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AG Düsseldorf - 58 C 13106/99
Amtsgericht Düsseldorf vom 12.07.2000
- Inhalt
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- Recht geschützte Widerklage ist in Höhe von 477,11 DM begründet (50 % von 3.954,22 DM = 1.977,11 DM
- Widerklage begehrt der Beklagte zu 1. aus abgetretenem Recht der X GmbH Schadensersatz in Höhe von 2.454,22
- überholt und sei über die rechte Schulter nach hinten schauend mit unvermittelter Geschwindigkeit
- Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. T a t b e s t a n d
- verursacht worden ist. Für das Maß der Verursachung ist ausschlaggebend, mit welchem Grad von
OLG Düsseldorf - I-24 U 32/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.06.2010
- Inhalt
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- in die Betrachtung mit einzubeziehen ist. Dabei ist festzustellen, dass es sich nicht um eine
- Feststellungsbegehren der Klägerin zu Recht stattgegeben. Zwar ist ein Vermieter grundsätzlich nicht
- Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das Landgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. Die dagegen vorgebrachten
- Parteien gibt dem Vermieter ein Recht zur Verweigerung der Zustimmung zur Nutzungsänderung und zur
- wichtiger Grund vorliegt, ist im Einzelfall unter Abwägung der Interessen der 7Vertragsparteien zu
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung
Rechtsanwalt Mathias Nittel vom 09.07.2015
- Inhalt
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- Widerrufsbelehrungen im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen (Immobilienfinanzierungen
- Urteile der Landgerichte zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bestätigt und den Sparkassenkunden Recht
- Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 11.000 € sowie Zinsen in Höhe von 12,25% zurück zu zahlen. Das Urteil ist
- Kraichgau in der Widerrufsbelehrung die Formulierung "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
- ) abermals das Recht von Darlehensnehmern zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bejaht und zugleich
BSG - B 3 KR 10/11 R
Bundessozialgericht vom 22.11.2012
- Inhalt
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- Krankenpflege im Zeitraum 1.2.2008 bis 31.10.2010. Diesen Anspruch macht die Klägerin zu Recht mit der
- SGB V ist - wie hier - ein sog Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung
- mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf
- Entgeltregelung sollte demnach nur im Einvernehmen mit der Klägerin möglich sein. Damit ist es nicht vereinbar
- der Prozesssteuerung ist im Zusammenhang mit der bislang von ihr erbrachten Vertragsleistung zu
OVG Niedersachsen - 2 PA 115/14
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 23.04.2014
- Inhalt
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- ganzen Diplom-Vorprüfung nur in "begründeten Ausnahmefällen" zulässig. Im Übrigen ist eine für alle
- Verwaltungsgericht völlig zu Recht diese Begründungsdefizite in den Mittelpunkt ihrer jeweiligen Entscheidung bzw
- nicht erstattet. Gründe 1 2Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit der Klägerin davon aus
- Verwaltungsgericht mit entsprechenden Nachweisen ausgeführt hat - in der Rechtsprechung hinreichend
- Rechtsschutzbegehrens der Klägerin (§ 166 VwGO i.V.m. (jetzt:) § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) zu Recht
§ 105 BHO
Grundsatz
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts kann das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem
- (1) Für bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten 1.die
- Grund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.(2) Für bundesunmittelbare juristische Personen
- Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof Ausnahmen von den in Absatz 1 bezeichneten
Diversifikation bei Abmahnungen - Rechtsanwalt Daniel Sebastian jetzt auch im Wettbewerbsrecht unterwegs
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.03.2016
- Inhalt
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- berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- kommen.Gegenstand der Beauftragung ist die Art und Weise Beanstandet werden in der Abmahnung eine nicht
- Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT
- bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
- Diversifikation selbstverständlich zu Pass, denn mit dem einzig bekannten Mandanten - der Firma
KG Berlin - 7 U 28/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Klageforderung fortzusetzen ist. Solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden
- ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann, gibt es keinen Grund, der
- , dass mit dem Anfall stark kontaminierter Böden in großen Mengen zu rechnen gewesen sei. 3Der Kläger
- die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann
- . September 2005 – VII ZR 34/04). Jedenfalls ist in keiner Weise ersichtlich, dass das Landgericht der
Dreimonatige Hartz-IV-Kürzung nach verpasstem Jobcenter-Termin
Thorsten Blaufelder vom 28.01.2014
- Inhalt
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- Wehr setzen wollte. Er steht seit mehreren Jahren wegen seiner Arbeitslosigkeit im Hartz-IV-Bezug
- Arbeitslosengeld II erhalten. Der Hartz-IV-Bezieher hielt dies für unverhältnismäßig. Er habe bislang immer
- Arbeitsmarkt zu erwarten gewesen. Während das Sozialgericht Oldenburg dem Mann noch recht gab und die
- Verpassen Hartz-IV-Bezieher aus Unachtsamkeit nur einen Meldetermin beim Jobcenter, wird ihr
- Arbeitslosengeld II für drei Monate um zehn Prozent gekürzt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften
BAG - 7 AZR 457/12
Bundesarbeitsgericht vom 04.12.2013
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung (§ 1 Abs. 2 DWG) betrieben. 21(a) Auch wenn
- Landesarbeitsgericht hat die Berufung zu Recht zurückgewiesen. Die Befristungskontrollklage des Klägers ist
- - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor In-Kraft-Treten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR
- /98 - zu II 2 c bb der Gründe). 162. Danach ist die im Arbeitsvertrag der Parteien vom 26. April 2007
- Landesarbeitsgericht aufgrund seiner weiteren Erwägungen aber im Ergebnis zutreffend ausgegangen. Trotz der recht
(XXXX) Münz2DMBek 1973
- Inhalt
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- Randstab umgeben.(5) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift: EINIGKEIT UND RECHT
- in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit
- bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage
- Mark ersetzen, die in Kürze außer Kurs gesetzt wird. Mit der Ausgabe der neuen Münze
- äsidenten Professor Dr. Theodor Heuss im Profil mit der Umschrift: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
§ 52 PrüfbV 2009
Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
- Inhalt
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- Mittel im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Satz 2 in Verbindung mit §
- oder -wertpapieren zu verschaffen, ist zu beurteilen, ob nach den mit den Kunden bestehenden
- Finanzdienstleistungsinstitut nicht das Recht zusteht, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu
- , ist darüber zu berichten, ob das Institut im Berichtsjahr Finanzinstrumente im Eigenbestand
- eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, ist zu bestätigen, dass die erforderlichen
Pay-TV-, Handy- und Internetkosten von mehr als 140,00 € monatlich – Hartz-IV-Anspruch fraglich
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.08.2013
- Inhalt
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- lehnte daraufhin die Bewilligung von weiteren Hartz-IV-Leistungen ab. Zu Recht, wie nun die Essener
- Richter im Eilverfahren feststellten. Der Hartz-IV-Bezieher habe dem Grunde nach zuvor vorhandene
- Bedürftigkeit“, so das LSG in seinem Beschluss vom 05.08.2013. Ein Arbeitslosengeld-II-Anspruch bestehe daher nicht. Bildnachweis: © Corgarashu – Fotolia.com
- Bei offensichtlich verheimlichten laufenden Einkünften können ehemalige Hartz-IV-Bezieher kein
- weiteres Arbeitslosengeld II mehr beanspruchen. Selbst wenn Miet- und Stromschulden aufgelaufen sind
LAG Hamm - 15 Sa 838/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 18.12.2008
- Inhalt
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- weit der Schutz des Arbeitnehmers in einem Kleinbetrieb reicht, ist von den Arbeitsgerichten zu
- Weiterbeschäftigung nicht im Wege. Sie sei aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als IT-Anwenderin
- besondere Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IV im Falle der Klägerin nicht greift. Nachdem der
- Arbeitsverhältnisses. Dieses Vertrauen wiege umso schwerer, als sie, die Klägerin, mit 57 Jahren in die
- Lagerhaltung auf IT-Systeme handeln solle, stelle sich lediglich die Frage der Ausgestaltung ihres
§ 2 AO 1977
Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
- Inhalt
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- (1) Verträge mit anderen Staaten im Sinne des Artikels 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes
- über die Besteuerung gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden
- doppelten Nichtbesteuerung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von
- Vereinbarungen der zuständigen Behörden der Vertragsstaaten eines Doppelbesteuerungsabkommens mit
- beseitigen.(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit