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BGH - VII ZB 16/06
Bundesgerichtshof vom 27.07.2006
- Inhalt
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- Sachverständiger weiter im Verfahren verbleiben soll, in die Hand der Partei gegeben und das Recht des
- Sachverständigen H. und B. II. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 5Nr
- aus, die Streitverkündungsschriftsätze 6seien den Sachverständigen zu Recht nicht zugestellt worden
- Aufgabe, das Gutachten richtig zu stellen. 83. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass
- Streitverkündungsschriftsätze als rechtsmissbräuchlich zu verweigern ist. a) In Rechtsprechung (OLG Koblenz
LG Düsseldorf - 2a O 40/08
Landgericht Düsseldorf vom 03.09.2008
- Inhalt
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- vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Die X mit Sitz in Washington ist u.a. Inhaberin der
- Gegenstand der Domain passt, und mit dem diesbezüglichen Angebot eines Dritten verlinkt. 3Die Beklagte ist im
- Werbeanzeigen auf dem mit X.de adressierten Portal angezeigt worden seien. Er ist im Übrigen der Auffassung
- Störer zu qualifizieren ist, gilt dies erst recht für denjenigen, der lediglich als administrativer
- ermöglichen; b) die Kosten der Inanspruchnahme der X Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit
Rechtsanwalt Christian Link
Zivilrecht
Erbrecht
Verkehrsrecht
- Schule
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- Rechtsanwaltskanzlei Beukenberg, Hannover IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz Referendar
- Rechtsamt der Stadt Hannover Fachbereich Recht und Ordnung Referendar
- Interessiert
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- Zeitgeschichte, Restauration und Sammlung von Füllfederhaltern sowie 8-/16-Bit-Computern und ihrer Software
- Bietet
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- - Strafrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Miet- und WEG-Recht - Nachbarschaftsrecht
- Rechtsberatung unter anderem in den folgenden Bereichen: - Vertragsrecht und AGB - Inkasso
- Netzwerk
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- LinkedIn: www.linkedin.com/in/ra-link/
BVerfG - 1 BvL 16/11
Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2012
- Inhalt
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- oder grundstücksgleichen Rechts nach Maßgabe der im Grunderwerbsteuergesetz im Einzelnen
- befreit ist. 23 1. Der Beklagte habe nach Maßgabe des einfachen Rechts die von den Klägern
- „Ehegatten” seien eindeutig die Partner einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts gemeint. Ebenso
- - Bundesadler Im Namen des Volkes In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 3 Nummer 4
- Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2012 für den in Nummer 1 genannten Zeitraum eine
BFH - IV B 147/06
Bundesfinanzhof vom 31.01.2008
- Inhalt
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- . ist in diesem Zusammenhang die Innengesellschaft anzusehen, die an Stelle der mit dem Ausscheiden
- beanstandender Weise und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Klagen der
- . über kein Aktivvermögen mehr. Anders als in dem Parallelverfahren IV B 144/06 hat die Klägerin zu 1
- Gewerbesteuermessbescheid ist in diesem Fall zutreffend an den Kläger zu 2. und nicht an die
- . Juli 2004 IV R 4/03 (BFH/NV 2005, 162) berufen. Im Unterschied zum dortigen Fall hatten die Kläger zu
KG Berlin - 12 U 223/08
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Beides ist nicht der Fall. 3Zu Recht und
- in der Sache. 15aa) Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass aufgrund der Beweisaufnahme nicht
- des Senats zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht
- Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem Linksabbieger Leitsatz Kommt es im
- mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf: sie ist insbesondere dann gegeben, wenn
BGH - II ZR 217/96
Bundesgerichtshof vom 16.06.2000
- Inhalt
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- Rechtsmittels. II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. 1. Die Rüge, der Antragsteller sei
- den der abgetretene Zahlungsanspruch wertlos wäre. Es ist daher auch im Zweifel davon auszugehen, daß
- ausgeschlossen ist, wenn sie in rechtsmißbräuchlicher Absicht vorgenommen wurde, bedarf keiner
- ; Urt. v. 3. November 1975, II ZR 98/74, BB 1975, 11) mit der Begründung verneint, daß das
- Mitgliedschaftsrechten in Rede steht. Der Zessionar ist aus der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin ausgeschieden. Ihm
§ 87a AsylVfG 1992
Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen
- Inhalt
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- (1) Soweit in den folgenden Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften
- zum 1. Juli 1993 geltenden Recht, wenn der Verwaltungsakt vor diesem Zeitpunkt bekannt gegeben worden
- nach dem bis zum 1. Juli 1993 geltenden Recht, wenn die Entscheidung vor diesem Zeitpunkt verkü
- dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 26a und 34a auch für Ausländer, die vor dem
- Europäischen Gemeinschaften oder aus einem in der Anlage I bezeichneten Staat eingereist sind
§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern
- Inhalt
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- (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit
- Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des
- . Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.(3) Das Familiengericht
- ;ber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in
- Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Verg
Anlage 2 KüchMeistPrV
(zu § 9 Abs. 4)
- Inhalt
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- .... in .... vor .... erbracht. Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen
- vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,mit folgenden Ergebnissen bestanden
- . Rechnungswesen ............... 3. Recht und Steuern ............... 4. Unternehmensführung
- § 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte Prüfung vomPrüfungsbestandteil
- .....................................................................geboren am ............................. in
HessVGH - 5 TH 642/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.03.1991
- Inhalt
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- ist zulässig, aber nicht begründet; das Verwaltungsgericht hat es mit Recht abgelehnt, die
- , daß die am 11. Dezember 1987 beschlossenen und ausgefertigten Satzungen das Recht verletzen, ist in
- ist sodann mit Recht davon ausgegangen, daß ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden
- redigierte, mit übergeordnetem Recht in Einklang stehende Rechtsnormen der Aufsichtsbehörde überlassen
- . Für den Senat besteht aber kein Zweifel daran, daß mit dem Recht der Selbstverwaltung und der
BVerwG - 10 C 9.12
Bundesverwaltungsgericht vom 18.04.2013
- Inhalt
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- Berufungsgericht hat die Nachzugsbegehren der Kläger zu 2 bis 6 mit Recht als unbegründet angesehen. Bei den im
- geändert. 12 1. Das Berufungsgericht hat im Ergebnis zu Recht einen Anspruch der Klägerin zu 1 auf
- Bundesverwaltungsgericht Fricke und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Maidowski für Recht erkannt: Die
- begehren als Geschwister die Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung mit ihrem in Deutschland
- . erloschen ist. II 10 Die Revisionen der Kläger haben keinen Erfolg. Zwar verletzt das angefochtene Urteil
OLG Koblenz - n U 781/08.Kar
Oberlandesgericht Koblenz vom 12.02.2009
- Inhalt
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- von 1,35 € / cbm zugrunde. Dieser ist nicht zu beanstanden. Zu Recht führt das angefochtene Urteil
- BGB verwirken. Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit
- dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen
- . a. O., Tz. 24). Nach alledem ist zu Recht der Widerklageantrag des Beklagten zurückgewiesen worden
- Preisanpassungsklausel ist als Versorgungsbedingung in dem Vertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit
BGH - XI ZR 428/02
Bundesgerichtshof vom 02.12.2003
- Inhalt
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- Gesellschafter in Höhe von 30% des Ge- samtaufwands und im übrigen mit Bankkrediten finanziert
- oder zumindest mit ihr rechnet und in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das
- nicht entscheidend darauf an, ob die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in
- Richter Nobbe und die Richter Dr. Bungeroth, Dr. Müller, Dr. Wassermann und Dr. Appl für Recht
- mehreren bebauten Grundstücken bestehende Immobilie Br. ... / J.straße ... in B.. Mit notariellem Vertrag
§ 8 TierGesG
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
- Inhalt
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- erforderlich ist, 1.ein Gebiet, in dem die Viehbestände, die Bienenstände oder die Hummelst
- dem Recht der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union festgelegten Kategorie
- zuordnen,2.ein Gebiet mit einem gemeinsamen Wassereinzugsgebiet, in dem die Fische haltenden
- einheitlich durchführen, hinsichtlich seines Gesundheitsstatus einer nach dem Recht der Europ
- als frei von einer Tierseuche befunden worden sind, zum Schutzgebiet erklären,2.ein Gebiet mit