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LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 14/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 05.06.2002
- Inhalt
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- (betraf im Quartal I/1996 die Nr. 1220 EBM, in II/1996 die Nr. 1227 und in IV/1996 die Nr. 1218 EBM
- SGB X ist – soweit ein solches Recht im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung anzunehmen ist
- Fachgruppe er-reicht. Im Quartal IV/1996 war die Diskrepanz – insbesondere wegen des Rückgangs des
- i.V.m. § 33 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz – SGG –). Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht
- -talen I, II und IV/1996 sind rechtmäßig. Rechtsgrundlage ist § 106 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Art 3 GrÄndStVtr SN/TH
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen über. Im Zusammenhang mit diesem Übergang
- (1) Das in den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gemeinden gelegene gemeindliche Verwaltungsvermö
- ;gen geht mit allen Rechten, Lasten und Verpflichtungen auf die entsprechenden Körperschaften
- und Verbindlichkeiten aus dem Sparkassengeschäft sind zwischen den beteiligten Sparkassen zu
- ergeben, die vor Inkrafttreten des Vertrages den in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gemeinden oder ihren
§ 10 DeckRegV
Eintragung ausländischer Sicherungsrechte
- Inhalt
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- mit der laufenden Nummer aus Spalte 1 Buchstabe a zu kennzeichnen.(3) Soweit im Ausland belegene
- Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte oder die Bezeichnungen der ausländischen
- (1) Eintragungen ausländischer Sicherungsrechte sind entsprechend den Eintragungen im Inland
- Sicherungsrechte in den jeweiligen öffentlichen Registern von den Bezeichnungen nach der
- Grundbuchordnung abweichen, sind die tatsächlich in den öffentlichen Registern verwendeten
§ 14 BeurkG
Eingeschränkte Vorlesungspflicht
- Inhalt
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- über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in
- der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu
- Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister
- , Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen
- . Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die
AG Bochum - 52 II 3679/06
Amtsgericht Bochum vom 08.03.2007
- Inhalt
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- Verfahrens sowie der Gegenstand des Verfahrens 52 II 3678/06, in dem durch Beschluss vom heutigen Tage
- begehrt in diesem Verfahren und den weiteren Verfahren 52 II 3688/06 und 3678/06 gegenüber seinen
- des Antragstellers vom 1.2.2007 gegen den Beschluss der Rechts-pflegerin des Amtsgerichts Bochum
- Amtsgericht Bochum, 52 II 3679/06 Datum: 08.03.2007 Gericht: Amtsgericht Bochum Spruchkörper: 52
- . Abteilung des Amtsgerichts Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 52 II 3679/06 Schlagworte
LAG Hamm - 10 TaBV 17/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.03.2009
- Inhalt
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- angefochtenen Beschluss und ist der Auffassung, das Arbeitsgericht habe zu Recht erkannt, dass das
- lange nicht, dass sie hierüber auch in weitere Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen eines
- Betriebsrats ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht den Anträgen der Arbeitgeberin auf
- ist aber nicht gegenüber Interessenausgleichsverhandlungen gemäß § 112 BetrVG vorgreiflich. Zu Recht
- antragstellende Arbeitgeberin ist ein am 15.02.2008 neu gegründetes Unternehmen, das sich mit der
OLG Dresden - 15 W 0500/00
Oberlandesgericht Dresden vom 26.06.2000
- Inhalt
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- in ihrem Kernbereich auf deren Vermittlung ausgerichtet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt
- BVormVG fallenden - Fachhochschulausbildung jedenfalls gleichsteht. Denn im hier nach neuem Recht zu
- Rechtsbehelf ist zulässig (§ 56 g Abs. 5Satz 2 FGG i.V.m. § 69 e Satz 1 FGG), bleibt jedoch in der Sache
- Bundesländern zu berücksichtigenden Abschlags von 10 % zu Recht einen Stundensatz von 54,00 DM
- nicht zustehe, kann der Senat jedoch nicht teilen. Vielmehr ist grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen
OLG Köln - 2 W 74/00
Oberlandesgericht Köln vom 31.05.2000
- Inhalt
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- indes nicht begründet. Das Landgericht hat die Erstbeschwerde zu Recht und mit überzeugenden Gründen
- Recht festgestellt, daß der Schuldner sich wegen länger als ein Jahr zurückliegender
- hätte um so mehr Anlaß bestanden, als der Schuldner in der Zeit vor Erlaß des Unterhaltstitels im
- Monaten mit Weihnachtsgeld- bzw. Urlaubsgeldzahlung im Monatsdurchschnitt letztlich weniger als der
- zurückgewiesen. G r ü n d e 12Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners ist statthaft (§ 793 Abs. 2
VG Köln - 10 K 6834/08
Verwaltungsgericht Köln vom 22.07.2009
- Inhalt
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- deutsche Generalkonsulat in New York beantragte die Klägerin mit einem im April 2006 beim
- § 4 RuStAG betroffenen Personen ist durch Art.3 RuStAÄndG 1974 das Recht eingeräumt worden, innerhalb
- , absolvierte in Deutschland ein Studium der Außenwirtschaft, das sie 1995 mit der Diplomprüfung
- erfolgreich abschloss, und kehrte zunächst nach Mexiko zurück. Im Jahr 2000 erwarb sie in London an der
- Klägerin in New York und arbeitet dort bei einer mexikanischen Entwicklungsbank. Seit 2004 ist die
LG Frankfurt am Main - 21 O 35/10
Landgericht Frankfurt am Main vom 12.01.2011
- Inhalt
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- . 8Die Beklagte erzielte im Zusammenhang mit diesem Geschäft eine Provision in Höhe von 2,58 %, die sie
- verbundene Emittentenrisiko hingewiesen hat. 24 Im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages ist eine Bank in
- Realisierung von Steuervorteilen hätte treffen können. 28 5. Erst recht ist eine Hinweispflicht der
- Aktenzeichen: 2-21 O 35/10 Dokumenttyp: Urteil Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht wegen
- Höhe von 409,00 € erledigt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten
Den Begriff „Sozietät“ können auch getrennte Kanzleien verwenden – Rechtsprechungsänderung des BGH
Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 10.09.2012
- Inhalt
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- Sozietät in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keine unzulässige Irreführung
- . Außendarstellung im Briefkopf mit dem Hinweis "Zusammenschluss der Sozietäten (...)“ ist zulässig Auch
- allgemeinen Sprachgebrauch noch aus rechtlicher Sicht mit einer (als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
- Rechts besteht, die Beauftragung von zusammengeschlossenen Rechtsanwälten dem Rechtsverkehr aber im
- des § 8 BORA a.F. als Zusammenarbeit "in sonstiger Weise" nicht nur die im Klammerzusatz genannten
FG Köln - 4 K 1005/02
Finanzgericht Köln vom 04.07.2005
- Inhalt
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- § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens. Zu Recht haben die Kläger deswegen mit ihrem, in der
- Angestellte zwingend in die Systeme der NATO für Versorgung und Sozialhilfe aufgenommen ist (the employee is
- Einspruchsverfahrens. Er wurde, obwohl er in der Klageschrift vom 26.02.2002 aufgeführt ist, auch nicht mit der
- waren in diesem Vertrag geregelt. Für die im Streitfall zu beurteilenden Fragen ist von Bedeutung, dass
- Regulations – NCPR - ...). Dieses Statut enthält in Anhang IV, Kapitel IX, Artikel 41 ausführliche
Examens-Repititorium Verwaltungsrecht – Seiler
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 26.10.2010
- Inhalt
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- : Spätestens in der großen Übung zum Öffentlichen Recht lohnt sich der Blick in dieses Buch. Wer
- Verwaltungsvollstreckung in 14 examenstypischen Fällen dargestellt. Im Allgemeinen Verwaltungsrecht
- Ein Repititorium im Verwaltungsrecht “to go”. Auf 175 Seiten wird der Pflichtstoff der Ersten
- Juristischen Prüfung in Fällen wiederholt. Neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, werden auch das
- Kommunalrecht, das Baurecht, das Staatshaftungsrecht und nicht zuletzt das Polizei- und Ordnungsrecht mit
Rentenversicherung muss höherwertiges Hörgerät zahlen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 30.10.2013
- Inhalt
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- Ist ein Versicherter in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen, die nicht mit
- geschlossenen Vertrag für ein einfaches Hörgerät, mit dem in der Regel im Alltag ein ausreichendes
- anerkannte Mann ist seit Juni 2011 als Küchenleiter in einer Kantine beschäftigt. Er leidet an einer
- Hörerfolg habe er mit einem digitalen Hörgerät erzielt, das aber 2990 € koste. In einer Großküche in
- nicht, der Kläger sei auch mit einem Festbetragsgerät in der Lage, an seinem Arbeitsplatz zu
Erforderliche Feststellungen beim Betrug bei Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.11.2010
- Inhalt
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- rechtlichen Bedenken. Die Strafkammer teilt in den Feststellungen lediglich mit, dass der Angeklagte für
- einer Verurteilug wegen Betruges reicht es eben nicht aus, dass man eine Leistung zu unrecht bezogen
- In dem vom BGH in seinem Beschluss vom 28.09.2010 (4 StR 307/10 ) überprüften Urteil hatte das
- Landgerichts den Angeklagten im Hinblick darauf, das er der Bundesagentur für Arbeit eine
- Betruges zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit (Fall II. 4 der Urteilsgründe) durchgreifenden