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OLG Oldenburg - 4 U 52/06
Oberlandesgericht Oldenburg vom 10.01.2007
- Inhalt
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- verpflichtet, die Gesellschaft mit dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen und dem Recht zur Fortführung der
- Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen. II. Die Berufung des Klägers ist zulässig und auch in der Sache
- Verhandlung vom 15. November 2006 durch die Richter am Oberlandesgericht …, … und … für Recht erkannt
- eines dieser Verfahren mangels Masse abgelehnt oder hat ein Privatgläubiger von dem Recht des § 725
- ... übergegangen. Daher falle die im Rahmen der Teilklage geltend gemachte Mietzahlung für September 2004 in
OLG Düsseldorf - I-2 U 111/00
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.08.2006
- Inhalt
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- Liquidationskosten ist nicht verspätet. Im vorliegenden Fall ist nach Art. 26 Nr. 5 EGZPO altes Recht anzuwenden
- folgendes hin: 1. Die als Anlage ROKH 12 überreichte Tabelle zu den Liquidationskosten ist in sich
- überführen, da ein solches Vorgehen als eine Patentbenutzung im Inland anzusehen ist (vgl. Benkard
- den Parteien hierzu abgegebenen Stellungnahmen an seiner im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 1
- Grundlage für eine Schadensschätzung nicht gewinnen lassen. II. Soweit die Klägerin hilfsweise
OLG Frankfurt - 2 U 106/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.10.2009
- Inhalt
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- ist ein Bereicherungsanspruch, mit dem erreicht werden soll, dass der auf Freigabe in Anspruch
- Streitstandes im ersten Rechtszug wird auf die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts in dem
- könne. II. 29 Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und
- Recht die Klage abgewiesen hat. 30 Die Klägerinnen können von der Beklagten nicht die Zustimmung zur
- Betrages von 60.000,-- EUR ist ein Hinterlegungsverhältnis im Sinne der Hinterlegungsordnung begründet
LAG Hessen - 6 Sa 304/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.02.2010
- Inhalt
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- 15 Jahren erreicht haben. … II. 9a) Die Übernahme in den kleinen Dienstvertrag ist an folgende
- Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Das Berufungsgericht folgt dem Arbeitsgericht im
- der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung oder Gesamtzusage das Recht vorbehalten
- Betriebsvereinbarung verstanden. 86 Zweifelsohne ist deshalb in § 4 Ziffer 2 mit dem Hinweis auf
- Betriebsvereinbarung vom 28. Juni 2006 hält sich auch in den Grenzen von Recht und Billigkeit. Sie verstößt
BFH - I R 65/09
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 1988, 327; vom 5. April 1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552; Senatsbeschluss in BFH/NV
- eine höchstrichterliche Entscheidung im gegenteiligen Sinne entschieden worden ist (Senatsurteil in
- 2010, 1339, BFHE 228, 533, m.w.N.). Vielmehr reicht es für eine Rechnungsabgrenzung aus, wenn mit der
- im Voraus erhoben wird. Dieser Zusammenhang reicht für die Bilanzierung eines RAP aus. Es bedarf
- 2009 I 443/06, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1738). 5Das FA rügt mit
BGH - VI ZR 230/12
Bundesgerichtshof vom 17.12.2013
- Inhalt
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- Psychotherapie angezeigt gewesen. 10Nach diesem Beweisergebnis ist das Berufungsgericht zwar mit Recht davon
- erläutert werden müssen. Dies gilt, worauf die Beschwerde mit Recht hinweist, erst recht in
- gezeigt. Die Nichtzulassungsbeschwerde weist jedoch mit Recht darauf hin, dass die Klägerin bei ihrer
- Rückenschmerzen. Im Sommer 2004 überwies der behandelnde Schmerztherapeut sie in die stationäre
- , die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr
§ 307 KAGB
Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
- Inhalt
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- der Rechte der Anleger;9.eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft den
- zuständigen Gerichte, das anwendbare Recht und darüber, ob Rechtsinstrumente vorhanden sind
- werden sowie die Bestimmung, die im Vertrag mit der Verwahrstelle über die Möglichkeit einer
- in Verbindung mit § 300 Absatz 1 bis 3 oder Artikel 23 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 2011/61/EU
- sie die in Absatz 1 genannten Angaben entweder gesondert oder als ergänzende Angaben im
§ 69 PatAnwO
Aufgaben des Vorstands
- Inhalt
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- Ausbildung von Bewerbern im allgemeinen Recht mit Universitäten abzustimmen und für die
- ;berwachen und das Recht der Rüge zu handhaben;5.Patentanwälte für die Ernennung zu
- erfolgt nach Abschluss des Verfahrens einschließlich des Einspruchsverfahrens und ist mit
- bleibt unberührt. Die Mitteilung ist nicht anfechtbar.(4) Der Vorstand kann die in Absatz 2 Nr
- obliegen auch die der Patentanwaltskammer in diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse. Er
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 154/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 25.06.2009
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Anspruch auf Altersrente
- gefahren und jetzt im Rentenalter. Mit Bescheid vom 18.12.2006 lehnte die Beklagte die Gewährung von Rente
- anrechenbaren Zeiten in der GRV zurückgelegt. Nach der mit Bescheid vom 22.02.1985 erfolgten
- , obwohl für den Kläger zum Termin niemand erschienen ist. Der Kläger ist mit ordnungsgemäß erfolgter
- Deutschland von August 1967 bis Mai 1982 entrichteten Pflichtbeiträge kann er keine Rechte mehr
LG Köln - 13 T 232/06
Landgericht Köln vom 22.12.2006
- Inhalt
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- Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat die Kosten des Rechtsstreits zu Recht der
- so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (z.B. Zöller
- nicht zu ihrem Recht kommen werde. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. 7Beschwerdewert: bis 900,- EUR 8
- gemäß §§ 99 Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige
- /Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 93 Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2004, 58 ff.). Zur Beurteilung ist alleine das
LG Düsseldorf - 11 O 377/04
Landgericht Düsseldorf vom 17.07.2008
- Inhalt
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- LKW in der Linkskurve einer Recht-/Links-Kurvenkombination nach rechts um, stieß gegen einen Baum und
- , dessen Bremsen sich in einem verkehrsunsicheren Zustand befanden, ist im Sinne von § 23 VVG
- Parteien (zu Recht) nicht in Streit. 39Dass dem Zeugen der mangelhafte Zustand der Bremsanlage des
- ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig
- oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. T a t b e s t a n d 1Der
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 1833/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.11.2002
- Inhalt
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- . dazu, dass eine solche Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar ist, OVG NRW, Beschluss vom 7. März
- Gemarkung O. , Flur 49, Flurstück 1726, das mit einem Wohnhaus bebaut ist (Im O. 10a). Das Flurstück ist
- der Klage, soweit sie nicht zurückgenommen worden war, zu Recht stattgegeben. Sie ist nämlich
- Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beitrag entstanden ist. 22Die Beitragspflicht ist spätestens mit
- errichtete Wohnhaus Im O. 10a ist mit seiner Errichtung im Jahre 1978 an den Schmutz- und den
§ 157 HGB
- Inhalt
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- dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.(3) Die Gesellschafter und deren Erben behalten das Recht
- (1) Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von den Liquidatoren zur
- Eintragung in das Handelsregister anzumelden.(2) Die Bücher und Papiere der aufgelösten
- Gesellschaft werden einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung gegeben. Der
- Gesellschafter oder der Dritte wird in Ermangelung einer Verständigung durch das Gericht bestimmt, in
§ 8 EGInsO
Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung
- Inhalt
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- (1) Ist der Verwalter eines Hauptinsolvenzverfahrens nach dem Recht des Staats der Verfahrenser
- der Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung
- durchzusetzen, so gilt für die Vollstreckbarerklärung im Inland Artikel 25 Abs. 1 Unterabs. 1 der
- Verordnung (EG) Nr. 1346/2000. Für die Verwertung von Gegenständen der Insolvenzmasse im
Anlage II Kap III D III EinigVtr
Anlage II Kapitel III
Sachgebiet D - Handels- und Gesellschaftsrecht,
Versicherungsvertragsrecht
Abschnitt III
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
- : § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Verordnung ü
- . August 1990 (GBl. I Nr. 52 S. 1053) gelten in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet bis zum 31