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LSG Bayern - L 7 B 254/08 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.10.2008
- Inhalt
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- Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf.) Alg II für die Zeit vom 01.11.2007 bis 31.01.2008 in Höhe von
- Beschwerde aus den vom SG angeführten Gründen gegenwärtig nicht dargetan. Zu Recht verweist das SG auf die
- 427/08 AS ER hat er vorgetragen, er lebe in einem Wohnwagen, den er an verschiedenen Orten im
- vom 25.09.2008 in dem Verfahren L 7 B 427/08 AS ER ausgeführt ist. Unabhängig von der Frage der
- ZPO nicht vor, weshalb das SG zu Recht auch den diesbezüglichen Antrag abgelehnt hat. Die
LSG Sachsen - L 1 P 1/10 B ER
Sächsisches Landessozialgericht vom 24.02.2010
- Inhalt
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- Gegenstand der Entscheidung gewesen sind. II. Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das SG den
- . der PTVS steht mit höherrangigem Recht in Einklang (I.). Es besteht auch sonst kein
- kompensieren ist. Sollte also beispielsweise – wie hier – kein Bewohner mit der Pflegestufe III in dem
- mehr Bewohner mit der Pflegestufe II hinzuzuziehen sind, damit mindestens fünf Bewohner in die
- öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Beim
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2323/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.10.2004
- Inhalt
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- Gesamtumständen des Falles ist allein diese mit dem im Antrag enthaltenen Begriff der
- 2004, 758 = ZBR 2004, 63; Langenfeld, in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 141
- Nachtdienststunden in je sieben Wochen ist mit Blick auf die in § 6 Abs. 1 BBesG enthaltene Kürzungsregelung die
- gewährten Schichtzulage auf den vollen Betrag aus anderen (Rechts-)Gründen nicht erreichen kann. Im
- Klägerin steht als Beamtin im Dienst der Beklagten; sie gehört dem Deutschen Wetterdienst an und ist
HessVGH - 6 A 1684/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.03.2010
- Inhalt
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- Belange in der Gesetzesbegründung im Kontext mit dem Ausschlusstatbestand in § 3 Nr. 7 IFG (BT-Drucks
- Rechte Dritter und zum Schutz öffentlicher Belange zu beschränken. Dem ist der Gesetzgeber mit dem
- zurückgehaltenen Unterlagen und Dokumenten nicht in Verbindung stehen. II. 6Die mit dem vorliegenden
- ob der Antragsteller im Ablehnungsfall ein Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs hat, richtet sich
- eingestuft werden (vgl. zum Anspruch auf Akteneinsicht im europäischen Recht: EuGH, Urteil vom 13
BGH - III ZR 335/03
Bundesgerichtshof vom 17.06.2004
- Inhalt
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- Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. 1.Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem
- . Das steht im Einklang mit dem Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 (BGHZ 143, 18). In dieser
- mitgewirkt hätte. In diesem Zusammenhang weist die Revision zu Recht darauf hin, daß die
- Schwester, die ihre Rechte später an den Kläger zu 2 abgetreten hat, mit Schreiben vom 16
- , Streck, Dörr und Dr. Herrmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 2
§ 5a GasGVV
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen
- Inhalt
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- Neukalkulation und die Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Änderungen der Allgemeinen Preise
- das Ergebnis der Kalkulation einfließen zu lassen.(2) Sonstige Rechte und Verpflichtungen zur
- sowie die Pflichten des Grundversorgers nach § 5 Absatz 2 und die Rechte des Kunden nach § 5 Absatz 3 bleiben unberührt.
- (1) Bei Änderungen der Belastungen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, die in die
- Kalkulation des Allgemeinen Preises eingeflossen sind, ist der Grundversorger unter Beachtung der geltenden
Lesetipp: Volltext von Burhoff zu § 9 RVG/Vorschuss
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 17.10.2011
- Inhalt
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- in Verkehrsbußgeldsachen Wertminderung für älteres Fahrzeug Lesetipp: Otting, RDG und die Klage aus abgetretenem Recht, SVR 2011, S. 8
- Thema Vorschuß gem. § 9 RVG veröffentlicht. Ich mache gerade im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen im
- Hinblick auf Kürzungsverhalten und Regulierungsunfreude hiervon rege Gebrauch. Es ist schon
- Anforderung hin. Derzeit tut sich besonders die LVM Versicherung in Bußgeldsachen hervor. So so, ich soll
- mich also mit 100,00 € für ein komplettes Bußgeldverfahren abspeisen lassen….Knall nicht gehört ?! (C
§ 13 TzBfG
Arbeitsplatzteilung
- Inhalt
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- einbezogenen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unwirksam. Das Recht zur Änderungskü
- Regelungen über die Vertretung der Arbeitnehmer enthält. Im Geltungsbereich eines solchen
- Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung). Ist einer dieser Arbeitnehmer an der
- Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht auch, wenn der
- Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im
§ 27 ArbnErfG
Insolvenzverfahren
- Inhalt
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- Erfindung ohne Geschäftsbetrieb veräußern oder das Recht aufgeben. Im Fall der Veräu
- Diensterfindung mit dem Geschäftsbetrieb, so tritt der Erwerber für die Zeit von der Er
- öffnung des Insolvenzverfahrens an in die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ein.2.Verwertet
- der Insolvenzverwalter die Diensterfindung im Unternehmen des Schuldners, so hat er dem Arbeitnehmer
- eine angemessene Vergütung für die Verwertung aus der Insolvenzmasse zu zahlen.3.In allen
Arbeitslosengeld für Studenten bis Vorlesungsbeginn
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 02.04.2015
- Inhalt
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- gewährt werden müsse. Das LSG gab der Frau in seinem Urteil vom 27. Februar 2015 recht. Zwar gelte die
- Arbeitslosengeld beanspruchen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sie im Zeitraum zwischen Einschreibung zum
- Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Montag, 30.03.2015, bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 9 AL
- -jährige Klägerin widersprach. Ihr eigentliches Studium beginne erst mit Vorlesungsbeginn am 04.10.2010
Keine SGB-II-Härtefallleistung für kieferorthopädische Behandlung
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 12.12.2013
- Inhalt
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- Existenzsicherung in Betracht kommen. Im Bereich der kieferorthopädischen Versorgung sind im Recht der
- . § 21 Abs. 6 SGB II war. Unabweisbar im Sinne des Grundsicherungsrechts kann wegen des Nachrangs
- vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht konnte die Klägerin mit ihrem Begehren, das
- verpflichtet ist. Dazu hat der Leistungsberechtigte den Bedarf grundsätzlich zunächst einmal
- gesetzlichen Krankenversicherung zwar Beschränkungen im Hinblick auf die Leistungsverpflichtung
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 216/07 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2008
- Inhalt
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- Berücksichtigung von laufenden Einnahmen beim Arbeitslosengeld II nicht gegen höherrangiges Recht verstößt
- . BT-Drucks. 15/1516, S. 63 zu § 41; Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 41 Rn
- einheitlichen Rechtsprechung und Fortentwicklung des Rechts berührt ist bzw. wenn zu erwarten ist, dass die
- Weiterentwicklung des Rechts zu fördern. Das kann dann der Fall sein, wenn die Klärung einer Zweifelsfrage mit
- geborene Klägerin zu 1) lebt mit ihrer 2005 geborenen Tochter, der Klägerin zu 2), in einer Mietwohnung
BGH - KZR 28/01
Bundesgerichtshof vom 13.07.2004
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers und - soweit der Hilfsantrag auf Zahlung abgewiesen
- . November 2001 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist
- gemachten Unterlassungsbegehrens der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Die Beklagte hat die
- von Optik-Einzelhandelsgeschäften mit - im Jahre 1999 - rund 150 eigenen Filialbetrieben und 90
- ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann im übrigen jede Partei diesen Vertrag mit
OVG Saarland - 1 Q 4/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 17.08.2005
- Inhalt
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- darlegen. Hierfür reicht die Feststellung in der ärztlichen Bescheinigung der Hautärztin Dr. med. K
- . Gründe Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das im Tenor genannte Urteil zuzulassen, ist zwar
- mit juckenden Papeln; kann die Haut, Schleimhaut und Nägel befallen, nie aber innere Organe; ist
- . 2.3 mit der ab 1.7.2003 in Kraft getretenen Neufassung (GMBl.Saar 2003 S. 548) - jetzt einschlägig
- Sachverständigengutachtens bedarf, so dass der diesbezügliche Beweisantrag vom Verwaltungsgericht zu Recht abgelehnt wurde
LSG Berlin-Brandenburg - L 23 B 1083/05 SO ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.03.2006
- Inhalt
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- Antragsgegnerin zu Recht im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig vom
- Straße in B ist hingegen mit dem B öffentlichen Personennahverkehr gut erreichbar. Der Nähe der
- SGB XII Rechnung getragen ist (BVerwGE 97, 53 ff. zur gleich lautenden Vorschrift des alten Rechts
- stationäre Eingliederungshilfe im Wohnheim "L" in der D Straße in B zu gewähren. Nach § 86 b Abs. 2
- Einrichtung zur Erreichung des Zwecks der Eingliederungshilfe in gleicher Weise geeignet ist wie die vom