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Schadensersatzanspruch für Miterfinder

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 03.12.2016
Inhalt
  • , wenn mehreren Miterfindern die Rechte an der Erfindung in Bruchteilsgemeinschaft zustehen.Der
  • In einer Entscheidung vom 27.09.2016 unter dem Aktenzeichen X ZR 163/12 hatte sich der
  • Bundesgerichtshof mit der Problematik einer Anmeldung zum Patent seitens eines Miterfinders zu beschäftigen
  • VerfahrensgangDie in Belgien geschäftsansässigen Kläger und die Beklagten arbeiteten seit dem Jahr 2002

Halten ein­es Hand­ies beim Auto­fahr­en…

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 30.07.2018
Inhalt
  • aus: […] Auch zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen
  • … (während des Führens eines Fahrzeuges) ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund
  • des Haltens kommt es nicht an. Diesen Leitsatz hat das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom
  • Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 23.5.2018 verworfen. In seiner Entscheidung führt das OLG folgendes
  • Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten habe. Weiter hat es ausgeführt, daraus, dass der Betroffene

Etikettierungspflicht für verpackte Elektrogeräte

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.12.2015
Inhalt
  • Gesetzes, aber nicht zu dem Personenkreis derer gehören, die Rechte aus dem „Gesetz gegen den
  • Urteil in einem wettbewerbsrechtlichen Streitfall gesprochen. Geklagt hatte ein eingetragener
  • Verein, der nach § 4 UKlaG die Voraussetzungen für die Aktivlegitimation in wettbewerblichen Streitsachen
  • besitzt. Zu seinen in der Satzung verankerten Aufgaben gehört nämlich die nicht gewerblich

BAG - 2 AZR 966/12

Bundesarbeitsgericht vom 21.11.2013
Inhalt
  • Rechts mit Selbstverwaltung (§ 29 SGB IV, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V). Sie sind damit - im Rahmen der
  • 2012, 361, 365), ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (so im Ergebnis auch Rolfs NZA 2013, 529
  • Begründung zu § 314 RVO) - ist nicht zu entnehmen, dass Arbeitsverhältnisse mit dem Eintritt in das
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung“ (Bohlen-Schöning KrV 2012, 101, 103; ähnlich Gutzeit NZS
  • ff. SGB V und bei der Umwandlung der Bundesverbände in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts in

OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 2736/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2005
Inhalt
  • des Verwaltungsgerichts nicht in Frage. 41. Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von einem
  • : 2Die Beschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Im Übrigen ist sie
  • 2003 mit Schreiben vom 17. Oktober 2003 innerhalb von zwei Wochen in Kenntnis gesetzt. Damit ist der
  • der Beschwerdeschrift bezüglich der Frage, ob der Antragsgegner zu Recht von der Unmöglichkeit der
  • eines Zwangsgeldes in Höhe von 250,00 EUR aufgefordert wird, dem Antragsgegner den Fahrzeugschein

§ 8 InhKontrollV

Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
Inhalt
  • gültigen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im
  • ;ndungsdokumente oder gleichwertig beweiskräftiger Dokumente und, wenn nach dem Recht des
  • äftsverteilung und, sofern der Anzeigepflichtige ein Zweckvermögen ist, ob und in welcher
  • Anzeigepflichtigen,5.sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, eine Liste mit den
  • , ob im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb eine Behörde außerhalb der Finanzbranche

§ 20 De-Mail-G

Aufsichtsmaßnahmen
Inhalt
  • nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Er ist auf dieses Recht hinzuweisen.
  • ;rde. Mit der Akkreditierung unterliegen Diensteanbieter der Aufsicht der zuständigen Behörde
  • , um die Einhaltung dieses Gesetzes sicherzustellen.(3) Ungeachtet des Vorliegens von Testaten im Sinne
  • weggefallen ist,2.ungültige Einzelnachweise für das Angebot von De-Mail-Diensten verwendet oder
  • Gesetz nicht erfüllt werden.(4) Die Gültigkeit der von einem akkreditierten Diensteanbieter im

§ 2 ArbPlSchG

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
Inhalt
  • Arbeitgeber.(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Einberufung des
  • Arbeitnehmers zum Wehrdienst ist kein wichtiger Grund zur Kündigung; dies gilt im Falle des
  • mit in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmern ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung
  • .(2) Im Übrigen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des
  • Wehrdienst eines Arbeitnehmers nicht zu dessen Ungunsten berücksichtigen. Ist streitig, ob der

AG Schleiden - 2 C 169/04

Amtsgericht Schleiden vom 31.05.2005
Inhalt
  • , wie der Klägerverteter zu Recht ausführt, auch die Führung eines Telefonats . Gemäß den
  • Amtsgerichts Schleiden vom 10.01.2005 sind von der Beklagten an Kosten 1.057,54 EUR (in Buchstaben
  • : eintausendsiebenundfünfzig und 54/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
  • Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18.01.2005 an den Kläger zu erstatten. Die Berechnung ist bereits
  • übersandt. Im obigen Betrag sind 267,00 EUR Gerichtskosten enthalten. Die Gründe des Beschlusses befinden

BGH - II ZR 217/01

Bundesgerichtshof vom 01.10.2001
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 217/01 vom 1. Oktober 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk
  • aus abgetretenem Recht ihrer Mutter Auskunft über die Mieteinnahmen seit Anfang 1989 sowie Zahlung
  • 139.000,00 DM. II. Der mit der Einlegung der Revision bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht durch
  • nachteiligen Entscheidung abzustellen ist (vgl. z.B. Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 546 Rdn. 7 mit Rdn
  • Bruchteil des Wertes des Hauptanspruchs. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2001 - II ZR 217/01 - OLG Nürnberg

INNCONA - CLLB Rechtsanwälte erzielen weiteren Erfolg für geschädigte INNCONA- Anleger – OLG Frankfurt a. M. bestätigt Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. und verurteilt Steuerberater zu Schadensersatz in Höhe von über € 124.000,00

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 11.07.2013
Inhalt
  • , dass das Landgericht zu Recht zu der Auffassung gelangt ist, dass der Steuerberater seine sich aus
  • . mit Urteil vom 12.06.2013 im Wesentlichen zurückgewiesen. Das OLG Frankfurt am Main stellte fest
  • mit dem Steuerberater erwarten.   Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. ist der
  • Berlin/München, 10.7.2013   Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil
  • Leasingfonds KG (im Folgenden: Inncona) zugesprochen.   Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stand

BGH - 5 StR 281/00

Bundesgerichtshof vom 11.01.2001
Inhalt
  • offenkundig ist (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 – Beurteilungsrahmen 1, 6 m.w.N.). In Zweifelsfällen
  • Rechts wegen – G r ü n d e Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 281/00 URTEIL vom 11. Januar 2001 in der Strafsache
  • gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der
  • der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger

BGH: zur Anpassung von Vorauszahlungen und nachfolgender Kündigung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
Inhalt
  • Revisionsverfahrens zu tragen.   Von Rechts wegen Tatbestand: Der Beklagte ist seit 1993 Mieter einer 85,68 qm
  • . April 2012 für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des
  • großen Wohnung in E. . Der Kläger ist durch Erwerb des Anwesens in den Mietvertrag eingetreten. Die
  • in einem Vorprozess mit Urteil vom 19. Januar 2010 (rechtskräftig) mit der Begründung abgewiesen
  • , die Wasserkosten seien mit einem unzulässigen “Festbetrag” berechnet und der Kläger habe im Übrigen

BFH - IV R 6/06

Bundesfinanzhof vom 06.11.2008
Inhalt
  • Freibetrag ist daher nicht zu gewähren, wenn die Grundstücksveräußerung oder -entnahme im Zusammenhang mit
  • § 14a Abs. 4 EStG im Ergebnis zu Recht versagt. 38a) Zu Unrecht hat das FG jedoch den sachlichen
  • Wortlaut aber nicht zu. Im Übrigen ist auch der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass eine Abfindung in
  • Zusammenhang mit der Hoferbfolge gestanden haben. 46b) Zu Recht hat das FG aber den land- und
  • ist. 503. Zu Recht ist das FG des Weiteren davon ausgegangen, dass der Einkommensteuerbescheid 1997

FG Hamburg - 2 Bs 210/12

Finanzgericht Hamburg vom 28.11.2012
Inhalt
  • “, hat das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt. Denn im Rahmen der Hilfeformen des § 34 SGB VIII
  • Rechtsbegriffe auszugehen ist, dass Kinder und Jugendliche im hier in Rede stehenden Alter von sechs bis zwölf
  • mit einem dauerhaft im Gebäude wohnenden Betreuerpaar als Betreuungs- und Bezugspersonen. Zugleich ist
  • von der Nutzungsart mit zunehmendem Umfang gebietsunverträgliche Störungen ausgehen. Dabei ist im
  • Rechte der Antragstellerin in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauNVO werden durch