Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1627 von 2512
§ 23 KAGB
Versagung der Erlaubnis einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
- Inhalt
-
- Beteiligung nicht zuverlässig ist oder aus anderen Gründen nicht den im Interesse einer
- ;8.die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht bereit oder in der Lage ist, die erforderlichen
- die Erlaubnis beantragt, zu schaffen, und nicht in der Lage ist, die in diesem Gesetz festgelegten
- ätigkeiten, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit
- , ohne auch das Risikomanagement zu erbringen; dasselbe gilt im umgekehrten Fall;11.andere als die in
§ 62 EStG
Anspruchsberechtigte
- Inhalt
-
- ;ßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält undb)im Bundesgebiet berechtigt erwerbst
- ätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
- Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und a)sich seit mindestens drei Jahren rechtmä
- (1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer 1
- .im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder2.ohne Wohnsitz oder gew
BGH - 2 StR 143/13
Bundesgerichtshof vom 14.08.2013
- Inhalt
-
- zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der
- zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 21. der Urteilsgründe; b) im Gesamtstrafenausspruch
- bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen
- , wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei
- gestützte Revision hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg. Im Übrigen ist sie
VG Berlin - 11 A 158.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 05.02.2007
- Inhalt
-
- Fahrerlaubnis nach § 3 StVG in Betracht kommt und/oder auch eine Rücknahme der Fahrerlaubnis erfolgen kann, ist
- 38. Aufl. [2005], § 3 StVG Rdnr. 40; Bouska/Laeverenz, FE Recht, 3. Aufl. [2004], § 3 StVG Rdnr. 23 a
- Vernehmungsprotokoll vom 24. Oktober 2006, in dem von ihm detailliert beschrieben worden ist, in welcher Weise ihm
- Presseveröffentlichungen festgehalten worden ist. Mit Urteil vom 30. März 2007 sind sowohl der Prüfer, als auch der
- den nunmehr zurückgenommenen Verwaltungsaktes verliehenen Rechts. Dem Antragsteller wurde
BFH - I R 95/09
Bundesfinanzhof vom 25.08.2010
- Inhalt
-
- zwölf Wohnhäusern mit 268 Wohnungen. 3Die Klägerin erzielte in den Streitjahren aus der
- EUR (2006). Im Jahr 2006 hatte sie außerdem sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 4.211,34 EUR
- . 10 Satz 1 Buchst. a KStG ist die Klägerin als eine im Genossenschaftsregister eingetragene
- notwendig sind und im Rahmen der begünstigten Tätigkeiten erfolgen (vgl. Jost in Dötsch/Jost/Pung
- übersteigt, hat das FA die Steuerbefreiung zu Recht nicht gewährt. 17Das Vorhalten von (Eigen-)Kapital für
OLG Hamm - 34 U 160/05
Oberlandesgericht Hamm vom 10.11.2006
- Inhalt
-
- Genehmigung des Regierungspräsidenten N in der Fassung vom 20.01.1983, sei nicht geeignet, die Rechte
- ist zur Fortbildung des Rechts oder für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht erforderlich.
- . Gründe 1I. 23Die Klägerin ist Betreiberin eines Flugplatzes in Q, die Beklagten sind Anwohner in
- hinsichtlich Art und Maß der Nutzung der Anlage gemacht (Abschnitt IV. der Genehmigung), wegen derer im
- 08.11.1990 (22 U 18/89) mit der Frage der zahlenmäßigen Beschränkung von Starts in östlicher Richtung befasst
FG Münster - 6 K 390/08 AO
Finanzgericht Münster vom 18.02.2010
- Inhalt
-
- als auch im SGB II und in den § 74 Abs. 2 EStG i.V. mit den §§ 103, 104, 107 SGB X angelegten
- lebten im Streitzeitraum - Juni 2000 bis Februar 2005 - mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt. Die
- Nachrangverhältnisses eigentlich zugestanden hätte. Dies ist mit Blick auf den im Sozialhilfe- und
- (Kl.) stammt aus Syrien. Sie ist mit Herrn O verheiratet. Beide sind leibliche Eltern der Kinder S
- vom 11.06.2007 teilte die Beigeladene der Bekl. mit, dass die Kl., ihr Ehemann und deren Kinder in
LSG Bayern - L 7 AS 41/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.09.2006
- Inhalt
-
- Rechtsvorgängerin der Beklagten zu Recht die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) für den Zeitraum vom
- hilfebedürftig im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II gewesen sei. Der Darlehensvertrag mit
- eingetreten ist, richtet sich nach dem für die jeweilige Leistung maßgeblichen materiellen Recht
- berücksichtigen. Am 01.03.2005 ging auf dem Konto des Klägers die Nachzahlung in Höhe von 637,47 EUR ein. Mit
- 01.02.2005 auf, weil dem Kläger am 28.02.2005 Alg I in Höhe von 787,71 EUR zugeflossen sei. Mit einem zweiten
VG Aachen - 6 K 803/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 09.11.2005
- Inhalt
-
- nicht. Im Übrigen hat der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung zu Recht darauf hingewiesen, dass
- - Planrechtfertigung ist gegeben. Allerdings trägt - worauf der Planfeststellungsbeschluss zu Recht hinweist - auch
- Planfeststellungsbeschluss behandelt und in die Abwägung mit eingestellt hat. Die Kläger haben im Einzelnen
- Ausbauvariante nicht. Es ist die Aufgabe und das Recht der Planfeststellungsbehörde, sich selbst auf der
- Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte
§ 8b EDL-G
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen
- Inhalt
-
- öffentlichen Rechts als gleichwertig anerkannt ist.(2) Das Energieaudit ist in unabhängiger
- (1) Das Energieaudit ist von einer Person durchzuführen, die auf Grund ihrer Ausbildung oder
- ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügt. Die Fachkunde erfordert 1
- Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung oderb)eine berufliche Qualifikation zum
- staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlä
OLG Hamm - 11 U 12/09
Oberlandesgericht Hamm vom 28.04.2010
- Inhalt
-
- Unterhaltspflicht für die Gewässer im Allgemeininteresse und begründet nicht ein subjektives Recht für einen
- auf den ungünstigen Witterungsbedingungen im Sommer 2007 in Verbindung mit der eher ungünstigen
- beklagten Gemeinde Schadensersatz wegen Ernteausfällen bei Kartoffeln auf einem Acker in X mit dem
- Streitstandes im Berufungsverfahren auf die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen
- gegründet hat, ist diese lediglich als ihr Erfüllungsgehilfe im Rahmen der unverändert bei ihr
BVerwG - 10 C 23.12
Bundesverwaltungsgericht vom 20.02.2013
- Inhalt
-
- /95/EU, wenn der Ausländer davon in ähnlicher Weise betroffen ist wie im Falle einer schwerwiegenden
- Gesellschaft darstellt und Art. 9 EMRK entspricht. Ein Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit kann so
- Eingriff in das durch Art. 10 Abs. 1 GR-Charta garantierte Recht auf Religionsfreiheit eine
- Ausländer davon in ähnlicher Weise betroffen ist wie im Falle einer schwerwiegenden
- mit der in Buchstabe a vergleichbar ist, nicht gelingen. Stellt das Gericht hinsichtlich des
§ 59a WiPrO
Abteilungen des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle
- Inhalt
-
- Rechte und Pflichten des Vorstandes.(5) Anstelle der Abteilung entscheidet der Vorstand, wenn er es f
- ;ferkammer es zulässt. Er überträgt den Abteilungen die Geschäfte, die sie selbststä
- ägt den Abteilungen die Geschäfte und bestimmt die Mitglieder der einzelnen Abteilungen. Jedes
- Mitglied des Vorstandes kann mehreren Abteilungen angehören. Die Anordnungen können im
- ür angemessen hält oder wenn die Abteilung oder ihr Vorsitzender es beantragt.(6) Die
§ 32 MitbestG
Ausübung von Beteiligungsrechten
- Inhalt
-
- Gesetz ein Mitbestimmungsrecht haben, zustehenden Rechte bei der Bestellung, dem Widerruf der
- (1) Die einem Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach diesem Gesetz ein Mitbestimmungsrecht
- haben, auf Grund von Beteiligungen an einem anderen Unternehmen, in dem die Arbeitnehmer nach diesem
- ;gen (§§ 291, 292 des Aktiengesetzes) mit dem anderen Unternehmen, über dessen
- üssen des Aufsichtsrats ausgeübt werden. Diese Beschlüsse bedürfen nur der Mehrheit
§ 7 NatSGSpreewV
Ausnahmen
- Inhalt
-
- in der Schutzzone II zum Zweck der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen und
- Pilzen und Beeren in den Schutzzonen III und IV. (2) Weiter bleiben die zum Zeitpunkt des
- Inkrafttretens der Verordnung auf Grund besonderer Genehmigungen und Rechte zulässigen Maßnahmen
- § 3 dienen, 3.das Befahren der gesperrten Straßen, Wege und Wasserwege mit
- ;lkerung, mit Genehmigung der Reservatsverwaltung, 4.das Betreten der Flächen außerhalb der Wege