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BGH - II ZR 44/13

Bundesgerichtshof vom 15.04.2014
Inhalt
  • und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst
  • Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den
  • Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges
  • und Sunder für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer
  • Zinsen abgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und

LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 770/03

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.10.2004
Inhalt
  • Berufung des Klägers ist deshalb erfolglos, weil das Arbeitsgericht zu Recht die Klage abgewiesen
  • , die grundsätzlich in den privaten Bereich des Arbeitnehmers fallen. Das Arbeitsgericht hat zu Recht
  • Arbeitgeber auf Auflösebasis in Spanien tätig gewesen ist. Die aufgezeichneten Stunden betreffen An
  • seines Auslösungsvertrages (Bl. 5-6 d. A.) in Verbindung mit der Auslösungsrichtlinie Stand Mai 2000
  • Auslösungsvertrag in Verbindung mit der Auslösungsrichtlinie Stand Mai 2000 keinen Anspruch auf die geltend

§ 18 PfandBG

Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte
Inhalt
  • , seine Forderung auch durch Verwertung des belasteten Grundstücks oder Rechts im Sinne des
  • Darlehensforderung dienen, ist § 12 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der
  • bestimmten Forderung nach den Regeln des jeweils anwendbaren Rechts.(3) Hat die Pfandbriefbank ein
  • (1) Im Sinne dieses Gesetzes stehen den Hypotheken die Grundschulden und solche ausländische
  • Deckung bestimmte Forderungen haben im Zweifel gleichen Rang. Soweit ausländische

SozG Würzburg - S 2 SF 25/07.Ko

Sozialgericht Würzburg vom 25.02.2008
Inhalt
  • haben, denn das RVG ist in Fragen der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen im sozialgerichtlichen
  • Antragsteller macht mit seinem Antrag Kostenerstattung geltend. I. Im Verfahren des Antrags auf Erlass einer
  • Sachverhalt wird auf den Inhalt der Gerichtsakten Bezug genommen. II. Der Antrag des Antragstellers ist
  • unzulässig. Die von der ARGE eingelegte Beschwerde bzw. Erinnerung ist als Anhörungsrüge im Sinne
  • zulässig (§ 197 Abs. 2 SGG). In Vergütungsverfahren nach § 55 RVG ist die Beschwerde gegen die

OLG Düsseldorf - r dem 22.12.200

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.03.2007
Inhalt
  • Antragstellerin mit Recht stattgegeben. a) Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin ist nicht
  • . Insbesondere ist das Angebot der Antragstellerin – wie die Vergabekammer mit Recht festgestellt hat
  • Nachprüfungsantrag bei der im Eilverfahren gebotenen vorläufigen Betrachtung zu Recht für begründet erachtet. Die
  • Beigeladene, wenn sie ihn denn in seinen Rechten verletzt, mit einem Nachprüfungsantrag
  • in vergleichbarer Weise zu führen. 12Den Beigeladenen ist auch nicht darin zuzustimmen, dass die

FG Hessen - 6 K 1405/99

Hessisches Finanzgericht vom 28.10.2004
Inhalt
  • ) 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte (das Finanzamt -FA-) der Klägerin zu Recht die
  • Die Klage ist unbegründet. 69 Das FA hat der Klägerin zu Recht den von ihr begehrten Vorsteuerabzug
  • Vorsteuerabzug zu Recht versagt hat. 100 Schließlich hat das FA im streitigen Verfahren zu Recht über
  • selbständigen Unternehmer, sondern Arbeitnehmer der Klägerin. 3Die Klägerin ist eine im Bereich
  • Klägerin schloss mit der Fa. W im Jahr 1990 einen Kooperationsvertrag (Bl. 26 ff. der Rechtsbehelfsakte

BPatG - 30 W (pat) 244/01

Bundespatentgericht vom 21.10.2002
Inhalt
  • ist" ausnimmt, steht das Eintragungshindernis nach § 8 Abs 2 Nr 4 in Verbindung mit § 37 Abs 3
  • in das Markenregister ist angemeldet die Bezeichnung orderView zuletzt noch bestimmt für ein
  • Anmelderin ist in der Sache ohne Erfolg. Zu einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung ohne
  • Beanstandung hingewiesen worden. Die Klärung des Warenverzeichnisses ist schließlich in der mündlichen
  • Marke vor. "Orderview" ist ein Begriff der englischen Sprache, der in dem hier maßgeblichen Bereich

BGH - 3 StR 181/08

Bundesgerichtshof vom 14.08.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 181/08 vom 14. August 2008 in der Strafsache
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil
  • im September 2000 von der Zeugin 4M. das "Rittergut O. ", das sich in einem baulich desolaten Zustand
  • gestundet, der später mit dem Kaufpreis verrechnet werden sollte. Im August 2002 schloss die Angeklagte mit
  • Geldmärkten" einen Kredit in Höhe des doppelten Kaufpreises zu niedrigen Zinsen aufzunehmen. Mit

Anlage II Kap IV II EinigVtr

Anlage II Kapitel IV Abschnitt II
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in
  • wie folgt geändert:aa)In Nummer 1 wird der letzte Spiegelstrich gestrichen. bb)Nummer 2 wird
  • gestrichen. cc)Die Nummern 4 und 5 werden gestrichen. dd)In Nummer 6 werden nach dem Wort
  • "Kreditinstituten" die Worte ", insbesondere des Sparkassensektors" angefügt. c)§ 7 wird aufgehoben d
  • Bundesministers der Finanzen bedarf, das Vermögen der Bank als Ganzes ohne Abwicklung im Wege der

VG Gelsenkirchen - 13 K 795/06

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 17.10.2007
Inhalt
  • entsprechenden Stadtanteil ab 2004. Erst recht liegt der Gewinnzuschlag von 1% für 2001 in Höhe von
  • : Das Verfahren wird eingestellt, soweit es erledigt ist. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die
  • Vertrages ist eine Preisgleitklausel mit einer Anpassung erstmals ab dem 1. Januar 2003 vorgesehen
  • erfolgte Reinigung in den Jahren 2001 und 2002 in Höhe von 106,49 EUR statt; den Widerspruch im
  • Fall in der Nachbarschaft Anwohner nicht mit Straßenreinigungsgebühren belaste. 9Nachdem der

§ 64 SAG

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
Inhalt
  • nach Satz 1 seinen Sitz in einem Drittstaat, muss die Abwicklungsbehörde im Drittstaat
  • Recht des Drittstaats erfüllt.(3) Abweichend von Absatz 2 kann die Abwicklungsbehörde auch
  • (1) Die Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf ein Finanzinstitut, das nachgeordnetes Unternehmen
  • eines auf konsolidierter Basis beaufsichtigten übergeordneten Unternehmens ist, liegen vor
  • , wenn die in § 62 Absatz 1 genannten Voraussetzungen sowohl in Bezug auf das Finanzinstitut als

HessVGH - 1 TG 916/89

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.06.1989
Inhalt
  • Organisationsplan vom 25.1.1989 ist im übrigen vom Chef der Staatskanzlei am 25.1.1989 mit dem zuständigen
  • vorliegenden Verfahrens nicht versehen werde. Nach dieser Erklärung hat der Antragsteller zu Recht eine
  • rechtswidrig gewesen sind. Im einstweiligen Anordnungsverfahren ist im Unterschied zum Klageverfahren
  • . Hess.VGH, Urteil vom 11.9.1979 -- II OG 36/78 --, ESVGH 30, 27 mit weiteren Nachweisen). Die
  • materielle Rechtslage klarstellen. Dies ist nach der Verwaltungsgerichtsordnung nur in einem

BPatG - 33 W (pat) 223/02

Bundespatentgericht vom 20.04.2004
Inhalt
  • Akteninhalt Bezug genommen. II Die Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Auch nach
  • Dienstleistungen dienen können. Entscheidend ist, ob sich die angemeldete Bezeichnung in Bezug auf die
  • als Individualmarke angemeldete Buchstabenfolge „KSK“ im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der
  • Teilzurückweisung im Verkehr mit der Bezeichnung „Kreissparkasse“ gleichgesetzt wird. Wie die
  • „KSK“ zu, wenn sie dem Verkehr im Zusammenhang mit Dienstleistungen begegnet, die üblicherweise von

OLG Stuttgart - 4 Ss 629/06

Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.01.2007
Inhalt
  • darüber beantragen, ob das Gericht das Rechtsmittel mit diesem Beschluss zu Recht verworfen hat. Der
  • „Einspruch“ zu Recht als unzulässig verworfen. 12 Soweit der Beschwerdeführer in seinem Antrag auf
  • worden ist. Dieser Beschluss ist dem Betroffenen am 24. Oktober 2006 zugestellt worden. Mit Schreiben
  • antiquierten und (im vom Gericht gemeinten Sinn) in der Umgangssprache ungebräuchlichen Wort „antragen“ zwar
  • Urteil des Amtsgerichts Tübingen ist ihm am 16. August 2006 zugestellt worden. Dagegen hat er mit

VG Düsseldorf - 27 K 855/06

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 01.08.2006
Inhalt
  • 2002 bis September 2004 zu Recht zu Rundfunkgebühren in Höhe von 132,68 Euro inklusive eines
  • Rundfunkgebühren für ein Hörfunkgerät im Zeitraum von Oktober 2002 bis September 2004 in Höhe von
  • genutzten PKW-Radios sei mit dem Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren. Im Übrigen führe auch die nur
  • in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Januar 2006 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger
  • , in dem der Rundfunkteilnehmer erstmals ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Sie endet mit