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§ 320 HGB
Vorlagepflicht. Auskunftsrecht
- Inhalt
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- ; § 321 ist entsprechend anzuwenden.(5) Ist die Kapitalgesellschaft als Tochterunternehmen in den
- Rechte nach Absatz 1 Satz 2 und nach Satz 1 auch schon vor Aufstellung des Jahresabschlusses. Soweit es
- Rechte nach den Sätzen 1 und 2 auch gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen.(3) Die
- ;fer hat die Rechte nach Absatz 1 Satz 2 und nach Absatz 2 bei dem Mutterunternehmen und den
- Tochterunternehmen, die Rechte nach Absatz 2 auch gegenüber den Abschlußprüfern des
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 2970/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2006
- Inhalt
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- Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt habe. Vorliegend habe
- gerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren richtet sich an den in dem Antrag auf Zulassung der
- der behandelnde Zahnarzt für die Behandlung mittels der Schmelz- Dentin-Adhäsiv-Technik zu Recht
- Aufwendungen in angemessenen Umfang im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 b und c, Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1 der
- Ausführungen in dem Beschluss vom 01. März 2006 in dem Verfahren 6 A 1914/04. Dort ist u.a. ausgeführt: 11
BVerfG - 1 BvR 1932/02
Bundesverfassungsgericht vom 30.10.2002
- Inhalt
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- Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 30
- . 6 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben sie im Wesentlichen das gleiche
- maßgebenden Rechtsfragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 103, 44). Auch ist die Annahme zur Durchsetzung der in
- Gerichtsverhandlung ist eine Informationsquelle im Sinne dieser Grundrechtsnorm. Eine
- Grundrecht der Informationsfreiheit nicht. 13 a) Die Anordnung beruht auf § 176 in Verbindung mit § 169
FG Köln - 2 K 7905/00
Finanzgericht Köln vom 21.02.2002
- Inhalt
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- Vertrag keine ausdrückliche Regelung für die Umsatzsteuer. Es ist daher in Übereinstimmung mit der
- umsatzsteuerliche Streitfrage inzwischen ausgelaufenes Recht betrifft; im Übrigen beruht die Entscheidung auf
- Reisen erfolgen auf dem Landweg in luxuriösen Tourbussen. Ist die Reiseentfernung zwischen den
- , G, H, I, K, M, N und O. In den zwischenliegenden Zeiten fanden Auftritte im europäischen Ausland an
- - Übernachtungen im "Schlafbus" statt. Der Kläger wurde mit Bus und Flugzeug an die verschiedenen
„Ich mach Sie fertig!“ reicht nicht für fristlose Kündigung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 22.01.2020
- Inhalt
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- freigestelltes Betriebsratsmitglied ist, sich im Bereich der Damenumkleiden unberechtigt aufgehalten
- fertig“ reicht ohne vorherige Abmahnung nicht für eine fristlose Kündigung aus. Dies hat das
- einfach diesem Link. Bildnachweis: © Stockfotos-MG – Fotolia.com Der Beitrag „Ich mach Sie fertig!“ reicht
- Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart am Dienstag, 21.01.2020 entschieden und die
- mach sie fertig. Sie sind sehr mutig, dass Sie sich mit mir anlegen“. Einen Arbeitskollegen soll er
SozG Würzburg - S 6 KR 194/09
Sozialgericht Würzburg vom 09.02.2010
- Inhalt
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- rechnerisch einen Betrag in Höhe von 278,47 Euro. Zu Recht gehen die Beteiligten hierbei übereinstimmend
- Arbeitsförderungsgesetz ruhte. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen
- hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten. IV. Die Berufung ist zugelassen
- Beklagten vom 3. Februar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Mai 2009 ist
- Beteiligten ausweislich der Sitzungsniederschrift unstreitig und im Übrigen ganz offensichtlich ist
BGH - XII ZR 266/99
Bundesgerichtshof vom 26.02.1992
- Inhalt
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- kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht
- Recht und mit zutreffender Begründung für nicht erforderlich gehalten. Denn der Teil der
- Dr. Vézina für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats - 4
- übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt geltend. Der am 22. September 1896 geborene Vater
- DM zuzüglich Zinsen zurückzuweisen. Im übrigen ist die Sache an das Oberlandesgericht
BGH: Für die werbliche Vereinnahmung eines Prominenten ohne dessen Zustimmung ist eine Lizenzgebühr zu entrichten
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 31.12.2012
- Inhalt
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- Rn. 20 Shopping mit Putzfrau auf Mallorca). Auch nach Art. 10 EMRK ist das Recht auf
- Jacht in St.-Tropez schaukelt Gunter Sachs. Bild am Sonntag ist sein Hafen. Auf dem großformatigen
- Bildinnenschrift “Sachs entert die Jacht im Hafen von St.-Tropez.” Das andere zeigt den Kläger als jungen Mann mit
- des Lebens. Im Sommer ist St.-Tropez das Open-Air-Wohnzimmer von Gunter Sachs (75). Auch wenn seine
- Recht am eigenen Bild verletzt worden, weil er in einer offensichtlich privaten Situation der
LSG Berlin-Brandenburg - L 28 B 1830/07 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.08.2007
- Inhalt
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- § 40 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 (SGB II) in Verbindung mit § 330 Sozialgesetzbuch Drittes Buch
- ergangen ist, stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar, weil mit ihm in die mit dem
- B in einer Bedarfsgemeinschaft, ist er nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB II allerdings nur hilfebedürftig
- Partnerschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bis c SGB II besteht. Die Beklagte ist bei
- Partner stehen dem Leistungsträger ferner die Rechte und Befugnisse nach §§ 62 und 63 SGB II
BFH - XI B 186/07
Bundesfinanzhof vom 04.12.2008
- Inhalt
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- FG hatte sie mit Verfügung vom 23. März 2006 aufgefordert, "in geeigneter Weise zu belegen, dass
- substantiiert vorgetragen, wann und auf welche Weise die Rechnung in ihren Besitz gelangt ist. Ihrem
- Rahmen seiner dem materiellen Recht zuzurechnenden Würdigung die Schlussfolgerung, die die Klägerin
- sie beruft. 52. Das FG hat das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des
- einen Zulassungsgrund nicht mit Erfolg geltend machen konnte, ist nicht mehr entscheidungserheblich
OVG Saarland - 3 A 187/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 22.06.2007
- Inhalt
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- (GSiG) alten Rechts Leitsätze Im Rahmen der Grundsicherung alten Rechts (GSiG) ist das in einer
- . Auch mit Blick auf seine systematische Stellung ist das Grundsicherungsgesetz (GSiG alten Rechts) in
- % schwerbehindert und tagsüber in einer Werkstatt für Behinderte tätig ist, beantragte im Dezember 2002
- . 1. 2005 geltenden Recht. Auch eine Anrechnung des in der Behindertenwerkstatt kostenfrei
- BSHG gehören zum Einkommen im Sinne dieses Gesetzes alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit
§ 34d EStG
Ausländische Einkünfte
- Inhalt
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- ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, und Einkünfte der in den Nummern 4, 6, 7 und
- (§ 19), die in einem ausländischen Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt
- Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird oder worden ist;6.Einkünfte
- unbewegliche Vermögen oder die Sachinbegriffe in einem ausländischen Staat belegen oder die Rechte
- ;tte oder durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 40/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.06.2010
- Inhalt
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- Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages aus Formmängeln oder bei der Anfechtung der Fall ist. Erst recht muss in
- vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
- erklärte mit Schreiben an die Beklagte vom 27.08.2009, dass ihr im Kündigungsschreiben vom 25.08.2009 ein
- Arbeitsgericht hat vielmehr zu Recht festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien bis zum
- zahlen. II. 1. Der zulässige Feststellungsantrag (Klageantrag zu 1.) der Klägerin ist begründet. Das
ICO der Envion AG – Nach dem Liquidationsbeschluss – Was müssen Anleger des Envion ICO und EVN Tokenholder jetzt tun?
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 27.11.2018
- Inhalt
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- Tageskurses in Schweizer Franken. Dieser Frankenbetrag ist im Konkurs als Forderung einzugeben
- . Hinsichtlich der Aussage im Prospekt, wonach die Tokens kein Recht auf die «liquidation
- unter einem sog. „Organmangel“, der nach Schweizer Recht bei fehlender Abhilfe zur
- , bleiben im Konkursverfahren unberücksichtigt. Der Schuldenruf besteht in der ö
- Agreements ist dieser Gedanke in dieser Art und Weise etwas klarer formuliert: «The Tokenholders
LSG Bayern - L 10 AL 261/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.01.2002
- Inhalt
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- mit Urteil vom 30.03.2001 zu Recht die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides der
- Beklagten berichtigt wurden (§ 38 Satz 1 SGB X). Das SG hat demnach im Ergebnis zu Recht die Klage auf
- Fortzahlung der Alhi über den 15.11.1997 hinaus. Mit bestandskräftigem Bescheid vom 25.11.1997 in der
- . Landessozialgericht (BayLSG) im Beschluss vom 03.02.2000 für unbegründet gehalten. Mit Schreiben vom
- )) ist auch im Übrigen zulässig. Das Rechtsmittel erweist sich jedoch als unbegründet, denn das SG hat