Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1423 von 2512
§ 177 AO 1977
Berichtigung von materiellen Fehlern
- Inhalt
-
- zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und
- eines Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht
- Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.(3) Materielle Fehler im Sinne der Absätze 1 und 2
- sind alle Fehler einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 129, die zur
§ 16 RTrAbwG
Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
- Inhalt
-
- errichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Antrag zu übertragen. Der Antrag ist
- juristische Personen des öffentlichen Rechts übergegangen sind, aber übergegangen w
- ären, wenn diese im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes bestanden hätten, sind
- Übernahme der Abwicklung oder der Bestellung eines Abwicklers im Bundesanzeiger nach § 3 Abs. 3. § 15 Abs. 3 gilt entsprechend.
BGH - IX ZR 141/06
Bundesgerichtshof vom 14.05.2009
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 141/06 Verkündet am: 14. Mai 2009 Preuß
- Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des
- . Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp für Recht erkannt: Auf die
- Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks von insgesamt 7,6107 ha geltend
- Zurückweisung der Berufung der Klägerin und zur Abweisung des in der Berufungsinstanz im Wege der
BGH - IX ZR 473/00
Bundesgerichtshof vom 05.02.2004
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 473/00 Verkündet am: 5. Februar 2004 Preuß
- Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom
- ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der B. GmbH (Gemeinschuldnerin). Der Beklagte war
- gegenüber dem Beklagten mit mehr als 150.000 DM in Verzug. Der Beklagte erwirkte gegen sie einen
- entsprechenden Zahlungstitel. Nachdem die Gemeinschuldnerin im Jahre 1997 in wirtschaftliche
BGH - I ZB 2/12
Bundesgerichtshof vom 16.08.2012
- Inhalt
-
- Double-opt-in-Verfahren). 6Das Berufungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass die
- , ist eine ausdrückliche Entscheidung entbehrlich; das Schweigen im Urteil bedeutet zumindest in
- dem Vortrag der Beklagten im Schriftsatz vom 30. November 2011 zum Aufwand, der mit der Umsetzung
- Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind. Dem Berufungsgericht ist in diesem Zusammenhang zwar ein
- .; Beschluss vom 15. Juni 2011 II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 14 ff.). In diesen Fällen verbleibt
BGH - 5 StR 205/04
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- 5 StR 205/04 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 2. September 2004 in der Strafsache
- , für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin
- Das Landgericht hat den Angeklagten Ha wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit
- hierzu geleisteter Beihilfe, jeweils in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei), gehören zur
- stieß B mit den Händen zurück. Nun griff Ha mit Billigung des N in die Auseinandersetzung ein und
KG Berlin - 9 U 100/06
Kammergericht vom 31.01.2006
- Inhalt
-
- Klärung zugänglich ist. Wie vom Landgericht zu Recht gesehen, kann dabei nicht isoliert auf den Wortlaut
- selbstbewussten Umgang mit dem, was Deutschland war und ist, und eine Veränderung der
- allein des beanstandeten Texts abgestellt werden. Vielmehr ist der Kontext zu würdigen, in welchem
- die Äußerung gefallen ist. Unbeschadet dessen, dass es sich bei der Rubrik „Heute in den Feuilletons
- jedoch objektiv eine Reduzierung der Schulstunden zu „Auschwitz“ nicht vorgeschlagen. Er ist in dem
VG Aachen - 6 L 145/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 17.02.2004
- Inhalt
-
- Büschel Haare ausgerissen und ihr mit dem beschuhten Fuß mehrfach in den Rücken und in die rechte Seite
- bei häuslicher Gewalt" ist es am 12. Februar 2004 in der von der Antragstellerin gemeinsam mit ihrem
- Alkohol- und Gewaltproblem belegt worden ist, zu Recht von einer gegenwärtigen Gefährdungssituation
- . Die Antragstellerin selbst sei vom Beigeladenen mehrfach mit der Faust derart auf die rechte
- angefochtene Polizeiverfügung jedenfalls möglich erscheint. 7Der Antrag ist jedoch unbegründet. Bei der im
BSG - S 11 AL 3408/07
Bundessozialgericht vom 18.05.2010
- Inhalt
-
- Ersatzforderung für zutreffend. II 8 Die Revision ist im Sinne der Aufhebung des Urteils des LSG und der
- der Kläger mit der Anfechtungsklage (§ 54 Abs 1 Satz 1 SGG). Nicht mehr im Streit ist die Aufhebung
- und der Höhe nach auch zu Recht gezahlt hat (BSG SozR 3-4300 § 335 Nr 1 S 8; Leitherer in Eicher
- der Alhi-Bewilligung und Erstattung der gewährten Alhi. Insoweit ist das Urteil des LSG rechts- und
- Streit ist (noch) der Ersatz geleisteter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 4771,50
BGH - 4 StR 129/14
Bundesgerichtshof vom 17.07.2014
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 129/14 vom 17. Juli 2014 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der
- Blumenkübel ergriffen und damit die gläserne Balkontür eingeworfen. In der Wohnung habe er mit der völlig
- selbst Pfefferspray in die Augen gesprüht habe. II. 5Die für den Freispruch tragenden Erwägungen halten
- sich in der Nacht auf den 21. Januar 2012 im Haus ihrer Eltern aufgehalten hatte, bereits zuvor
OLG Celle - 1 Ws 118/09
Oberlandesgericht Celle vom 13.03.2009
- Inhalt
-
- im Sinne von § 109 StVollzG darstelle. II. Das Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die
- Strafvollstreckungskammer hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Ergebnis zu Recht abgelehnt
- Strafvollstreckungskammer des Landgerichts L. mit Sitz in C. vom 9. Februar 2009 durch die Richter am
- ihm darauf mit, dass die Entscheidung darüber nur im Rahmen der nächsten Fortschreibung der
- § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG. Danach ist eine Verfahrensrüge nur dann in zulässiger Form erhoben
Wir werden Ihnen kündigen müssen…halt, wir brauchen Sie noch…wir kündigen Ihnen jetzt doch
Thorsten Blaufelder vom 29.08.2012
- Inhalt
-
- recht. In einer Klinik in Sachsen hatte er 1998 zunächst seine Ausbildung beendet und war danach auf
- Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz mit einem am Montag, 27.08.2012, veröffentlichten Urteil vom
- Krankenpfleger. Mit Erfolg: Die Kündigung ist unwirksam, urteilte das LAG. Das Unternehmen habe schon
- eine Vollzeitstelle in der Intensivstation übernommen worden. Am 11.02.2011 teilte ihm die
- Klinikleitung mit, er müsse mit seiner Kündigung zum 31.03.2011 rechnen. Der Krankenpfleger schaute sich um und
§ 18 FELEG
Anwendung sonstiger Vorschriften
- Inhalt
-
- unrichtig erweist,ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Im
- .das Recht unrichtig angewandt oder2.von einem Sachverhalt ausgegangen worden, der sich als
- Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und
- entsprechend. Ist aufgrund der Mitwirkung des Leistungsberechtigten oder seiner mangelnden Mitwirkung 1
- entsprechend.(2) Die von der durchführenden Stelle mit der Prüfung und der Überwachung
BGH - V ZR 260/06
Bundesgerichtshof vom 22.06.2007
- Inhalt
-
- Kläger bei der Geltendmachung seiner Rechte aus dem Vertrag mit der Beklagten und ihrem Ehemann
- -Räntsch und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 20. Zivilsenats
- Vertragsbestimmung Schadensersatz in Höhe des hälftigen Bodenwerts, den er mit 32.550 € beziffert. Das
- , von der Beklagten unbeanstandet, mit 32.550 € beziffert hat. 62. Unschädlich ist, dass der Vertrag
- Rückverkaufsvereinbarung ist im Zivilgesetzbuch der DDR zwar nicht vorgesehen. Das stünde ihrer
LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 225/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.01.2002
- Inhalt
-
- am 20. Oktober 2000 beim Landessozialge-richt (LSG) Niedersachsen eingegangen ist. Der Kläger ist
- (grauer Star) in die Behandlung des vertragsärztlich zugelassenen Augenarztes B. Dieser ist als
- übernommen. Die im Zusammenhang mit seiner Augenoperation am 13.01.98, 13.00 Uhr entstehenden Kosten von ca
- Behandlung machte H. mit Rechnung vom 26. Februar 1998 Belegarztkosten in Höhe von DM 1.674,- gel-tend
- . Die Augenklinik stellte dem Kläger DM 1.418,- in Rechnung. Mit Schreiben vom 7. Mai 1998 beantragte