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Bei Umgang mit Kind außerhalb der gerichtlich festgelegten Zeiten droht Ordnungsgeld
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 07.05.2015
- Inhalt
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- Ordnungsgeld belegt. Zu Recht, entschied das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 12.02.2015: Eine
- . Ein Verstoß hiergegen kann mit Ordnungsgeld bestraft werden. Hintergrund ist, dass das Kind davor
- Im zugrunde liegenden Fall hatte der umgangsberechtigte Vater außerhalb der gerichtlich
- festgesetzten Umgangszeiten sein Kind mehrfach im Kinderhort besucht, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu
- . Gegen den Vater wurde daher wegen des schuldhaften Verstoßes gegen den Umgangsbeschluss mit einem
Videokamers dürfen nicht Nachbarschaft aufnehmen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 27.07.2015
- Inhalt
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- Das Landgericht (LG) in Detmold hat mit seinem Urteil vom 08.07.2015 unter dem Az. 10 S 52/15
- trägt der Beklagte. Die Berufung führte nur zu einer Korrektur des Urteilstenors.Zu Recht habe das
- entschieden, dass die Installation einer Videokamera, die nicht nur das eigene Grundstück überwacht, in
- Urteil der Vorinstanz (Amtsgericht Lemgo) mit der Auflage zurückgewiesen, dass der Beklagte es
OLG Hamm - II-2 Sdb (FamS) Zust. 14/10
Oberlandesgericht Hamm vom 18.05.2010
- Inhalt
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- Amtsgerichts gemäß § 111 I FGG-RG nach neuem Recht. Hiernach ist der Senat zu einer Entscheidung
- er in einem Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung zwischen den Beteiligten (§ 266 I Ziff. 3
- abgelehnt. II. 61.78Da das Verfahren nach dem 01.09.2009 beim Amtsgericht Hagen eingeleitet worden ist
- verschiedenen Spruchkörpern desselben Gerichts in ihrem Verhältnis zueinander (vgl. BT-Drucksache 16
- verwiesen worden ist. 13Entsprechend stellt § 17 a VI, II S. 3 GVG klar, dass der Verweisungsbeschluss für
OLG Frankfurt - 6 W 33/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.03.2005
- Inhalt
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- vorliegenden Fall hat die Antragstellerin mit Anwaltsschreiben vom 29.11.2004 auf die Rechte aus der
- zurückliegenden Zeitraum bestehen bleibt, im übrigen aber aufgehoben wird. In diesem Fall bleibt eine
- einstweiligen Verfügung vom 08.03.2004 mit der ausdrücklichen Maßgabe verzichtet, dass dies - in
- Übereinstimmung mit der entsprechenden Aufforderung im Anwaltsschreiben der Antragsgegnerin vom 24.11.2004
- Unterlassungstitels bei Verzicht auf die Rechte aus einer einstweiligen Verfügung; Herausgabe der
BGH - V ZR 214/00
Bundesgerichtshof vom 05.06.2002
- Inhalt
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- Rechtsanwalts in Höhe von 2.353,64 DM angefordert. Hiergegen wendet sich der Beklagte zu 2 mit dem Hinweis
- BRAGO i.V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG zulässig. In der Sache selbst bleibt die Erinnerung jedoch ohne
- Erfolg. Der Beklagte zu 2 ist nach § 130 Abs. 1 BRAGO zur Zahlung des mit der Kostenrechnung
- Beklagten ein selbständiges Beitreibungsrecht auch in Höhe der umstrittenen 2.353,64 DM erworben. Mit
- Vereinbarung der Parteien das auf die Bundeskasse übergegangene Recht nicht mehr berühren. Gemäß
BGH - 2 Ww 46/99
Bundesgerichtshof vom 19.04.2001
- Inhalt
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- : I. Der Antragsteller macht Ansprüche auf bare Zuzahlung aus abgetretenem Recht seiner Mutter
- Antrag abgewiesen. Die sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben. Mit der - nicht zugelassenen
- - Rechtsbeschwerde verfolgt der Antragsteller seinen Antrag weiter. II. Die Rechtsbeschwerde ist
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 18/01 vom 13. September 2001 in der Landwirtschaftssache betreffend
- Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 19. April 2001 wird auf Kosten des Antragstellers, der der
Der Deich hält. Im AGG.
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 10.06.2013
- Inhalt
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- deutsches Recht, gilt, sondern im Zweifel europäisches. Daran haben wir uns von Kündigungsfristen bis
- Sie jetzt abschalten, weil ich den rechten Weg verlasse, lassen Sie mich mal etwas fragen: Was ist im
- zu erwecken – oder ihn mit dem A…-Wort zu belegen. Ist er dann gleich diskriminiert, wenn man das
- Kläger hier auch ins Feld geführt – ist die Übersetzung der einschlägigen Richtlinie in andere
- haben?); andere übersetzen eher mit „Überzeugung“ („belief“), was viel weniger ist und Raum für
BSG - B 11a AL 23/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , die im Kern schon in dem bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Recht enthalten war (§ 112 Abs 2 Satz
- - Europarechtskonformität Leitsätze Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn das Arbeitslosengeld im Anschluss
- . Derselbe Zeitraum ist durchgehend mit einer Erziehungszeit iS des § 124 Abs 3 Satz 1 Nr 2 SGB III
- . 21Angesichts der genannten Bestimmungen ist das LSG zu Recht davon ausgegangen, dass diese keine Grundlage für
- , der davon zu unterscheiden ist. 26Bereits das frühere Recht kannte der Sache nach einen
Anlage BuchbAusbV 2011
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin
- Inhalt
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- Fachbegriffe verwendenf)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzeng)Gespräche mit Vorgesetzten
- )in Abstimmung mit Kunden unter Berücksichtigung von Kosten und technischer Realisierbarkeit
- Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
- und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Planen und
- einstellend)Probeprodukte erstellen und Übereinstimmung mit den Anforderungen überprü
BPatG - 27 W (pat) 4/02
Bundespatentgericht vom 11.06.2002
- Inhalt
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- in Verbindung mit weiteren ihm nachfolgenden Bestandteilen vorkomme, so dass das Publikum an eine
- Akteninhalt Bezug genommen. II Die zulässige Beschwerde (§ 66 Abs. 1 MarkenG) hat in der Sache
- , so dass die Markenstelle den Widerspruch zu Recht zurückgewiesen hat. Die angegriffene Marke hält den
- Wortes der italienischen Sprache für "Liebe" ist nämlich wegen seiner häufigen Verwendung in der
- Recht dem Widerspruch den Erfolg versagt hatte, war die hiergegen gerichtete Beschwerde der
LSG Bayern - L 10 AL 325/97
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.01.2001
- Inhalt
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- -). Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem
- ist aber auch im Widerspruchsbescheid vom 30.09.1996 mit keinem Satz auf die vom Kläger
- verworfen, soweit diese auf die Gewährung von Arbeitslosengeld gerichtet ist. II. Auf die Berufung des
- Beklagten vom 09.09.1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.09.1996 aufgehoben. Im Übrigen
- 30.06.2000. Der 1935 geborene Kläger ist aus Rumänien 1981 in das Bundesgebiet zugezogen und als
VG Düsseldorf - 9 L 8/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25.01.2007
- Inhalt
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- Positionen nicht auf Grund eigener Rechte, sondern lediglich als Teil der Allgemeinheit in Anspruch nimmt
- der Frage, ob er überhaupt beteiligungsfähig im Sinne von § 61 VwGO ist - die erforderliche
- Antragsteller - ungeachtet der Frage, ob er überhaupt beteiligungsfähig im Sinne von § 61 VwGO ist
- der Antragsteller Positionen nicht auf Grund eigener Rechte, sondern lediglich als Teil der
- Platanen in eigenen Rechten verletzt zu sein (§ 42 Abs. 2 VwGO in entsprechender Anwendung). Die
LSG Bayern - L 14 R 118/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.11.2008
- Inhalt
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- Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Er hat nach seinen Angaben im Rentenantrag keinen Beruf
- zahlen. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 16. November 2006 zu Recht abgewiesen
- Aufbraucherscheinungen, beginnenden Schulterverschleiß rechts mit Sehnenbeteiligung, beginnenden
- Knorpelschaden des Schultergelenks rechts mit chronischem Impingement-Sydrom beidseits, eine anamnestisch
- Klägers auf Rente wegen Erwerbsminderung. Der 1957 in Italien geborene Kläger ist italienischer
Der Eyjafjallajökull spuckt weiter – schon gibt es die Robe für die Eiszeit
Heinz-Peter Natterer vom 17.05.2010
- Inhalt
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- gewonnen, die im rauhen Hochgebirgsklima beheimatet ist und dank diesem Flaumhaar auch Minustemperaturen
- des Eyjafjallajökull noch recht wenig Einfluss auf unser Klima habe. Die Luftverschmutzung der
- Ist es die bange Frage nach einer Klimaabkühlung, die seltsame Blüten treibt oder brauchen Juristen
- tatsächlich wärmende Amtstrachten aus Kaschmir? Der Reihe nach: 1. Kaschmir ist edel, hört sich gut
- Gerichssäle stets gut beheizt sind, weiß man. Dass es da schon mal hitzig zugehen kann, ist auch
“Ihnen persönlich zahlen wir alles” – oder: Warum Versicherungen Entscheidungen des BGH vermeiden wollen
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 10.05.2011
- Inhalt
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- Recht der Versicherung” sei, “eine Revision zurückzunehmen”. Weitaus entlarvender ist dann die
- Die Financial Times Deutschland schildert in diesem Beitrag anschaulich, wie Versicherungen
- . Das ist mir auch schon aufgefallen (z.B. die Beiträge eines Kollegen N. aus B. aus der Kanzlei E. zu
- Mietwagenfragen in juris, VRR und NJW; es schüttelt mich, wenn ich zu einem Urteil eines Gerichts
- lese, das sich der Fracke-Fraktion anschließt, dass es sich um eine im Vordringen befindliche Meinung