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KG Berlin - 5 U 155/06
Kammergericht vom 12.04.2006
- Inhalt
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- besonderes Entgelt erhoben wird. 7Dem Kläger ist darin zuzustimmen, dass in dieser Regelung auch eine
- Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG zu sehen ist, da ihr zu entnehmen ist, dass
- „Die Erhebung des Mitgliedsbeitrages in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der
- lässt. Der Beitrag ist daher grundsätzlich zu der in der Satzung oder Beitragsordnung bestimmten
- .“. 12 Ob das dem Beklagten vorgeworfene Stundungsverhalten mit der Nr. 2 des oben genannten Erlasses in
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 179/10 B
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.01.2011
- Inhalt
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- selbst zu erkennen, dass sie nicht davon ausgeht, dass der Senat in Anwendung des einfachen Rechts höhere
- kanadische Staatsangehörige. Sie reiste im Oktober 2005 nach Deutschland ein. Seinerzeit war sie mit dem
- eine Rückkehr ins Heimatland nicht möglich ist, erhielt die Antragstellerin im Februar 2010 eine
- Folge haben. In der Sache selbst führt die Antragstellerin aus, der Senat habe mit Beschluss vom
- AsylbLG zu gewärtigen. II. 1011Die Beschwerde der Antragstellerin ist sowohl hinsichtlich der Ablehnung
BSG - B 2 U 25/00 R
Bundessozialgericht vom 26.06.2001
- Inhalt
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- allein als Arbeitsunfallereignis in Betracht kommt, stand jedoch nicht im inneren Zusammenhang mit
- nicht anzunehmen ist, daß die Klägerin nach den bestehenden Gepflogenheiten zu Recht glauben konnte
- in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Nach alledem waren die Urteile des LSG und des SG auf
- gefallen und deren Anerkennung als Arbeitsunfall zwischen den Beteiligten umstritten ist. Die im Jahre
- 1974 geborene Klägerin begann im August 1990 bei der F. GmbH in Bo. eine Berufsausbildung zur
OLG Frankfurt - 23 U 175/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.12.2009
- Inhalt
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- Die Vorerfahrung mit den beiden Swaps der Bank Y sei zu Recht berücksichtigt worden. Die Klägerin
- einer transparenten Ausarbeitung der Geschäftsbedingungen berufen kann, da das AGB-Recht in
- Ausgleich in einer Zahlung in Höhe des negativen Marktwerts. Dieser ist in etwa vergleichbar mit
- sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Sie rügt die Verletzung des materiellen Rechts. Das
- . Dies reicht aus. III. 33 Die Berufung ist nicht begründet. Der Klägerin stehen weder Bereicherungs
OLG Saarbrücken - 8 U 622/09
Saarländisches Oberlandesgericht vom 22.12.2010
- Inhalt
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- zu. 1. Der Zahlungsanspruch ist – wie das Landgericht mit Recht angenommen hat – bereits gemäß § 667
- ZPO zu berücksichtigen. Denn das Landgericht hat den Beklagten – wie dieser mit Recht geltend macht
- erinnern zu können. All dies ist – wie das Landgericht zutreffend angenommen hat – erst Recht vor dem
- beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn der Kläger leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe. IV. Die
- nicht angeschafft. Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Er hat behauptet, er habe die in Rede
Erweiterung der Meisterpflicht für 12 Handwerksberufe
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 09.09.2020
- Inhalt
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- Rechts und Personenhandelsgesellschaften. Für die Eintragung in die Handwerksrolle wird vorausgesetzt
- Meisterpflicht Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der
- Handwerke i.S.d. § 1 Abs. 2 HwO betrieben werden können, ist in der Anlage A zur HwO enthalten
- Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung hat der Gesetzgeber für 12 Handwerksberufe
BGH - IX ZB 99/06
Bundesgerichtshof vom 14.06.2006
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 99/06 vom 13. März 2008 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der
- € um 150 € erhöht mit der Begründung, dass 14 Gläubiger Forderungen angemeldet hätten. Im Übrigen
- geltend, die Regelung der Mindestvergütung in § 13 Abs. 1 InsVV sei verfassungswidrig. II. 5Das
- ZPO). 6Wie der Senat heute durch Beschluss im Verfahren IX ZB 60/05 entschieden hat, hält sich die
- Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren in § 13 Abs. 1
§ 108 LuftVZO
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- in betriebssicherem Zustand erhält oder den Flughafen oder Landeplatz nicht ordnungsgemä
- Satz 2 nicht die erforderlichen Urkunden mit sich führt,d)§ 99 Abs. 4 Satz 3, auch in
- .entgegen Artikel 4 Abs. 3 oder Artikel 5 Abs. 1, jeweils in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
- nicht Vorrang gibt,7.entgegen Artikel 11 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 9 eine Betreuungsleistung
- eingesetzt wird oder9.entgegen Artikel 14 Abs. 2, auch in Verbindung mit Artikel 14 Abs. 3 oder §
OLG Hamburg - 14 W 89/10
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 18.10.2010
- Inhalt
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- ist gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Zu Recht
- 02.02.09 (Anl. B 2) hervor. Der Antragsteller hätte im Einzelnen darlegen müssen, in welchem Umfang und
- angeblichen Kollision mit dem Opel Corsa des Zeugen J. Z. gekommen ist. Denn er kann nur die Kosten
- Sachverständigen (Anl. K 7 = B 1) ist in Bezug auf den Umfang und die Qualität der Vorschadensbeseitigung
- , wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ohne jegliche Aussagekraft. Zu Recht wendet die
Zamek heisst er, uns bescheisst er
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 20.08.2012
- Inhalt
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- stammt. Im zuletzt genannten Fall gilt kein besonderer Maßstab, sondern gleiches Recht für alle – der
- so etwas über den eigenen Arbeitgeber sagen? Die Antwort ist mit der Streiksituation eigentlich schon
- gegeben. Meinungs- und Koalitionsfreiheit (das ist auch das Streikrecht) sind im Grundgesetz
- Thatcher den Streik als Mittel der Gewerkschaftsvernichtung entdeckt hat. Gegenwärtig ist das Thema durch
- die Frankfurter Feldschlacht in der Presse, die um Schadensersatzforderungen wegen des sog
AT-Mitarbeiterin sammelt 700 Minusstunden an und besteht auf volles Monatsgehalt (immerhin 7.900 € brutto)
Thorsten Blaufelder vom 16.05.2013
- Inhalt
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- Ist im Arbeitsvertrag der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit nicht geregelt, „so gilt die
- . Das BAG gab nun jedoch dem Energiekonzern recht. Auch für übertarifliche Arbeitnehmer gelte
- betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart“. Auch für außertarifliche Mitarbeiter ist diese daher das
- Minimum, urteilte am Mittwoch, 15.05.2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 10 AZR 325/12
- -Jährige als Referentin für Strategien im Gas-Marketing. Laut Arbeitsvertrag musste sie „auch außerhalb
§ 12 ErwSÜAG
Widerspruch im Konsultationsverfahren
- Inhalt
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- ;r die Unterbringung nicht geregelt ist.(2) Im Fall einer Unterbringung, die mit Freiheitsentzug
- Anerkennung nach Artikel 22 Abs. 2 des Übereinkommens erkennbar ist,4.dem Betroffenen im auslä
- verbunden ist, oder einer Maßnahme im Sinn des § 1906 Absatz 3 oder 4 des Bürgerlichen
- Recht die Anordnung der ersuchten Maßnahme nicht zulässig wäre.(3) Das Gericht kann
- , falls ein solcher bestellt ist, dem Betreuer oder einer Person mit vergleichbaren Aufgaben sowie
§ 8 GBMaßnG
- Inhalt
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- vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung in ein solches Recht oder in das belastete Grundst
- der Absätze 2 bis 8.(2) Antragsberechtigt ist auch der Inhaber eines im Grundbuch
- (1) Ist bei der Hypothek ein Umstellungsschutzvermerk nicht eingetragen, so gelten nach dem Ende
- eingetragenen Rechtes, das der Hypothek im Rang gleichsteht oder nachgeht, sowie derjenige, der auf Grund eines
- ück betreiben kann.(3) Die Berichtigung kann auch von Amts wegen vorgenommen werden.(4) Ist fü
AT-Mitarbeiterin sammelt 700 Minusstunden an und besteht auf volles Monatsgehalt (immerhin 7.900 € brutto)
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.05.2013
- Inhalt
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- Ist im Arbeitsvertrag der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit nicht geregelt, „so gilt die
- . Das BAG gab nun jedoch dem Energiekonzern recht. Auch für übertarifliche Arbeitnehmer gelte
- betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart“. Auch für außertarifliche Mitarbeiter ist diese daher das
- Minimum, urteilte am Mittwoch, 15.05.2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 10 AZR 325/12
- -Jährige als Referentin für Strategien im Gas-Marketing. Laut Arbeitsvertrag musste sie „auch außerhalb
§ 9 BWahlG
Bildung der Wahlorgane
- Inhalt
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- Kreisverwaltungsbehörde allein oder im Einvernehmen mit dem Wahlvorsteher berufen werden. Bei
- , der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, aus dem Kreis
- als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern; in die Landeswahlaussch
- Kreiswahlleiter, im Falle einer Anordnung nach § 8 Abs. 3 von der Gemeindebehörde oder von der