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LSG Berlin-Brandenburg - L 22 KN 19/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.04.1999
- Inhalt
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- Landessozialgericht mit der Beschwerde angefochten werden. 6Die Beschwerde ist von einem bei dem
- Landessozialgericht einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist. 20 II. Erläuterungen zur
- bewilligt worden und macht er von seinem Recht, einen Anwalt zu wählen, keinen Gebrauch, wird auf seinen
- öffentlichen Rechts sowie private Pflegeversicherungsunternehmen brauchen sich nicht durch einen
- Anerkenntnisurteil mit der Kostenfolge aus § 193 SGG zu erlassen war, das gemäß § 313 b ZPO keines
LG Karlsruhe - 6 O 239/04
Landgericht Karlsruhe vom 19.03.2007
- Inhalt
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- Transparenzgebots im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch ein Konkretisierungs- und
- 36. Satzungsänderung in Verbindung mit dem technischen Geschäftsplan gewesen. Im übrigen sei die
- trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110
- Rechtsvorgänger mit Wirkung vom 01.07.2000 aus der Beteiligung bei der Beklagten ausgeschieden ist
- Erstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens mit Jahreszinsen in Höhe des nach Satz 2
BPatG - 33 W (pat) 57/03
Bundespatentgericht vom 21.10.2003
- Inhalt
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- im Ergebnis zu Recht gemäß § 37 Abs 1 MarkenG zurückgewiesen hat. Bei der Beurteilung der
- schweizerischen Register eingetragen worden sei. Im Zusammenhang mit dieser Eintragung stehe auch ein
- " werde im Zusammenhang mit der Firma "Petroplast" genannt, die Eigentümerin einer diesbezüglichen
- Eintragungshindernis ist, sondern zusätzlich festgestellt werden muss, dass das vorbenutzte Wort vom Verkehr nicht im
- , wenn sie schon anderweitig verwendet worden ist. Der Senat hat der Anmelderin mit der Ladung zum
LG Köln - 31 O 679/01
Landgericht Köln vom 11.09.2003
- Inhalt
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- Recht einzuschränken, wenn dies zu einer mit den Art. 28, 30 EGV unvereinbaren künstlichen Abschottung
- verletzte ihre Rechte an der Marke "L", indem sie die Originalverpackung des spanischen Präparats mit der
- zu bringen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen
- und 20 Filmtabletten im Verkehr ist. "L PRO" unterscheidet sich von "L" durch die doppelte Dosierung
- (Blister). Der Blister ist auf der Vorder- und Rückseite mit den Einnahmetagen (Tag 1 bis 5
OLG Frankfurt - 7 U 147/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.05.2002
- Inhalt
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- hat keinen Erfolg. Das Landgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass der Klägerin weder ein
- Privatgutachter mit Recht einen Zusammenhang verneint. Überdies scheide ein Anspruch auf Zahlung der
- der Frist von 15 Monaten schriftlich getroffen worden ist (vgl. OLG Frankfurt Recht und Schaden
- Feststellung im Sinne des § 7 Abs. 1 AUB 88 enthielt. Darüber hinaus ist dieses Attest nach der in der
- Anspruchsvoraussetzung ist (vgl. auch BGH VersR 1978, 1036; OLG Frankfurt ZFS 1993, 32; OLG Köln Recht und
OLG Köln - 20 U 73/98
Oberlandesgericht Köln vom 06.11.1998
- Inhalt
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- konkreter Vortrag zu ausländischem Recht zumutbar ist, voraus, daß der Inhalt ausländischer Rechtsnormen
- Beklagten mit Recht veranlaßt sah, nunmehr die belgischen Rechtsanwälte M. und Partner mit der
- , hat die Kammer mit Recht den Feststellungsantrag betr. das Einkommenssteuerjahr 1991 mit 75 % von
- Urteil des Landgerichts Köln ist zulässig, in der Sache jedoch ohne Erfolg. Auf die zulässige
- Einkommenssteuerveranlagung für 1991. a) 67Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse im Sinne des
BGH - VI ZR 95/13
Bundesgerichtshof vom 17.09.2013
- Inhalt
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- Revision weist jedoch mit Recht darauf hin, dass der Begriff der Körperverletzung im Sinne der § 823 Abs. 1
- und Stöhr und die Richterin von Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- übergegangenem Recht die Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihre Versicherten G. und F. nach einem
- Kosten für die Behandlung im Krankenhaus in Höhe von 8,04 €. Für F. verauslagte die Klägerin die
- ). Ist eine Primärverletzung nicht bewiesen, fehlt es an einer Rechtsgutverletzung im Sinne der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 187/09
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2010
- Inhalt
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- , weil dieser rechtmäßig ist. Zu Recht hat die Beklagte die Klägerin mit dem angefochtenen Bescheid
- auch im öffentlichen Recht gelte. Jedenfalls aber sei die Beklagte bei ihren Prüfungen im Hause der
- Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin ist
- Beitragsanteils nicht schutzwürdig. Mit Blick auf die zweite Fallgruppe ist es für den Senat - ohne dass er in
- in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien ist. Die am 00.00.1959 geborene Klägerin war
VG Düsseldorf - 27 L 2043/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 10.09.2009
- Inhalt
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- und ist sodann mit ihr nach Deutschland zurückgekehrt. Er dürfte damit von dem Recht auf Freizügigkeit
- das Recht ableiten können, in einen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten, die im Sinne
- Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts führen, liefe im Ergebnis das Recht der Nationalstaaten auf
- mit der Änderung des § 39 Nr. 3 AufenthV im Jahre 2007 bezweckt ist, einen von vornherein
- . a. O., FreizügG/EU (IX) § 2 Rdnr. 24 ff.; Fischer-Lescano, ZAR 2005, 288 (294), was in der Sache
BFH - IV R 24/08
Bundesfinanzhof vom 23.04.2009
- Inhalt
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- zu Recht angenommen hat-- auslegungsbedürftig und auslegbar. In ihrem Rubrum ist die atypisch
- ist (BFH-Urteil vom 29. November 2007 IV R 81/05, BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561, m.w.N.). Dies
- . April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704). 11b) Die Klageschrift ist --wie auch das FG
- , 539, BStBl II 2001, 171). Im Streitfall hat das FA mit der Einspruchsentscheidung (nur) über die
- - Beschluss in BFHE 185, 131, BStBl II 1998, 401, m.w.N.). Nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist S nicht
Arbeitgeber kann bei vertragswidrigem Verhalten Mails kontrollieren
Thorsten Blaufelder vom 17.08.2017
- Inhalt
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- Arbeitgeber in seinem Beschluss vom 17.05.2017 recht. Der Arbeitgeber unterliege nicht dem Fernmeldegeheimnis
- vielen Jahren als Sachbearbeiter in der Projektsteuerung im Bereich Industrial Engineering und für die
- einen Loyalitätsverstoß und mahnte den Beschäftigten ab. Mit den in der Mail enthaltenen Vorschlägen
- Mails gebe es nicht. Der Arbeitgeber müsse das Fernmeldegeheimnis wahren und habe daher kein Recht
- Schäden aufgelaufen sind. Arbeitsgericht gibt dem Arbeitgeber Recht Das Arbeitsgericht gab dem
Arbeitgeber kann bei vertragswidrigem Verhalten Mails kontrollieren
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.08.2017
- Inhalt
-
- Arbeitgeber in seinem Beschluss vom 17.05.2017 recht. Der Arbeitgeber unterliege nicht dem Fernmeldegeheimnis
- vielen Jahren als Sachbearbeiter in der Projektsteuerung im Bereich Industrial Engineering und für die
- einen Loyalitätsverstoß und mahnte den Beschäftigten ab. Mit den in der Mail enthaltenen Vorschlägen
- Mails gebe es nicht. Der Arbeitgeber müsse das Fernmeldegeheimnis wahren und habe daher kein Recht
- Schäden aufgelaufen sind. Arbeitsgericht gibt dem Arbeitgeber Recht Das Arbeitsgericht gab dem
BSG - S 29 KA 3760/98
Bundessozialgericht vom 09.12.2004
- Inhalt
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- Klägers ist nicht begründet. Zu Recht hat das LSG seine Klage in vollem Umfang abgewiesen und seine
- Arztgruppen im EBM-Ä ab 1. Juli 1997 finde im Gesetz keine Grundlage, ist das LSG dem zu Recht nicht
- in den Quartalen IV/1997 und I/1998 über dem Honorar der Quartale I und II/1997 und auch im Quartal
- vertragsärztlicher Leistungen. Der Kläger ist seit dem Quartal IV/1993 im Bezirk der beklagten
- Grundlagen der Honorarberechnung vertraut ist oder jedenfalls in der Lage ist, sich mit ihnen vertraut zu
Gregor Klar
Klar EDV GmbH
- Firma
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- Klar EDV GmbH Geschäftsführer ComputerNetzwerk & Sicherheit Vollzeit Geschäftsführer/CEO Gesellschaft in privater Hand
- Bietet
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- E-Learning im Bereich AGG und BDSG, Projektmanagement, Dokumentation und Beratung in den
- nachfolgenden Branchen: Bahn, Immobilien, Logistik, Luftfahrt, Medien, Öffentliche Hand, Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
LG Köln - 31 O 537/08
Landgericht Köln vom 29.01.2009
- Inhalt
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- Klägerin durch diese und die D AG in Deutschland mit Nichtwissen. Sie ist der Auffassung, die
- Art. 5.3 des Vertrages, Markenverstöße gerichtlich zu verfolgen, ist ihr konkludent 14 das Recht
- ). Diese ist bei einem langjährigen Marktteilnehmer mit Sitz in Deutschland zu unterstellen. 26 Die
- , dass Ländereintragungen in derartigen Datenbanken generell unrichtig sein können, reicht nicht aus. Dem
- vollstrecken ist, zu unterlassen, im ge-schäftlichen Verkehr die Kennzeichnung „D“ für