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LG Dortmund - 2 O 93/09
Landgericht Dortmund vom 30.09.2009
- Inhalt
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- tritt erst am 01.04.2010 in Kraft. II. 2930Die Klage konnte auch mit dem Antrag zu 2.) keinen Erfolg
- Interessenabwägung" vorgenommen, reicht nicht aus. Es ist weder ersichtlich, welche natürliche Person
- auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages
- Klägerin machte sich im Oktober 2005 mit einem Gartenservicebetrieb selbständig. 3Am 16.08.2006 kündigte
- 16.08.2006 mit 3.549,00 € fällig gestellt hat und die am 23.01.2008 getilgt worden ist, zu
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3593/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2000
- Inhalt
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- Grundgesetz und gegen überstaatliches Recht, weil sie eine Kompensierung dieser Dienste nicht vorsehe. Im
- nicht gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO zuzulassen, mit Recht nicht beanstandet hat. 8Der
- -, Recht im Amt 1995, 302 = Zeitschrift für Beamtenrecht 1995, 202, 14für die Erteilung einer Ausnahme
- / bis 19 / (als er in A. war) Lehrer mit seiner Fächerkombination eingestellt. 16Dem Kläger ist nicht
- Ermessensrahmen mit sich. Hiernach ist es grundsätzlich gerechtfertigt, dass der Dienstherr die Entscheidung
LSG Bayern - L 16 RJ 329/96
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.07.1998
- Inhalt
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- erfüllt. Die am ...1934 geborene Klägerin ist Kroatin mit Wohnsitz in ihrer Heimat. Sie war vom
- zurückgelegt, die zu Recht im zwischenstaatlichen Formblatt 205 bescheinigt worden sei. Im kroatischen Recht
- ist, steht die verlängerte Versicherung in Kroatien allen Versicherten im Anschluß an eine
- der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt. In ihrer Heimat war die Klägerin mit Unterbrechungen
- anderen Vertragsstaat bindend gelte. Nach kroatischem Recht stehe die freiwillige Weiterversicherung
§ 82 UrhG
Dauer der Verwertungsrechte
- Inhalt
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- benutzt worden ist.(2) Die in § 81 bezeichneten Rechte des Veranstalters erlöschen 25 Jahre
- worden, so erlöschen die in den §§ 77 und 78 bezeichneten Rechte des ausübenden K
- öschen die in den §§ 77 und 78 bezeichneten Rechte des ausübenden Künstlers
- ;ffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, 50 Jahre nach dieser. Die Rechte des ausübenden K
- dieser. Die Rechte erlöschen bereits 25 Jahre nach der Darbietung, wenn eine Aufzeichnung
BGH - 2 StR 542/99
Bundesgerichtshof vom 31.05.2000
- Inhalt
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- verurteilt. Mit ihrer Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts; sie
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 542/99 vom 31. Mai 2000 in der Strafsache gegen
- , für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23
- Angeklagte im Wohnhaus ihrer Familie aufzusuchen. Die Angeklagte lebte dort mit ihrem Ehemann R. N
- verfolgte, hat die Kammer nicht festzustellen vermocht; offen geblieben ist auch, ob der Besuch in
BGH - I ZR 77/09
Bundesgerichtshof vom 26.02.2014
- Inhalt
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- gelten, die Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Wege des
- ). Die Revisionserwiderung weist darüber hinaus mit Recht darauf hin, dass nach dem solchenfalls
- tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die drei Beklagten sind Apotheker und betreiben jeweils im
- die Richter Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff, Dr. Grabinski und Dr. Löffler für Recht erkannt: Auf
- südlichen Nordrhein-Westfalen eine Apotheke. Im April 2008 verteilten sie einen Werbeprospekt, in dem
§ 14 ESG
Mitwirkung von Vereinigungen
- Inhalt
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- dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen zu erfüllen hat, der in Absatz 1 genannten Stellen mit
- Rechts, die Aufgaben der Ernährungs- und Landwirtschaft oder der Forst- und Holzwirtschaft
- ;ffentlichen Rechts, die Aufgaben der Ernährungs- und Landwirtschaft oder der Forst- und Holzwirtschaft
- wahrnehmen, übertragen wird. Die Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- (1) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 5 und 6 kann bestimmt werden, daß 1.Verb
BGH - 4 StR 581/04
Bundesgerichtshof vom 06.07.2004
- Inhalt
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- Revisionen, mit denen sie die Verletzung materiellen Rechts rügen; der Angeklagte beanstandet darüber hinaus
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 581/04 vom 17. März 2005 in der Strafsache gegen
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft
- : Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit
- Teleskopschlagstock eingesteckt. Er fuhr mit seinem Pkw in die Nähe des Kaufhauses. Gegen 19.50 Uhr
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 15/08 AY ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2008
- Inhalt
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- (Nichtabhilfebeschluss vom 12.02.2008), ist unbegründet. 3I. Das Sozialgericht hat es zu Recht abgelehnt, die
- hinreichender Erfolgsaussicht im Sinne der §§ 73a SGG, 114 Abs. 1 ZPO (siehe Gründe zu I.) auch zu Recht
- ). Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass vorliegend das AsylbLG in der Fassung, die es durch
- Europäischen Union vom 19.08.2007 (im Folgenden: EU- Richtlinienumsetzungsgesetz) erhalten hat, anzuwenden ist
- . Durch das EU- Richtlienumsetzungsgesetz ist u.a. mit Wirkung vom 28.08.2007 die Dauer der
§ 121b VAG
Anlagegrundsätze
- Inhalt
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- , bleiben außer Betracht. Anteile, die auf Zweckgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat
- beaufsichtigt wird und über eine vergleichbare Ausstattung mit Kapitalanlagen verfügt. Geh
- , soweit das ausländische Recht nichts Abweichendes vorschreibt.
- Verpflichtungen aus den Rückversicherungsverhältnissen dienen, gilt § 54 Abs. 1 mit der Maß
- ückversicherungsunternehmens zu bewerten ist; hierbei sind auch die Kapitalausstattung sowie die
Mit Hartz IV zu den Kindern nach Australien
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 12.09.2013
- Inhalt
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- II (Hartz IV). Seine drei Kinder leben bei der Mutter in Australien. Im Rahmen eines Klageverfahrens
- geborene, deutsche Antragsteller kehrte im Sommer 2011 von einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien
- Kosten übernehmen, die aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung besonders hoch seien. Erst recht
- Das Jobcenter muss Kosten von rund 6.500 Euro für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen
- in Australien lebenden Kindern selbst dann nicht übernehmen, wenn es sich bereits grundsätzlich zur
Anhang 17 AbwV
Herstellung keramischer Erzeugnisse
- Inhalt
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- . Juni 2000 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmä
- ;ßig begonnen worden ist, gelten die Bestimmungen der Teile B, C und D nur, soweit in den Absä
- ;ßig entsprechend der Zulassung gewartet sowie vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen
- , dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der gewerblichen Herstellung keramischer Erzeugnisse
- Ziegeln darf nicht in Gewässer eingeleitet werden. Satz 1 gilt nicht für die Reinigung und
BGH - VI ZR 56/12
Bundesgerichtshof vom 19.03.2013
- Inhalt
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- Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers ist (st. Rspr.; vgl
- Einlagengeschäft anzunehmen. Wie die Revision allerdings zu Recht geltend macht, ist bei der vorstehend
- Einlagengeschäft erörtert. Mit Recht weist die Revisionserwiderung darauf hin, dass bei einem
- . April 2005 - III ZR 238/03, aaO S. 1396). 332. Nach alledem hat das Berufungsgericht mit Recht die
- Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts
BGH - XII ZR 84/08
Bundesgerichtshof vom 30.06.2010
- Inhalt
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- Vertrag ergibt. Danach gilt § 23 a Abs. 1 SchuldRAnpG in den Fällen, in denen sich ein solches Recht
- -Monecke und Dr. Vézina und die Richter Dose und Dr. Klinkhammer für Recht erkannt: 1. Auf die Revision
- Nutzungsvertrages über ein Erholungsgrundstück in Brandenburg wirksam ist. 2Die Kläger, die Eigentümer
- , verpachteten dieses Grundstück in zwei Teilflächen. Sie schlossen am 8. Juli 1979 mit den Beklagten
- Herausgabe und Räumung verurteilt und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. Mit der vom
BGH - IV ZR 179/09
Bundesgerichtshof vom 17.07.2009
- Inhalt
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- . Januar 2004 (IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 1 a) ausgesprochen hat, fand mit Ablauf der
- Rechtsprüfung nicht in vollem Umfang stand. 19a) Im Ansatz ist zu berücksichtigen, dass die
- - NJW 1982, 178 unter II 3 e; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. § 306 Rdn. 12) und steht auch
- geschützte Tarifautonomie nicht in Betracht. Sie ist entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil
- öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer