesondere für die Fö
- der Durchführung der ihr mit diesem Statut übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung mit
- (1) Die Genossenschaftsbank Berlin (nachfolgend Bank genannt) ist eine Körperschaft des ö
- ;rderung des Genossenschaftswesens und des Wohnungsbaues im ländlichen Raum sowie für die
§ 1 RAÜG
Aufgabenübertragung
- Inhalt
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- dem Gebiet der Raumfahrt im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts
- wahrzunehmen.(2) Verwaltungsaufgaben im Sinne des Absatzes 1 sind 1.die Erstellung der deutschen
- von Aufträgen und Zuwendungen, 3.die Wahrnehmung deutscher Raumfahrtinteressen im internationalen