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BGH - VIII ZR 186/03
Bundesgerichtshof vom 10.11.1965
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 20. Mai 2003 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch
- vom 10. November 2004 - VIII ZR 186/03 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main Der VIII
- verschafft haben sollte, haftet sie der Klägerin nach § 437 BGB a.F. (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR
- die Bohrsysteme am 30. Dezember 1999 an KSK. Den Forderungskaufpreis von 33.517.339,70 DM überwies
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 186/03 Verkündet am: 10. November 2004 P o t
OLG Frankfurt - 9 U 63/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.05.2006
- Inhalt
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- . Das Angebot zum Erwerb der Wohnung gab der Kläger am 4.6. 1999 ab (Bl. 372), es wurde von der
- noch hätte vermeiden können. Selbst wenn man dies zu Gunsten des Klägers annimmt, fehlt es an der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 31.05.2006 Aktenzeichen: 9 U 63/05
- Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04). 2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne
- Darlehensvertrags, den er zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung abgeschlossen hat. Am
BGH - IX ZR 58/08
Bundesgerichtshof vom 29.11.2007
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 58/08 Verkündet am: 19. März 2009 Preuß
- ; LG Frankfurt/Oder (Urteil vom 3. Juni 2008 - 6a S 175/07, n.v.); Eupen GE 2008, 310, 312. Gegen eine
- Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23. Mai 2007 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die
- Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalter ausschließt. Gewährte man dem Mitglied einer
- 2009 - IX ZR 58/08 - LG Berlin AG Charlottenburg Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
LG Kassel - Am 22.10.200
Landgericht Kassel vom 07.02.2006
- Inhalt
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- DM an. Am 24.7.2000 waren in Abteilung III des Grundbuches unter laufender Nr. 1 und 2 Grundschulden
- zugunsten der E AG, Filiale O2, eine Grundschuld über 60.000 DM, die am 30.8.2000 eingetragen wurde
- dem hervorging, dass sie am 24.7.2000 ihre Eigentumshälfte an dem Grundstück, …weg …, in O3 an den
- weitere Grundschuld von 20.000 DM zugunsten der …bank O1 eG eingetragen. Der Beklagte wurde am 17.8.2000
- als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen (Bl. 117 d.A.). Am 18.8.2000 bestellte er
OLG Frankfurt - 23 U 151/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.04.2005
- Inhalt
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- Frankfurt am Main wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des
- , anteilig im Verhältnis seiner Beteiligung am Gemeinschaftseigentum im Rahmen der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 23. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 06.04.2005 Normen: § 421 BGB
- Berufung des Beklagten wird das am 15.6.2000 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts
- nicht um eine Gesamtschuld gemäß § 421 BGB, sondern um eine Gesamthandsverbindlichkeit im Sinne von
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 4596/01.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2002
- Inhalt
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- Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) am 6. Januar 2000 gab er ergänzend im Wesentlichen an: Bis zu
- das VG Frankfurt a.M. vom 30. April 1999 und vom 6. Dezember 1999 an das VG Ansbach; Monika Kadur
- Tage lang verhört worden, dann habe man ihn aber zunächst in Ruhe gelassen. Erst im April oder Mai
- vom 6. Mai 2002 an das VG Leipzig. 204Heimatlose haben im Nordirak den gleichen Zugang zur
- Religionszugehörigkeit. Am 31. Dezember 1999 sprach er beim Bundesgrenzschutz im Dortmunder
OLG Celle - 13 W 129/10
Oberlandesgericht Celle vom 03.03.2011
- Inhalt
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- fristgemäß erfolgt, nachdem die Rechtskraft in der Hauptsache mit Ablauf der Berufungsfrist am 22. Mai
- : hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am
- Oberlandesgericht Dr. K., den Richter am Oberlandesgericht B. und den Richter am Landgericht T. am 3. März 2011
- Rechtskraft erlangt hat. Die am 1. November 2010 beim Landgericht eingegangene Beschwerde ist daher
- des Streithelfers an. Weicht dessen Interesse ab, ist es maßgeblich bis zur Höhe des Interesses der
VG Düsseldorf - 26 K 8269/02.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 28.11.2003
- Inhalt
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- Angaben flog er mit falschen Papieren von Frankfurt am Main in den Iran und ging von dort am 25
- zur Ausreise auf und drohte ihm die Abschiebung in die Türkei an. 5Seine vor dem VG Köln am 9. Juni
- einen Asylfolgeantrag. 8Bei seiner Anhörung im Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens am 18
- in gleicher Höhe leistet. Tatbestand: 12Der am 00.0.1979 in Mus (Provinz Mus) geborene Kläger ist
- türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit. Er reiste nach eigenen Angaben am 10
BGH - III ZR 71/00
Bundesgerichtshof vom 05.10.2000
- Inhalt
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- 71/00 - OLG Frankfurt am Main LG Darmstadt Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die
- des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Februar 2000 wird
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 71/00 Verkündet am: 5. Oktober 2000 F i t t e
- Grundstücken in der Gemarkung B. der Stadt L. (Beteiligte zu 2). Die Flächen liegen im Geltungsbereich des am
- Umlegung jedenfalls von 56 DM/qm auf 80 DM/qm, nach den Berechnungen der Beteiligten zu 2 sogar um
LG Köln - 13 T 232/06
Landgericht Köln vom 22.12.2006
- Inhalt
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- trotz Aufforderung durch den Kläger nicht erfüllt (z.B. BGH, NJW 1979, 2040, 2041; OLG Frankfurt, NJW-RR
- Zeitraum zwischen der Beantragung des Mahnbescheides am 30.12.2005 (Zustellung des Mahnbescheids
- der Ansicht des OLG Schleswig jedoch nicht zuzumuten. Zwar mag man dem OLG Schleswig und den
- gemäß §§ 99 Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige
- unstreitig, dass es an einer entsprechenden Aufforderung der Klägerin vor Einleitung des Mahnverfahrens
Urheberrecht: Urheberrechtsschutz orientiert sich nicht am geistigen Zustand des Schaffenden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.05.2014
- Inhalt
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- nicht, es kommt nicht darauf an, welchen geistigen Zustand (Trance etc.) der Schaffende am Ende hat
- Das OLG Frankfurt (11 U 62/13) hat festgestellt:Für die Begründung von Urheberrechtsschutz kommt es
- gebracht hat (Schweizerisches Bundesgericht, a.a.O.).bb) Selbst wenn man eine Zuordnung des
- auf den realen Schaffensvorgang an. Der geistige Zustand des Werkschaffenden ist unerheblich. Die
- . Aus der Entscheidung:Ansprüche, die der Inhaber einer ausschließlichen urheberrechtlichen Befugnis im
VG Frankfurt (Main) - 3 K 99/07.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 18.02.2009
- Inhalt
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- keine Sanierung am streitigen Grundstück durchgeführt worden wäre, hätte man am Immobilienmarkt wegen
- notariellem Kaufvertrag vom 06.03.2001 an Herrn S., der am 13.09.2002 in das Grundbuch eingetragen wurde
- Ausschachtungsarbeiten für ein Einfamilienhaus auf der Parzelle „W. 6“ waren am 08.07.1985 farbige Ablagerungen im
- hier dahinstehen. Im vorliegenden Fall bietet der vom Notar M. am 06. März 2001 beurkundete
- , lief die Frist des § 25 Abs. 3 Satz 2 BBodSchG am 31.12.2006 ab, so dass die Zustellung des Bescheides
OLG Frankfurt - 6 U 160/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.11.2009
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2008 wird teilweise abgeändert. Die Klage
- Berufung. Sie beantragen, 11unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt, Az
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Norm: § 24 Abs 2 MarkenG Entscheidungsdatum
- befindliche Folienschweißmaschine zum Zwecke der Vernichtung an die Klägerin herauszugeben. Im Übrigen
- . 2-06 O 439/07, vom 23.07.2008 zugestellt am 28.07.2008, wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen
Beste Kanzlei, beste Anwältin, bester Jurablog – welchen Wert haben Rankings für das Kanzleimarketing?
Eva Engelken vom 03.02.2014
- Inhalt
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- “, aber auch „Ehrerbietigkeit“. Ein passender Begriff, sieht man sich die Zuvorkommenheit an, mit der sich
- erfolgreiche Arbeit auch im folgenden Berichtszeitraum fortzusetzen. Großer Dank geht an Herrn
- . Betrunkene Frackträger bei den Juve Awards in Frankfurt Ähnlich begeistert äußern sich alle Anwälte
- Branchen-Oskar genannt, als beste Kanzlei Deutschlands erhalten zu haben. Dann geht in Frankfurt in der
- Anzeigen schalten würden und dem Verlag finanziell am meisten Nutzen brächten. Fakt ist wohl eher
BGH - V ZR 194/99
Bundesgerichtshof vom 01.04.1999
- Inhalt
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- Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes bis zum Ablauf des 31. Mai 1994 eingetragen worden sind, am 1
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 194/99 Verkündet am: 20. Oktober 2000 K a n i k
- Anteile am Nachlaß von C. S. auf W. M. . Am 23. November 1994 wurde er im Wege der Grundbuchberichtigung
- vollwertiges Eigentum zu schaffen, um den in der Landwirtschaft Tätigen die Möglichkeit zu eröffnen, am
- Anteile am Nachlaß von C. S. auf W. M. ließ das Miteigentum der Beklagten an dem Grundstück