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OLG Oldenburg - 5 W 77/07
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.06.2007
- Inhalt
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- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht …, den Richter am Amtsgericht … und den Richter am
- Klägerin (dazu: OLG Frankfurt GesR 2006, 217, 218), seine Reaktionen auf die zum Teil wenig
- § 411 Abs. 4 ZPO ab (BGH NJW 2005, 1869, 1870). Im vorliegenden Fall ist das Befangenheitsgesuch
- Klägerin vom 10. Mai 2007 (Bl. 92 d.A.) ist gemäß den §§ 406 Abs. 5, 567 Abs. 1 ZPO zulässig und in
- Gericht: OLG Oldenburg, 05. Zivilsenat Typ, AZ: Beschluss, 5 W 77/07 Datum: 28.06.2007 Sachgebiet
OLG Frankfurt - 6 U 79/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.06.2004
- Inhalt
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- 15.05.2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird auf Kosten
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 08.06.2004 Aktenzeichen: 6 U 79/03
- , Az.I ZR 100/04, ist in NJW-RR 2009, 620, veröffentlicht. Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am
- der Werbung für Humanarzneimittel zu stellen. Insoweit hält der Senat an seiner bereits im Urteil
- verkauften Erzeugnisse hinter dem mit § 4 Abs. 3 HWG verfolgten Allgemeininteresse am Schutz der
OLG Frankfurt - 10 U 133/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2009
- Inhalt
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- . Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 26
- (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 10 U 118/07; LG Frankfurt am Main, 2-23 O 249/04) zwischenzeitlich
- , 9das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.12.2007 aufzuheben und die Widerklage abzuweisen
- war dem Senat im Zeitpunkt der Abfassung des am Schluss der Sitzung vom 27.1.2009 verkündeten
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 10. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 13.03.2009 Normen: § 254 BGB, § 3
BGH - XII ZB 193/02
Bundesgerichtshof vom 16.07.2003
- Inhalt
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- Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Gerber
- den Klageweg bzw. das Mahnverfahren (OLG Frankfurt - 4. Zivilsenat - JurBüro 1989, 1545; OLG
- deshalb nicht festsetzungsfähig. Die Gegenmeinung (OLG München Rpfleger 87, 176; OLG Frankfurt - 12
- habe. Der Senat schließt sich der ersten Auffassung an. Gegenstand der Festsetzung im Verfahren nach
- Rechtsanwalt ein einfaches, billiges und schnelles Verfahren an die Hand, um seine "gesetzliche
KG Berlin - 2 W 68/07
Kammergericht vom 23.01.2007
- Inhalt
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- Beschwerdeführers zu 6. an. Demnach müsse die Ertragsbewertung um einen bereits am Bewertungsstichtag angelegten
- Ausgangsdaten vorausgesetzt – im Wesentlichen Plausibilitäten (LG Frankfurt/M. AG 2007, 42, 43; Großfeld
- ZIP 2007, 375, 379; LG Frankfurt AG 2007, 42, 47; Großfeld , Unternehmens- und Anteilsbewertung im
- Abschluss der Bewertung am 3. Mai 2002 mit durchschnittlich 201,89 Euro ermittelte. Jenen Wert
- übertragen. Dieser Beschluss ist am 23. Dezember 2002 im Handelsregister eingetragen worden. 3Bei der
VG Frankfurt (Main) - 7 K 869/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 17.06.2009
- Inhalt
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- Bevollmächtigten des Klägers die Akteneinsicht durch das Amtsgericht Frankfurt am Main gewährt worden
- anderen speziellen Zugangsrechten Anwendung. 11 Am 20.05.2009 hat die X AG (vormals XY-AG) den Einspruch
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Entscheidungsdatum: 17.06.2009 Normen: § 1 Abs 3 IFG, § 113
- gewähren.“ 3Daraufhin erließ die Beklagte am 16.02.2007 folgenden Bescheid: 4„Dem Antrag auf
- nicht rechtzeitigen Veröffentlichung und Mitteilung einer ad-hoc-Meldung im Zusammenhang mit dem
LSG Hessen - L 12 J 565/96
Hessisches Landessozialgericht vom 12.05.1997
- Inhalt
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- . Januar 1994 beim Sozialgericht Frankfurt am Main hat dieses den Rechtsstreit durch Beschluss am 25. März
- Tätigkeit zumutbar sei. Dr. gelangte in einem ärztlichen Gutachten vom 14. Mai 1993, das er im Auftrag der
- Beklagte verurteilt, dem Kläger ab dem 1. Mai 1995 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu gewähren. Zur
- ab dem 1. Mai 1995 Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Dauer. Zutreffend geht das
- Vordergericht davon aus, daß der Kläger ab dem 1. Mai 1995 die Tatbestandsvoraussetzungen des § 44
Rechtsvisualisierung: Rechtliche Inhalte mit Bildern erfolgreich vermitteln
Eva Engelken vom 14.04.2011
- Inhalt
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- Puppen. Für Jurastudierende hat Prof. Breidenbach an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt
- Lehreinrichtungen Dienstleistungen rund um juristische Texte und Bilder an. www.npridik.de und www.recht
- Strafverfahrensrecht sind damals entstanden. Am Anfang setzte ich lediglich Skizzen meines Chefs (Prof. Marxen
- Entwicklung und der didaktischen Vorzüge des Bildes kommen sie um das Thema gar nicht mehr herum. Im Übrigen
- Bestandteil der Lehre machte. Mein Part war es, die dafür nötigen juristischen Grafiken und PowerPoint
OLG Hamm - 13 U 99/99
Oberlandesgericht Hamm vom 29.03.2000
- Inhalt
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- sich am 06.06.1997 gegen 20.30 Uhr in H ereignet haben soll. 3Am Morgen des 06.06.1997 hatte der
- mit einer Laufleistung am Unfalltage von 160.145 Km und reparierten Vorschäden und (nicht reparierten
- Regelfall wartet man die Zusage für die Arbeitsstelle ab. Erst dann trifft man die erforderlichen
- 624/97 Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Januar 1999 verkündete Urteil der 3
- , daß der Pkw des Klägers am 06.06.1997 mit dessen Willen beschädigt worden ist, so dass dem Kläger kein
Immobilien: Wucher bei zu geringem Kaufpreis?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 26.11.2014
- Inhalt
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- Eigentumsumschreibung im Grundbuch entsprochen, so dass der Eigentumswechsel am Grundstück nun rückgängig zu
- nicht gegeben, wenn der Kaufpreis “nur” zu 50% vom Wert abweicht (OLG Frankfurt v. 14.5.2014 – 3 U 37/14
- regelt der Markt, könnte man denken. Dennoch kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten über
- € an und erhielten vom Käufer einen Mietvertrag. Der Marktwert der Wohnungen lag aber laut
- Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche
Erst der Kopf, dann die Sprache – Kommunikationstipps für Frauen
Eva Engelken vom 17.07.2013
- Inhalt
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- Bezahlung wert sind. Hieran hapert es am meisten. Eva Engelken: “Wir sind geprägt vom klassischen Frauenbild
- 2013 in Beruf und Chance vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv”.
- weiß man es erst dann), dass es beiden Seiten dann besser geht. Aber wenn Sprache der Schlüssel zu mehr
- Geld und Macht ist, sollten Frauen wohl auch an ihr arbeiten, denn bislang sind sie von
- Schritt: Sich selbst wertvoll finden Frauen, die ihren gerechten Anteil an gesellschaftlicher und
BGH - X ZR 48/03
Bundesgerichtshof vom 04.05.2004
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 20. Februar 2003 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zu anderweiter Verhandlung
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 48/03 Verkündet am: 4. Mai 2004 Wermes
- andererseits. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03 - OLG Frankfurt a. M. LG Frankfurt a. M. Der X
- des Patentinhabers an der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung einerseits und des Abnehmers am
- Fachmann hierzu anstellen mußte, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten
OLG Köln - 2 Wx 81/10
Oberlandesgericht Köln vom 21.07.2010
- Inhalt
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- N. am 24. Februar 2001 verstorben war, errichtete die Erblasserin am 10. Mai 2001 ein Testament vor
- . 23Die am 11. Juli 2009 ohne eigene Abkömmlinge verstorbene Erblasserin war in erster Ehe verheiratet
- mit Herrn I. X. M.. Mit ihm schloss sie am 10. Juli 1975 einen notariell beurkundeten Erbvertrag
- des Herrn M. am 9. Januar 1988 schlug die Erblasserin die Erbschaft aus allen Berufungsgründen aus
- beabsichtigte Eheschließung schlossen die Erblasserin und Herr N. am 9. November 1994 einen notariell
Urheberrecht: Forderungen nach Filesharing-Abmahnung verjähren in 3 jahren
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.01.2015
- Inhalt
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- werden können.So auch das Amtsgericht Frankfurt am Main (32 C 2305/14 (84)) und Amtsgericht
- zielen.Es handelt sich somit um einen quasi deliktischen Bereicherungsanspruch. Diese Vorschrift
- , der Werke der Musik oder Filmwerke dergestalt lizenziert, dass sie im Wege des Filesharings angeboten
- Bundesgerichtshof hat sich zur Frage der Verjährung von Lizenzansprüchen im Rahmen der Entscheidung
- hätte, mit der Klägerin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen
BVerfG - 2 BvR 806/08
Bundesverfassungsgericht vom 11.06.2008
- Inhalt
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- Verfassungsbeschwerde ging das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. S. am 5. Mai 2008 beim
- Landgericht Würzburg ein. Das Landgericht teilte am 9. Mai 2008 mit, dass als Hauptverhandlungstermine der
- Sachverständige H. gab am 18. Dezember 2007 eine Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigen Dr. A. ab
- Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Broß, Di Fabio und Landau am 11. Juni 2008 einstimmig beschlossen: Der
- die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. I. 2 1. a) Gegen den Beschwerdeführer erging am 28