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BVerfG - 2 BvR 1898/09

Bundesverfassungsgericht vom 24.08.2009
Inhalt
  • beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im
  • mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten
  • in formeller Hinsicht und darauf, ob Vorschriften des materiellen Rechts zutreffend angewandt worden
  • Union nicht zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag zuzulassen, II. mittelbar gegen § 49 BWahlG in
  • Lübbe-Wolff und den Richter Gerhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der

Der „Untertanenstaat“ – das ungarische Arbeitsrecht kommt auch noch auf den Hund

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 22.08.2011
Inhalt
  • europäisches Recht, Malcolm Ross, der sich mit „European Citizenship“ befasste. Er stellte einmal die
  • . Ungarns neues Arbeitsgesetzbuch ist im Wesentlichen ein Abbau aller bekannten sozialen
  • ist (mit Arbeitsgerichten, Gewerkschaften und all den schönen Begriffen, die wir auch kennen), wird
  • Orban jedenfalls, der ungarische Ministerpräsident mit rechter Prägung, kann das manchmal bewirken
  • Zeitungen in Ungarn) schreibt in seiner gestrigen Ausgabe unter dem Titel “Der Untertanenstaat” von

§ 17 SGB 1

Ausführung der Sozialleistungen
Inhalt
  • ) Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, bei der Ausf
  • , in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere
  • Fassung bei der Ausführung von Sozialleistungen entsprechend.(3) In der Zusammenarbeit mit
  • die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erh
  • ält,2.die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und

§ 12 SGG

Inhalt
  • (1) Jede Kammer des Sozialgerichts wird in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei
  • Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.(2) In den Kammern
  • Psychotherapeuten mit. In Angelegenheiten der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und
  • Psychotherapeuten mit.(4) In den Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts
  • sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen vertrauten Personen und

§ 52 SeeRVertO 1986

Errichtung eines Fonds nach dem Straßburger Übereinkommen
Inhalt
  • der Binnenschiffahrt - CLNI (BGBl. 1998 II S. 1643) in einem anderen Vertragsstaat des Ü
  • ;bereinkommens errichtet worden ist, so ist für Zwangsvollstreckungen wegen eines solchen Anspruchs in
  • ; 41 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden. Für eine Klage wegen eines
  • , gilt § 41 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und 3 entsprechend, sofern das für die
  • Errichtung und Verteilung des Fonds maßgebende Recht der Errichtung des Fonds diese Rechtsfolgen

Kotze im Eimer

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 18.10.2013
Inhalt
  • Recht; das OLG gab der Beschwerde nun aber statt. Die Anordnung habe den Mann „in seiner Menschenwürde
  • Ein Angeklagter muss nicht schon nach wenigen Krankheitstagen sein Erbrochenes in einem Eimer
  • aufbewahren, um seine Verhandlungsunfähigkeit zu beweisen. Das ist unnötig und entwürdigend, wie das
  • Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 10.09.2013 entschied (AZ
  • Angeklagte sein Erbrochenes in einem Eimer aufbewahren und dem Sachverständigen übergeben. Der

OLG Köln - 19 U 118/95

Oberlandesgericht Köln vom 26.01.1996
Inhalt
  • Blättern oben rechts mit Bleistift in kleinen Buchstaben "w" (für Werbeagentur), "h" (für Hardware
  • Gesamtgewinn mit 215.636,00 DM (wie im Expose) an. Ferner teilte er in diesem Schreiben u.a. mit: 4"In jeder
  • ist mit der vorliegenden Sache in erster Instanz vom Landgericht Köln verbunden worden und wird jetzt
  • . Darin teilt er der Klägerin mit, daß sich aus der Verkaufsmappe "recht einfach die Umsätze und
  • . 5So lassen sich recht einfach die Umsätze und Gewinne ermitteln. Diese Arglistiger Täuschung der

VG Köln - 21 K 5862/09

Verwaltungsgericht Köln vom 17.11.2010
Inhalt
  • nicht in Rechte der Klägerin ein. Insbesondere habe die Klägerin kraft Gesetzes kein Recht auf
  • Zustimmung bedarf, da er in ihre Rechte eingreift. Ein solcher Eingriff ist möglich. Zum einen
  • , unwirksam ist. Dabei kann vorliegend offen bleiben, ob dieser Vertrag wegen Eingriffs in Rechte der
  • Beigeladene einen Vertrag, in welchem sich die Beklagte verpflichtete, der Beigeladenen das Recht zur
  • greife auch nicht in das von der Klägerin behauptete Recht auf Frequenzzuteilung ein, weil die

LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 591/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.11.2007
Inhalt
  • Annahmeverzugslohn für die Zeit vom 01.09. bis zum 31.10.2003 aus übergegangenem Recht in Höhe von € 1.654,41
  • übergegangenem Recht für die Zeit vom 01.10.2002 bis zum 31.10.2003 in Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes
  • von € 9.362,24 nebst Zinsen. Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 04.07.2007 der Klage in vollem
  • . In der Berufungsbegründungsschrift, die am 27.09.2007 beim Landesarbeitsgericht eingegangen ist
  • Recht gemäß §§ 615, 293 ff. BGB, § 143 Abs. 3 SGB III i.V.m. § 115 SGB X, Annahmeverzugslohnansprüche

BGH - V ZR 74/14

Bundesgerichtshof vom 24.04.2014
Inhalt
  • - 14. Zivilkammer - vom 8. November 2013 (14 O 2113/13) in Verbindung mit dem Beschluss des
  • dessen Räumung die Beklagte verurteilt worden ist. In Bezug auf das Haus stützt die Beklagte ihr
  • Recht zum Besitz auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen von ihr behaupteter erbrechtlicher Ansprüche. Ein
  • Zurückbehaltungsrecht kann zwar ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB begründen (Senat, Urteil vom 2
  • bei dem Revisionsgericht anhängig ist; die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, wonach

SozG Detmold - AS 33/09

Sozialgericht Detmold vom 27.10.2009
Inhalt
  • im Sinn von § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG. 22Die Beklagte hat zu Recht die Übernahme von Kosten für das
  • "Recht" zugestanden wird. Erfolgreich ist der Widerspruch ebenfalls dann, wenn die Behörde einer dem
  • über die Erstattung von Kosten für ein Vorverfahren. 23Die Klägerin ist selbständige Rechtsanwältin. In
  • dieser Eigenschaft war sie im Jahr 2008 als Bevollmächtigte in einem Widerspruchsverfahren für
  • zwecks vorläufiger Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Az: S 9 AS 353/08 ER). Im Rahmen eines

Das GmbH-Gesetz im Überblick

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 01.09.2020
Inhalt
  • websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are
  • Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) regelt in den
  • beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) ist am 1. März 1892 im Reichstag verabschiedet worden und am 19
  • Eingriffe in das GmbH-Gesetz erfolgten erst mit der Handelsrechtsreform 1998 und der Reform des
  • Insolvenzrechts durch die InsO, die zum größten Teil am 01.01.1999 in Kraft getreten ist. Weitere

LAG Rheinland-Pfalz - 3 Ta 206/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.09.2007
Inhalt
  • Verhältnisse des Klägers mit der gebotenen Gründlichkeit zu überprüfen. Es ist anerkanntes Recht, dass das
  • der Prozesskostenhilfe zu Recht aufgehoben hat. 2. Da diese Frage zu bejahen ist, erweist sich die
  • ) verwiesen. Im Anschluss an die mit gerichtlichem Schreiben vom 14.08.2007 (Bl. 66 ff. d. PKH-Beiheftes
  • Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt verwiesen. II. 1. Die als Widerspruch
  • wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist. Wenn sie (auch) auf Mahnungen in angemessener Zeit nicht reagiert

BSG - S 10 AL 1764/02 S

Bundessozialgericht vom 06.04.2006
Inhalt
  • der Wehr- und Zivildienstleistenden entspricht dem geltenden Recht. Sie ist jedoch im Interesse der
  • zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Das LSG hat zunächst zu Recht
  • der Arbeit von Schülern oder Studenten in den Ferien. Insofern sei eine Beschäftigungssuche iS des
  • § 26 Abs 4 SGB III erst nach mindestens zwei (bzw nach neuem Recht wohl von vier) Monaten Dauer
  • die Versichertengemeinschaft gemäß § 26 Abs 4 SGB III erst nach mindestens zwei (bzw nach neuem Recht

§ 9a WPapG

Sammelurkunde
Inhalt
  • (1) Der Verwahrer hat ein Wertpapier, das mehrere Rechte verbrieft, die jedes für sich in
  • Wertpapieren, die über Rechte der in der Sammelurkunde verbrieften Art ausgestellt sind, gelten
  • und Sammelbestandanteile sinngemäß, soweit nicht in Absatz 3 etwas anderes bestimmt ist.(3
  • Sammelurkunde verbrieften Rechte einzelne Wertpapiere auszugeben, kann auch von der Wertpapiersammelbank
  • ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten 1.eine von der Wertpapiersammelbank in Verwahrung