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§ 5 VerkFlBerG
Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit
- Inhalt
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- gleicher Lage belegenen unbebauten Grundstücks im Zeitpunkt der Ausübung des Rechts nach §
- (1) Bei Verkehrsflächen beträgt der Kaufpreis 20 Prozent des Bodenwertes eines in
- Gemeinden mit mehr als 10.000 bis zu 100.000 Einwohnern und höchstens 15 Euro je Quadratmeter in
- Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Maßgebend ist die Zahl der Einwohner am 31. Dezember
- des Jahres, das der Ausübung des Rechts aus § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2 vorausgeht
AG Bonn - 2 C 237/08
Amtsgericht Bonn vom 03.12.2009
- Inhalt
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- Normen: BGB § 138 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Das
- Leistung und Gegenleistung ist im vorliegenden Fall gegeben. Der Sachverständige T hat in seinem
- Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
- Wohnungstür des Klägers hat öffnen lassen, gezahlt hat. Der Kläger ist Mieter einer Wohnung in der K
- -Straße ## in C, der Beklagte ist Inhaber eines Schlüsselnotdienstes. Am 08.11.2007 fiel dem Kläger
VG Göttingen - 3 B 36/12
Verwaltungsgericht Göttingen vom 18.02.2013
- Inhalt
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- Antragsteller in seinem subjektiven öffentlichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG. Das von der
- Recht in dem Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG (Schmidt-Aßmann, am angegeben Ort, Seite 17; Bochmann
- Prozentsätze nur im Einzelfall und nur in Höhe von bis zu 5 % zulässig ist. 53An einer derartigen
- . Stellenausschreibungen können in ihrem Adressatenkreis nur durch Verfassungsnormen begrenzt werden. 2. Ein mit
- Anforderungen im vollen Umfang“ (Q), - „übertrifft die Anforderungen“ (P), - „übertrifft die Anforderungen in
OLG Brandenburg - 5 U 117/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 29.05.2009
- Inhalt
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- veräußerten Flurstücken nicht um Bauland im eigentlichen Sinn – mit den Parteien war in diesem Zusammenhang
- des W… W… (im Folgenden: Erblasser) vom 4. August 1994 (UR-Nr. 149/1994 des Notars … mit Amtssitz in
- Erblassers vom 4. August 1994 mit diesem überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, in
- ² und ist dann im Folgejahr wieder auf 350 €/m² angestiegen. Diese Angaben des Sachverständigen M… in
- ihr im Zusammenhang mit der Verlegung der in diesem Gebiet vorhandenen Kleingartenanlage allein noch
§ 45 BNatSchG 2009
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Inhalt
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- rechtmäßig a)in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind, durch k
- Absatz 4 aufgeführt und vor ihrer Aufnahme in die Rechtsverordnung rechtmäßig in der
- Aussterben bedrohte oder streng geschützte Arten rechtmäßig erworben worden sind,2
- .Tiere europäischer Vogelarten, die vor dem 6. April 1981 rechtmäßig erworben worden oder
- ;bereinstimmung mit den Richtlinien zu den in § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Handlungen
Einnahmen Fernsehgelder in der Serie A 2016/2017
Max Rand vom 24.09.2017
- Inhalt
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- . Doch nicht nur sportliche ist Juve in Italien das Maß der Dinge. Sie bekommen auch mit Abstand am
- . Hierbei werden die letzten 5% auf die Klubs aufgeteilt. Wie werden die Rechte in der Serie A
- Silvio Berlusconi ist, hat zwei verschiedene Pakete erworben. Zunächst gibt es ein Paket mit nur
- kommenden Saison (Sommer 2018) läuft der Vertrag mit den beiden Bezahlsendern ab. The post Einnahmen Fernsehgelder in der Serie A 2016/2017 appeared first on .
- verteilt? Mediaset und Sky halten die TV-Rechte der Serie A. Sky zahlt pro Jahr 360 Millionen Euro und
BAG - 4 AZR 841/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- organisatorisch verselbständigt worden ist und im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Beklagten
- Intensivmedizin in Verbindung mit der Gebietsbezeichnung Herzchirurgie - um solche im Rahmen der Vorgaben
- Rahmen der Organisationsreform der Universitätskliniken in N als Anstalt des öffentlichen Rechts
- sich insoweit auch um im Krankenhausalltag als Oberärzte bezeichnete Ärzte handelt, reicht hierfür
- Fachkunde Echokardiographie in Verbindung mit der Gebietsbezeichnung Herzchirurgie erworben und am 15
BPatG - 32 W (pat) 92/06
Bundespatentgericht vom 06.02.2008
- Inhalt
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- Gerichtsakten Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde ist in der Sache begründet, weil einer
- kulturelle Aktivitäten“ bestimmt. Anmelderin ist eine rechtsfähige Stiftung deutschen Rechts, an der
- entgegenstehen. Es ist offenkundig, dass es sich bei „Maya Plisetskaya“ in der angemeldeten
- noch sehr bekannte - Balletttänzerin ist. Personennamen sind gemäß der ausdrücklichen Regelung in
- Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist
OLG Frankfurt - 20 W 123/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.05.2008
- Inhalt
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- der Kommanditanteile im vorliegenden Falle mit der Zwischenverfügung zu Recht gefordert wurde (vgl
- herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, wonach die Schutzbedürftigkeit des Minderjährigen im
- minderjährigen Kommanditisten auch im Falle des Eintritts in eine bestehende KG durch vollständige oder
- zu einer längerfristigen Bindung in einer Personenhandelsgesellschaft führt und mit einem Bündel von
- gemäß § 172 Abs. 4 HGB in Betracht. Deshalb ist nicht nur die Beteiligung eines Minderjährigen an der
LSG Rheinland-Pfalz - L 5 P 8/02
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.09.2002
- Inhalt
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- mit umfasst wird. Zu Recht hat schließlich das SG ab der Vollendung des siebten Lebensjahres im
- vom 13.09.1999 die Höherstufung in die Pflegestufe II ab. Im hiergegen gerichteten Klageverfahren
- in das Bad getragen, weil sie noch die Nachtschienen trage; mit diesen könne sie sich im Bett nicht
- Zeitrichtwerte beim Aufstehen/Zubettgehen. Das Beruhigen ist auch darüber hinaus nur im Zusammenhang mit den
- Hilfebedarfs mit zunehmendem Alter wird dem nicht gerecht, zu Recht betont vielmehr das SG, dass nach
LAG Köln - 11 Sa 238/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 29.06.2007
- Inhalt
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- Höhe von 367,12 € brutto und 40,40 € brutto, da die Beklagte insoweit zu Recht Minusstunden in Abzug
- Arbeitsgericht hat der Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug
- , ist entgegen der Auffassung der Beklagten in der Berufungsbegründung (dort unter II. 1.) kein
- sich die Beklagte in der Berufungsbegründung (dort unter II.) mit Erfolg darauf berufen, eine
- legte er dieses Amt mit sofortiger Wirkung nieder. Entsprechend der Regelung in § 2 Abs. 4 des
BGH - IX ZR 286/12
Bundesgerichtshof vom 11.07.2013
- Inhalt
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- Rechtsstreit ist nicht mehr unterbrochen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Das Landgericht verurteilte die
- . 21). Der Schuldner ist somit gezwungen, seine Rechte innerhalb der Frist wahrzunehmen, auch wenn
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 286/12 Verkündet am: 11. Juli 2013 Kluckow
- Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist. BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - IX ZR 286/12 - OLG Karlsruhe LG Offenburg
- und die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Ta 273/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.12.2004
- Inhalt
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- ) keine Frist im Sinne des § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO gesetzt. Es ist anerkanntes Recht, dass das Gericht den
- Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt verwiesen. II. 1. Die Beschwerde ist an
- und Beschwerde. 2. a) Dem Arbeitsgericht ist an sich darin Recht zu geben, dass es Sache der
- Belegen aufmerksam gemacht. Diesbezügliche Hinweise sind an den Kläger weder im Zusammenhang mit der
- Prüfung der Antragsbegründung ergibt, dass der Kläger "arm" im Sinne des Gesetzes (= §§ 114 f ZPO) ist
Online Glücksspiel ist illegal – Bezahldienst darf Zahlungen nicht leisten
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 18.06.2019
- Inhalt
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- ;bt werden, ihre Bezahldienste nicht im Zusammenhang mit Glücksspiel im Internet anzubieten
- ;cksspiel im Internet München, 18.06.2019. Bis auf wenige Ausnahmen ist Online-Glü
- Zusammenhang mit Glücksspiel im Internet verboten. Die Regelung gilt nicht für Niedersachsen
- , sondern im gesamten Bundesgebiet, teilte das Ministerium am 17. Juni 2019 mit, ohne den Namen des
- an das Verbot, kann die Behörde die Mitwirkung am Zahlungsverkehr untersagen. Von diesem Recht
BGH - IV ZR 21/09
Bundesgerichtshof vom 15.06.2010
- Inhalt
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- sich gegenseitig zu Erben und im zweiten Erbvertrag den Beklagten als Schlusserben ein. In einem mit
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 21/09 vom 15. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
- dritte Ehefrau des Erblassers, der in zweiter Ehe mit M. -P. verheiratet war. In notariellen
- ) vorgelegt, in dem es heißt: "Insbesondere bestehen deutliche Einschränkungen des Denkvermögens mit
- Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt. 72. Im Übrigen ist das