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BFH - VI B 4/09

Bundesfinanzhof vom 06.05.2009
Inhalt
  • und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die Rechtsfrage muss im
  • , Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28). Davon ist im Streitfall auszugehen. 6a) Der Senat hat sich
  • , BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378) mit der auch hier dem Streitfall zu Grunde liegenden
  • , dass es Aufgabe des FG ist, im jeweiligen Streitfall eine Gesamtwürdigung der fraglichen Vorteile

OLG Köln - 83 Ss-OWi 82/07

Oberlandesgericht Köln vom 16.11.2007
Inhalt
  • Verletzung formellen und materiellen Rechts. II. 45Die wirksam auf den Rechtfolgenausspruch beschränkte
  • Rechts, auch in Bezug auf Art und Maß der Rechtsfolgen, erheblich sind, 13 soweit die dem Gericht aus
  • Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache
  • der in der Regel in einem solchen Falle ein Fahrverbot anzuordnen ist, sah das Gericht keine
  • , im Hinblick auf eine möglicherweise vorliegende Härte in Gestalt einer drohenden Arbeitsplatz- oder

LSG Bayern - L 2 U 54/05

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.04.2006
Inhalt
  • zurückweist (§ 153 Abs. 2 SGG). Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Recht der gesetzlichen
  • , dass auch im Falle des Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann. Zu Recht hat das
  • Veränderungen des linken Schultergelenks vorlägen, in etwas geringerer Ausprägung auch bereits rechts. Als
  • , stattgehabte Teilrupturen auch im Bereich der Infraspinatussehne und der Subscapularissehne mit ausgedehnten
  • des linken Schultergelenks in Verbindung mit dem Röntgenbild sowie der seitenvergleichenden

§ 4 IndWiAssPrV

Industriebetriebslehre einschließlich Rechtsfragen
Inhalt
  • (1) Im Prüfungsteil "Industriebetriebslehre einschließlich Rechtsfragen" ist in
  • ), g)Versand; 2.Rechtsfragen:a)Bürgerliches Recht (Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht
  • .Personalwirtschaft und Organisation. (2) Im Prüfungsfach "Material- und Produktionswirtschaft" kö
  • ;nnen geprüft werden: 1.Materialwirtschaft:a)Beschaffungspolitik, b)Beschaffungsmarktforschung
  • )Auslastungssteuerung, f)Qualitätswesen. (3) Im Prüfungsfach "Absatzwirtschaft" kö

VG Arnsberg - 14 K 1371/07

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 11.08.2008
Inhalt
  • individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist. vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 98 ff. zu
  • Grundstücks Gemarkung G1 (B.-straße 14 a) in O. , das sie im Jahre 2001 mit einem Wohnhaus bebauen
  • auf dem Betriebsgrundstück in einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit, nachdem die Beigeladene im
  • Wohnhaus sei in besonderem Maße schutzbedürftig, weil der Hallenneubau der Beigeladenen und erst recht
  • eigentumsgleiches Recht begründen zu können. 35Der Kläger ist auch nicht etwa deshalb klagebefugt

7.000 EUR Schmerzensgeld nach veröffentlichtem Sexfoto im Internet

Thorsten Blaufelder vom 07.06.2017
Inhalt
  • ihr Recht am eigenen Bild verletzt hatte. Das Landgericht sprach ihr noch ein Schmerzensgeld in
  • Höhe von 20.000,00 € zu. Das OLG gab der Frau in seinem Urteil vom 20.02.2017 ebenfalls recht. Es sah
  • das Sexfoto im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, immer weiter verbreitet. Als die Frau
  • massiv mit dem Foto konfrontiert werde“, befand das OLG. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00
  • vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf: Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen

Beschäftigungsverbot ohne Impfung erst nach Verbot durch Behörde

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.06.2022
Inhalt
  • Gesundheits- und Krankenpfleger in einem regionalen Krankenhaus im Raum Bonn Recht. Obwohl er weder geimpft
  • Kontakt mit mir auf!     Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen, Kooperationsparter der DWM – Deutsche
  • nicht ums Recht, sondern ums Bier geht… Der Beitrag Beschäftigungsverbot ohne Impfung erst nach
  • Arbeitsgericht Bonn sieht kein automatisches Arbeitsverbot in Klinik Nach Überzeugung des
  • Arbeitsgerichts Bonn besteht für Impfverweigerer in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen kein automatisches

LSG Sachsen - L 1 KR 17/00

Sächsisches Landessozialgericht vom 11.04.2001
Inhalt
  • Sache jedoch als unbegründet. Mit Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Die von den Klägern
  • Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung) in Höhe von 2.851,40 DM. Die am ...1911 geborene ...S ... (S.) ist die
  • notwendigen hohen Pflegeaufwandes sei zunächst mit ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen zu Hause bzw. in
  • fristgerecht eingelegte Berufung (§§ 143, 151 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) ist zulässig, erweist sich in der
  • lassen, ob die örtliche Zuständigkeit des SG im Hinblick darauf, dass die Kläger in verschiedenen

ARAG Allgemeine Versicherung AG erkennt Kreuzbandriss nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte als Versicherungsfall an

Rechtsexperte Christian Luber vom 25.07.2017
Inhalt
  • und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München
  • wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei kö
  • älte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber
  • Vertretung seiner Rechte gegenüber der ARAG Versicherung. Rechtsanwältin Aylin Pratsch
  • Kreuzbandriss im Knie erlitten hat.Wie Mitte Mai 2017 berichtet, hatte ein Mandant von L & P Luber Pratsch

BPatG - 30 W (pat) 14/02

Bundespatentgericht vom 22.09.2003
Inhalt
  • auf den Inhalt der Akten Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist zulässig in der Sache aber nicht
  • Marken mit dem Element "TROSPI" angemeldet und so den Aufbau einer Markenserie verfolgt habe; in den
  • Satz 2 MarkenG zu Recht zurückgewiesen worden. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch
  • vorliegenden Arzneimitteln eine Rezeptpflicht in den Warenverzeichnissen nicht festgeschrieben ist, so daß
  • Markenabstand zu stellen. Der zur Vermeidung von Verwechslungen gebotene Markenabstand ist gewahrt. In ihrer

LSG Bayern - L 14 R 868/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 30.10.2008
Inhalt
  • nach dem seinerzeitigen Recht (§ 1418 RVO a.F.) die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nur im
  • des SG München vom 04.06.2002, mit welchem festgestellt wurde, dass die Klage im Verfahren S 9 RJ 9
  • der Kläger sich in der Folgezeit mit wiederholten handschriftlichen und in deutscher Sprache
  • solle, zumal freiwillige Beitragsentrichtungen nach neuem Recht bis zum 31. März des Folgejahres
  • darüber mit den Beitragsberechnungen lägen ihm noch vor; der seit 1979 in Deutschland lebende Kläger habe

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 RA 28/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 02.11.2001
Inhalt
  • (§ 112 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz [SGG]). Im Übrigen entscheidet
  • mit § 256 a SGB VI am 1. Januar 1992 in Kraft getretene § 259 a SGB VI. Danach würden für
  • Vertrauensschutz jener Versicherter, die eine Rentenberechnung nach dem FRG-Recht erhalten hätten. Danach
  • ,- M im Monat übersteigenden Einkommen, die in der FZR versichert gewesen seien, für die
  • 1997 - 5 RJ 72/95 - hingewiesen. Mit der Berufung wendet der Kläger insbesondere ein, in seinem

BSG - S 33 AL 195/01

Bundessozialgericht vom 17.10.2007
Inhalt
  • Auslauffrist zu kündigen (Nr 5). Nach diesen Vorschriften lässt sich - wie das LSG im Ergebnis zu Recht
  • Gleichstellung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einer ordentlichen Kündigung im Falle
  • Arbeitsverhältnisses auf Dauer unzumutbar iS von § 13 KSchG sei, stehe das im Hinblick auf die für eine
  • Arbeitslosigkeit einem Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund jedenfalls dann
  • das angefochtene Urteil. II 11 Die zulässige Revision ist unbegründet. 12 1. Gegenstand des

LSG Bayern - L 5 B 895/08 KR ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 26.02.2009
Inhalt
  • -Instituts ist der Personenkreis mit der Erkrankung des Klägers nicht genannt. Im übrigen hat die Beklagte
  • somit zu Recht im Beschluss vom 11. August 2008 die Bewilligung der Prozesskostenhilfe abgelehnt.
  • Kasse könne im Fall des As die Kosten nicht übernehmen, da die Indikation Essstörung mit Kachexie nicht
  • zurückzuweisen. II. Soweit der As für die Beschwerdeverfahren wegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe im
  • Sozialgericht hat zu Recht die Erfolgsaussicht des Klageverfahrens verneint. Bei summarischer Prüfung und

LG Hagen - 23 T 11/03

Landgericht Hagen vom 07.04.2003
Inhalt
  • betreffenden Richtlinie ergangenen deutschen Vorschriften nicht mit europäischem Recht vereinbar
  • Anwendungsbereichs) auf Art. 54 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 lit. g.) EGV a.F. stützen, obwohl diese
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und die im Bereich des Presse- und Verlagswesens bzw. im
  • formund fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt. II. 45An der Vereinbarkeit des § 264 a HGB mit
  • höherrangigem europäischem Recht bestehen Zweifel. 6§ 264 a HGB wurde aufgrund der Richtlinie 90/605