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LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 106/03 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2004
- Inhalt
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- Antragstellerin dem eher mit Rechts- denn mit tatsächlichen Ausführungen begegnet ist, mußte der
- eines anderen Hauses in den Krankenhausplan im Wege der Drittanfechtung mit einer Konkurrentenklage
- durchaus nicht der Fall ist. 6Im übrigen ist es zwar fragwürdig, daß die AOK im Ablehnungsschreiben
- mit Nichterreichen der streitigen OP-Zahlen entfällt. 7Nachdem der Vorsitzende des Senats in seiner
- 401) gebot keine andere Entscheidung. Das BVerfG hat hier das Recht eines von den Gerichten der
BGH - III ZR 28/08
Bundesgerichtshof vom 21.10.2004
- Inhalt
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- Gericht hat mit Recht einen Anspruch der Kläger auf Zahlung des in erster Instanz ausgeurteilten Betrages
- Kläger mit ihrer Revision nur geltend gemacht, ihr Schadenersatzbegehren sei im Umfang des in erster
- Harsdorf-Gebhardt und den Richter Hucke für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil
- über eine Eigentumswohnung in Emden, Wilhelm-Leuschner-Straße 35, mit der vormaligen Eigentümerin
- zustande gekommenen Beratungsvertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Finanzierung und der
Haustarif eines Betriebserwerbers nicht automatisch anwendbar
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.03.2015
- Inhalt
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- 08.07.2013, AZ: C-426/11). Im Streitfall gab das LAG nun dennoch dem Krankenpfleger recht. Er sei
- Fassung ist in Arbeitsverträgen üblich. 2013 hatte allerdings der EuGH entschieden, dass bei einem
- Gehaltserhöhungen zustehen, verstoße nicht gegen EU-Recht und auch nicht gegen das EuGH-Urteil aus 2013. Dies
- : © GaToR-GFX – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die
- -Brandenburg in Berlin in einem am Mittwoch, 18.03.2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: 24 Sa 1126
OLG Köln - 16 Wx 145/96
Oberlandesgericht Köln vom 22.07.1996
- Inhalt
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- weitere Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht den Beschluß des Amts
- ist vorrangig die Frage, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse vorliegen; in
- -gerichts abgeändert, soweit in ihm die Vergütung gegen die Staatskasse festgesetzt worden ist. Der
- Unterhaltsanspruch nach § 1610 BGB zusteht. Nach Auffassung des Senats ist im Fall der Notwendigkeit einer
- beabsichtigte Rechtsgeschäft mit ihren Kindern not-wendig geworden ist, handelt es sich für die
OLG Hamburg - 3 Nc 16/13
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 15.08.2013
- Inhalt
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- ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger
- Wahl der Ausbildungsstätte, hier also der Hochschule. Auch wenn Einschränkungen dieses Rechts im Rahmen
- 2013 auf 247 fest. Für die drei weiteren Studiengänge der Lehreinheit Recht ergaben sich aus der
- Lehreinheit Recht zugeordneten Bachelor-Studiengänge Finanzen und Versicherung bzw. Arbeits- und
- erfolgt. II. Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache Erfolg. 7 8 1. Die
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RA 194/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29.12.2004
- Inhalt
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- in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine gesicherte Aussicht, im Versorgungsfall
- entscheiden. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 27. Februar 2002 in der
- bundesdeutschem Recht, ist nicht geboten. Ein Wertungswiderspruch entsteht nicht dadurch, dass für
- Anstalt öffentlichen Rechts und ein volkseigenes Unternehmen gewesen. Bis zu ihrer Umwandlung in eine
- Arbeitsentgelte. Der im ... 1940 geborene Kläger ist Diplomingenieur (Urkunde der Universität R. vom 28. Januar
LSG Bayern - L 20 R 841/09
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.05.2010
- Inhalt
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- 27.06.2008 sei zu Recht ergangen, insbesondere seien die Tatbestandsvoraussetzungen der Nrn 2, 3 und
- - und Rentendezernenten von Rentenversicherungsträgern in Braunschweig). Mit Gerichtsbescheid vom
- nach § 48 Abs 4 SGB X zur Aufhebung - beginnend entweder mit Anhörung im Mai 2008 oder mit Zugang des
- zweiter Instanz Bezug genommen. II. Die fristgerecht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß
- Beklagte sich zu Recht auch auf die Nrn 2 und 4 des § 48 Abs 1 S 2 SGB X stützen konnte. Auch die
SozG Würzburg - S 15 AS 677/06
Sozialgericht Würzburg vom 08.11.2007
- Inhalt
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- ). Der Adressat muss in die Lage versetzt werden, seine Rechte und Pflichten zu erkennen, weshalb der
- setzt voraus, dass Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden. Es ist
- den Sanktionsbescheid in die Rechte des Klägers vorgenommen wird, muss dieser genau wissen, welche
- Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Zeitraum von Juni
- ihr drei Bewerbungen des Klägers, die erst im Mai geschrieben worden seien, eingegangen. Mit
VG Gießen - 10 E 3032/01
Verwaltungsgericht Gießen vom 15.04.2002
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe 22 Die zulässige Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im Übrigen
- Aufenthaltsgestattung ist zwar nur auf die Dauer des Asylverfahrens beschränkt, reicht aber bei dem später als
- Rechts, was sich ohnehin aus der Verfassungsnorm ergibt, und zieht aus der in ihr vorausgesetzten
- ist noch nicht entschieden. 7Bereits am 05.03.1997 beantragte der Kläger zu 1) die Einbürgerung in
- Verfolgter im Sinne der Anerkennung und zwar nicht nur in formaler, sondern auch in materiell
§ 41 ALG
Grundsatz
- Inhalt
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- Vorschriften dieses Abschnitts sind nur anzuwenden, soweit nicht nach über- oder zwischenstaatlichem Recht etwas anderes bestimmt ist.
- (1) Berechtigte, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, erhalten für diese
- Zeit Leistungen wie Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dies gilt auch
- für Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, soweit nicht die
- folgenden Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland etwas anderes bestimmen.(2) Die
OLG Köln - 16 WX 275/97
Oberlandesgericht Köln vom 14.11.1997
- Inhalt
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- Maßnahmen für andere Miteigentümer nachteilig sind. Damit wird das Recht der Sondereigentümer, mit
- Trittschall). Eine solche Einschränkung des Rechts der Sondereigentümer, mit ihrem Eigentum nach eigenem
- Gutdünken zu verfahren, ist nicht unbillig. Rechtskraft: unanfechtbar G r ü n d e 12Die in förmlicher
- Veränderungen in und an den Räumen, die im Sondereigentum stehen, wie Um-, An- und Einbauten sowie
- festgeschrieben haben. In diesem Fall ist nicht auf die DIN- Vorschriften, die nur einen Mindeststandard
§ 1 SÜG
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Inhalt
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- ;ffentlichen Stelle des Bundes oder in einem Teil von ihr tätig ist, die auf Grund des Umfanges und
- Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehö
- ;rde zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist,4.nach anderen Vorschriften einer Sicherheits
- verschaffen können, zuvor Sicherheitsüberprüfungen nach deutschem Recht durchzuführen
- , ist in diesen Übereinkünften festzulegen, welche Verschlußsachengrade des
§ 2 EnergieStV
Ordnungsgemäße Kennzeichnung
- Inhalt
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- über vorgelegt wird, dass das Gasöl nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
- 000 Liter bei 15 Grad Celsius gleichmäßig verteilt enthält. Wird ein zu geringer
- diese Kennzeichnungsstoffe in gleicher Weise (Rotfärbung) und mit vergleichbarer Zuverlä
- Bundesministerium der Finanzen bestimmt im Verwaltungswege, welche der in den anderen Mitgliedstaaten zugelassenen
- dann ordnungsgemäß gekennzeichnet im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 27 Abs
Anlage 3 UErgGDV 2
- Inhalt
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- nur dann in eine Sammelanmeldung aufgenommenwerden, wenn feststeht, daß das Recht nicht unter
- WB-Verfahren in einer Sammelanmeldung enthalten waren, mit Einzelanmeldungen im WB-Verfahren, c
- die 35. DVO/UGfällt.Nicht in einer Anmeldung sind zusammenzufassen: a) Ansprüche, die im WB
- -Verfahren rechtskräftig anerkannt sind, mit schwebenden WB-Anmeldungen, b) Anmeldungen, die im
- : ----------------------1) Bei Nachlaßdepots ist neben der Nachlaßbezeichnung der (Mit-)Erbe anzugeben, fü
§ 8 WpPG
Nichtaufnahme von Angaben
- Inhalt
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- ist in Textform gegenüber der im Prospekt als Empfänger des Widerrufs bezeichneten Person
- Kriterien oder Bedingungen, hat der Erwerber das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete
- der öffentlich angebotenen Wertpapiere (Emissionsvolumen) im Prospekt nicht genannt werden k
- ;chstpreis angeben. Enthält der Prospekt nicht die nach Satz 1 oder Satz 2 erforderlichen
- zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des