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FG Düsseldorf - 2 K 3111/00
Finanzgericht Düsseldorf vom 13.03.2002
- Inhalt
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- . Bundesfinanzhof,Urteil vom 12.1.1995 - IV R 83/92 - Bundessteuerblatt BStBl II 1995, 488 ). Das ist
- Sachverhalts zu Recht angenommen, dass die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu widerrufen ist. Zum
- Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht mehr aufrechterhalten. II. 4142Der Widerruf ist auch noch im
- .- ermäßigt. Mit diesem Betrag ist dem Kläger aber eine geordnete Schuldentilgung in angemessener
- Buchhaltung in einem Wirtschaftsunternehmen beschäftigt und bestand im Jahre die Prüfung zum
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 112/10 B ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 30.04.2010
- Inhalt
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- zulässige Beschwerde ist jedoch unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht einen Anspruch des
- ). In § 8 Nr. 3 ist zusätzlich bestimmt, dass der Mieter ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters
- Beschäftigungsverhältnis gestanden habe, seien seine Eltern aus Bonitätsgründen mit in den Mietvertrag
- SGB II i.H.v. 612,40 EUR monatlich zu gewähren. Er führte diesen Beschluss aus. Mit Bescheid vom 10
- gewähren. Das Sozialgericht hat mit Beschluss vom 20. Februar 2010 diesem Begehren in vollem Umfang
BSG - B 1 KR 7/12 R
Bundessozialgericht vom 12.03.2013
- Inhalt
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- des Versicherten erst recht kein Raum. 17d) Die Höchstdauer des Krg-Anspruchs ist nicht überschritten
- Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II gewährt worden ist. Die Beklagte trägt die Kosten
- Arbeitslosengeld II (Alg II). 2Der bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte Kläger war als Arbeiter im
- II gewährt worden ist. 6Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. 7Sie hält die
- ) Gegenstand der Anfechtungsklage ist allein der Bescheid vom 8.3.2006 in der Gestalt des
BFH - IV B 17/08
Bundesfinanzhof vom 17.10.2001
- Inhalt
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- hat. 6Demgegenüber ist die Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass in BStBl II 1966, 34 als
- Sinn des ländereinheitlichen Erlasses in BStBl II 1966, 34 entschieden, ist darin die Rüge eines
- entscheiden ist; insbesondere dann, wenn der Einzelfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt
- vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260). Dies galt gleichermaßen für
- 24. November 2005 V R 37/04 (BFHE 211, 411, BStBl II 2006, 466) ab, ist nicht schlüssig. Gegenstand
VG Frankfurt (Main) - 9 G 2472/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.07.2004
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- Vorlegungsersuchens ein Zwangsgeld von 20.000,00 € angedroht wurde (Nr. II. des Bescheids vom 04.03.2004), ist im
- angefochtenen Bescheid ausdrücklich angeordnet. 2Das Begehren ist auch im übrigen zulässig, kann in der Sache
- gelangt ist, die Antragstellerin habe mit ihrem Vorbringen im Verwaltungsverfahren den Sachverhalt
- bedürften, die Recht- und Verhältnismäßigkeit der von der Antragsgegnerin verfügten Maßnahme nicht in
- Zwangsgeldandrohung hat die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung in dem mit dem Widerspruch
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 547/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2008
- Inhalt
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- 2008 angekündigt, den Antragsteller im März/April 2008 mit in ihren Unterricht am Berufskolleg
- reicht und - wie vorliegend - ein schulisches Förderangebot besteht, ist die Jugendhilfe dann aber
- zusteht. 5Der Antragsteller muss sich insoweit zu Recht auf den - ihm bis zum 20. April 2008 auch
- Antragsteller mittelfristig mehr als einen Hauptschulabschluss zu 17 erreichen in der Lage ist. Dabei
- damit auch wieder die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des § 35a SGB VIII zu eröffnen
OVG Nordrhein-Westfalen - 6t E 105/10.T
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2010
- Inhalt
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- . Allein in diesem Sinne – gewissermaßen zur Abrundung eines ohnehin recht eindeutigen Bildes – ist
- Regelung in § 74 enthalten, die mit der heute in § 112 geltende Fassung wortgleich ist. 51c) Die über
- vorkonstitutionellen Recht enthaltene Grundrechtseinschränkungen unverändert oder mit geringfügigen
- Heilberufsgesetz NRW in Verbindung mit den Vorschriften der Strafprozessordnung eine
- Allgemeinmedizin in F. niedergelassen. Im Februar 2004 wandte sich der Vater des am 13. Januar 2004 verstorbenen
BPatG - 27 W (pat) 109/03
Bundespatentgericht vom 30.09.2003
- Inhalt
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- Beschwerde ist unbegründet. Die Markenstelle hat den Widerspruch zu Recht wegen mangelnder
- , wäre eine Verwechslung mit der angegriffenen Marke nicht zu besorgen. Es ist nämlich nicht in
- GRUR 1999, 240, 241 – STEPHANSKRONE I; GRUR 2002, 543 – BIG). Auch in einem solchen Fall reicht aber
- keine Ähnlichkeit mit der jüngeren Marke auf. Dass die Gruppe "Pernod Ricard" in Deutschland unter "PR
- Nebeneinanderbestehen im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. In ihrer Gesamtheit unterscheidet sich die
VG Düsseldorf - 2 K 1924/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.02.2007
- Inhalt
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- anschließend unter Berücksichtigung seiner persönlichen Belange im Innendienst der PASt N eingesetzt. In
- Polizeihauptkommissar C1 mit ihm ein intensives Gespräch, in dem er einräumte, wegen persönlicher Probleme
- Tagesdienst ausfüllen konnte. I1 vom PÄD der Bezirksregierung teilte der Bezirksregierung mit, er habe
- 2001, im Februar 2002 und auch in der Folgezeit konnte eine erneute Untersuchung durch den PÄD der
- . April 2005 nahm er nicht wahr. 15Am 28. April 2005 wurde er in E polizeiärztlich untersucht. I1
Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 28.10.2010
- Inhalt
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- , Fax: 05404-9805011 www.einfach-recht-bekommen.de und kann nachfolgend im Volltext gelesen werden
- Amtsgericht Heuer für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 814,16 € nebst Zinsen in
- amtlichen Kennzeichen ST-. Der Beklagte ist Haftpflichtversicherer des unfallgegnerischen Traktors mit dem
- Tecklenburg IM NAMEN DES VOLKES Urteil in dem Rechtsstreit Klägers; Rechtsanwalt Stiegemeyer
- Verkehrsunfalls vom 31.05.2008. Der Kläger ist Halter und Eigentümer des Fahrzeuges Pkw Audi A6 mit dem
OLG Karlsruhe - 6 U 45/13
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 22.01.2014
- Inhalt
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- Voraussetzungen erfüllt. Sie ist damit - wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat -berechtigt, die in
- sowie auf die Sitzungsniederschrift verwiesen. II. 19Die zulässige Berufung hat in der Sache mit dem
- geänderten Antrag Erfolg. 201. Wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, ist die Klägerin als
- alten Recht: BGH, GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro), ist höchstrichterlich noch nicht geklärt
- " durch Personen, die nur im Rahmen von § 6 Nr. 3 StBerG und § 6 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung in
§ 92 SachenRBerG
Ladung zum Termin
- Inhalt
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- werden. Einer Ladung der Inhaber dinglicher Rechte bedarf es nicht, wenn das Verfahren aus den in den
- Akten gereicht worden, ist in der Ladung zu bemerken, daß die Unterlagen nach Anmeldung am
- dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz in das Grundbuch des Grundstücks zu ersuchen, das mit einem
- äche beantragt, so sind die Inhaber dinglicher Rechte am Grundstück und am Gebäude
- von dem Termin zu unterrichten. Die Inhaber dinglicher Rechte am Grundstück sind zu laden, wenn 1
Risiken beim Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.05.2012
- Inhalt
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- , Wohnungsrechte nach § 1093 BGB etc.) in Abteilung II des Grundbuchs, ist eine hundertprozentige Gewissheit über
- sich um in dieser Materie unerfahrene Personen handelt. Vom Blindsteigern ist unbedingt abzuraten
- Zuschlagbeschluss an die Hand. Ebenso bei Besitzern, die kein Recht zum Besitz genießen. Ein Recht zum Besitz
- ZVG im Zusammenspiel mit den mietrechtlichen Vorschriften des BGB stellen nun einige Besonderheiten
- , dass der Ersteher weder Miete fordern – diese ist ja schon im Voraus geflossen, wenn auch an eine
§ 16 ASiG
Öffentliche Verwaltung
- Inhalt
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- ;rperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen
- In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Kö
§ 1054 BGB
Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung
- Inhalt
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- Verletzt der Nießbraucher die Rechte des Eigentümers in erheblichem Maße und setzt