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Spiel mit dem Feuer: Drohung mit “Schufaeintrag”
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.07.2012
- Inhalt
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- in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Schon aus rechtlicher Hinsicht wird man hier zumindest ein
- in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Man muss gar nicht lange im
- . Die Entscheidung ist insofern korrekt, bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gibt es
- Anwaltskanzlei Ferner hilft bei allen Fragen rund um den Datenschutz und das allgemeine
- aber nicht verfangen, denn: Es reicht aus, wenn der betreffende glaubhaft versichert bzw. den
Fotorecht: Schadensersatz bei unerlaubter Werbung mit Hochzeitsfotos durch Hochzeitsfotograf
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.05.2014
- Inhalt
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- besonderen Ausprägung als Recht am eigenen Bild eingegriffen. Die unbefugte Werbung mit einem Bildnis
- stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar, das geschützte Rechtsgut, in das mit derartigen
- Familie (Wenzel-Burckhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl. 2003 11. Abschn. Rn. 82
- Hochzeitsfeier der Kläger hat die Beklagte in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger in seiner
- . Für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn der Betroffene begründeten Anlass hat, anzunehmen, er
SozG Kassel - S 7 AL 1966/04
Sozialgericht Kassel vom 11.04.2007
- Inhalt
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- zu Recht entschieden, dass der Widerspruch des Klägers gegen ihr Schreiben vom 20.07.2004 unzulässig
- Kläger erhobene Widerspruch vom 27.08.2004 ist von der Beklagten daher zu Recht mit Widerspruchsbescheid
- Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI kein subjektives öffentliches Recht gegenüber der Beklagten auf Meldung
- öffentliches Recht auf schriftliche Mitteilung des dem Rentenversicherungsträger Gemeldeten für den Betroffenen
- bestünde. Ein solches subjektives öffentliches Recht bestünde jedoch nicht für die Abgabe der
VG Berlin - 2 K 89.09
Verwaltungsgericht Berlin vom 20.01.2009
- Inhalt
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- geltendes Recht, insbesondere gegen schwerwiegende Straftatbestände zu verstoßen und auf diese Weise
- ihrer besonderen Bindung an Gesetz und Recht hinzunehmen (vgl. zu § 9 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin: Urteil
- - und Geschäftsgeheimnisse handeln muss. Als solche Geheimnisse werden allgemein alle auf ein
- “ wird die allgemein bekannte Erkenntnis verwendet, dass die Kontounterlagen für die Anleger Gewinne
- Informationszugang, insbesondere das Recht auf Fertigung von Kopien, werden vor allem das
Gebührenvereinbarung des RA Scheffler nicht wirksam
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 23.12.2011
- Inhalt
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- – Recht. In den Urteilsgründen wird ausgeführt: Verstoß gegen die AGB Das Gericht stellt zunächst fest
- hat er verletzt, der Inhalt der Gebührenvereinbarung und auch der Inhalt und die Form der allgemein
- der Gegenseite, die natürlich mit einer ganzen Ladung von Urteilen aufwartete, die ihr Recht gaben
- des § 310 III Nr. 1, 2 BGB handle. Demgemäß sei der Verwender verpflichet, die Rechte und Pflichten
BGH - IX ZB 121/03
Bundesgerichtshof vom 11.10.2002
- Inhalt
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- sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch
- BGHZ: nein ZPO §§ 233 Ff; 520 Abs. 2 Satz 3 Der Berufungsführer kann nach neuem Recht grundsätzlich
- , weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die
BPatG - 27 W (pat) 117/07
Bundespatentgericht vom 19.02.2008
- Inhalt
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- Markenabteilung zu Recht und mit zutreffender Begründung festgestellt hat, liegt das Schutzhindernis des § 50
- allgemein bekannten Praxis im „Klinikjargon“, medizinische Fachbegriffe zu verkürzen, ist es im
- nicht aufrechterhalten bleiben konnte und die Markenstelle zu Recht die Löschung angeordnet hat
- grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden waren, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
AG Krefeld - 10 C 295/08
Amtsgericht Krefeld vom 11.09.2008
- Inhalt
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- : Zivilabteilung Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 10 C 295/08 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen wird. Hiervon kann bei der angeordneten
- (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.936,49 € nebst Zinsen in
BGH: Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter - Internet-Zugangsanbieter können zur Sperrung von Websites verpflichtet werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.11.2015
- Inhalt
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- . Das deutsche Recht ist vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG über das
- wesentlich näher an der Rechtsverletzung als derjenige, der nur allgemein den Zugang zum Internet
- Urheberrechtsgesetz:Verwertungsrechte(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger
- Verletzung absoluter Rechte (etwa des Urheberrechts oder eines Leistungsschutzrechts) auf Unterlassung
BGH - XII ZR 123/09
Bundesgerichtshof vom 11.08.2010
- Inhalt
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- Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina sowie die Richter Dose und Schilling für Recht erkannt
- Mietvertrages entstandenen Anwaltskosten. Die Beklagte kann ein Recht zum Besitz nicht aus dem
- . Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Beklagte die Klägerin dadurch
- 22selbst über die Gefahren und Risiken zu informieren, die allgemein für ihn mit dem Abschluss eines
- Waren der Marke "Thor Steinar" zu informieren. 30c) Zu Recht hat das Berufungsgericht die subjektiven
BSG - B 4 R 85/06 R
Bundessozialgericht vom 20.12.2007
- Inhalt
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- ZRBG-"Minizeiten", welche die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen, das Recht auf Altersrente erworben
- aufhalten, haben ein Recht zur freiwilligen Versicherung nur dann, wenn sie vor Ausübung dieses Rechts
- begründet hat? Ggf nach welchem Recht ist die Rentenversicherungspflicht zu beurteilen, soweit die
- , unter Zugrundelegung der Ghetto-Beitragszeiten vom 1. Mai 1942 bis 30. Juni 1943 ihr Recht auf
- gemachte Beschäftigungszeit zu Recht als nicht glaubhaft gemacht angesehen. 9II. Der 4. Senat legt die im
§ 18 EnWG 2005
Allgemeine Anschlusspflicht
- Inhalt
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- , allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder
- die allgemeine Anschlusspflicht nach Absatz 1 Satz 1 berufen. Er kann aber einen Netzanschluss
- ;ltnisse der Anschlussnutzung treffen und3.die Rechte und Pflichten der Beteiligten einheitlich
OLG Hamm - s OWi 135/07
Oberlandesgericht Hamm vom 26.02.2007
- Inhalt
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- . Die Glaubensfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern werden durch die allgemeine Schulpflicht in
- allgemeine Schulpflicht dient als geeignetes und erforderliches Instrument dem legitimen Ziel der
- -sigen Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil we-gen Versagung des
VG Gelsenkirchen - 17 K 1616/09
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 16.09.2010
- Inhalt
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- Rechts in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden mit der Folge, 45 dass sie sich berechtigten
- ihrer im öffentlichen Recht wurzelnden Verwaltungsaufgabe als Sozialversicherungsträger zu
- Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein
- die Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann, ist ebenfalls nicht
- Pfändungsprotokolle in Frage. 41Vgl. allgemein zu den Informationsbeschaffungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters
BGH - Umzug grundsätzlich kein wichtiger Grund zur Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- typengemischter Vertrag, stets ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu (BGH, Urteil
- allerdings um ein Dauerschuldverhältnis, bei dem dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
- Vertragsparteien eines Dauerschuldverhältnisses stets ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bei
- Landgericht zu Recht eine analoge Anwendung dieser Norm abgelehnt. Eine Analogie setzt eine planwidrige
- schließlich - worauf die Revisionserwiderung zu Recht hingewiesen hat - schon nicht hinreichend