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§ 2 EuroUmstG

Umstellung der Länderschulden, der Sondervermögensschulden des Bundes und sonstiger Staatsschulden
Inhalt
  • auf Euro umstellen.(2) Sonstige deutschem Recht unterliegende Schuldtitel, die auf die nationale W
  • lauten, kann der Schuldner, wenn er in einem Mitgliedstaat dem Sektor Staat im Sinne des Europä
  • ;ischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen zuzurechnen ist, nach Maßgabe dieses Gesetzes

Verzicht auf Urheber-Nennung unwirksam

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.03.2015
Inhalt
  • allgemein auf ihr Recht benannt zu werden oder auf jegliche Nutzung verzichten können.Ein Synchronsprecher
  • hatte eine Film-Hauptfigur synchronisiert. Bei Vertragsschluss hatte er sich mit den Allgemeinen
  • musste er nicht zu Filmbeginn bzw. Filmende oder in Ankündigungen benannt werden.Die
  • Vertragsklausel zur Einwilligung des Sprach-Schauspielers mit der Zusatzvereinbarung über die Einräumung von
  • Rechten wurde gestrichen.Nach Feststellung, dass sein Urhebername im Filmvor- oder Film-Nachspann...

OLG Stuttgart - 19 U 39/2002

Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.08.2002
Inhalt
  • Bruchteilsvermächtnisses analog § 2085 BGB in Betracht. Deshalb ist es erforderlich, die mit dem Vorbehalt im
  • . Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden
  • Recht die Miterbenstellung der Klägerin zu ½ festgestellt. Auch das Vorausvermächtnis ist größtenteils
  • Wirksamkeit unterstellt, das Recht der Klägerin aus dem Nachtrag vom 19.04.1982 beeinträchtigen. 39 aa) In
  • Beklagten im Testament der A H vom 9. Februar 2000 (...) insoweit unwirksam ist, als dem Beklagten darin

OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 566/08.PVL

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2010
Inhalt
  • Abteilungsleiter Recht und Personal berichten. Dieser war vom Verwaltungsrat dazu bestimmt worden, auf
  • nicht zu erhaltene Informationen zu gelangen. Hierin liege eine Verletzung von Recht und Billigkeit
  • . Der Personalrat habe nach § 62 LPVG aber zu überwachen, dass Recht und Billigkeit von der
  • Verwaltungsrates des Beteiligten im Rahmen von internen Ermittlungen mit Beschäftigten der GEZ führen. Der
  • Revisoren durchgeführten Ermittlungen stünden noch nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem

LSG Bayern - L 7 AS 40/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 14.09.2006
Inhalt
  • nicht zugelassen. Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte zu Recht die
  • Alg II verbraucht hat, ist nur bei einer Rücknahme der Bewilligungsentscheidung mit Wirkung für die
  • sich bei der Gewährung von Alg II um die Bewilligung einer Dauerleistung handelt, ist in der Regel
  • nicht vor; denn es ist für einen mit den Regelungen des SGB II nicht vertrauten Bürger nicht
  • . Mai 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Juni 2005 aufgehoben. II. Die Beklagte hat

BGH - VIII ZB 42/12

Bundesgerichtshof vom 12.03.2013
Inhalt
  • Versäumnisurteil des Landgerichts mit Recht als unzulässig verworfen. 5Die Berufung gegen ein zweites
  • dem Prozessbevollmächtigten vorzuwerfende Versäumnis. Mit Recht hat das Berufungsgericht das
  • oder selbst im Kalender nachzusehen, ob der Verhandlungstermin in dieser Sache mit einem anderen
  • die Güteverhandlung auf den 14. Dezember 2011 bestimmt. Im Termin vom 14. Dezember 2011 ist für die
  • unzulässig, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts

BGH - III ZR 413/04

Bundesgerichtshof vom 12.05.2005
Inhalt
  • Revisionsrechtszuges zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Nach Gesprächen mit dem Beklagten beteiligte sich die
  • Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
  • -Geschäfte mit Triple A-Staatsanleihen geplant. Die P. C. GmbH geriet 1995 in Vermögensverfall; über
  • . , die FT C. GmbH, den Kaufmann K. , den Kaufmann M. -B. "sowie weitere(r) in Betracht kommende(r
  • . Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit der von dem Berufungsgericht zugelassenen

§ 9 BLG

Inhalt
  • , dem ein dingliches oder ein persönliches Recht zusteht, das zum Gebrauch, zum Mitgebrauch oder
  • (1) Leistungspflichtiger ist 1.bei Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5, wer die
  • tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt; 2.bei Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr
  • Abs. 1 Nr. 10, wer durch den Vertrag verpflichtet werden soll. (2) Im Einzelfall wird der
  • Gemeinde oder einem Gemeindeverband, wenn in deren Bezirk eine Mehrzahl von gleichartigen Leistungen

BSG - S 14 KA 316/06

Bundessozialgericht vom 02.11.2010
Inhalt
  • Vertragsarztrechts können als Regelungen des SGB V (in Verbindung mit ergänzendem untergesetzlichem Recht
  • eines Antrags vgl zB BSG SozR 4-2500 § 13 Nr 20 RdNr 15). Zu Recht ist zwischen den Beteiligten nicht
  • Auskunftsrechte des § 19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Rechte der Betroffenen in den
  • ). Die Streitigkeit ist danach nicht dem Vertragsarztrecht iS von § 10 Abs 2 SGG zuzuordnen. Dies gilt
  • die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Weiter heißt

BVerfG - 2 BvR 2500/09

Bundesverfassungsgericht vom 07.12.2011
Inhalt
  • die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Urteil wird
  • der Strafverfolgung. Die Unvereinbarkeit des § 29 POG RP 2004 mit höherrangigem Recht begründe zwar
  • ihrem Recht auf ein faires Verfahren (1.) noch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (2.) oder in
  • Wohnraumüberwachung verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihrem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art
  • Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE

OLG Köln - 4 WF 29/07

Oberlandesgericht Köln vom 21.03.2007
Inhalt
  • "Beschwerde" des Antragsgegners hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht in
  • und in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 08.03.2007 im Einzelnen ausgeführt. 4Diesen Ausführungen ist
  • dem Antrag auf Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe zu Recht nicht entsprochen worden ist
  • Ratenzahlungsanordnung in Höhe von 15,00 € monatlich bewilligt worden ist, wird zurückgewiesen. G r ü n d e 12Die
  • gemacht, dass er unverschuldet nicht in der Lage ist, zumindest einen so hohen Verdienst zu erzielen, um

Abmahnung wegen ungenehmigter Nebentätigkeit gerechtfertigt

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 22.06.2021
Inhalt
  • Abs. 1 GG, außerdem in dem Recht aus Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es
  • Entscheidung im „Ran an den Speck-Fall“ Das BAG hat in dem „Ran an den Speck-Fall“ geurteilt. Weil
  • wegen ungenehmigter Nebentätigkeit erfolgte jedoch zu Recht, so das BAG. Zwischenfall während
  • Beitrag dennoch mit dem Titel „Ran an den Speck“ in der „taz“, in dem er seine Erlebnisse über den
  • Vorfall schilderte und ihn in den Zusammenhang mit der #MeToo-Debatte stellte. Abmahnung wegen fehlender

BFH - II R 63/05

Bundesfinanzhof vom 09.10.1995
Inhalt
  • ebenfalls zu Recht angenommen, dass die Steuer nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 GrEStG in
  • § 8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in der im Jahr 1996
  • ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Zuwendung, die in rechtlichem Zusammenhang mit einem
  • Gemeinschaftszweck steht, nicht als unentgeltlich anzusehen ist (BFH-Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26
  • vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472, unter II.6.). Als Gemeinschaftszweck ist

§ 12 SGB 4

Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Zwischenmeister
Inhalt
  • (1) Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im
  • sonstige Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von
  • Heimarbeitsgesetzes gleichgestellten Personen. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.
  • erwerbsmäßig arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen; sie gelten als
  • unmittelbar an sie vergibt, als Auftraggeber der, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung sie

Anlage 2 TechFachwPrV

(zu § 9 Abs. 5)Muster
Inhalt
  • 2014 (BGBl. I S. 274)geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden: Punkte *) Note1
  • Betriebswirtschaft ......... 2. Rechnungswesen ......... 3. Recht und Steuern ......... 4. Unternehmensführung
  • ......... Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation ......... (Im Fall des § 8: „Der
  • .......... freigestellt.“) Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen
  • ....................................................................geboren am ............................. in