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FG Düsseldorf - 2 K 3111/00

Finanzgericht Düsseldorf vom 13.03.2002
Inhalt
  • . Bundesfinanzhof,Urteil vom 12.1.1995 - IV R 83/92 - Bundessteuerblatt BStBl II 1995, 488 ). Das ist
  • Sachverhalts zu Recht angenommen, dass die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu widerrufen ist. Zum
  • Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht mehr aufrechterhalten. II. 4142Der Widerruf ist auch noch im
  • .- ermäßigt. Mit diesem Betrag ist dem Kläger aber eine geordnete Schuldentilgung in angemessener
  • Buchhaltung in einem Wirtschaftsunternehmen beschäftigt und bestand im Jahre die Prüfung zum

LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 112/10 B ER

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 30.04.2010
Inhalt
  • zulässige Beschwerde ist jedoch unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht einen Anspruch des
  • ). In § 8 Nr. 3 ist zusätzlich bestimmt, dass der Mieter ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters
  • Beschäftigungsverhältnis gestanden habe, seien seine Eltern aus Bonitätsgründen mit in den Mietvertrag
  • SGB II i.H.v. 612,40 EUR monatlich zu gewähren. Er führte diesen Beschluss aus. Mit Bescheid vom 10
  • gewähren. Das Sozialgericht hat mit Beschluss vom 20. Februar 2010 diesem Begehren in vollem Umfang

BSG - B 1 KR 7/12 R

Bundessozialgericht vom 12.03.2013
Inhalt
  • des Versicherten erst recht kein Raum. 17d) Die Höchstdauer des Krg-Anspruchs ist nicht überschritten
  • Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II gewährt worden ist. Die Beklagte trägt die Kosten
  • Arbeitslosengeld II (Alg II). 2Der bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte Kläger war als Arbeiter im
  • II gewährt worden ist. 6Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. 7Sie hält die
  • ) Gegenstand der Anfechtungsklage ist allein der Bescheid vom 8.3.2006 in der Gestalt des

BFH - IV B 17/08

Bundesfinanzhof vom 17.10.2001
Inhalt
  • hat. 6Demgegenüber ist die Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass in BStBl II 1966, 34 als
  • Sinn des ländereinheitlichen Erlasses in BStBl II 1966, 34 entschieden, ist darin die Rüge eines
  • entscheiden ist; insbesondere dann, wenn der Einzelfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt
  • vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260). Dies galt gleichermaßen für
  • 24. November 2005 V R 37/04 (BFHE 211, 411, BStBl II 2006, 466) ab, ist nicht schlüssig. Gegenstand

VG Frankfurt (Main) - 9 G 2472/04

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.07.2004
Inhalt
  • Vorlegungsersuchens ein Zwangsgeld von 20.000,00 € angedroht wurde (Nr. II. des Bescheids vom 04.03.2004), ist im
  • angefochtenen Bescheid ausdrücklich angeordnet. 2Das Begehren ist auch im übrigen zulässig, kann in der Sache
  • gelangt ist, die Antragstellerin habe mit ihrem Vorbringen im Verwaltungsverfahren den Sachverhalt
  • bedürften, die Recht- und Verhältnismäßigkeit der von der Antragsgegnerin verfügten Maßnahme nicht in
  • Zwangsgeldandrohung hat die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung in dem mit dem Widerspruch

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 547/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2008
Inhalt
  • 2008 angekündigt, den Antragsteller im März/April 2008 mit in ihren Unterricht am Berufskolleg
  • reicht und - wie vorliegend - ein schulisches Förderangebot besteht, ist die Jugendhilfe dann aber
  • zusteht. 5Der Antragsteller muss sich insoweit zu Recht auf den - ihm bis zum 20. April 2008 auch
  • Antragsteller mittelfristig mehr als einen Hauptschulabschluss zu 17 erreichen in der Lage ist. Dabei
  • damit auch wieder die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des § 35a SGB VIII zu eröffnen

OVG Nordrhein-Westfalen - 6t E 105/10.T

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2010
Inhalt
  • . Allein in diesem Sinne – gewissermaßen zur Abrundung eines ohnehin recht eindeutigen Bildes – ist
  • Regelung in § 74 enthalten, die mit der heute in § 112 geltende Fassung wortgleich ist. 51c) Die über
  • vorkonstitutionellen Recht enthaltene Grundrechtseinschränkungen unverändert oder mit geringfügigen
  • Heilberufsgesetz NRW in Verbindung mit den Vorschriften der Strafprozessordnung eine
  • Allgemeinmedizin in F. niedergelassen. Im Februar 2004 wandte sich der Vater des am 13. Januar 2004 verstorbenen

BPatG - 27 W (pat) 109/03

Bundespatentgericht vom 30.09.2003
Inhalt
  • Beschwerde ist unbegründet. Die Markenstelle hat den Widerspruch zu Recht wegen mangelnder
  • , wäre eine Verwechslung mit der angegriffenen Marke nicht zu besorgen. Es ist nämlich nicht in
  • GRUR 1999, 240, 241 – STEPHANSKRONE I; GRUR 2002, 543 – BIG). Auch in einem solchen Fall reicht aber
  • keine Ähnlichkeit mit der jüngeren Marke auf. Dass die Gruppe "Pernod Ricard" in Deutschland unter "PR
  • Nebeneinanderbestehen im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. In ihrer Gesamtheit unterscheidet sich die

VG Düsseldorf - 2 K 1924/06

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.02.2007
Inhalt
  • anschließend unter Berücksichtigung seiner persönlichen Belange im Innendienst der PASt N eingesetzt. In
  • Polizeihauptkommissar C1 mit ihm ein intensives Gespräch, in dem er einräumte, wegen persönlicher Probleme
  • Tagesdienst ausfüllen konnte. I1 vom PÄD der Bezirksregierung teilte der Bezirksregierung mit, er habe
  • 2001, im Februar 2002 und auch in der Folgezeit konnte eine erneute Untersuchung durch den PÄD der
  • . April 2005 nahm er nicht wahr. 15Am 28. April 2005 wurde er in E polizeiärztlich untersucht. I1

Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 28.10.2010
Inhalt
  • , Fax: 05404-9805011 www.einfach-recht-bekommen.de und kann nachfolgend im Volltext gelesen werden
  • Amtsgericht Heuer für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 814,16 € nebst Zinsen in
  • amtlichen Kennzeichen ST-. Der Beklagte ist Haftpflichtversicherer des unfallgegnerischen Traktors mit dem
  • Tecklenburg IM NAMEN DES VOLKES Urteil in dem Rechtsstreit Klägers; Rechtsanwalt Stiegemeyer
  • Verkehrsunfalls vom 31.05.2008. Der Kläger ist Halter und Eigentümer des Fahrzeuges Pkw Audi A6 mit dem

OLG Karlsruhe - 6 U 45/13

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 22.01.2014
Inhalt
  • Voraussetzungen erfüllt. Sie ist damit - wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat -berechtigt, die in
  • sowie auf die Sitzungsniederschrift verwiesen. II. 19Die zulässige Berufung hat in der Sache mit dem
  • geänderten Antrag Erfolg. 201. Wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, ist die Klägerin als
  • alten Recht: BGH, GRUR 2008, 815 - Buchführungsbüro), ist höchstrichterlich noch nicht geklärt
  • " durch Personen, die nur im Rahmen von § 6 Nr. 3 StBerG und § 6 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung in

§ 92 SachenRBerG

Ladung zum Termin
Inhalt
  • werden. Einer Ladung der Inhaber dinglicher Rechte bedarf es nicht, wenn das Verfahren aus den in den
  • Akten gereicht worden, ist in der Ladung zu bemerken, daß die Unterlagen nach Anmeldung am
  • dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz in das Grundbuch des Grundstücks zu ersuchen, das mit einem
  • äche beantragt, so sind die Inhaber dinglicher Rechte am Grundstück und am Gebäude
  • von dem Termin zu unterrichten. Die Inhaber dinglicher Rechte am Grundstück sind zu laden, wenn 1

Risiken beim Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.05.2012
Inhalt
  • , Wohnungsrechte nach § 1093 BGB etc.) in Abteilung II des Grundbuchs, ist eine hundertprozentige Gewissheit über
  • sich um in dieser Materie unerfahrene Personen handelt. Vom Blindsteigern ist unbedingt abzuraten
  • Zuschlagbeschluss an die Hand. Ebenso bei Besitzern, die kein Recht zum Besitz genießen. Ein Recht zum Besitz
  • ZVG im Zusammenspiel mit den mietrechtlichen Vorschriften des BGB stellen nun einige Besonderheiten
  • , dass der Ersteher weder Miete fordern – diese ist ja schon im Voraus geflossen, wenn auch an eine

§ 16 ASiG

Öffentliche Verwaltung
Inhalt
  • ;rperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen
  • In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Kö

§ 1054 BGB

Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung
Inhalt
  • Verletzt der Nießbraucher die Rechte des Eigentümers in erheblichem Maße und setzt