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BFH - VI B 4/09
Bundesfinanzhof vom 06.05.2009
- Inhalt
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- und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Die Rechtsfrage muss im
- , Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28). Davon ist im Streitfall auszugehen. 6a) Der Senat hat sich
- , BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378) mit der auch hier dem Streitfall zu Grunde liegenden
- , dass es Aufgabe des FG ist, im jeweiligen Streitfall eine Gesamtwürdigung der fraglichen Vorteile
OLG Köln - 83 Ss-OWi 82/07
Oberlandesgericht Köln vom 16.11.2007
- Inhalt
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- Verletzung formellen und materiellen Rechts. II. 45Die wirksam auf den Rechtfolgenausspruch beschränkte
- Rechts, auch in Bezug auf Art und Maß der Rechtsfolgen, erheblich sind, 13 soweit die dem Gericht aus
- Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache
- der in der Regel in einem solchen Falle ein Fahrverbot anzuordnen ist, sah das Gericht keine
- , im Hinblick auf eine möglicherweise vorliegende Härte in Gestalt einer drohenden Arbeitsplatz- oder
LSG Bayern - L 2 U 54/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.04.2006
- Inhalt
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- zurückweist (§ 153 Abs. 2 SGG). Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Recht der gesetzlichen
- , dass auch im Falle des Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann. Zu Recht hat das
- Veränderungen des linken Schultergelenks vorlägen, in etwas geringerer Ausprägung auch bereits rechts. Als
- , stattgehabte Teilrupturen auch im Bereich der Infraspinatussehne und der Subscapularissehne mit ausgedehnten
- des linken Schultergelenks in Verbindung mit dem Röntgenbild sowie der seitenvergleichenden
§ 4 IndWiAssPrV
Industriebetriebslehre einschließlich Rechtsfragen
- Inhalt
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- (1) Im Prüfungsteil "Industriebetriebslehre einschließlich Rechtsfragen" ist in
- ), g)Versand; 2.Rechtsfragen:a)Bürgerliches Recht (Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht
- .Personalwirtschaft und Organisation. (2) Im Prüfungsfach "Material- und Produktionswirtschaft" kö
- ;nnen geprüft werden: 1.Materialwirtschaft:a)Beschaffungspolitik, b)Beschaffungsmarktforschung
- )Auslastungssteuerung, f)Qualitätswesen. (3) Im Prüfungsfach "Absatzwirtschaft" kö
VG Arnsberg - 14 K 1371/07
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 11.08.2008
- Inhalt
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- individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist. vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnr. 98 ff. zu
- Grundstücks Gemarkung G1 (B.-straße 14 a) in O. , das sie im Jahre 2001 mit einem Wohnhaus bebauen
- auf dem Betriebsgrundstück in einen Dreischichtbetrieb mit Nachtarbeit, nachdem die Beigeladene im
- Wohnhaus sei in besonderem Maße schutzbedürftig, weil der Hallenneubau der Beigeladenen und erst recht
- eigentumsgleiches Recht begründen zu können. 35Der Kläger ist auch nicht etwa deshalb klagebefugt
7.000 EUR Schmerzensgeld nach veröffentlichtem Sexfoto im Internet
Thorsten Blaufelder vom 07.06.2017
- Inhalt
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- ihr Recht am eigenen Bild verletzt hatte. Das Landgericht sprach ihr noch ein Schmerzensgeld in
- Höhe von 20.000,00 € zu. Das OLG gab der Frau in seinem Urteil vom 20.02.2017 ebenfalls recht. Es sah
- das Sexfoto im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, immer weiter verbreitet. Als die Frau
- massiv mit dem Foto konfrontiert werde“, befand das OLG. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00
- vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf: Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen
Beschäftigungsverbot ohne Impfung erst nach Verbot durch Behörde
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.06.2022
- Inhalt
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- Gesundheits- und Krankenpfleger in einem regionalen Krankenhaus im Raum Bonn Recht. Obwohl er weder geimpft
- Kontakt mit mir auf! Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen, Kooperationsparter der DWM – Deutsche
- nicht ums Recht, sondern ums Bier geht… Der Beitrag Beschäftigungsverbot ohne Impfung erst nach
- Arbeitsgericht Bonn sieht kein automatisches Arbeitsverbot in Klinik Nach Überzeugung des
- Arbeitsgerichts Bonn besteht für Impfverweigerer in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen kein automatisches
LSG Sachsen - L 1 KR 17/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 11.04.2001
- Inhalt
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- Sache jedoch als unbegründet. Mit Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Die von den Klägern
- Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung) in Höhe von 2.851,40 DM. Die am ...1911 geborene ...S ... (S.) ist die
- notwendigen hohen Pflegeaufwandes sei zunächst mit ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen zu Hause bzw. in
- fristgerecht eingelegte Berufung (§§ 143, 151 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) ist zulässig, erweist sich in der
- lassen, ob die örtliche Zuständigkeit des SG im Hinblick darauf, dass die Kläger in verschiedenen
ARAG Allgemeine Versicherung AG erkennt Kreuzbandriss nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte als Versicherungsfall an
Rechtsexperte Christian Luber vom 25.07.2017
- Inhalt
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- und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München
- wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei kö
- älte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber
- Vertretung seiner Rechte gegenüber der ARAG Versicherung. Rechtsanwältin Aylin Pratsch
- Kreuzbandriss im Knie erlitten hat.Wie Mitte Mai 2017 berichtet, hatte ein Mandant von L & P Luber Pratsch
BPatG - 30 W (pat) 14/02
Bundespatentgericht vom 22.09.2003
- Inhalt
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- auf den Inhalt der Akten Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist zulässig in der Sache aber nicht
- Marken mit dem Element "TROSPI" angemeldet und so den Aufbau einer Markenserie verfolgt habe; in den
- Satz 2 MarkenG zu Recht zurückgewiesen worden. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch
- vorliegenden Arzneimitteln eine Rezeptpflicht in den Warenverzeichnissen nicht festgeschrieben ist, so daß
- Markenabstand zu stellen. Der zur Vermeidung von Verwechslungen gebotene Markenabstand ist gewahrt. In ihrer
LSG Bayern - L 14 R 868/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 30.10.2008
- Inhalt
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- nach dem seinerzeitigen Recht (§ 1418 RVO a.F.) die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nur im
- des SG München vom 04.06.2002, mit welchem festgestellt wurde, dass die Klage im Verfahren S 9 RJ 9
- der Kläger sich in der Folgezeit mit wiederholten handschriftlichen und in deutscher Sprache
- solle, zumal freiwillige Beitragsentrichtungen nach neuem Recht bis zum 31. März des Folgejahres
- darüber mit den Beitragsberechnungen lägen ihm noch vor; der seit 1979 in Deutschland lebende Kläger habe
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 RA 28/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 02.11.2001
- Inhalt
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- (§ 112 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz [SGG]). Im Übrigen entscheidet
- mit § 256 a SGB VI am 1. Januar 1992 in Kraft getretene § 259 a SGB VI. Danach würden für
- Vertrauensschutz jener Versicherter, die eine Rentenberechnung nach dem FRG-Recht erhalten hätten. Danach
- ,- M im Monat übersteigenden Einkommen, die in der FZR versichert gewesen seien, für die
- 1997 - 5 RJ 72/95 - hingewiesen. Mit der Berufung wendet der Kläger insbesondere ein, in seinem
BSG - S 33 AL 195/01
Bundessozialgericht vom 17.10.2007
- Inhalt
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- Auslauffrist zu kündigen (Nr 5). Nach diesen Vorschriften lässt sich - wie das LSG im Ergebnis zu Recht
- Gleichstellung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einer ordentlichen Kündigung im Falle
- Arbeitsverhältnisses auf Dauer unzumutbar iS von § 13 KSchG sei, stehe das im Hinblick auf die für eine
- Arbeitslosigkeit einem Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund jedenfalls dann
- das angefochtene Urteil. II 11 Die zulässige Revision ist unbegründet. 12 1. Gegenstand des
LSG Bayern - L 5 B 895/08 KR ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.02.2009
- Inhalt
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- -Instituts ist der Personenkreis mit der Erkrankung des Klägers nicht genannt. Im übrigen hat die Beklagte
- somit zu Recht im Beschluss vom 11. August 2008 die Bewilligung der Prozesskostenhilfe abgelehnt.
- Kasse könne im Fall des As die Kosten nicht übernehmen, da die Indikation Essstörung mit Kachexie nicht
- zurückzuweisen. II. Soweit der As für die Beschwerdeverfahren wegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe im
- Sozialgericht hat zu Recht die Erfolgsaussicht des Klageverfahrens verneint. Bei summarischer Prüfung und
LG Hagen - 23 T 11/03
Landgericht Hagen vom 07.04.2003
- Inhalt
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- betreffenden Richtlinie ergangenen deutschen Vorschriften nicht mit europäischem Recht vereinbar
- Anwendungsbereichs) auf Art. 54 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 lit. g.) EGV a.F. stützen, obwohl diese
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und die im Bereich des Presse- und Verlagswesens bzw. im
- formund fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt. II. 45An der Vereinbarkeit des § 264 a HGB mit
- höherrangigem europäischem Recht bestehen Zweifel. 6§ 264 a HGB wurde aufgrund der Richtlinie 90/605