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Unfallversicherungsschutz während der Mittagspause
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 26.03.2015
- Inhalt
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- Unfallereignisses mit der Motivation auf Nahrungsaufnahme unterwegs gewesen ist. Dies entschied der 3. Senat des
- dazu die in Südafrika lebende, ehemalige Mitarbeiterin der BG per Skype im Rahmen der mündlichen
- Klägerin sich mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme in dem Fastfood-Restaurant auf die Treppe zur B-Ebene
- , Urteil vom 24.03.2015, Az.: L 3 U 225/10; PM vom 24.03.2015Mehr zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung erfahren Sie hier...
- Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. In Pausen sind Wege zwecks
Bundesarbeitsgericht nimmt Behörden zugunsten Schwerbehinderter in die Pflicht – alle geeigneten Bewerber müssen Einladung bekommen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.06.2013
- Inhalt
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- Gesetz sei die Behörde verpflichtet gewesen, ihn einzuladen. Das BAG gab ihm im Grundsatz recht: Das
- behinderten Bewerbern und auch im Einvernehmen mit der Schwerbehindertenvertretung dürfen öffentliche
- die Vorauswahl einiger schwerbehinderter Bewerber in Zusammenarbeit mit der
- Dienststellen davon nicht abrücken, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell
- veröffentlichten Urteil vom 24.01.2013 entschied (AZ: 8 AZR 188/12). Im Streitfall hatte eine Behörde
BSG - B 5 RJ 52/98 R
Bundessozialgericht vom 22.09.1999
- Inhalt
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- Unterhaltsverpflichtung gewesen sei. II Die Revision der Klägerin ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben zu Recht einen
- Revisionsgericht bindend (§ 163 SGG). b) Zu Recht ist das LSG auch davon ausgegangen, daß die Klägerin im
- Tätigkeit" zu verstehen ist, wird im SGB IV zwar nicht ausdrücklich definiert, sondern insoweit
- 10 LW 8/97 R - nicht veröffentlicht). Das LSG hat ferner zu Recht entschieden, daß die Klägerin im
- iS des § 18a Abs 1 Nr 2 SGB IV und den dort in Abs 3 genannten Katalog öffentlichrechtlicher
LG Düsseldorf - 8 O 418/07
Landgericht Düsseldorf vom 29.07.2008
- Inhalt
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- deutschem Recht vorgeschriebenen Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Optionsgeschäften nicht
- von Art. V Abs. 1 a in Verbindung mit Art. II Abs. 1, 2 des UN-Übereinkommens über die Anerkennung
- Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt hat oder das Recht des Staates, in dem der
- unterstellen ist – lag der Schwerpunkt der unerlaubten Handlung in Deutschland, da mit der xxx der
- für Vermittler, unter anderem für die xxx– Finanzdienstleistungen (im Folgenden: xxxmit Sitz in
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
Rechtsanwälte SZK
Verwaltungsrecht
Umweltrecht
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
- Bietet
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- Unternehmen) im Öffentlichen Recht, insbesondere im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Vergaberecht und Kommunalrecht
- Organisationen
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- Südhessen Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht (Hessen) im DAV Gesellschaft für Umweltrecht Verein
- Vereinigung Liberaler Juristen in Hessen e. V. Deutscher Alpenverein e. V.
VG Hannover - 6 B 9277/14
Verwaltungsgericht Hannover vom 13.05.2014
- Inhalt
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- Rechts anders und wenn dies nach ihrem innerstaatlichen Recht zulässig ist. Entscheidend ist danach
- worden ist. Ihren zeitgleich mit der Klageerhebung im Verfahren 6 B 6310/14 gestellten Antrag, die
- . 4 Satz 2 Dublin II VO ausnahmsweise zu einer Verlängerung der Überstellungsfrist führt, ist im Fall
- Recht in § 80 Abs. 1 VwGO und § 75 Abs. 1 AsylVfG verwendeten Rechtsbegriffs der „aufschiebenden
- Wirkung“ deckungsgleich ist. 22Das folgt im Übrigen auch aus den Rechtsschutzvorschriften der Dublin II
§ 12b FahrlG
Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- Inhalt
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- ;ischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz rechtmäßig als Fahrlehrer niedergelassen ist und dass
- gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 hat
- nicht vorübergehend, untersagt ist,3.einen maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Staates, in welchem er niedergelassen ist, beizufü
- ätigkeit oder die Ausbildung zu diesem Beruf in dem Staat seiner Niederlassung nicht im Sinne von
LSG Niedersachsen-Bremen - L 7 AL 45/07
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.09.2010
- Inhalt
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- Versicherter ein unabänderliches Recht herleiten, einen Anspruch auf Alg in einer bestimmten Höhe
- . Juli 2006 bis zum 30. Dezember 2007 (540 Kalendertage) Alg in Höhe von 70,34 EUR täglich. Mit einer
- . Das SG hat zu Recht die Klage abgewiesen, weil die angegriffenen Bescheide der Beklagten rechtmäßig
- altersabhängig im allgemeinen überdurchschnittlich lange dauert (BT-Drucks. 11/198 S. 6). Daraus kann jedoch kein
- Übergangsregelungen keine günstigere Position erwerben. § 434l Abs. 1 SGB III ist in seinem Falle
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 5269/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.12.1998
- Inhalt
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- /EWG und die Entscheidung 88/408/EWG seien nicht ordnungsgemäß in das nationale Recht umgesetzt worden
- , auf fremdes, nicht von ihm formuliertes und in Kraft gesetztes Recht eines anderen
- 30. April 1985 (BT-Drucks. 10/3279) noch nicht enthalten, sondern ist erst im Verlaufe der
- 1. Januar 1986 in deutsches Recht zu übernehmen war. Die parlamentarischen Gremien wollten damit der
- : 1Durch die im Tenor aufgeführten 17 Gebührenbescheide von Mai 1993, zusammengefaßt in einem
BGH - I ZR 132/05
Bundesgerichtshof vom 03.07.2008
- Inhalt
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- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin ist der Transportversicherer der P. AG in W. (im Folgenden
- ). 23cc) Das Berufungsgericht hat auch mit Recht angenommen, dass die Ursächlichkeit der
- Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, ist bei der Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB zu beachten
- Dr. Koch für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 18. Zivilsenats des
- Verlusts von Transport- gut aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versicherungsnehmerin auf
§ 40 GNotKG
Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis
- Inhalt
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- Rechtsstellung und die Rechte der Erben oder Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass
- ächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass betroffen sind,ist der Wert des
- . Ist in dem Erbschein lediglich die Hoferbfolge zu bescheinigen, ist Geschäftswert der Wert des
- ägt der Geschäftswert 20 Prozent des Nachlasswerts im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei
- eines Europäischen Nachlasszeugnisses, soweit die Rechtsstellung und Rechte der Erben oder Verm
CLLB Rechtsanwälte informieren: Schock für München - Fonds 2 Anleger: Insolvenzverwalter fordert Gelder zurück
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 03.05.2013
- Inhalt
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- - Fonds 2 angeschrieben, die im Jahre 2010 eine Vereinbarung über die Veräußerung und Abtretung der Rechte
- vertritt, ist es keineswegs eindeutig, dass die Forderung des Insolvenzverwalters in jedem Fall
- Anleger die Beteiligung empfohlen hat, in Betracht kommen. Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es
- dies damit, dass die Zahlung des Kaufpreises eine unentgeltliche Leistung darstelle, da die Rechte aus
- München, den 03.05.2013 - Mit Schreiben vom 29.04.2013 wurden zahlreiche Anleger des München
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Ta 96/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 13.05.2005
- Inhalt
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- Erfolg. Zu Recht hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der
- damit in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes des Beklagten bewertet. Wertbestimmend ist bei
- Gegners verständigerweise zu besorgen ist und die mit der jeweils begehrten Maßnahme beseitigt werden
- angemessen. Die mit den Widerklageanträgen zu 1. und 2. des Beklagten im Wege der Stufenklage geltend
- ausgehen - jedenfalls im Ergebnis zutreffend mit insgesamt 4.000,- € bewertet. Entgegen der
BVerfG - 2 BvE 1/07
Bundesverfassungsgericht vom 29.03.2007
- Inhalt
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- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvE 1/07 - Im Namen des Volkes In dem
- Organstreitverfahren über die Anträge festzustellen, 1. dass die Bundesregierung die Rechte des Deutschen Bundestages
- aus Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz und Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz sowie die Rechte der
- Bedeutungswandel beteiligt, 2. dass der Deutsche Bundestag die Rechte der Antragsteller aus Artikel 38 Absatz 1
- Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan der
LG Essen - 1 S 207/02
Landgericht Essen vom 26.03.2003
- Inhalt
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- Klägerin ist nicht begründet. Zu Recht hat das Amtsgericht in dem sorgfältig begründeten, mit der Berufung
- Normen: §§ 280, 823 BGB, § 116 (1) SGB X Sachgebiet: Bürgerliches Recht Rechtskraft: ja Tenor: hat die
- , im Zusammenhang mit einem Sturz im Speisesaal der Beklagten vom 12.4.2001 erbrachte. Frau T. litt an
- seniler Demenz, sowie arteriellen und vaskulären Durchblutungsstörungen. Sie war in Pflegestufe II
- normalerweise die Aufsicht im Speisesaal führt, in ein Nachbarzimmer zu einem Notfall abberufen worden