Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1642 von 2512
Schadensersatzanspruch für Miterfinder
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 03.12.2016
- Inhalt
-
- , wenn mehreren Miterfindern die Rechte an der Erfindung in Bruchteilsgemeinschaft zustehen.Der
- In einer Entscheidung vom 27.09.2016 unter dem Aktenzeichen X ZR 163/12 hatte sich der
- Bundesgerichtshof mit der Problematik einer Anmeldung zum Patent seitens eines Miterfinders zu beschäftigen
- VerfahrensgangDie in Belgien geschäftsansässigen Kläger und die Beklagten arbeiteten seit dem Jahr 2002
Halten eines Handies beim Autofahren…
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 30.07.2018
- Inhalt
-
- aus: […] Auch zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen
- … (während des Führens eines Fahrzeuges) ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund
- des Haltens kommt es nicht an. Diesen Leitsatz hat das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom
- Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 23.5.2018 verworfen. In seiner Entscheidung führt das OLG folgendes
- Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten habe. Weiter hat es ausgeführt, daraus, dass der Betroffene
Etikettierungspflicht für verpackte Elektrogeräte
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.12.2015
- Inhalt
-
- Gesetzes, aber nicht zu dem Personenkreis derer gehören, die Rechte aus dem „Gesetz gegen den
- Urteil in einem wettbewerbsrechtlichen Streitfall gesprochen. Geklagt hatte ein eingetragener
- Verein, der nach § 4 UKlaG die Voraussetzungen für die Aktivlegitimation in wettbewerblichen Streitsachen
- besitzt. Zu seinen in der Satzung verankerten Aufgaben gehört nämlich die nicht gewerblich
BAG - 2 AZR 966/12
Bundesarbeitsgericht vom 21.11.2013
- Inhalt
-
- Rechts mit Selbstverwaltung (§ 29 SGB IV, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V). Sie sind damit - im Rahmen der
- 2012, 361, 365), ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (so im Ergebnis auch Rolfs NZA 2013, 529
- Begründung zu § 314 RVO) - ist nicht zu entnehmen, dass Arbeitsverhältnisse mit dem Eintritt in das
- Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung“ (Bohlen-Schöning KrV 2012, 101, 103; ähnlich Gutzeit NZS
- ff. SGB V und bei der Umwandlung der Bundesverbände in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts in
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 2736/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2005
- Inhalt
-
- des Verwaltungsgerichts nicht in Frage. 41. Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von einem
- : 2Die Beschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Im Übrigen ist sie
- 2003 mit Schreiben vom 17. Oktober 2003 innerhalb von zwei Wochen in Kenntnis gesetzt. Damit ist der
- der Beschwerdeschrift bezüglich der Frage, ob der Antragsgegner zu Recht von der Unmöglichkeit der
- eines Zwangsgeldes in Höhe von 250,00 EUR aufgefordert wird, dem Antragsgegner den Fahrzeugschein
§ 8 InhKontrollV
Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
- Inhalt
-
- gültigen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im
- ;ndungsdokumente oder gleichwertig beweiskräftiger Dokumente und, wenn nach dem Recht des
- äftsverteilung und, sofern der Anzeigepflichtige ein Zweckvermögen ist, ob und in welcher
- Anzeigepflichtigen,5.sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, eine Liste mit den
- , ob im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb eine Behörde außerhalb der Finanzbranche
§ 20 De-Mail-G
Aufsichtsmaßnahmen
- Inhalt
-
- nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Er ist auf dieses Recht hinzuweisen.
- ;rde. Mit der Akkreditierung unterliegen Diensteanbieter der Aufsicht der zuständigen Behörde
- , um die Einhaltung dieses Gesetzes sicherzustellen.(3) Ungeachtet des Vorliegens von Testaten im Sinne
- weggefallen ist,2.ungültige Einzelnachweise für das Angebot von De-Mail-Diensten verwendet oder
- Gesetz nicht erfüllt werden.(4) Die Gültigkeit der von einem akkreditierten Diensteanbieter im
§ 2 ArbPlSchG
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
- Inhalt
-
- Arbeitgeber.(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Einberufung des
- Arbeitnehmers zum Wehrdienst ist kein wichtiger Grund zur Kündigung; dies gilt im Falle des
- mit in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmern ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung
- .(2) Im Übrigen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des
- Wehrdienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigen. Ist streitig, ob der
AG Schleiden - 2 C 169/04
Amtsgericht Schleiden vom 31.05.2005
- Inhalt
-
- , wie der Klägerverteter zu Recht ausführt, auch die Führung eines Telefonats . Gemäß den
- Amtsgerichts Schleiden vom 10.01.2005 sind von der Beklagten an Kosten 1.057,54 EUR (in Buchstaben
- : eintausendsiebenundfünfzig und 54/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
- Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18.01.2005 an den Kläger zu erstatten. Die Berechnung ist bereits
- übersandt. Im obigen Betrag sind 267,00 EUR Gerichtskosten enthalten. Die Gründe des Beschlusses befinden
BGH - II ZR 217/01
Bundesgerichtshof vom 01.10.2001
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 217/01 vom 1. Oktober 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk
- aus abgetretenem Recht ihrer Mutter Auskunft über die Mieteinnahmen seit Anfang 1989 sowie Zahlung
- 139.000,00 DM. II. Der mit der Einlegung der Revision bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht durch
- nachteiligen Entscheidung abzustellen ist (vgl. z.B. Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 546 Rdn. 7 mit Rdn
- Bruchteil des Wertes des Hauptanspruchs. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2001 - II ZR 217/01 - OLG Nürnberg
INNCONA - CLLB Rechtsanwälte erzielen weiteren Erfolg für geschädigte INNCONA- Anleger – OLG Frankfurt a. M. bestätigt Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. und verurteilt Steuerberater zu Schadensersatz in Höhe von über € 124.000,00
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 11.07.2013
- Inhalt
-
- , dass das Landgericht zu Recht zu der Auffassung gelangt ist, dass der Steuerberater seine sich aus
- . mit Urteil vom 12.06.2013 im Wesentlichen zurückgewiesen. Das OLG Frankfurt am Main stellte fest
- mit dem Steuerberater erwarten. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. ist der
- Berlin/München, 10.7.2013 Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil
- Leasingfonds KG (im Folgenden: Inncona) zugesprochen. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stand
BGH - 5 StR 281/00
Bundesgerichtshof vom 11.01.2001
- Inhalt
-
- offenkundig ist (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 – Beurteilungsrahmen 1, 6 m.w.N.). In Zweifelsfällen
- Rechts wegen – G r ü n d e Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 281/00 URTEIL vom 11. Januar 2001 in der Strafsache
- gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der
- der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger
BGH: zur Anpassung von Vorauszahlungen und nachfolgender Kündigung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
- Inhalt
-
- Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Beklagte ist seit 1993 Mieter einer 85,68 qm
- . April 2012 für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des
- großen Wohnung in E. . Der Kläger ist durch Erwerb des Anwesens in den Mietvertrag eingetreten. Die
- in einem Vorprozess mit Urteil vom 19. Januar 2010 (rechtskräftig) mit der Begründung abgewiesen
- , die Wasserkosten seien mit einem unzulässigen “Festbetrag” berechnet und der Kläger habe im Übrigen
BFH - IV R 6/06
Bundesfinanzhof vom 06.11.2008
- Inhalt
-
- Freibetrag ist daher nicht zu gewähren, wenn die Grundstücksveräußerung oder -entnahme im Zusammenhang mit
- § 14a Abs. 4 EStG im Ergebnis zu Recht versagt. 38a) Zu Unrecht hat das FG jedoch den sachlichen
- Wortlaut aber nicht zu. Im Übrigen ist auch der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass eine Abfindung in
- Zusammenhang mit der Hoferbfolge gestanden haben. 46b) Zu Recht hat das FG aber den land- und
- ist. 503. Zu Recht ist das FG des Weiteren davon ausgegangen, dass der Einkommensteuerbescheid 1997
FG Hamburg - 2 Bs 210/12
Finanzgericht Hamburg vom 28.11.2012
- Inhalt
-
- “, hat das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt. Denn im Rahmen der Hilfeformen des § 34 SGB VIII
- Rechtsbegriffe auszugehen ist, dass Kinder und Jugendliche im hier in Rede stehenden Alter von sechs bis zwölf
- mit einem dauerhaft im Gebäude wohnenden Betreuerpaar als Betreuungs- und Bezugspersonen. Zugleich ist
- von der Nutzungsart mit zunehmendem Umfang gebietsunverträgliche Störungen ausgehen. Dabei ist im
- Rechte der Antragstellerin in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauNVO werden durch