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BGH - VIII ZR 336/08
Bundesgerichtshof vom 03.12.2008
- Inhalt
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- Pflichten zu erfüllen habe. Der Verwalter werde im Hinblick auf die Rechte und Pflichten aus dem
- , wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus
- § 152 Abs. 2 ZVG in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein und hat deshalb auch die aus der
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO mit
- Richterinnen Dr. Milger und Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Die Revision des
BGH - V ZR 430/99
Bundesgerichtshof vom 13.10.2000
- Inhalt
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- . Dagegen wendet sich die Revision mit Recht. 1. Ein Rechtsmangel nach § 434 BGB kann sich zwar nicht nur
- , 1276). Zu Recht verweist die Revisionserwiderung auch darauf, daß die Klägerin hier, wie in den
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit notariellem Vertrag vom 14. Oktober 1994 kaufte die
- und Dr. Klein für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats
- übertragen, hat die Klägerin Klage erhoben, mit der sie vom Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises in
BGH - V ZR 192/01
Bundesgerichtshof vom 12.04.2001
- Inhalt
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- oder im Grundbuch nicht gewahrt worden ist. Hierher gehören insbesondere die Fälle, in denen die
- Bodenreformeigentum in der Hand der Erben des noch im Grundbuch stehenden Neubauern "aufwerten" und mit dem
- dem Recht der DDR ohne nachvollziehbaren Grund unterbliebene Rückführungen von Grundstücken in den
- Richter Dr. Wenzel und die Richter Schneider, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier für Recht
- es festgestellt, daß die Beklagte nicht zuteilungsfähig ist. II. Das ist nicht zu beanstanden. Der
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 88/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.04.2003
- Inhalt
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- Untätigkeit der Beklagten wäre ggf. das Rechtsinstitut der Verwirkung. Dieses ist im Bürgerlichen Recht als
- derjenige die Ausübung eines Rechts (hier: die Beklagte das Recht, als Tatbestandsmerkmal der
- ausgeführt, das hier nur in Betracht kommende Sonderbefreiungs-recht nach § 231 Abs. 5 SGB VI
- Alterssicherung mit bestimmten Mindestvoraussetzungen) erfüllt sind - das Recht vor, auf Antrag von
- ). Im Falle des Klägers kann das Vorliegen des sogenannten Zeitmoments (das Recht län-gere Zeit nicht
BGH - 3 StR 454/03
Bundesgerichtshof vom 27.01.2004
- Inhalt
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- recht. 2. Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 77 - 79 der Urteilsgründe wegen dreier Taten des
- Feststellungen eine revisionsrechtliche Nachprüfung, ob zu Recht Tatmehrheit angenommen worden ist, nicht zu
- verurteilt und im übrigen freigesprochen. Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte
- , worin der Tatbeitrag des - in einiger Entfernung wartenden - Angeklagten gesehen worden ist, durch
- mitgenommen hatten, in ihrem Auftrag mit einer ihm hierzu überlassenen gefälschten Kreditkarte drei
OLG Köln - 19 U 153/93
Oberlandesgericht Köln vom 03.05.1995
- Inhalt
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- Betriebsgeheimnisse zu wahren, ist mit dem geltenden Zivilprozeßrecht unvereinbar (Musielak a.a.O.). Die Rechte
- , 357 Leitsätze: Recht des Prozeßgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz
- auszuüben, wird zurückgewiesen. G r ü n d e 12Das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG
- die Erstellung des Gutachtens erforderlich ist, offen gelegt werden. Dies mit Rücksicht auf etwaige
- sich aus nach Unterlagen des Beklagten zu fahnden. Es geht allein um sein Recht auf Anwesenheit bei
OLG Köln - 11 W 56/96
Oberlandesgericht Köln vom 02.09.1996
- Inhalt
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- keinen Erfolg. 3Zu Recht hat das Landgericht den Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren gem
- Rechtsvereitelung gestützt wird. Ein Abzug vom Hauptsacheinteresse ist nämlich auch in diesen Fällen schon
- , 9 0 555/95 Normen: ZPO § 3, GKG § 20 Abs. 1 Leitsätze: Der Streitwert des auf Sicherung eines Rechts
- Auffassung liegt der Streitwert des auf Sicherung eines Rechts gerichteten Eilverfahrens regelmäßig
- /95 - wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet. G
BGH - V ZB 3/08
Bundesgerichtshof vom 29.05.2008
- Inhalt
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- Verwalter hiervon ab, ist dies durch seine Befugnisse gedeckt. Dem Schuldner ein Recht zur Anfechtung
- Anspruch genommene Recht vollständig gesichert wären. Entsprechend liegt es mit dem Hinweis der
- Verwalter gilt nicht nur im Bereich des materiellen Rechts, sondern führt dazu, dass ein gerichtliches
- Verbindlichkeiten mit der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses festgestellt ist. Die Eröffnung des
- Verhalten des Verwalters nicht zum Nachteil des Schuldners wirkte oder dem Schuldner ein Recht zur
DFB und Liga verabschieden neuen Grundlagenvertrag bis 2017
Max Rand vom 06.05.2013
- Inhalt
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- wird dort in den Gremien vertreten. Im Wesentlichen gibt der Vertrag dem Ligaverband das Recht, auch
- Prozent an Überschüssen im Rahmen von Welt- und Europameisterschaften. Es ist außerdem vorgesehen
- werden wir in Europa vielfach beneidet. Nur mit einer gesunden Basis kann auch der Spitzensport, wie man
- Der DFB und der Ligaverband haben einen Grundlagenvertrag, der die wechselseitigen Rechte und
- tatsächlich zugeflossenen Gesamteinnahmen aus der Vermarktung der zur Nutzung überlassenen Rechte
§ 43 EuRAG
Übergangsregelungen
- Inhalt
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- das weitere Verfahren nach dem bis zu diesem Tag geltenden Recht.(3) Die vor dem 1. September 2009
- geltenden Rechts getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam.(2) Die Zulässigkeit von
- (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Verwaltungsverfahren werden in der Lage, in der
- sie sich an diesem Tag befinden, nach diesem Gesetz in der ab diesem Tag geltenden Fassung fortgef
- ührt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Maßnahmen, die auf Grund des bis zum 31. August 2009
Art 316e StGBEG
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
- Inhalt
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- worden ist. In allen anderen Fällen ist das bisherige Recht anzuwenden, soweit in den Absä
- geltenden Fassung anzuwenden, wenn diese gegenüber dem bisherigen Recht das mildere Gesetz ist.(3) Eine
- ein zu berücksichtigendes Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der
- ;tzen 2 und 3 sowie in Artikel 316f Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.(2) Sind die Taten, wegen
- ;ftig verurteilt worden, so ist § 66 des Strafgesetzbuches in der seit dem 1. Januar 2011
Der Schwerpunkt der Produktionen von "Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel" liegt am Ar... und FAREDS mahnt wegen "Anal Rookies" ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 31.08.2015
- Inhalt
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- keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr
- ie Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg verschickt Abmahnungen mit dem
- Angel“ Aktuell ist der Film aus der Erwachsenenunterhaltung „Anal Rookies“ betroffen sein. In diesen
- Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem
- 32 (kostenfrei)oder 05202 / 7 31 32,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
OLG Düsseldorf - I-2 U 66/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.05.2006
- Inhalt
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- unterliegt, als in dieser Verordnung ausdrücklich darauf Bezug genommen ist. Das nationale Recht muss daher
- ergebenden Rechte. Diese umfassen das Recht, Dritte auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung einer
- Sortenschutzinhaberin, die Montechristo UK Ltd. 37 II. 3940Die Berufung ist im wesentlichen
- stellt sich, wovon das Landgericht zu Recht ausgeht, als ein "Anbieten" im Sinne der oben genannten
- materiellrechtlichen – Instrumente seiner Durchsetzung. Diese Regelung ist nationalem Recht vorbehalten
§ 282 InsO
Verwertung von Sicherungsgut
- Inhalt
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- (1) Das Recht des Insolvenzverwalters zur Verwertung von Gegenständen, an denen
- werden.(2) Der Schuldner soll sein Verwertungsrecht im Einvernehmen mit dem Sachwalter ausüben.
- Absonderungsrechte bestehen, steht dem Schuldner zu. Kosten der Feststellung der Gegenstände und der Rechte
§ 12 UErgG
- Inhalt
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- einem umwandlungsfähigen Uraltguthaben ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht eines Dritten
- Anmeldung sind Rechte, die an dem Uraltguthaben bestehen, und Verfügungsbeschränkungen des
- , so ist der Berechtigte dem Dritten gegenüber verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Bei der
- Inhabers hinsichtlich des Uraltguthabens anzugeben. Der Anmeldung sollen die vorhandenen Unterlagen beigefügt werden.(2)