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Keine drittschützende Wirkung der Gemeindeordnung bei Festlegung des Hebesatzes

martina heck vom 20.05.2014
Inhalt
  • Bürger kein individuelles, einklagbares Recht auf Einhaltung dieses Grundsatzes. In dem konkreten
  • Fall ist der Kläger Eigentümer eines Grundstücks im Stadtgebiet der Beklagten. Das Grundstück ist mit
  • dem Kläger im Grunde genommen nicht in Abrede gestellt. Ob die Beklagte mit der Erhebung der
  • sind. Es ist jeder einzelnen Gemeinde im Rahmen ihrer Finanzautonomie überlassen, inwieweit sie in
  • und in Erfüllung des grundgesetzlichen Regelungsauftrages in § 25 Abs. 1 GrStG den Gemeinden das Recht

BGH - II ZR 6/99

Bundesgerichtshof vom 15.05.2000
Inhalt
  • Geschäftsführer der Komplementärin der Klägerin vom Berufungsgericht mit Recht die Bedeutung beigemessen worden
  • angesehen werden. Die Kündigung ist wirksam. Sie hätte nach § 3 Abs. 5 Halbsatz 2 in Verbindung mit
  • Brief mit Rückschein erfolgen müssen, ist jedoch mit Schriftsatz vom 12. November 1997 im zwischen
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 6/99 Verkündet am: 15. Mai 2000 Vondrasek
  • , sondern ist als unselbständiger Rechnungsposten im Rahmen der Berechnung des Abfindungsanspruchs des

LSG Thüringen - L 9 AS 1049/07 ER

Thüringer Landessozialgericht vom 17.01.2008
Inhalt
  • Hauptsacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Darüber hinaus muss
  • zu Recht gekürzt hat, wird das Sozialgericht im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben und
  • der zitierten Vorschriften ist im Rahmen des SGB II wegen der spezifischen Besonderheiten auf diesem
  • in Abwägung der für die Verwirklichung des Rechts bestehenden Gefahr einerseits und der
  • II) für den Bewilligungsabschnitt vom 1. Juni 2007 bis 30. November 2007. Der im Jahre 1979 geborene

OLG Stuttgart - 15 UF 172/12

Oberlandesgericht Stuttgart vom 21.09.2012
Inhalt
  • Rechte erschwert wird. Der Antragstellerin ist zwar darin recht zu geben, dass diese Aufteilung
  • . Diese Teilung ist für ihn aber auch unschädlich, denn das geteilte Recht bleibe mit der Abtretung
  • mehr, wie im alten Recht in der Regel, nur Rechnungsposten im Rahmen einer Gesamtsaldierung, sondern
  • noch nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist, ob und in welchem Umfang die Sicherheit realisiert wird und
  • Versorgungsausgleichsrecht ergangene Entscheidung des BGH nicht uneingeschränkt auf das neue Recht übertragbar. Im

OLG Stuttgart - 3 U 50/10

Oberlandesgericht Stuttgart vom 14.07.2010
Inhalt
  • bisherigen § 32 a Abs. 3 S. 1 GmbHG in personeller und sachlicher Hinsicht in das neue Recht zu
  • Rechtsprechung geschaffene Finanzfolgenverantwortung im neuen Recht keine Grundlage habe, sei es
  • Gesetzgeber im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
  • Grundsätzen des alten Rechts zum Ausdruck gebracht werden sollte. Im Konzept des neuen Rechts sind Darlehen
  • (MoMiG) ausdrücklich darauf verzichtet habe, eine Vorschrift nach § 138 InsO im Zusammenhang mit

BGH - II ZR 286/07

Bundesgerichtshof vom 22.02.2010
Inhalt
  • beurteilt. Die Frage, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anwendbar ist, entscheiden die
  • . Das ist hier mit der Folge der Anwendung deutschen Rechts der Fall, weil der Ortswechsel innerhalb des
  • wesentlich engeren Verbindung zum Recht des ursprünglichen Lageorts auszugehen ist, Artikel 46 EGBGB
  • nach deutschem Recht zu beurteilen wären (vgl. hierzu BGHZ 73, 317, 321 ff., in Abgrenzung zu BGHZ 5
  • . § 695 Rdn. 8 f. mit Münch- KommBGB/Häublein 5. Aufl. § 604 Rdn. 8). Erst recht gälte dies bei der

OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 974/97

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.12.1997
Inhalt
  • "das Bürgerbegehren". Wie sich aus dem materiellen Recht ergibt, können der ersteren keine Rechte
  • verletzt keine Rechte der Beigeladenen. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, daß das
  • der Klägerin, nicht aber ein Recht der Beigeladenen verletzt worden. Rechte der Beigeladenen würden
  • Ratsbeschluß der Klägerin geltendes Recht verletzte [vgl. § 108 Abs. 1 Satz 2 GO NW in der Fassung
  • legt der Begriff des Vertreters in § 26 Abs. 2 Satz 2 GO NW nahe, daß eine solche Person Rechte

EuGH konkretisiert Störerhaftung für Gewerbetreibende Offene WLANs

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.09.2016
Inhalt
  • musikalisches Werk, für das Sony die Rechte innehat, rechtswidrig zum Herunterladen angeboten. Das mit dem
  • , wäre nicht geeignet, die einander widerstreitenden Rechte in Einklang zu bringen.Gerichtshof der
  • Gleichgewicht zwischen den Rechten von Rechtsinhabern an ihrem geistigen Eigentum einerseits und dem Recht
  • der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der
  • Anspruch auf Schadensersatz, weil Dritte das WiFi-Netz zur Verletzung seiner Rechte benutzt haben. Da ein

BGH - XII ZR 61/06

Bundesgerichtshof vom 02.02.1994
Inhalt
  • , sie wolle nur in jenem Verfahren geschieden werden, weil eine im Inland nach deutschem Recht
  • Rabbinatsgerichts nach mosaischem Recht nicht zu fingieren ist. 28 der Streitgegenstände auszugehen, weil in der
  • . Gotham aaO S. 34; Corinaldi, Karaite Halakhah, in: Hecht et al. [Hrsg.], An Introduction to the
  • ausgesprochene Scheidung ihrer nach mosaischem Recht geschlossenen Ehe in Israel nicht anerkannt werde. 3Das
  • jüdischem Recht im internationalen Zivilverfahrensrecht S. 23). 26 a) Eine die Gefahr

§ 34 PStV

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Inhalt
  • der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im
  • ist nach Eintragung des nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes vorgesehenen Hinweises im Geburtenregister
  • programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist. Soweit die technischen
  • über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.(2) Sind nach den Angaben die
  • , holt das Standesamt mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 12 eine schriftliche Auskunft der

Corona-Hilfspaket für Start-ups in Berlin

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 03.08.2020
Inhalt
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  • Berlin hat sich entschieden, junge Unternehmen und Start-ups in Deutschlands Gründerhauptstadt mit
  • In 2019 konnte Berlin noch als Gründerhauptstadt Deutschlands glänzen und weltweit auch mit den
  • der Coronakrise doppelt getroffen. Einerseits ist die globale Nachfrage in vielen Bereichen
  • mal über so viel Liquidität, dass es für die nächsten 3 Monate reicht. Bilanz- und Liquiditätskrisen

§ 17 MPVerfVO

Durchführung mündlicher Prüfungen, Ergänzungsprüfungen, Bewertung
Inhalt
  • errichtet ist, die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen
  • Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen müssen; in
  • mindestens drei Mitglieder mit der Durchführung beauftragen. In begründeten Ausnahmefällen
  • der Prüfung gewährleistet ist. Zwei der beauftragten Mitglieder müssen in dem Handwerk
  • Ergebnis der jeweiligen schriftlichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung ist im Verh

§ 28h SGB 4

Einzugsstellen
Inhalt
  • Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der
  • mit zu berücksichtigen. Die nach § 28i Satz 5 zuständige Einzugsstelle prüft die
  • Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; sie erlässt
  • (1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. Die
  • öhe des Arbeitsentgelts nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen

OLG Köln - 20 W 37/00

Oberlandesgericht Köln vom 15.06.2000
Inhalt
  • ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten worden ist (§ 599 ZPO) und der Rechtsstreit im
  • (§§ 252 1. Alternative, 567 ZPO) hat in der Sache keinen Erfolg. 3Zu Recht hat das Landgericht das
  • Arbeiten in einem engen rechtlichen Zusammenhang mit der im übrigen geltend gemachten
  • ist. 8Danach wäre die Klägerin im Umfang eines etwaigen Obsiegens im Wechselverfahren klaglos
  • Nachverfahren die Möglichkeit eröffnet ist, nicht nur die Wechselforderung, sondern im Wege der

OVG Berlin-Brandenburg - 11 S 19.11

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 01.03.2011
Inhalt
  • Klageverfahrens, in dem für den 11. März 2011 Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt ist. 2Seine im
  • Dienstleistungsfreiheit berufen, ein Recht auf visumsfreie Einreise in das Bundesgebiet zustehe
  • 19. Februar 2009 - Rs. C-228/06 [Soysal] -) ein Recht auf visumsfreie Einreise in das Bundesgebiet
  • Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass diese nur in einem Hauptsacheverfahren, nicht
  • dem dann in einem weiteren Termin Rechnung getragen werden kann und dass die Rechte des