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BGH - 2 StR 237/00
Bundesgerichtshof vom 01.12.2000
- Inhalt
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- widerlegt angesehen. 2. Zwar ist der Tatrichter von Rechts wegen nicht gehalten, im Urteil sämtliche
- , auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision führt mit der Sachrüge zur
- Festveranstaltung in Münster/Westfalen mit Gewalt zum Ge- schlechtsverkehr und zum Oralverkehr. Am
- Wertungsspielen teil, dessen Ergebnis im Rahmen einer Großveranstaltung in einem Festzelt am Abend
- sie erstmals einen Monat nach ihrer Aufnahme in eine Klinik für Psychosomatik im August 1997; den
Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalt H. Michael Freisberg verschickt Abmahnungen für Herrn Fabian Hombach, Betreiber von On-Ha.de
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.11.2015
- Inhalt
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- berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
- einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst. Sie sieht im Weiteren eine flexible Vertragsstrafe in
- Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko
- und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie mir
OLG Karlsruhe - 12 U 112/04 R
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 30.06.2004
- Inhalt
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- die Beklagte im Ergebnis zu Recht zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des
- jedoch im Streitfall keiner Vertiefung. 18 2. Das Landgericht hat jedenfalls zu Recht ein
- . Er bemängelt einen wiederholten Wassereintritt in die Karosserie im Bereich der Vertiefung hinter
- mit der Rücknahme des Fahrzeuges seit 13.06.2003 in Verzug befindet. 6 3. Es wird festgestellt
- , dass der Rechtsstreit in Höhe von weiteren EUR 98,81 erledigt ist. 7 Hiergegen wendet sich die Beklagte
OLG Köln - 18 U 15/94
Oberlandesgericht Köln vom 08.12.1994
- Inhalt
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- in der ehemaligen DDR lebten. Ihre Ehe ist seit dem 5.12.1990 geschieden. Mit der Klage ver- langt
- - übertragungen ist nach Art. 232 § 1 und Art. 233 § 2 EGBGB das Recht der früheren DDR maßgeblich (BGH
- BGB kennt das frühere Recht der DDR nicht. 46Selbst wenn man in der Vereinbarung vom 05.12.1989 nur
- anschließt, setzen diese Bestimmungen jedoch eine ansonsten nach DDR-Recht wirksame Überführung in
- 20.9.1989 siedelte auch der Beklagte mit seinen beiden Söhnen im Wege einer genehmigten Familien
§ 7e EO 1988
Gegenseitige Anerkennung
- Inhalt
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- äßig mit den in § 7d vorgeschriebenen Zeichen versehen worden ist.
- nichtselbsttätigen Waage steht eine nichtselbsttätige Waage gleich, die in einem anderen Staat rechtm
- Einer im Geltungsbereich dieser Verordnung nach § 7d als geeicht gekennzeichneten
(XXXX) Münz5DMBek 1975-10
- Inhalt
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- sich rechts von der Wertziffer "5".(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift
- ünstlers, der die Münze entworfen hat, befindet sich rechts unten im Porträt Albert
- Schweitzer eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden
- . Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Karlsruhe, die Auflage beträgt 8
- Millionen Stück.(2) Die Münzen werden ab 3. Dezember 1975 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf
§ 1124 BGB
Vorausverfügung über Miete oder Pacht
- Inhalt
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- Forderung; erlangt ein Dritter ein Recht an der Forderung, so geht es der Hypothek im Range vor.(2) Die
- Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfü
- ;gt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. Besteht die Verf
- (1) Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zugunsten des Hypothekengläubigers in
- ügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der
§ 42 ArbnErfG
Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
- Inhalt
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- Erfinder bleibt im Fall der Inanspruchnahme der Diensterfindung ein nichtausschließliches Recht
- Bestimmungen: 1.Der Erfinder ist berechtigt, die Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und Forschungst
- ätigkeit zu offenbaren, wenn er dies dem Dienstherrn rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor
- Lehr- und Forschungsfreiheit die Offenbarung seiner Diensterfindung ab, so ist er nicht
- zur Benutzung der Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit. 4.Verwertet
OLG Stuttgart - 101 U 7/12
Oberlandesgericht Stuttgart vom 05.02.2013
- Inhalt
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- wegen eines Verstoßes gegen das EU-Recht insgesamt nichtig. Mit der salvatorischen Klausel in § 13
- der Betriebsprämienregelung verfolgten Zwecke und des im EU-Recht verankerten Verbots der Umgehung
- Klausel in § 15 des Pachtvertrages wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam. Wegen der
- Parteien ist nicht ganz oder teilweise wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht nichtig, sondern wirksam
- Verpachtung und verstößt daher nicht gegen EU-Recht. Sie ist wirksam. 35Auf die Rechtsfolge einer
VG Aachen - 6 L 628/06
Verwaltungsgericht Aachen vom 01.12.2006
- Inhalt
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- zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Im Übrigen ist er unbegründet. 5 Das
- . November 2006 ausgeführt hat - im Ergebnis wohl nichts. 23"Politische Werbung" im Straßenraum ist in
- innerhalb der im Tenor im Rahmen des gerichtlichen Ermessens gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit
- GO NW nahe, dass eine solche Person Rechte nicht im eigenen Namen wahrnimmt (vgl. § 164 Abs. 1 des
- Einräumung der mit dem Antrag begehrten Rechtsposition für nicht vertretbar ansieht. Reicht eine
VG Koblenz - 4 K 774/09.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 22.02.2010
- Inhalt
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- , wenn auch rechtswidrige Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG in Verbindung mit § 1 LVwVfG enthielt
- sich dadurch auflösen, dass die in der Anlage 4 genannten Zeichen auch ortsfest mit Pfosten im
- erst recht für das Einbetonieren von Gegenständen in der Straße, sofern dadurch der Verkehr gefährdet
- Zufahrt zum Grundstück der Kläger (Flur 24, Parzelle 13/86) – in Einfahrtsrichtung nach rechts hin – in
- Hausfrau Bäcker ehrenamtlicher Richter selbständiger Kaufmann Zimmer für Recht erkannt: Die Klage
Widerrufsrecht jetzt auch bei Maklerverträgen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 31.07.2014
- Inhalt
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- ein eigenes Recht auf Provision verschafft, hängt von der Formulierung im Vertrag und den
- die Parteien abschlussbereit sind. Anders als im bisherigen Recht muss der Maklervertrag nicht mehr
- jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
- Am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Es
- . Von KATRIN DITTERT und MATHIAS MÜNCH,Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht 1. Was
BGH - 4 StR 417/01
Bundesgerichtshof vom 31.01.2002
- Inhalt
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- Staatsanwaltschaft mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision insoweit, als das
- materiellen Rechts. Beide Revisionen haben keinen Erfolg. 1. Nach den Feststellungen lebte der Angeklagte in
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 417/01 vom 31. Januar 2002 in der Strafsache
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das
- Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem
LG Köln - 11 T 96/02
Landgericht Köln vom 17.06.2002
- Inhalt
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- ausdrückliche Erklärung, die der Rechtspfleger zu Recht fordert, ist in der Ursprungserklärung der
- Rang der Rechte untereinander in die Haftung für die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte
- . 190 f. d.A. verwiesen. 8Die in formeller Hinsicht ordnungsgemäß erlassene Zwischenverfügung ist im
- dahingestellt, ob mit Streuer (Rechtspfleger 1992, 181 f.) davon auszugehen ist, dass bereits kraft
- so zu erreichen; sie war aber in jedem Fall gewollt, um die Miteigentumsanteile mit der Konsequenz
BAG - 6 AZR 712/07 TV
Bundesarbeitsgericht vom 30.10.2008
- Inhalt
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- Besitzstand des Arbeitnehmers im letzten Monat vor dessen Überleitung in den TVöD geknüpft. Das ist
- Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts. Art. 6 Abs. 1 GG ist eine wertentscheidende Grundsatznorm, die
- kinderbezogene Besitzstandszulage in rechnerisch unstreitiger Höhe. 2 Der Kläger ist bei der Beklagten
- Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) anzuwenden. Mit
- öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet. Der Kläger ist verheiratet und hat mit seiner Ehefrau zwei Kinder