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Kein Hartz IV-Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 05.04.2016
Inhalt
  • Urteil im Ergebnis der Behörde Recht gegeben. Zwar stelle die Laktoseintoleranz eine Erkrankung dar
  • bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt (§ 22 Abs. 5 SGB II). Laktoseintoleranz
  • IV und beantragte im August 2013 zusätzliche Leistungen für laktosefreie Kost. Hierzu legte er ein
  • Kost zu meiden. Dies sei nicht mit besonderen Kosten verbunden, zumal mittlerweile in vielen
  • Bei SGB II-Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung

§ 5 ReNoPatAusbV

Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Rechtsanwaltsfachangestellten/die Rechtsanwaltsfachangestellte
Inhalt
  • .Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht und Handelsrecht sowie im Arbeits- und
  • Sozialrecht,2.fallbezogene Rechtsanwendung im Zivil-, Straf- und Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der
  • freiwilligen Gerichtsbarkeit,3.Mitarbeit im gerichtlichen Mahnverfahren,4.Bearbeitung von

BGH - XI ZR 86/08

Bundesgerichtshof vom 28.04.2009
Inhalt
  • nicht mit ihrer Firma namentlich bezeichnet wird, sondern von dem "o.g. Unternehmen" die Rede ist. Im
  • festzusetzende Rückforderung einer staatlichen Subvention reicht im Zweifel nur so weit, wie die
  • . Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Haftungserklärung im
  • öffentlichen Rechts, ist die zuständige Behörde des Landes B. für Investitionsförderungen nach dem
  • Maihold für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des

BSG - B 2 U 32/00 R

Bundessozialgericht vom 11.09.2001
Inhalt
  • Kläger im Juni 1990 an den "Kreisgutachter" in F gerichteter Überprüfungsantrag von diesem mit Schreiben
  • Nr 5 mwN), denn der allein in Bindungswirkung erwachsende Tenor des angefochtenen Bescheides ist im
  • dauerhafte Bindung an den dem Kläger in der ehemaligen DDR erteilten Ablehnungsbescheid besteht. Mit
  • vom 27. Juli 1990 abgelehnt worden war, wandte sich der Kläger mit seinem Anliegen im Juli 1991 an
  • anerkennen müssen. Nach dem hier anwendbaren Recht der DDR stehe außer Zweifel, daß es sich bei dem

BGH - IX ZR 283/02

Bundesgerichtshof vom 15.05.2003
Inhalt
  • Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO verjährt nach dem - hier anzuwendenden - Recht in der Fassung vor
  • zurücknimmt, ohne daß dem eine Verständigung mit dem Gegner vorausgegangen ist, dadurch im Sinne von § 852 BGB
  • Schadensersatzklage zu erheben. Bei dieser war, worauf die Revisionserwiderung mit Recht aufmerksam
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 283/02 Verkündet am: 15. Mai 2003 Bürk
  • den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und für Recht erkannt

OLG Frankfurt - 23 U 101/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.09.2009
Inhalt
  • ist form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet. Sie hat auch in der Sache Erfolg im Gegensatz
  • vereinbart worden ist. Dieses argumentum e contrario gilt auch für das Sideletter im Zusammenhang mit
  • m.w.N.). Diese Zielsetzung entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und ist von Rechts wegen
  • anfallen sollen, also erst recht beim begebenen 3 Mio DM-Darlehen - vom tatsächlich ausbezahlten Fresh
  • Parteien getroffenen Kreditzusage vom 4.7.2001 in Verbindung mit der zwischen den Parteien getroffenen

OLG Celle - 4 W 137/05

Oberlandesgericht Celle vom 04.07.2005
Inhalt
  • Schuldner keinen Anspruch auf Erteilung einer weiteren Auskunft. Das Landgericht ist mit Recht davon
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 259 f, ZPO § 888 Leitsatz: Haben die Parteien ein früheres
  • Auskunftspflicht aus diesem Vergleich nicht unverzüglich nachgekommen ist, hat der Gläubiger im September 2003
  • EUR betrage. Im Hinblick auf diese Angabe sowie die weiteren vom Schuldner in dem Schriftsatz
  • geschuldeten Rechnungslegung verpflichtet. Demgegenüber ist der Schuldner der Auffassung, sich in dem

BPatG - 28 W (pat) 70/03

Bundespatentgericht vom 01.10.2003
Inhalt
  • 28 enthalten sind ist die Zahl 6. Die Markenstelle für Klasse 12 hat die Anmeldung mit der
  • Frist nicht eingegangen. II. Die zulässige Beschwerde (§ 165 Abs 4 MarkenG) der Anmelderin ist nicht
  • Marke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches und unbefristetes Recht zur Monopolisierung. Hier
  • Freihaltebedürfnisses ausgeschlossen. Der vorliegende Fall ist auch nicht mit dem vom Bundesgerichtshof
  • Eintragungsfähigkeit eines Zeichens ist immer in der Form ihrer branchenüblichen, oben dargelegten

OLG Oldenburg - 1 U 132/00

Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.06.2001
Inhalt
  • uneinbringlich. Es ist zweifelhaft, ob die Beklagte dem Kläger im Rahmen von § 626 BGB mit Erfolg
  • Forderungserwerb ist nach dem Ausscheiden des Klägers vollkommen wertlos. Nicht recht nachvollziehbar ist
  • Abmahnung ist im Arbeitsrecht mit Blick auf die soziale Schutzbedürftigkeit abhängig Beschäftigter
  • dieser Regelung nur dann das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch
  • Verhandlung vom 31. Mai 2001 durch die Richter xxx, xxx und xxx für Recht erkannt: Auf die Berufung der

BVerfG - 1 BvR 2995/06

Bundesverfassungsgericht vom 07.10.2008
Inhalt
  • Bundesverfassungsgerichts kommt ein Eigentumsschutz in Betracht, wenn der ein subjektiv-öffentliches Recht
  • Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11
  • Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Rentner seit dem 1. April 2004 mit dem vollen
  • Wirkung zum 1. Januar 1995 ist das Pflegeversicherungsgesetz in Kraft getreten, welches als neuen Zweig
  • . SGB VI-ÄndG) vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3013) ist § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Wirkung zum 1

LSG Hessen - L 7 Ka 16/82

Hessisches Landessozialgericht vom 18.01.1984
Inhalt
  • Zulassungsordnung das Recht, die Beteiligung auf einzelne Leistungen der in § 29 Abs. 2 a bis d ZO genannten Art
  • Kassenarzt. Dies gilt auch von dem Recht der persönlichen Behandlung. Das ist auch sinnvoll; denn es
  • Befristung im Streit steht. II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. III. Die
  • . Juli 1974 Chefarzt der Chirurgischen Abteilung des H.-G.-Hospitals in F ... Mit Beschluss vom 25. Juni
  • in der Person des Beteiligten liegenden Grund der mit der Beteiligung verfolgte Zweck nicht erfüllt

§ 7 BGebG

Sachliche Gebührenfreiheit
Inhalt
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts,7.im Rahmen eines bestehenden oder früheren Dienst- oder
  • ;r Entscheidungen im Rahmen der Bewilligung von Geldleistungen sowie für in diesem Zusammenhang
  • , soweit in Gesetzen des Bundes nichts anderes bestimmt ist.
  • der Rechts- und Fachaufsicht gegenüber bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und
  • elektronische Kopien,4.in Gnadensachen,5.bei Dienstaufsichtsbeschwerden,6.für Maßnahmen

Art 2 GrÄndStVtr BR/ND

Inhalt
  • Rechts über.(2) Die im Eigentum des Landes Niedersachsen verbleibenden, in dem als Anlage 2
  • ;rperschaften des öffentlichen Rechts geht mit allen Rechten und Pflichten ohne Entschädigung auf
  • (1) Das in den abgetretenen Gebieten jeweils gelegene Verwaltungsvermögen von Kö
  • die in dem aufnehmenden Land zuständige entsprechende Körperschaft des öffentlichen
  • beigefügten Kartenblatt eingezeichneten Außendeichflächen, die im Liegenschaftskataster

Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle

Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 26.07.2011
Inhalt
  • Verteidigung auch das Recht zur Einsicht in einen Messfilm. Die Verwaltungsbehörde ist jedenfalls dann
  • Recht bezieht sich auf die dem Gericht vorliegenden oder ihm im Falle der Anklage gemäß § 199 Abs. 2
  • so ist sie in der Lage, die Richtigkeit des gegen den Betroffenen erhobenen Vorwurfs zu überprüfen
  • Recht auf rechtliches Gehör verletzt wäre (AB Bad Kissingen, a.a. O.) Seit der Entscheidung des
  • BayObLG v. 29.11.1990 (NStZ 1990, 190) ist es übereinstimmende Meinung in der obergerichtlichen

HessVGH - 9 UE 4101/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.05.1989
Inhalt
  • Verwaltungsgericht die - zulässige - Klage zu Recht abgewiesen hat. Der Kläger ist durch den Bescheid des Beklagten
  • Hochschule auch dann nach altem Recht unter Gewährung von Zuschuß zu fördern, wenn der Auszubildende
  • i.V.m. §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO in entsprechender Anwendung. 29 Die Revision ist nicht zugelassen
  • Dienstleistungen entstandenen Zeitverlust durch Weitergeltung des bisherigen Rechts ausgleichen wollen, wenn
  • : Urteil (Ausbildungsförderung - Beginn der Ausbildung in unmittelbarem Anschluß an Zivildienst