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BGH - 1 StR 266/06
Bundesgerichtshof vom 23.08.2006
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 266/06 vom 23. August 2006 in der Strafsache
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg
- Schwangerschaft im Jahre 2000 wurde abgebrochen. Die Ehe war in die Krise geraten. Der Angeklagte vermochte
- , weswegen er zweieinhalb Monate im Gefängnis verbracht und seinen Arbeitsplatz verloren hatte. In
- beherrschen und willentlich zu steuern. II. 14 1. Zum Mordmerkmal der Heimtücke: 1516Den Revisionen ist
LG Bonn - 11 O 45/08
Landgericht Bonn vom 17.02.2009
- Inhalt
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- ” in einer Anzeige mit den blickfangmäßig hervorgehobenen Angaben " – Werbespruch - ", "Jetzt im V Shop
- gilt nur in Verbindung mit Tarif Y P. Im Tarif Y P Option Y P automatisch voreingestellt und kostet
- für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 11 O 45/08 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- Kosten des Rechtsstreits. 4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu
- von 29,951". Außerdem wurde in der Anzeige die Angabe "Für 0 Cent2 ab der 2. Minute telefonieren – mit
BSG - 2 U 19/08
Bundessozialgericht vom 30.11.1991
- Inhalt
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- sind und die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle waren, als Arbeitsunfälle im
- . September 1981 war auch nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht ein Arbeitsunfall. 31Gemäß § 220 AGB DDR
- ist ein Arbeitsunfall die Verletzung eines Werktätigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess, die
- sowohl nach dem Recht des Beitrittsgebiets als auch der RVO ein Arbeitsunfall vor. Der Unfall als
- habe zudem in sachlichem Zusammenhang mit dem Schulbesuch gestanden. Das in den Lehrplan eingebundene
OLG Karlsruhe - 1 Ss 167/02
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.02.2003
- Inhalt
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- Rechtsbeschwerde, mit welcher sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt und den
- in Richtung W-Straße mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h befahren und dabei die dort angebrachte
- Nr. 4 StVO, 24 StVG ist vorliegend in Rechtskraft erwachsen, da das Rechtsmittel wirksam auf den
- Vorschriften im Straßenverkehr nicht so genau nimmt. Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist der Senat daher
- mit einem Fahrverbot sehr häufig verbunden sind. Der Betroffenen ist es daher grundsätzlich
OLG Dresden - 5 U 161/10
Oberlandesgericht Dresden vom 08.12.2004
- Inhalt
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- 07.09.2010. II. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg, denn die Klage ist sowohl mit
- erstmals über ihr Widerrufs- 7 recht in Bezug auf den Vertragsschluss aus dem Jahre 2001 belehrt würden
- beginne. Tatsächlich ist aber das einzige Schriftstück, welches der Verbraucher im Zusammenhang mit dieser
- Amtsgericht Rosemeier für Recht erkannt: 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts
- zweimal vom Vermittler H…. in ihrer damaligen Wohnung in ……. aufgesucht worden, wobei es im Rahmen des
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 P 157/98
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.01.1999
- Inhalt
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- einem Altenheim untergebracht. In den Zwischenzeiten wurde er jeweils im Wechsel von seinen Brüdern und
- Einholung einer weiteren Stellungnahme des MDK mit Bescheid vom 05.07.1996 ebenfalls ab. Im August 1996
- teilte der Betreuer der Beklagten mit, der Kläger habe die Aufnahme in ein Heim strikt und sehr
- einem Hilfebedarf im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung in Höhe von mindestens 45 Minuten
- Kläger einen stabilen Eindruck. Der Sachverständige weise zu Recht darauf hin, daß er ohne die Hilfe
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 292/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2007
- Inhalt
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- rechtswidrig abgelehnten Leistungen ist im Recht der Blinden- und Gehörlosenhilfe zunächst nicht dadurch in
- Sozialgesetzbuchs im Recht der Blinden- und Gehörlosenhilfe folgt aus § 7 GHBG. Dort ist bestimmt
- werden kann ("keine Hilfe für die Vergangenheit"), ist für das Recht der Blinden- und Gehörlosenhilfe
- Kläger sei in dem genannten Zeitraum nicht blind gewesen, gebunden sei. Der im Wesentlichen auf
- 1998 bis zum 31. August 1999. 18Rechtsgrundlage für den Rücknahmeanspruch des Klägers ist - in
§ 8 LuftRegV
Registerakten
- Inhalt
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- Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen in Verbindung mit § 59 der Schiffsregisterordnung vom
- (1) Zu jedem Registerblatt sind Registerakten zu führen, in denen ein Handblatt enthalten ist
- . Urkunden, auf die im Register zur Ergänzung einer Eintragung verwiesen wird, können in
- ; in den Registerakten der anderen Blätter ist auf diese Registerakten zu verweisen.
- sind.(3) Betrifft ein Schriftstück der in Absatz 2 bezeichneten Art Eintragungen auf verschiedenen
§ 16 LAP-gehDAAV 2004
Praktika
- Inhalt
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- Rechts- und Verwaltungsvorschriften und in den Arbeitstechniken ausgebildet. Je nach ihrem
- Ausbildung förderlich sind, teilnehmen und Gelegenheit erhalten, sich im Vortrag und in der
- (1) In den Praktika werden die Anwärterinnen und Anwärter in Schwerpunktbereichen der
- Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes mit den wesentlichen Aufgaben des Auswärtigen
- Dienstes vertraut gemacht. Anhand praktischer Fälle werden sie besonders in der Anwendung von
§ 66 PStV
Fortführung von Altregistern
- Inhalt
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- Vorderseite unterhalb der Beurkundung eingetragen oder in die Folgebeurkundung einbezogen.(3) Reicht
- jeweiligen Eintrag zu verbinden; die Verbindungsstelle ist mit dem Siegel des Standesamts zu sichern.
- (1) Eine Folgebeurkundung zu einem Personenstandseintrag in einem bis zum 31. Dezember 2008
- angelegten Personenstandsbuch oder Standesregister (Altregister) ist am Rand des Eintrags vorzunehmen
- . Hinweise sind unterhalb des Eintrags einzutragen; eine Nacherhebung fehlender Daten ist nicht
§ 271 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung
- Inhalt
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- oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht
- (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte
- oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern
- sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden
- Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis
Anlage 3 BGBEG
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
- Inhalt
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- Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten
- einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2
- ; Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB“;b)Bei
- ;llung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit
- 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248
BGH - 3 StR 237/00
Bundesgerichtshof vom 31.01.2001
- Inhalt
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- dies auch auf die richterliche Vernehmung eines Mitbeschuldigten auszudehnen wäre, ist in der
- Urkundenbeweises verlesen werden dürfen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; 34, 231, 243). Erst recht konnte
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 237/00 vom 31. Januar 2001 in der Strafsache gegen wegen
- hiergegen gerichtete Revision ist unbegründet, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund der
- Verwertungsverbot verstoßen. Ihr liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Ermittlungsverfahren war
BSG - B 13 R 5/11 R
Bundessozialgericht vom 14.03.2013
- Inhalt
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- im Juni 2006 mit ihrer Veröffentlichung (§ 138 Abs 5 SGB VI) in Kraft trat, ist sie für die hier
- , ist sie mit diesem Vorbringen im Revisionsverfahren ausgeschlossen. Sollte ein solcher Fehler
- Sozialhilferechts in das SGB vom 27.12.2003, BGBl I 3022) ist der Leistungsträger befugt, mit
- Entscheidungen" als untergesetzliche Normen keine Wirksamkeit entfalten, soweit sie mit höherrangigem Recht
- mit einer fremden Forderung iS des § 52 SGB I zuständig werden. 443. Lediglich ergänzend ist zum
BPatG - 30 W (pat) 190/04
Bundespatentgericht vom 15.05.2006
- Inhalt
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- , ist das Wort „Fliese“ in Zusammensetzungen im Gebrauch um Material und eine meist recht- eckige
- Massivholzbodenbelages im Parkettstil handeln könne; sie werde bereits in diesem Sinn verwendet. Der
- ist in der Sache ohne Erfolg. Die angemeldete Marke ist für die beanspruchten Waren nach den
- – Dt. Universalwörterbuch CD-ROM). Bestimmte Muster werden als fertige Verlegenheit auch in „Parkett
- Verlegeeinheit eines Parketts. In diesem Sinn ist die Anmeldung für die beanspruchten Waren eine Angabe zu