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Kopftuch und sichtbare religiöse oder weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.11.2012
- Inhalt
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- gesetzlich vorgesehen ist und mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung sowie der Rechte und Freiheiten
- E., dass eine Berührung mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf freie
- Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist erst im Jahr 2006 in Kraft getreten. Nach dem deutschen
- ? Unser Gastautor Rainer Wanderer ist arbeitsrechtlicher Berater in der Kammer für Arbeiter und
- Österreich zu dieser Rechtsfrage derzeit noch nicht. In den Betrieben sind häufig Menschen mit ganz
In sieben Schritten zum Patentanwalt – Ablauf der Ausbildung
Rechtsanwalt Bastian Best vom 16.04.2008
- Inhalt
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- Bundespatentgericht besteht. 4. Das Studium in allgemeinem Recht Das Studium findet im Regelfall
- ausbildungsbegleitend in Form eines Fernstudiums an der Fernuniversität Hagen im Studiengang Recht für
- tätig war, was bei der Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei im Regelfall automatisch erfüllt ist
- ist einer der wenigen deutschen Patentanwälte mit Universitätsabschluss in Informatik. Durch diese
- Achtung! Dieser Artikel ist etwas in die Jahre gekommen und möglicherweise nicht mehr aktuell
§ 19 MPVerfVO
Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung
- Inhalt
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- (1) Für die Durchführung schriftlicher Prüfungen in den Teilen II, III und IV der
- Teilen II, III und IV der Meisterprüfung zu beauftragen. Zwei der Mitglieder, die mit der Bewertung
- der schriftlichen Prüfungsleistungen im Teil II beauftragt sind, müssen in dem Handwerk
- ist, die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen
- mindestens zwei Mitglieder mit der Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen in den
BGH - X ZR 3/13
Bundesgerichtshof vom 26.11.2013
- Inhalt
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- in den in § 37 Abs. 2 bis 5 ArbEG vorgesehenen Fällen Rechte oder Rechtsverhältnisse nach dem
- Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher und Hoffmann und die Richterin Schuster für Recht erkannt: Auf die
- , zurückgewiesen worden ist. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an
- in den Jahren 1999 bis 2005 als verjährt angesehen und dies im Wesentlichen wie folgt begründet: 8
- sei. Eine (analoge) Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB habe das Landgericht ebenfalls zu Recht
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 18.06.2013
- Inhalt
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- Versicherungspflicht zur Feststellung ihrer Mitgliedschaft an die Krankenkasse wenden.Änderungen im Recht der
- die nach bisherigem Recht hohe Beträge nachzahlen müssten. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister
- Daniel Bahr: „Jeder soll eine Krankenversicherung haben. Zu recht erwartet die Solidargemeinschaft
- werden die Versorgung und die Situation in deutschen Kliniken verbessern. Das kommt im Ergebnis den
- zum 31. Dezember 2013 beantragt werden, nicht verlangt wird. Zudem wird das Recht, bei
Perspektive Patentanwalt – ein Erfahrungsbericht
Rechtsanwalt Bastian Best vom 06.03.2010
- Inhalt
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- heute reizt), ist die Schnittstellenfunktion zwischen Technik und Recht. Dabei liegt für mich die
- : Herausforderungen zwischen Technologie und Recht. Berufsbild, Ausbildung, Einstieg, Karrierewege” (e
- Erfinderprodukts sehr unterschiedlich sein können. Sowohl im Patenterteilungsverfahren, als auch in
- Karrierechancen ausschlaggebend. Gerade in einer großen Kanzlei mit einer Vielzahl von Angestellten, die die
- Einzelnen in einer Großkanzlei sehe ich persönlich als Chance, besondere Expertise im Patentrecht zu
BGH - IX ZR 222/06
Bundesgerichtshof vom 29.05.2008
- Inhalt
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- früheren, mehrfach geänderten Recht vgl. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, vor
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/06 Verkündet am: 29. Mai 2008 Preuß
- Lohmann und den Richter Dr. Fischer für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats
- war seit 1991 mit der Klägerin im Dauermandat verbunden. Sie führte auch die Lohnbuchhaltung aus
- . 4Nachdem die LVA Brandenburg bei der Klägerin im Zuge einer Betriebsprüfung mit Bescheid vom 16. Oktober
BFH - V B 164/06
Bundesfinanzhof vom 19.12.2000
- Inhalt
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- / Widmann, a.a.O., § 19 Rz 23). 203. Eine Entscheidung des BFH ist auch weder zur Fortbildung des Rechts
- .) ist eine Revision zur Fortbildung des Rechts nicht geboten. 22b) Ebenso ist eine Revisionszulassung
- , keine Anwendung. In diesen Fällen ist die Umsatzgrenze von 17 500 EUR für das laufende Kalenderjahr
- umzurechnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 316, BStBl II 1985, 142). Ebenso hat die Umsatzgrenze von 50 000
- Steuerrecht 1980, 618, 619), findet daher keine Stütze im Gesetz (vgl. Widmann in Plückebaum/Malitzky
LG Stuttgart - 4 S 63/09
Landgericht Stuttgart vom 19.06.2009
- Inhalt
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- zugrunde zu legen waren und sind. 11- Mit dem Amtsgericht ist daher davon auszugehen, dass in einer
- vom rechtfertigt keine geänderte rechtliche Beurteilung. 6Das Amtsgericht hat zu Recht den Unfall für
- Gefährdung in Kauf genommen. Dies unabhängig davon, ob der Zeuge sich mit einer Geschwindigkeit von
- Geschwindigkeit verschaffen und diese - ggf. überhöhte - Geschwindigkeit in seine Beurteilung mit
- Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern keine andere Entscheidung der
Unschuldsvermutung der Öffentlichkeit unbekannt?
Rechtsanwältin Simone Weber vom 07.04.2012
- Inhalt
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- Unschuldsvermutung nicht mehr oder warum wird dieses Recht immer wieder in der Öffentlichkeit
- Schuld als unschuldig.“ In Deutschland wird dieses Recht aus dem Rechtsstaatsprinzip der
- einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in
- gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ So auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen
- , selbst wenn es vorurteilsfrei ist, was oft genug selten der Fall ist, bleibt doch in der Öffentlichkeit
LSG Bayern - L 5 B 211/08 KR
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.01.2009
- Inhalt
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- Antragsteller 1/5 der außergerichtlichen Kosten zu erstatten hat, ist abzuändern. Das Sozialgericht hat zu Recht
- des öffentlichen Rechts davon auszugehen sei, dass diese aufgrund einer Verurteilung in einem
- Entscheidung in der Hauptsache von den Kosten für den Bezug mit den Spezialölen des Präparats Lorenzo´s Öl
- außergerichtlichen Kosten in Höhe von 1/5 trägt. Dagegen richtet sich die mit Schriftsatz vom 11. März 2008 zum
- Antragstellers, der das Sozialgericht nicht abgeholfen hat, ist zulässig (§§ 172, 173, 174 - SGG - in der
OLG Koblenz - 2 Ss 122/09
Oberlandesgericht Koblenz vom 04.11.2009
- Inhalt
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- Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. II. Die zulässige Revision hat
- Verletzung formellen Rechts genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und ist deshalb
- . kleinen Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 14. April 2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den
- mit der Sachrüge nur im Rechtsfolgenausspruch - zumindest vorläufig - Erfolg. Die Rüge der
- Auffassung stehen die Tatfeststellungen zum Tatort der Nötigung nicht im Widerspruch zu dem in den
BAG - 4 AZR 938/06
Bundesarbeitsgericht vom 25.08.2006
- Inhalt
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- Recht entschieden, dass die Klägerin im Streitzeitraum nach der VergGr. Ap II zu vergüten ist. Die
- abzielende Rüge der Beklagten aus den Vorinstanzen ist von ihr in der Revisionserwiderung zu Recht nicht
- Bewährung in VG Ap II, FG 1 Vergütungsgruppe Ap IV 1. Altenpflegerinnen mit entsprechender Tätigkeit. 2
- VergGr. Ap II. Dabei ist das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin entgegen
- namentliche Nennung reicht schon im Hinblick auf § 1 Abs. 2 TVG, aber auch wegen des möglichen Wechsels in den
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 26/07 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2007
- Inhalt
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- 30.05.2007 ist nicht begründet. Das SG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht abgelehnt
- . 16Zutreffend ist das SG davon ausgegangen, dass der ASt mit seinem Antrag vom 17.05.2007 im Wege
- Entscheidung stehenden Beschwerde nicht vor. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das SG
- nicht zu folgen. Das SG hat zu Recht im angefochtenen Beschluss deutlich gemacht, dass höchstrichterlich
- Krankenversicherung mit denen der Privaten Krankenversicherung zu mischen". Dies sei rechts- und
LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 11/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 24.01.2001
- Inhalt
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- - sowie fristge-recht eingelegt worden und auch im Übrigen zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet
- . Das SG hat im Ergebnis zu Recht die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf
- , deren Kosten die Krankenkasse nicht übernehme. Von diesem Recht habe der Bundesminister für
- -recht abgelehnt hat und dem Versicherten dadurch für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden
- gesetzlichen Regelung in § 13 Abs 3 SGB V und der Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der