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LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 14/99

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 05.06.2002
Inhalt
  • (betraf im Quartal I/1996 die Nr. 1220 EBM, in II/1996 die Nr. 1227 und in IV/1996 die Nr. 1218 EBM
  • SGB X ist – soweit ein solches Recht im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung anzunehmen ist
  • Fachgruppe er-reicht. Im Quartal IV/1996 war die Diskrepanz – insbesondere wegen des Rückgangs des
  • i.V.m. § 33 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz – SGG –). Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht
  • -talen I, II und IV/1996 sind rechtmäßig. Rechtsgrundlage ist § 106 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

Art 3 GrÄndStVtr SN/TH

Inhalt
  • des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen über. Im Zusammenhang mit diesem Übergang
  • (1) Das in den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gemeinden gelegene gemeindliche Verwaltungsvermö
  • ;gen geht mit allen Rechten, Lasten und Verpflichtungen auf die entsprechenden Körperschaften
  • und Verbindlichkeiten aus dem Sparkassengeschäft sind zwischen den beteiligten Sparkassen zu
  • ergeben, die vor Inkrafttreten des Vertrages den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gemeinden oder ihren

§ 10 DeckRegV

Eintragung ausländischer Sicherungsrechte
Inhalt
  • mit der laufenden Nummer aus Spalte 1 Buchstabe a zu kennzeichnen.(3) Soweit im Ausland belegene
  • Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte oder die Bezeichnungen der ausländischen
  • (1) Eintragungen ausländischer Sicherungsrechte sind entsprechend den Eintragungen im Inland
  • Sicherungsrechte in den jeweiligen öffentlichen Registern von den Bezeichnungen nach der
  • Grundbuchordnung abweichen, sind die tatsächlich in den öffentlichen Registern verwendeten

§ 14 BeurkG

Eingeschränkte Vorlesungspflicht
Inhalt
  • über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in
  • der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu
  • Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister
  • , Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen
  • . Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die

AG Bochum - 52 II 3679/06

Amtsgericht Bochum vom 08.03.2007
Inhalt
  • Verfahrens sowie der Gegenstand des Verfahrens 52 II 3678/06, in dem durch Beschluss vom heutigen Tage
  • begehrt in diesem Verfahren und den weiteren Verfahren 52 II 3688/06 und 3678/06 gegenüber seinen
  • des Antragstellers vom 1.2.2007 gegen den Beschluss der Rechts-pflegerin des Amtsgerichts Bochum
  • Amtsgericht Bochum, 52 II 3679/06 Datum: 08.03.2007 Gericht: Amtsgericht Bochum Spruchkörper: 52
  • . Abteilung des Amtsgerichts Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 52 II 3679/06 Schlagworte

LAG Hamm - 10 TaBV 17/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.03.2009
Inhalt
  • angefochtenen Beschluss und ist der Auffassung, das Arbeitsgericht habe zu Recht erkannt, dass das
  • lange nicht, dass sie hierüber auch in weitere Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen eines
  • Betriebsrats ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht den Anträgen der Arbeitgeberin auf
  • ist aber nicht gegenüber Interessenausgleichsverhandlungen gemäß § 112 BetrVG vorgreiflich. Zu Recht
  • antragstellende Arbeitgeberin ist ein am 15.02.2008 neu gegründetes Unternehmen, das sich mit der

OLG Dresden - 15 W 0500/00

Oberlandesgericht Dresden vom 26.06.2000
Inhalt
  • in ihrem Kernbereich auf deren Vermittlung ausgerichtet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt
  • BVormVG fallenden - Fachhochschulausbildung jedenfalls gleichsteht. Denn im hier nach neuem Recht zu
  • Rechtsbehelf ist zulässig (§ 56 g Abs. 5Satz 2 FGG i.V.m. § 69 e Satz 1 FGG), bleibt jedoch in der Sache
  • Bundesländern zu berücksichtigenden Abschlags von 10 % zu Recht einen Stundensatz von 54,00 DM
  • nicht zustehe, kann der Senat jedoch nicht teilen. Vielmehr ist grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen

OLG Köln - 2 W 74/00

Oberlandesgericht Köln vom 31.05.2000
Inhalt
  • indes nicht begründet. Das Landgericht hat die Erstbeschwerde zu Recht und mit überzeugenden Gründen
  • Recht festgestellt, daß der Schuldner sich wegen länger als ein Jahr zurückliegender
  • hätte um so mehr Anlaß bestanden, als der Schuldner in der Zeit vor Erlaß des Unterhaltstitels im
  • Monaten mit Weihnachtsgeld- bzw. Urlaubsgeldzahlung im Monatsdurchschnitt letztlich weniger als der
  • zurückgewiesen. G r ü n d e 12Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners ist statthaft (§ 793 Abs. 2

VG Köln - 10 K 6834/08

Verwaltungsgericht Köln vom 22.07.2009
Inhalt
  • deutsche Generalkonsulat in New York beantragte die Klägerin mit einem im April 2006 beim
  • § 4 RuStAG betroffenen Personen ist durch Art.3 RuStAÄndG 1974 das Recht eingeräumt worden, innerhalb
  • , absolvierte in Deutschland ein Studium der Außenwirtschaft, das sie 1995 mit der Diplomprüfung
  • erfolgreich abschloss, und kehrte zunächst nach Mexiko zurück. Im Jahr 2000 erwarb sie in London an der
  • Klägerin in New York und arbeitet dort bei einer mexikanischen Entwicklungsbank. Seit 2004 ist die

LG Frankfurt am Main - 21 O 35/10

Landgericht Frankfurt am Main vom 12.01.2011
Inhalt
  • . 8Die Beklagte erzielte im Zusammenhang mit diesem Geschäft eine Provision in Höhe von 2,58 %, die sie
  • verbundene Emittentenrisiko hingewiesen hat. 24 Im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages ist eine Bank in
  • Realisierung von Steuervorteilen hätte treffen können. 28 5. Erst recht ist eine Hinweispflicht der
  • Aktenzeichen: 2-21 O 35/10 Dokumenttyp: Urteil Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht wegen
  • Höhe von 409,00 € erledigt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten

Den Begriff „Sozietät“ können auch getrennte Kanzleien verwenden – Rechtsprechungsänderung des BGH

Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 10.09.2012
Inhalt
  • Sozietät in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keine unzulässige Irreführung
  • .  Außendarstellung im Briefkopf mit dem Hinweis "Zusammenschluss der Sozietäten (...)“ ist zulässig Auch
  • allgemeinen Sprachgebrauch noch aus rechtlicher Sicht mit einer (als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • Rechts besteht, die Beauftragung von zusammengeschlossenen Rechtsanwälten dem Rechtsverkehr aber im
  • des § 8 BORA a.F. als Zusammenarbeit "in sonstiger Weise" nicht nur die im Klammerzusatz genannten

FG Köln - 4 K 1005/02

Finanzgericht Köln vom 04.07.2005
Inhalt
  • § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens. Zu Recht haben die Kläger deswegen mit ihrem, in der
  • Angestellte zwingend in die Systeme der NATO für Versorgung und Sozialhilfe aufgenommen ist (the employee is
  • Einspruchsverfahrens. Er wurde, obwohl er in der Klageschrift vom 26.02.2002 aufgeführt ist, auch nicht mit der
  • waren in diesem Vertrag geregelt. Für die im Streitfall zu beurteilenden Fragen ist von Bedeutung, dass
  • Regulations – NCPR - ...). Dieses Statut enthält in Anhang IV, Kapitel IX, Artikel 41 ausführliche

Examens-Repititorium Verwaltungsrecht – Seiler

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 26.10.2010
Inhalt
  • : Spätestens in der großen Übung zum Öffentlichen Recht lohnt sich der Blick in dieses Buch. Wer
  • Verwaltungsvollstreckung in 14 examenstypischen Fällen dargestellt. Im Allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Ein Repititorium im Verwaltungsrecht “to go”. Auf 175 Seiten wird der Pflichtstoff der Ersten
  • Juristischen Prüfung in Fällen wiederholt. Neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, werden auch das
  • Kommunalrecht, das Baurecht, das Staatshaftungsrecht und nicht zuletzt das Polizei- und Ordnungsrecht mit

Rentenversicherung muss höherwertiges Hörgerät zahlen

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 30.10.2013
Inhalt
  • Ist ein Versicherter in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen, die nicht mit
  • geschlossenen Vertrag für ein einfaches Hörgerät, mit dem in der Regel im Alltag ein ausreichendes
  • anerkannte Mann ist seit Juni 2011 als Küchenleiter in einer Kantine beschäftigt. Er leidet an einer
  • Hörerfolg habe er mit einem digitalen Hörgerät erzielt, das aber 2990 € koste. In einer Großküche in
  • nicht, der Kläger sei auch mit einem Festbetragsgerät in der Lage, an seinem Arbeitsplatz zu

Erforderliche Feststellungen beim Betrug bei Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.11.2010
Inhalt
  • rechtlichen Bedenken. Die Strafkammer teilt in den Feststellungen lediglich mit, dass der Angeklagte für
  • einer Verurteilug wegen Betruges reicht es eben nicht aus, dass man eine Leistung zu unrecht bezogen
  • In dem vom BGH in seinem Beschluss vom 28.09.2010 (4 StR 307/10 ) überprüften Urteil hatte das
  • Landgerichts den Angeklagten im Hinblick darauf, das er der Bundesagentur für Arbeit eine
  • Betruges zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit (Fall II. 4 der Urteilsgründe) durchgreifenden