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BGH - 1 BvR 912/04
Bundesgerichtshof vom 10.12.2007
- Inhalt
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- mündlicher Verhandlung am 10. Dezember 2007 beschlossen: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers
- der Vorinstanz kommt es damit grundsätzlich nicht an. Durch die Anhörung des Antragstellers im
- Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts N. vor, so dass der Vermutungstatbestand gegeben war. Er hatte am 9
- Kappelhoff Stüer Vorinstanz: AGH Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2006 - 1 AGH 13/06 -
- Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 – AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 – AnwZ (B
OLG Frankfurt - 20 W 495/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.05.2006
- Inhalt
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- ist die Übertragung des Grundstückes durch Umschreibung im Grundbuch am 05. Januar 2005 erfolgt. In
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 18.05.2006 Normen: § 7 GmbHG
- Gesellschaft erfolgte am 05. Januar 2005. 3Nachdem der Registerrichter nähere Angaben zu der eingetragenen
- . Mai 2005 ergibt sich jedoch, dass sowohl zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges als auch zum
- Eintragung in das Handelsregister die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um 550.000,-- EUR
KG Berlin - 2 Ws 772/07
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechtsmittels zu tragen. Gründe 1Das Landgericht Frankfurt/Oder verurteilte den Beschwerdeführer am 18. Juli
- schloß sich die sogenannte Organisationshaft an, bis am 2. September 1994 der Maßregelvollzug begann
- solchen Widerrufs sind insbesondere im Hinblick auf die Art der Anlasstat und die Anforderungen an die
- , damit die nachfolgende Weisung nahtlos greifen kann. 66. Im Anschluß an die Paartherapie hat der
- /Tschechien lockte der Verurteilte am 6. März 2004 gegen 21.00 Uhr die am 5. Dezember 1984 geborene
HessVGH - 3 UE 457/06.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.04.2008
- Inhalt
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- 2002 seien sie mit der Georgia Airlines von Tiflis aus nach Frankfurt am Main geflogen. Die bei der
- Krasnodar sowie des Gebiets Rostow am Don geblieben seien. Umgekehrt müsse man berücksichtigen, dass die
- Flüchtlinge am 18. November 2002 trug der Kläger im Wesentlichen vor, er sei russischer
- Zeit habe er sich immer wieder Gedanken um seine Kinder gemacht und sich gefragt, ob sie noch am
- dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 18. November 2002 an, außer russisch
BAG - 3 AZR 369/07
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- AG war am 28. März 2000 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, der
- S eingetragen. Am 12. Februar 2005 wurde die Eintragung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 5Bereits
- ). Die nächste Anpassungsprüfung stehe am 1. Juli 2007 an. Weitere Anpassungstermine seien sodann
- -entscheidung nach § 16 BetrAVG zu leisten. 2Der am 16. März 1938 geborene Kläger war seit dem 1. Oktober 1962
- bei der D AG beschäftigt. Diese wurde im Jahre 1988 durch die Hü AG übernommen und firmierte fortan
HessVGH - 9 UE 1508/99.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.04.2002
- Inhalt
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- Frankfurt am Main sowie der Erkenntnisse "Eritrea, allgemeine Lage, Staatsangehörigkeit und Zeugen
- Universitätsund Poliklinik Friedrichsheim Frankfurt am Main vom 6. August 2001. Danach leidet die Klägerin seit
- Rebellenbewegungen schließlich im Mai 1991 über das DERG- Regime. Mengistu floh am 21. Mai 1991 nach
- die EPLF erfolgte im Mai 1991 die Gründung der Provisorischen Regierung Eritreas, an deren Spitze der
- , Lagebericht vom 2. Dezember 1997). Zwar wurde die Verfassung am 24. Mai 1997 von der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 74/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2007
- Inhalt
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- Jordanbrigade gekommen? Es gab einen SA-Mann oder SS-Mann am Tor des Ghettos. Dort wurden 10 Freiwillige
- am Hals von hinten erkannt. Wir dachten, dass mein Vater tot und bei Kriegsbeginn gestorben sei
- des Ghettos Vorsitzender blieb und schließlich am 17. Oktober 1944 im Konzentrationslager (KL
- Zusatzverpflegung 0,25 RM in Abzug gebracht." Am 25. August 1942 erließ Cramer eine weitere Anweisung, die die
- historischen Situation im Ghetto Kaunas ein Sachverständigengutachten des am Nord-Ost-Institut der
OLG Koblenz - 12 U 1227/02
Oberlandesgericht Koblenz vom 08.12.2003
- Inhalt
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- Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dierkes, die Richterin am
- Oberlandesgericht Frey und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Eschelbach auf die mündliche Verhandlung
- Schadensersatzansprüche der Klägerin aus einem Verkehrsunfall, der sich am 24. Februar 2000 gegen 09.05
- Uhr auf der zunächst stark abfallenden, am Unfallort aber nur noch ein Gefälle von 6,5
- Klägerin müsse sich eine Mithaftung anrechnen lassen, welche mit 25 % zu bewerten sei. Die Parkbuchten am
OLG Frankfurt - 2 U 174/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.03.2008
- Inhalt
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- OLG Frankfurt a.M. vom 22.8.2005, 2 U 190/04 und 2 W 73/04) nicht nachgekommen ist und dabei
- dem Vergleich vom 22.8.2005 (Beschluß des OLG Frankfurt a.M. vom 22.8.2005, 2 U 190/04 und 2 W 73/04
- Ansprüche anerkannt, nämlich mit der Erklärung in der an die Klägerin gerichteten E-Mail vom 6.12.2005
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 2. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 12.03.2008 Aktenzeichen: 2 U 174
- hat durch Urteil vom 10.8.2007, der Klägerin zugestellt am 17.8.2007, die Klage abgewiesen. Zur
OLG Saarbrücken - 6 UF 134/09
Saarländisches Oberlandesgericht vom 18.03.2010
- Inhalt
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- Jugendpsychiatrie zurück, wo er am 1. Mai 2007 entlassen wurde. Am 10. Mai 2007 ging er dorthin zurück. Bei
- Auslandsmaßnahme in kam erst ab Oktober 2007 zustande. Nach seiner Rückkehr im Jahr 2008 wurde M. wegen eines
- 2009. Dort wurde M. am 30. Oktober 2008 aufgenommen. Im vorliegenden Verfahren hat die Mutter – nach
- am 3. Januar 2010 –M. 16. Geburtstag – berichtet und mitgeteilt, das der an diesem Tag
- Übergriffen auf Pädagogen und Lehrer, was sich nachfolgend häufte, so dass die Mutter am 12. Juli
SozG Frankfurt am Main - S 17 AS 87/08
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2009
- Inhalt
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- bestimmtes Medium, z.B. Zeitungen, zu verweisen. Orientiere man sich am Verbraucherverhalten unterer
- Sozialgericht Frankfurt Urteil vom 28.05.2009 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S 17 AS 87/08
- Bescheid vom 25.09.2007 legte die Kläger am 23.10.2007 Widerspruch ein. Zur Begründung führte sie an
- Umzugs in eine neue Wohnung, der durch die Trennung von ihrem Lebensgefährten bedingt war, am
- Zeitungen oder Fernsehabende bei Nachbarn - nicht erforderlich. Hiergegen hat die Kläger am 21.01.2008
OLG Zweibrücken - 3 W 220/05
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 18.11.2005
- Inhalt
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- entscheidungserheblich – im Beschluss vom 24. August 2005 – 3 W 159/05 –). Unter der Geltung des am 1
- über ein Ablehnungsgesuch gegen den Einzelrichter am Landgericht im ersten Rechtszug wiederum ein
- Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. K..... wegen Besorgnis der Befangenheit, hat der 3. Zivilsenat
- , den Richter am Oberlandesgericht Petry und die Richterin am Oberlandesgericht Stutz auf die sofortige
- Beschwerde der Beklagten vom 19. Oktober 2005 gegen den ihren Prozessbevollmächtigten am 6. Oktober
BGH - V ZR 85/09
Bundesgerichtshof vom 11.06.2010
- Inhalt
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- führt zur Verneinung der Frage. Notariell beurkundet wurde das Angebot am 4. Mai 2004. Wie sich aus § 13
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 85/09 Verkündet am: 11. Juni 2010 Weschenfelder
- Rechts wegen Tatbestand: 1Am 4. Mai 2004 gab der Kläger gegenüber der Beklagten ein notariell
- abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 108.200 € zu zahlen Zug um Zug gegen
- anzuerkennen ist (bejahend etwa OLG Nürnberg AGBE I § 10 Nr. 5; LG Frankfurt AGBE II § 10 Nr. 19
OLG Brandenburg - 29 Lw 16/04
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 21.03.2006
- Inhalt
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- Zurückweisung des Antrags aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Frankfurt (Oder
- Maßgabe, die Anteile an die LPG-Mitglieder zu übertragen. Der BGH (Urteil vom 17. Mai 1999 II ZR
- Mitglied der Vereinigten LPG (P) G. (LPG). Diese beschloss in einer Vollversammlung am 8. November 1991
- Liquidation befindet. 7Der Beklagte beantragte mit vier weiteren Antragstellern am 3. Dezember 2001 bei dem
- Registergericht des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) die Bestellung eines Liquidators für die “Vereinigte
OLG Frankfurt - 7 U 170/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.01.2002
- Inhalt
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- Klägers, die Reparatur kostete DM 1787,53 netto. Am 30.9.1995 und 19.2.1996 kam es bei dem Kläger zu
- . d.A.). 2Am 8.9.1995 kam es zu einem Überspannungsschaden an einer Timerkamera Modell Jupiter des
- 820.000,-- beträgt, soweit man den Scanner mit einem wert von DM 455.600,-- und den Belichter mit
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Norm: § 4 Abs 1 Buchst b ABE Entscheidungsdatum
- Einschluß des Einbruchsdiebstahlsrisiko mit einer Gesamtversicherungssumme von DM 329.064,00 ab. In dem