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BFH - XI S 17/08
Bundesfinanzhof vom 12.03.2009
- Inhalt
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- ; vom 6. Mai 2008 IX S 12/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R752), selbst wenn eine
- des Senats für unzulässig erklärt bzw. als unbegründet zurückgewiesen wurden. Dagegen ist im Gesetz
- verstehen. 4b) Über die Anhörungsrügen ist mangels einer speziellen Regelung in der regulären Besetzung
- Mitwirkung dieser Richter ist nicht nach anderen Verfahrensvorschriften ausgeschlossen. Denn mit der
- Besorgnis der Befangenheit vorsähen, ist im Rahmen der Anhörungsrüge ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschlüsse
OLG Düsseldorf - II-3uf 21/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.07.2005
- Inhalt
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- Beklagte ist mit den Nachhilfekosten von mtl. 132 € für eine professionelle Nachhilfe in Englisch
- Rechtsbindungswille gefehlt, ist nicht recht nachzuvollziehen. Eine Aufrechnung scheitert schon an der
- gefragt worden. II. 56Die Berufung ist nach eingeschränkter Prozeßkostenhilfe-Bewilligung überwiegend
- unerheblich sind, stehen sie nicht außer Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Das gilt erst recht, weil
- schon frühzeitig, namentlich in der gymnasialen Unterstufe aufgetreten ist. Schließlich handelte es
BAG - 9 AZR 75/12
Bundesarbeitsgericht vom 17.09.2013
- Inhalt
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- - zu II 3 der Gründe). Im Streitfall ist die unwirksame Einlegung der Berufung nicht fristwahrend
- Klägerin Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt. In diesem Schriftsatz ist als
- Landesarbeitsgericht hat die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zu Recht als unzulässig verworfen
- . Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11 mwN). 9II. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, die
- - IV ZB 34/08 - Rn. 8). 112. Der Berufungsschrift der Klägerin ist nicht zu entnehmen, dass ihr
VG Kassel - 2 G 540/04
Verwaltungsgericht Kassel vom 23.03.2004
- Inhalt
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- 2003 in psychotherapeutischer Behandlung befindlich ist. Mit diesen Umständen hat sich der Gutachter
- materiellen Erteilungsvoraussetzungen - ist aber mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko für die
- vollständig neuen Führerschein machen zu müssen. Hierin ist ein außergewöhnlicher Grund im obigen Sinne
- Eilverfahrens stand. Zu Recht hat der Antragsgegner die Wiedererteilung von der Beibringung eines
- auszuräumen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das beigebrachte MPU-Gutachten
FG Baden-Württemberg - 4 K 4293/08
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 18.11.2008
- Inhalt
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- bürgerlichen Rechts (GbR) mit Hauptniederlassung in der polnischen Stadt Y. In dieser GbR haben sich
- im Streitfall jedoch nicht zu befürchten, da die mit den gemeinsamen Kindern in Polen lebende
- Bauleistungen erbringen zu können. 4 Im April 2005 bezog der Kl gemeinsam mit seinen
- Folgezeit fuhr der Kl in Abständen von eineinhalb bis zwei Monaten jeweils gemeinsam mit seinen
- [worden] und dadurch in Polen sozialversichert“ sei. 6 Mit seinem hiergegen eingelegten Einspruch
LSG Bayern - L 4 B 1060/08 KR
Bayerisches Landessozialgericht vom 31.03.2009
- Inhalt
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- mutwillig erscheint. Wie das Sozialgericht bereits zu Recht entschieden hat, bietet im vorliegenden
- Sozialgerichts und der Beklagten wird im Übrigen Bezug genommen. II. Die frist- und formgerecht eingelegte
- Recht die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Nach § 114 ZPO, der wie alle Vorschriften
- Prüfung vorschreibt. Rechtsanwältin O. ist im Beschwerdeverfahren selbst nicht mehr aufgetreten. Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
- Beklagte hat mit Bescheid vom 17.12.2007 und Widerspruchsbescheid vom 29.05.2008 die Anerkennung von
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 3461/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.04.1997
- Inhalt
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- Klage, soweit sie das auch in der Berufung formuliert Begehren erfaßt, zu Recht abgewiesen. Der Kläger
- . Transformationsgesetz in nationales Recht übergeleiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften
- offen bleiben, ob sich ein Kläger in Fällen, in denen, wie hier, ein ein subjektiv-öffentliches Recht
- Überalterung der vorzuhaltenden Impfstoffe entgegenwirkt. Im konkreten Fall hat sich der Beklagte zu Recht
- in Zukunft durch alle impfenden Ärzte zu vollziehen ist". Der Beklagte ist dem entgegengetreten und
BGH - 5 StR 473/05
Bundesgerichtshof vom 12.05.2005
- Inhalt
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- folgen. Mit der eigenständigen Bedeutung der Bemächtigungslage ist – in Abgrenzung insbesondere zu
- hat. Das Landgericht hat nämlich zu Recht den Schwerpunkt der Tat in den Misshandlungen auf der
- 5 StR 473/05 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 8. März 2006 in der Strafsache gegen
- Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft
- . des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und erpresserischem
Wochenendwitz
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 17.02.2012
- Inhalt
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- ©jcpoffet / pixelio.deDie Kuh war wiederholt Thema in diesem Blog. Sei es die "Kuh im deutschen
- Recht", die "Kuh-Charity-Partty", die Haftung für die Kuh Bella oder die Begegnung unserer
- Bundeslandwirtschaftministerin mit einem deutschen Bauern. Besagter Bauer hat eine kranke Kuh im Stall.Daher
- ?""Salmiak-Geist.", anwortet dieser.Eilig rennt unser Bauer in den Stall zurück und verabreicht der Kuh
- Salmiak-Geist.Nach einer Woche treffen sich beide Nachbarn wieder "Meine Kuh ist tot", sagt unser Bauer.Darauf der Nachbar:: "Meine damals auch."
§ 810 ZPO
Pfändung ungetrennter Früchte
- Inhalt
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- ;ndung für einen im Falle der Zwangsvollstreckung in das Grundstück vorgehenden Anspruch erfolgt ist.
- , solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- der Reife erfolgen.(2) Ein Gläubiger, der ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück hat
- erfolgt ist. Die Pfändung darf nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit
Datenherausgabe bei Facebook – So geht´s
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.10.2011
- Inhalt
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- freien Datenverkehr (Europäischen Datenschutzrichtlinie) wird betroffenen Personen das Recht in
- diese gegenüber Facebook zur Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte. Sie haben zu diesem Artikel
- Datenschutzbehörde eingeschaltet und Strafanzeige in 22 Fällen gegen Facebook erstattet hatte. Das
- publik gemachte Ergebnis hat die Facebook-Gemeinde wieder in Aufruhr gebracht, denn das soziale
- Netzwerk speichert die einmal erhaltenen Daten dauerhaft. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Der
BGH - 4 StR 464/03
Bundesgerichtshof vom 20.01.2004
- Inhalt
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- Unterbringungsentscheidung ist - wie die Revision zu Recht gerügt hat - rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht es unterläßt, in
- materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils mit
- Rangelei, in deren Verlauf Manfred W. ein Messer mit feststehender Klinge zog und dem Angeklagten vor
- Angeklagte das Messer dreimal mit erheblicher Intensität in den Rücken beziehungweise die Flanke des
- führte. Der Angeklagte begab sich in seine eigene Wohnung und teilte der Polizei telefonisch mit, er
OLG Celle - 3 U 22/04
Oberlandesgericht Celle vom 07.07.2004
- Inhalt
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- ist, ist nicht mehr im Streit, nachdem die Beklagte mit der Berufungserwiderung die Anlagen B 24
- Recht hingewiesen. Denn die auf Grund des Disagios zu erwartende Steuerersparnis wäre in jedem Falle
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 145, BGB § 164, BGB § 607 Leitsatz: Nimmt ein Darlehensnehmer, der bei
- Oberlandesgericht ... und den Richter am Oberlandesgericht ... für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin
- mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist, soweit die Klägerin beantragt hat
OLG Köln - 2 Ws 636 + 642/09
Oberlandesgericht Köln vom 06.01.2010
- Inhalt
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- lasse. II. 4Die weitere Beschwerde ist nach § 310 Abs. 1 Ziff. 3 StPO statthaft und auch im Übrigen
- zulässig, in der Sache aber nicht begründet. 6 Das Landgericht hat die Beschwerde zu Recht verworfen, da
- . Mit dem allgemeinen Erfahrungssatz, wonach derjenige, der einmal unredlich gewesen ist, das auch in
- ist. Mit der Aufdeckung der Straftat entsteht für den Beschuldigten eine neue Situation. Es kann nicht
- zu verschieben. Für eine solche Annahme reicht das Ermittlungsergebnis vorliegend aber nicht. Das dem
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 50/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2011
- Inhalt
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- Recht, bis es vom BVerfG kraft seiner nur ihm zukommenden Normverwerfungskompetenz mit Gesetzeskraft
- besitzt die angolanische Staatsangehörigkeit. Sie ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach
- 17.11.1998 lebt die Antragstellerin mit ihrem Sohn in L. Die Antragstellerin und ihr Sohn erhielten
- Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Mit Bescheid vom 23.09.2008 bewilligte die
- angefochtenen Entscheidung. Zu Recht hat das Sozialgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen