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§ 25 HöfeVfO
Anpassungsverfahren
- Inhalt
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- ;nnen, falls in der Höfeordnung gleiche oder ähnliche Rechte nicht vorgesehen sind, auf
- (1) Rechte, die auf Grund früherer anerbenrechtlicher Vorschriften entstanden sind, kö
- ;ltnisse unter den Beteiligten auch mit Wirkung gegen Dritte regeln.(2) Unbeschadet des Absatzes 1 k
- sonstige Vereinbarungen begründet worden sind, in das Grundbuch eingetragen werden.
§ 565 BGB
Gewerbliche Weitervermietung
- Inhalt
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- anstelle der bisherigen Vertragspartei in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit
- Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. Schlie
- Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die
- dem Dritten ein.(2) Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend.(3) Eine zum Nachteil des Dritten abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 17 BetrAVG
Persönlicher Geltungsbereich und Tariföffnungsklausel
- Inhalt
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- Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei
- Regelung vereinbart ist. Im übrigen kann von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des
- örperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen das
- (1) Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 sind Arbeiter und Angestellte einschließ
- . Arbeitnehmer im Sinne von § 1a Abs. 1 sind nur Personen nach den Sätzen 1 und 2, soweit sie
LG Bonn - 11 O 48/04
Landgericht Bonn vom 07.12.2004
- Inhalt
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- 189 € als Kosten der Rechtsverfolgung des Klägers im Zusammenhang mit der Abmahnung ist
- (Rechts-) Wissenschaften Rechtskraft: Die Entscheidung ist rechtskräftig. Tenor: Der Beklagte wird
- für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 11 O 48/04 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- in keinen Zusammenhang mit rechtswidrigen Geschäftsabwicklungen gebracht werden. Am Ende des Vertrags
- . 1; 3; 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG. Wie der BGH (GRUR 1994, 831) entschieden hat, ist die Werbung mit
LSG Bayern - L 10 AL 359/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.11.2002
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz [SGG]), aber nicht begründet. Das SG hat im Ergebnis zu Recht die Klage gegen den Aufhebungs
- Lohnkostenzuschusses in Höhe von 24.000,00 DM. Dieser wurde an die GmbH i.G. in einer Summe gezahlt. Im
- , die für den Anspruch auf Förderung von Bedeutung ist. Bezug genommen wurde ferner auf die mit der
- Recht widerrufen worden, da der bewilligte Lohnkostenzuschuss nicht mehr dem Zweck entsprechend
- geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die
§ 35 BBergG
Voraussetzungen
- Inhalt
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- Zulegung das Recht erteilen, den Abbau eines Bodenschatzes aus dem Feld seiner Gewinnungsberechtigung
- (Hauptfeld) in das Feld einer benachbarten fremden Gewinnungsberechtigung, die sich auf den gleichen
- innerhalb der eigenen Gewinnungsberechtigungen, bemüht hat, 2.aus bergwirtschaftlichen oder
- bergtechnischen Gründen ein grenzüberschreitender Abbau geboten ist, 3.Gründe des
- Allgemeinwohls, insbesondere die Versorgung des Marktes mit Bodenschätzen oder andere
Marke selbst anmelden – Teil 2: Welche Marken gibt es?
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 01.02.2015
- Inhalt
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- Die eigene Marke ist im Geschäftsleben ein wichtiges Gut. Daher sollten sich vor allem
- Markenrecherche“. (Bildquelle: wikipedia)Notes:http://www.dpma.de/marke/markenschutz/. ↩Kanzlei Hellinger - Steuern ♦ Recht ♦ Controlling
- Existenzgründer frühzeitig darum kümmern, ob sie die angestrebte Marke auch im Geschäftsverkehr verwenden
- dürfen.Dieser Beitrag ist Bestandteil einer kurzen Reihe “Marken selbst anmelden”. Zu dem vorangegangenen
- Artikel geht es hier: Marke selbst anmelden – Teil 1.2. Welche Marke gibt es?In Deutschland gibt es
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 B 39/08 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 18.09.2008
- Inhalt
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- rechtzeitigen Leistungsantrag auf Folgeleistungen ist (vgl. hierzu Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2
- Rn. 5; Hümecke in Gagel, SGB III, Stand: Juni 2008, § 37 SGB II, Rn. 13, 21). Damit ist die
- Rechtsverfolgung sei mutwillig gewesen, weil ein verständiger Beteiligter seine Rechte nicht in der gleichen Weise
- geborenen, bereits seit Mai 2006 in Leistungsbezug stehenden, alleinerziehenden Antragstellerin mit
- in Betracht. Das Sozialgericht hat mit Beschlüssen vom 13.12.2007 den Antrag auf Bewilligung von
Art 74 GRG
Übergang der Prüfdienste bei den Landesversicherungsanstalten
auf die Länder
- Inhalt
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- ;bernehmen die in den Landesversicherungsanstalten überwiegend mit der Durchführung der
- (1) Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalten gehen, soweit es sich um die Durchf
- die Rechte und Pflichten aus den Dienst- oder Arbeitsverhältnissen der übernommenen Personen
- Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen oder sonstigen Vereinbarungen ein. Das gleiche gilt
- ögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalten, die mit den Aufgaben der
BFH - IX B 33/08
Bundesfinanzhof vom 28.07.2008
- Inhalt
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- Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 2005 IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754). Im
- 10. Mai 2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873, und in BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754
- Kommanditbeteiligung in Höhe von 600 000 DM an der A-Fonds KG (geschlossener Immobilienfonds, im Folgenden
- : KG). Die KG kaufte ebenfalls im Streitjahr 1998 für 41,8 Mio. DM ein Grundstück mit einem von der
- Antragsteller habe die zur Sicherheit gegebenen Versicherungen ebenso wie Eigenmittel in die Tilgung mit
BGH - II ZR 261/01
Bundesgerichtshof vom 17.05.2004
- Inhalt
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- , 219 ff.). II. Die unselbständige Anschlußrevision der Beklagten ist teilweise unzulässig, im übrigen
- € festgesetzt. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger und die Beklagten zu 1 bis 7 waren in einer Sozietät von
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 261/01 Verkündet am: 17. Mai 2004 B o p p e l
- . Gehrlein für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des
- Sozietät ausscheidet. In dem Vertrag ist die Gewährung einer Altersversorgung für ehemalige Partner und
LSG Sachsen - L 2 U 58/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 04.04.2001
- Inhalt
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- mit Ausstrahlung in das rechte Bein auf. Da stationäre konservative Therapien vom 26.04.1994 bis
- Rückenbereich mit Ausstrahlung in das rechte Bein, ein Auftreten sei kaum möglich. Die Schmerzen
- , sind sie nebeneinander (Mit)Ursachen im Rechtssinne, wenn beide in ihrer Bedeutung und Tragweite
- eine Lumboischialgie bei Bandscheibenvorfall L3/L4 rechts angab. Der Kläger leide unter Schmerzen im
- wirbelsäulenbelastend im Sinne der BK Nr. 2108 anzusehen sei. Des Weiteren gab die Beklagte ein Gutachten in
OLG Celle - 21 U 36/00
Oberlandesgericht Celle vom 29.11.2000
- Inhalt
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- , sofern die Forderung, mit deren Erfüllung der Kunde in Verzug ist, mindestens 20 % der fällig zu stel
- aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rech
- Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Mai 2000 verkün-dete Urteil der 14
- . Januar 2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits in
- -nungsbetrages in Verzug, ist ... berechtigt, das Kunden-verhältnis fristlos zu kündigen.’ Nachdem die Beklagte
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 81/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 31.10.2002
- Inhalt
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- Klage abgewiesen. Die Beklagte zu 1) habe zu Recht eine Versicherung in der KVdR abgelehnt, da die
- KVdR auch nach dem seit 01.04.2002 geltenden Recht abgelehnt hat, ist gemäß § 96
- 27.01.2000 zu Recht die Aufnahme der Klägerin in die KVdR abgelehnt. Einer sachlichen Überprüfung
- (Bescheid vom 22.11.2000); mit Bescheid vom 22.11.2001 ist der Klägerin eine Dauerrente gewährt
- . Entscheidungsgründe: 1819Der Bescheid vom 07.05.2002, mit dem die Beklagte die Aufnahme der Klägerin in die
SozG Münster - S 6 P 233/09 ER
Sozialgericht Münster vom 05.02.2010
- Inhalt
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- Antragsgegner - oder in sonstiger Weise - zu unterlassen. Der Antragsteller ist vorläufig nicht
- sachgerecht. Das ungünstige Ergebnis hängt im wesentlichen mit dem Einsatz so genannter Generika zusammen, d
- Bewohner, wobei das professionelle Handlungssprektrum in diesem Bereich eher begrenzt ist. Dass wir der
- Einrichtung entscheiden, die im Kernbereich "Pflege und Medizinische Versorgung" nur mit "ausreichend
- verpflichtet ist, das Ergebnis des Transparenzberichts in der Einrichtung ( ...) auszuhängen. Die