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§ 177 AO 1977

Berichtigung von materiellen Fehlern
Inhalt
  • zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und
  • eines Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht
  • Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.(3) Materielle Fehler im Sinne der Absätze 1 und 2
  • sind alle Fehler einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 129, die zur

§ 16 RTrAbwG

Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
Inhalt
  • errichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Antrag zu übertragen. Der Antrag ist
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts übergegangen sind, aber übergegangen w
  • ären, wenn diese im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes bestanden hätten, sind
  • Übernahme der Abwicklung oder der Bestellung eines Abwicklers im Bundesanzeiger nach § 3 Abs. 3. § 15 Abs. 3 gilt entsprechend.

BGH - IX ZR 141/06

Bundesgerichtshof vom 14.05.2009
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 141/06 Verkündet am: 14. Mai 2009 Preuß
  • Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des
  • . Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp für Recht erkannt: Auf die
  • Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks von insgesamt 7,6107 ha geltend
  • Zurückweisung der Berufung der Klägerin und zur Abweisung des in der Berufungsinstanz im Wege der

BGH - IX ZR 473/00

Bundesgerichtshof vom 05.02.2004
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 473/00 Verkündet am: 5. Februar 2004 Preuß
  • Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom
  • ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der B. GmbH (Gemeinschuldnerin). Der Beklagte war
  • gegenüber dem Beklagten mit mehr als 150.000 DM in Verzug. Der Beklagte erwirkte gegen sie einen
  • entsprechenden Zahlungstitel. Nachdem die Gemeinschuldnerin im Jahre 1997 in wirtschaftliche

BGH - I ZB 2/12

Bundesgerichtshof vom 16.08.2012
Inhalt
  • ­ Double-opt-in-Verfahren). 6Das Berufungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass die
  • , ist eine ausdrückliche Entscheidung entbehrlich; das Schweigen im Urteil bedeutet zumindest in
  • dem Vortrag der Beklagten im Schriftsatz vom 30. November 2011 zum Aufwand, der mit der Umsetzung
  • Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind. Dem Berufungsgericht ist in diesem Zusammenhang zwar ein
  • .; Beschluss vom 15. Juni 2011 ­ II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 14 ff.). In diesen Fällen verbleibt

BGH - 5 StR 205/04

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • 5 StR 205/04 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 2. September 2004 in der Strafsache
  • , für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin
  • Das Landgericht hat den Angeklagten Ha wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit
  • hierzu geleisteter Beihilfe, jeweils in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei), gehören zur
  • stieß B mit den Händen zurück. Nun griff Ha mit Billigung des N in die Auseinandersetzung ein und

KG Berlin - 9 U 100/06

Kammergericht vom 31.01.2006
Inhalt
  • Klärung zugänglich ist. Wie vom Landgericht zu Recht gesehen, kann dabei nicht isoliert auf den Wortlaut
  • selbstbewussten Umgang mit dem, was Deutschland war und ist, und eine Veränderung der
  • allein des beanstandeten Texts abgestellt werden. Vielmehr ist der Kontext zu würdigen, in welchem
  • die Äußerung gefallen ist. Unbeschadet dessen, dass es sich bei der Rubrik „Heute in den Feuilletons
  • jedoch objektiv eine Reduzierung der Schulstunden zu „Auschwitz“ nicht vorgeschlagen. Er ist in dem

VG Aachen - 6 L 145/04

Verwaltungsgericht Aachen vom 17.02.2004
Inhalt
  • Büschel Haare ausgerissen und ihr mit dem beschuhten Fuß mehrfach in den Rücken und in die rechte Seite
  • bei häuslicher Gewalt" ist es am 12. Februar 2004 in der von der Antragstellerin gemeinsam mit ihrem
  • Alkohol- und Gewaltproblem belegt worden ist, zu Recht von einer gegenwärtigen Gefährdungssituation
  • . Die Antragstellerin selbst sei vom Beigeladenen mehrfach mit der Faust derart auf die rechte
  • angefochtene Polizeiverfügung jedenfalls möglich erscheint. 7Der Antrag ist jedoch unbegründet. Bei der im

BSG - S 11 AL 3408/07

Bundessozialgericht vom 18.05.2010
Inhalt
  • Ersatzforderung für zutreffend. II 8 Die Revision ist im Sinne der Aufhebung des Urteils des LSG und der
  • der Kläger mit der Anfechtungsklage (§ 54 Abs 1 Satz 1 SGG). Nicht mehr im Streit ist die Aufhebung
  • und der Höhe nach auch zu Recht gezahlt hat (BSG SozR 3-4300 § 335 Nr 1 S 8; Leitherer in Eicher
  • der Alhi-Bewilligung und Erstattung der gewährten Alhi. Insoweit ist das Urteil des LSG rechts- und
  • Streit ist (noch) der Ersatz geleisteter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 4771,50

BGH - 4 StR 129/14

Bundesgerichtshof vom 17.07.2014
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 129/14 vom 17. Juli 2014 in der Strafsache
  • , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der
  • Blumenkübel ergriffen und damit die gläserne Balkontür eingeworfen. In der Wohnung habe er mit der völlig
  • selbst Pfefferspray in die Augen gesprüht habe. II. 5Die für den Freispruch tragenden Erwägungen halten
  • sich in der Nacht auf den 21. Januar 2012 im Haus ihrer Eltern aufgehalten hatte, bereits zuvor

OLG Celle - 1 Ws 118/09

Oberlandesgericht Celle vom 13.03.2009
Inhalt
  • im Sinne von § 109 StVollzG darstelle. II. Das Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die
  • Strafvollstreckungskammer hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Ergebnis zu Recht abgelehnt
  • Strafvollstreckungskammer des Landgerichts L. mit Sitz in C. vom 9. Februar 2009 durch die Richter am
  • ihm darauf mit, dass die Entscheidung darüber nur im Rahmen der nächsten Fortschreibung der
  • § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG. Danach ist eine Verfahrensrüge nur dann in zulässiger Form erhoben

Wir werden Ihnen kündigen müssen…halt, wir brauchen Sie noch…wir kündigen Ihnen jetzt doch

Thorsten Blaufelder vom 29.08.2012
Inhalt
  • recht. In einer Klinik in Sachsen hatte er 1998 zunächst seine Ausbildung beendet und war danach auf
  • Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz mit einem am Montag, 27.08.2012, veröffentlichten Urteil vom
  • Krankenpfleger. Mit Erfolg: Die Kündigung ist unwirksam, urteilte das LAG. Das Unternehmen habe schon
  • eine Vollzeitstelle in der Intensivstation übernommen worden. Am 11.02.2011 teilte ihm die
  • Klinikleitung mit, er müsse mit seiner Kündigung zum 31.03.2011 rechnen. Der Krankenpfleger schaute sich um und

§ 18 FELEG

Anwendung sonstiger Vorschriften
Inhalt
  • unrichtig erweist,ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Im
  • .das Recht unrichtig angewandt oder2.von einem Sachverhalt ausgegangen worden, der sich als
  • Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und
  • entsprechend. Ist aufgrund der Mitwirkung des Leistungsberechtigten oder seiner mangelnden Mitwirkung 1
  • entsprechend.(2) Die von der durchführenden Stelle mit der Prüfung und der Überwachung

BGH - V ZR 260/06

Bundesgerichtshof vom 22.06.2007
Inhalt
  • Kläger bei der Geltendmachung seiner Rechte aus dem Vertrag mit der Beklagten und ihrem Ehemann
  • -Räntsch und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 20. Zivilsenats
  • Vertragsbestimmung Schadensersatz in Höhe des hälftigen Bodenwerts, den er mit 32.550 € beziffert. Das
  • , von der Beklagten unbeanstandet, mit 32.550 € beziffert hat. 62. Unschädlich ist, dass der Vertrag
  • Rückverkaufsvereinbarung ist im Zivilgesetzbuch der DDR zwar nicht vorgesehen. Das stünde ihrer

LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 225/00

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.01.2002
Inhalt
  • am 20. Oktober 2000 beim Landessozialge-richt (LSG) Niedersachsen eingegangen ist. Der Kläger ist
  • (grauer Star) in die Behandlung des vertragsärztlich zugelassenen Augenarztes B. Dieser ist als
  • übernommen. Die im Zusammenhang mit seiner Augenoperation am 13.01.98, 13.00 Uhr entstehenden Kosten von ca
  • Behandlung machte H. mit Rechnung vom 26. Februar 1998 Belegarztkosten in Höhe von DM 1.674,- gel-tend
  • . Die Augenklinik stellte dem Kläger DM 1.418,- in Rechnung. Mit Schreiben vom 7. Mai 1998 beantragte