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VG Berlin - 33 L 113.09

Verwaltungsgericht Berlin vom 18.05.2009
Inhalt
  • staatliche Fürsorge auf sich allein gestellt zu sein, reicht für die Annahme eines Ausnahmefalles im
  • . Dies ist hier der Fall. Der Antragsteller afghanischer Abstammung ist im Januar 2009 unstreitig
  • . 10 Abs. 1 Satz 1 der Dublin-II-VO zuständig, was der Antragsteller im Grundsatz ebenso einschätzt
  • Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-VO eröffneten Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht. Es ist bereits
  • .). Jedenfalls kann aber trotz der unstreitigen Defizite im Bereich des Flüchtlingsschutzes in

BGH - X ZR 67/04

Bundesgerichtshof vom 05.12.1990
Inhalt
  • body (3') which does not completely fill the space afforded to it in the compartment, and, integrally
  • vorzugsweise 60° mit der Radachse bilden, cc) in montiertem Zustand leicht vorgespannt ist ("slightly
  • Material. Es ist jedoch weder in der Beschreibung angesprochen noch mit Eindeutigkeit aus den
  • Richter Dr. Melullis und die Richter Scharen, Dr. Lemke, Gröning und Dr. Achilles für Recht erkannt
  • schwedischen Patentanmeldung vom 5. Dezember 1990 in Anspruch genommen worden ist. Das Streitpatent

BFH - II R 10/11

Bundesfinanzhof vom 11.06.2013
Inhalt
  • 193, 48, BStBl II 2001, 14). 20Im Zusammenhang mit dieser Vorschrift ist § 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG
  • wirksam bekannt gegeben worden sei. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist veröffentlicht in
  • war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zu Recht
  • ist für den Steuerschuldner bestimmt, gegen den sich die Steuerfestsetzung richtet. Er wird in dem
  • ) wirksam. 112. Abweichend von § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG der

OLG Hamm - 30 U 77/98

Oberlandesgericht Hamm vom 17.02.1999
Inhalt
  • Schadensort Niederschlagsmengen niedergegangen sind, die mit denen in Z vergleichbar sind, reicht
  • eingelegte Berufung der Beklagten ist unbegründet. Zu Recht ist das Landgericht zu dem Ergebnis
  • Ort Z zutreffen, zumal lt. Gutachten mit den dort gemessenen Niederschlägen nur einmal in 50 Jahren
  • zu rechnen ist. Jedoch ist der gemessene Tageswert der Niederschlagsmenge in Z mit 64,7 mm deutlich
  • höher als der für M mit 26,6 mm gemessene Wert. Daß es lt. Gutachten "möglich" ist, daß am konkreten

VerfG Brandenburg - VfGBbg 18/92

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 25.03.2003
Inhalt
  • und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum
  • zuständige Sachbearbeiterin mündlich mitgeteilt, dass die Gemeinde mit dem Eintritt in den
  • Beschwerdeführern am 02. April 2003 zu. II. 4Die Verfassungsbeschwerde ist per Fax ohne Anlagen am 02. Juni 2003 und
  • Nutzungsentgelterhöhungsverlangens ausgegangen. Schließlich sei das einfache Recht fehlerhaft angewendet und gegen
  • Beschwerdeführer in von der Landesverfassung gewährleisteten Grundrechten ist offensichtlich nicht gegeben. I

OLG Düsseldorf - VII-Verg 1/02

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.08.2003
Inhalt
  • Recht beteiligt worden ist. 7Ob und gegebenenfalls inwieweit der Beigeladene Kosten des Verfahrens vor
  • ein in diesem Sinn "unterliegender" Beteiligter ist der Beigeladene - mit der Folge, dass er an den
  • beteiligen ist, und die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Antragstellerin im erstinstanzlichen
  • ) Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen. Außerdem ist der
  • , und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist (vgl. OLG

LAG Hamm - 19 Sa 1901/02

Landesarbeitsgericht Hamm vom 01.04.2003
Inhalt
  • Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis ist
  • . 63Den in § 312 BGB aufgeführten Haustürgeschäften ist, was auch durch die Stellung der Norm im Gesetz
  • Aufhebungsvertrages, ein Recht auf Beschäftigung sowie hilfsweise einen Anspruch auf Zahlung der
  • . Entscheidungsgründe 30Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 31I. 32Die Berufung
  • ist zulässig. Sie ist gemäß § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) und c) ArbGG statthaft. Sie wurde auch form

BPatG - 32 W (pat) 269/01

Bundespatentgericht vom 02.10.2002
Inhalt
  • Zeitpunkt seit mindestens 5 Jahren eingetragen ist. Dieser Benutzungszeitraum reicht vom 15. Juli 1994
  • . Dies reicht ohne weiteres, um eine Scheinbenutzung der Marke in den Benutzungsräumen auszuschließen
  • könne beim Vergleich der Marken nicht weggelassen werden. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht
  • begründet. Die angegriffene Marke ist in dem von der Markenstelle ausgesprochenen Umfang wegen
  • Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchsmarke zu löschen. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist

LSG Bayern - L 13 R 249/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 24.01.2007
Inhalt
  • verwirklichte Rechte zustünden. Ein entsprechender Beratungsbedarf habe frühestens im Zeitpunkt des Antrags
  • 05.09.2000 als erfüllt ansah. Im Übrigen wies sie den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom
  • verleitet worden, mit ihrem Antrag entsprechend zu warten. Die Hinweise der Beklagten seien in
  • nicht in Anspruch genommen worden. Mit Urteil vom 16.02.2006 hat das SG die Klage abgewiesen. Die
  • Beklagte habe für die nachentrichteten freiwilligen Beiträge zu Recht keine Entgeltpunkte ermittelt, da

FG Rheinland-Pfalz - 2 K 1231/08

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 28.10.2009
Inhalt
  • für Recht erkannt: I. Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 21. Februar 2007 in Gestalt der
  • müssen. Im Streitfall ist nach der Vorschrift des hier allein in Betracht kommenden § 55 Abs. 1 Nr. 1
  • der Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit einem in die Masse fallenden Neuerwerb auslöst
  • . Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Lohnsteuerabzug im Ergebnis zutrifft, ob er zu einer
  • ,-- € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu

§ 12 ZFdG

Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
Inhalt
  • im automatisierten Verfahren trägt der Empfänger.(3) Auskünfte nach § 19 des
  • Bundesdatenschutzgesetzes erteilt das Zollkriminalamt im Einvernehmen mit der nach Absatz 2 verantwortlichen Stelle.
  • ür die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die
  • Zollfahndungsinformationssystems zu überwachen.(2) Im Rahmen des Zollfahndungsinformationssystems obliegt die

§ 4 MontanMitbestG

Inhalt
  • Spitzenorganisation dieser Verbände sein oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Gesch
  • Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
  • Mitglied, c)einem weiteren Mitglied. (2) Die in Absatz 1 bezeichneten weiteren Mitglieder dürfen
  • äftsbesorgungsverhältnis stehen, b)im Laufe des letzten Jahres vor der Wahl eine unter
  • Buchstabe a bezeichnete Stellung innegehabt haben, c)in den Unternehmen als Arbeitnehmer oder

§ 14 KredReorgG

Anmeldung von Forderungen
Inhalt
  • beträgt, bei ihm anzumelden. Die Aufforderung ist mit der Ladung nach § 17 Absatz 3 zu
  • (1) Gläubiger, in deren Rechte nach § 12 eingegriffen wird, fordert der
  • Absatzes 1 angemeldete Forderung mit den dort genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen.
  • verbinden. In der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben; die Urkunden, aus denen
  • entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts

§ 1 GenBkBES

Inhalt
  • Rechtsvorschriften und dieses Statuts.(3) Die Bank ist juristische Person mit Sitz in Berlin. Sie fü
  • ;ffentlichen Rechts. Sie ist eine universelle Geschäftsbank insbesondere für die Fö
  • der Durchführung der ihr mit diesem Statut übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung mit
  • (1) Die Genossenschaftsbank Berlin (nachfolgend Bank genannt) ist eine Körperschaft des ö
  • ;rderung des Genossenschaftswesens und des Wohnungsbaues im ländlichen Raum sowie für die

§ 1 RAÜG

Aufgabenübertragung
Inhalt
  • dem Gebiet der Raumfahrt im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts
  • wahrzunehmen.(2) Verwaltungsaufgaben im Sinne des Absatzes 1 sind 1.die Erstellung der deutschen
  • von Aufträgen und Zuwendungen, 3.die Wahrnehmung deutscher Raumfahrtinteressen im internationalen