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LAG Hamm - 19 Sa 1045/05

Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.09.2005
Inhalt
  • . 3132Die Berufung hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat zu Recht festgestellt
  • , Kommentar zum Kündigungsschutz-recht, 6. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 17 m.w.N.). 2. Die von der Beklagten mit
  • arbeitet, übt jedoch kein Recht aus. Vielmehr ist bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die
  • zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist und deswegen nicht
  • . 26Nachdem der Kläger in der Berufungsverhandlung darauf hingewiesen worden ist, dass er die Darlegungs

VG Berlin - 2 K 89.09

Verwaltungsgericht Berlin vom 20.01.2009
Inhalt
  • urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Denn jedenfalls ist ausgeschlossen, dass Rechte ihrer Verfasser
  • Bezug genommen. 4Die Klägerin meldete im Mai 2005 bei der Beklagten Entschädigungsansprüche an. Mit
  • geltendes Recht, insbesondere gegen schwerwiegende Straftatbestände zu verstoßen und auf diese Weise
  • Revision beim BGH anhängig; mit einer Entscheidung werde in der zweiten Jahreshälfte 2011 gerechnet
  • begehrten Informationsgewährung ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten; sie hat

§ 99 GWB

Öffentliche Auftraggeber
Inhalt
  • ;ffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung
  • .andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen
  • Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen
  • Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfü
  • gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines

OLG Düsseldorf - II-7 UF 84/10

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.09.2010
Inhalt
  • Abtrennung ist daher – wie nach altem Recht – möglich , weil in der Versorgungsausgleichsfolgesache
  • die Zurückverweisung ausgeschlossen. Im Übrigen ist nun auch das in § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für die
  • ist eine Teilentscheidung möglich. a) 2930Teilentscheidungen wurden bereits nach früherem Recht dann
  • , doch ist eine Teilentscheidung im Hinblick auf das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur
  • bisherigen Recht (§ 1 Abs. 2 VAHRG, vgl. dazu BT-Drs. 9/2296), S. 11) mehrere Möglichkeiten: 53- Der

OLG Celle - 3 U 90/03

Oberlandesgericht Celle vom 24.09.2003
Inhalt
  • verwiesen. II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig; sie hat auch - im Sinne des Hauptantrags
  • . 1 Satz 2 lit. a, 1. Alt. LugÜ ist allerdings durch den im Jahr 1999 zwischen den Parteien
  • von Art. 17 LugÜ und ohne Rückgriff auf das nationale Recht zu beantworten ist (vgl. Kropholler, a. a
  • Sachverhalts zu ermöglichen. Sie erhält den Parteien das Recht, ein erstmals in der Sache selbst
  • : Bürgerliches Recht Normen: LugÜ Art. 17 Leitsatz: Das Schriftformerfordernis des Art. 17 LugÜ kann trotz

§ 155 SGB 5

Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen
Inhalt
  • Regelung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 enthält; in diesem Fall haben die übrigen
  • Versicherung sowie für Forderungen auf Grund zwischen- oder überstaatlichen Rechts. Der
  • Betriebskrankenkasse keinem Landesverband angehörte.(4) Reicht das Vermögen einer aufgel
  • sie als Gesamtschuldner. Reicht das Vermögen des Arbeitgebers nicht aus, um die Gläubiger
  • entsprechenden Hinweis enthält. Bekannte Gläubiger sind unter Hinweis auf diese Folgen zur

OLG Köln - 16 U 55/03

Oberlandesgericht Köln vom 22.03.2004
Inhalt
  • worden ist. Die zögerlichen Informationen gegenüber der I haben dazu geführt, dass sie sich - ob zu Recht
  • Rechtsschutzversicherungs-Vertrag Nr. ###1 gegen die I- Rechtsschutzversicherungs-AG im Zusammenhang mit dem vorgenannten
  • Teilerfolg. 3 Die Klage ist nicht in vollem Umfang begründet. 4Der Beklagte ist nur Zug um Zug
  • Deckungszusagen zu Recht wegen einer Informationspflichtverletzung widerrufen hat. Die I hat
  • Abstimmung mit ihr vor Einlegung der sofortigen Beschwerde hat sie ohnehin durch die Bewilligung in

BFH - V R 28/11

Bundesfinanzhof vom 25.04.2013
Inhalt
  • 2005, 81, Leitsatz 2, und in BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, unter II.4.b). 222. Im Streitfall ist
  • Revisionsbeklagte (Klägerin) handelt mit PKWs und verkaufte im Streitjahr 2004 zwei PKWs an eine in
  • . November 2012 XI R 17/12, Deutsches Steuerrecht 2013, 753, unter II.3.c bb), da das nationale Recht
  • Revision des FA, mit der es Verletzung materiellen Rechts rügt. Es fehle an einer Bevollmächtigung
  • damit als Geschäftsführer der GmbH ausgab und nach den Angaben in ihrem Personalausweis in E im

VG Köln - 11 K 763/02

Verwaltungsgericht Köln vom 14.03.2003
Inhalt
  • ferner in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise in das Recht auf informationelle
  • Persönlichkeitsrecht schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung das Recht des
  • , ein Namensschild mit Lichtbild sichtbar im Taxi anbringen zu müssen, wird in diesen Schutzbereich
  • die Gültigkeitsdauer zu bestimmen ist. Insbesondere hat die Absicht der Beklagten, in Absprache mit
  • Rechte in einem anderen Verfahren durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte

VG Düsseldorf - 19 L 4313/02

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15.11.2002
Inhalt
  • Verbindung mit § 920 Abs.2 ZPO voraus, dass das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und
  • . Januar 2001 - 19 K 11140/98 - , ZfJ 2001, 196 (198 unten rechts, mit zahlreichen Nachweisen), sowie
  • -Schule in N in Höhe eines monatlichen Betrages von EUR 455,05 beginnend mit Januar 2003 zu übernehmen
  • mit dem in die Zukunft offenen Antrag Leistungen für die Zeit nach dem Ende des laufenden Schuljahres
  • Anlehnung an den Vordruck, der im Prozesskostenhilfeverfahren Verwendung findet. Unabhängig von alledem ist

OLG Hamm - s OWi 81/08

Oberlandesgericht Hamm vom 14.02.2008
Inhalt
  • materiellen Rechts gebietet. Die amtsgerichtliche Beweiswürdigung ist in keiner Weise zu beanstanden
  • nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG. Danach ist die Rechtsbeschwerde in den Verfahren mit den sog. weniger
  • . Denn zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn der
  • . II. 45Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar rechtzeitig gestellt und formund
  • ist vorliegend kein Anlass ersichtlich. Der Betroffene greift im Übrigen auch nur die tatrichterlichen

LSG Berlin-Brandenburg - L 18 B 2267/07 AS

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.10.2007
Inhalt
  • Rechtsanwalt H im Ergebnis zu Recht abgelehnt; die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine
  • nichts anderes als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem der (Familien-)Versicherten
  • Behandlungskosten ausschließlich als „Bedürftige“ anzusehen, weil der Bedarf in ihrer Person entstanden ist
  • „eigenen Bedarf“ im Sinne des Sozialgesetzbuches – Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II
  • : BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1). Im Übrigen ist auch

BAG sagt „Nein“: doch keine 40 EUR-Pauschale im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.09.2018
Inhalt
  • Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf dem Baumaschinenführer in vollem Umfang recht gegeben, ihm also
  • eingeführte Vorschrift. Sie geht auf EU-Recht zurück und soll die allgemeine Zahlungsmoral bei
  • Pauschalentschädigung von 40,00 € greift im Arbeitsrecht nicht oder wirkt sich jedenfalls nicht
  • vorteilhaft aus, urteilte am Dienstag, 25.09.2018, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR
  • 26/18). Nach einem Eigentümerwechsel seiner Firma hatte im Streitfall ein Baumaschinenführer eine

§ 16 BetrAVG

Anpassungsprüfungspflicht
Inhalt
  • (zu Recht unterbliebene Anpassung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Anpassung zu einem sp
  • äteren Zeitpunkt nachzuholen. Eine Anpassung gilt als zu Recht unterblieben, wenn der
  • Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg 1.des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder2.der
  • Altersversorgung über eine Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 oder über eine Pensionskasse
  • im Sinne des § 1b Abs. 3 durchgeführt wird und ab Rentenbeginn sämtliche auf den

§ 9 DGBankSa

Inhalt
  • Recht, ein Mitglied seines Vorstandes in den Aufsichtsrat zu entsenden. 2.Von der Hauptversammlung k
  • mitgerechnet. Die Wiederwahl ist statthaft. 4.Gleichzeitig mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der
  • ür welches das Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat aufgerückt ist. Die Wahl von
  • erfolgen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8.Die von der
  • önnen als Aufsichtsratsmitglied nur Personen gewählt werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl das