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LAG Hamm - 19 Sa 1045/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.09.2005
- Inhalt
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- . 3132Die Berufung hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat zu Recht festgestellt
- , Kommentar zum Kündigungsschutz-recht, 6. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 17 m.w.N.). 2. Die von der Beklagten mit
- arbeitet, übt jedoch kein Recht aus. Vielmehr ist bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die
- zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist und deswegen nicht
- . 26Nachdem der Kläger in der Berufungsverhandlung darauf hingewiesen worden ist, dass er die Darlegungs
VG Berlin - 2 K 89.09
Verwaltungsgericht Berlin vom 20.01.2009
- Inhalt
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- urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Denn jedenfalls ist ausgeschlossen, dass Rechte ihrer Verfasser
- Bezug genommen. 4Die Klägerin meldete im Mai 2005 bei der Beklagten Entschädigungsansprüche an. Mit
- geltendes Recht, insbesondere gegen schwerwiegende Straftatbestände zu verstoßen und auf diese Weise
- Revision beim BGH anhängig; mit einer Entscheidung werde in der zweiten Jahreshälfte 2011 gerechnet
- begehrten Informationsgewährung ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten; sie hat
§ 99 GWB
Öffentliche Auftraggeber
- Inhalt
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- ;ffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung
- .andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen
- Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen
- Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfü
- gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines
OLG Düsseldorf - II-7 UF 84/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.09.2010
- Inhalt
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- Abtrennung ist daher – wie nach altem Recht – möglich , weil in der Versorgungsausgleichsfolgesache
- die Zurückverweisung ausgeschlossen. Im Übrigen ist nun auch das in § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für die
- ist eine Teilentscheidung möglich. a) 2930Teilentscheidungen wurden bereits nach früherem Recht dann
- , doch ist eine Teilentscheidung im Hinblick auf das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur
- bisherigen Recht (§ 1 Abs. 2 VAHRG, vgl. dazu BT-Drs. 9/2296), S. 11) mehrere Möglichkeiten: 53- Der
OLG Celle - 3 U 90/03
Oberlandesgericht Celle vom 24.09.2003
- Inhalt
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- verwiesen. II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig; sie hat auch - im Sinne des Hauptantrags
- . 1 Satz 2 lit. a, 1. Alt. LugÜ ist allerdings durch den im Jahr 1999 zwischen den Parteien
- von Art. 17 LugÜ und ohne Rückgriff auf das nationale Recht zu beantworten ist (vgl. Kropholler, a. a
- Sachverhalts zu ermöglichen. Sie erhält den Parteien das Recht, ein erstmals in der Sache selbst
- : Bürgerliches Recht Normen: LugÜ Art. 17 Leitsatz: Das Schriftformerfordernis des Art. 17 LugÜ kann trotz
§ 155 SGB 5
Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen
- Inhalt
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- Regelung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 enthält; in diesem Fall haben die übrigen
- Versicherung sowie für Forderungen auf Grund zwischen- oder überstaatlichen Rechts. Der
- Betriebskrankenkasse keinem Landesverband angehörte.(4) Reicht das Vermögen einer aufgel
- sie als Gesamtschuldner. Reicht das Vermögen des Arbeitgebers nicht aus, um die Gläubiger
- entsprechenden Hinweis enthält. Bekannte Gläubiger sind unter Hinweis auf diese Folgen zur
OLG Köln - 16 U 55/03
Oberlandesgericht Köln vom 22.03.2004
- Inhalt
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- worden ist. Die zögerlichen Informationen gegenüber der I haben dazu geführt, dass sie sich - ob zu Recht
- Rechtsschutzversicherungs-Vertrag Nr. ###1 gegen die I- Rechtsschutzversicherungs-AG im Zusammenhang mit dem vorgenannten
- Teilerfolg. 3 Die Klage ist nicht in vollem Umfang begründet. 4Der Beklagte ist nur Zug um Zug
- Deckungszusagen zu Recht wegen einer Informationspflichtverletzung widerrufen hat. Die I hat
- Abstimmung mit ihr vor Einlegung der sofortigen Beschwerde hat sie ohnehin durch die Bewilligung in
BFH - V R 28/11
Bundesfinanzhof vom 25.04.2013
- Inhalt
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- 2005, 81, Leitsatz 2, und in BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, unter II.4.b). 222. Im Streitfall ist
- Revisionsbeklagte (Klägerin) handelt mit PKWs und verkaufte im Streitjahr 2004 zwei PKWs an eine in
- . November 2012 XI R 17/12, Deutsches Steuerrecht 2013, 753, unter II.3.c bb), da das nationale Recht
- Revision des FA, mit der es Verletzung materiellen Rechts rügt. Es fehle an einer Bevollmächtigung
- damit als Geschäftsführer der GmbH ausgab und nach den Angaben in ihrem Personalausweis in E im
VG Köln - 11 K 763/02
Verwaltungsgericht Köln vom 14.03.2003
- Inhalt
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- ferner in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise in das Recht auf informationelle
- Persönlichkeitsrecht schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung das Recht des
- , ein Namensschild mit Lichtbild sichtbar im Taxi anbringen zu müssen, wird in diesen Schutzbereich
- die Gültigkeitsdauer zu bestimmen ist. Insbesondere hat die Absicht der Beklagten, in Absprache mit
- Rechte in einem anderen Verfahren durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte
VG Düsseldorf - 19 L 4313/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15.11.2002
- Inhalt
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- Verbindung mit § 920 Abs.2 ZPO voraus, dass das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und
- . Januar 2001 - 19 K 11140/98 - , ZfJ 2001, 196 (198 unten rechts, mit zahlreichen Nachweisen), sowie
- -Schule in N in Höhe eines monatlichen Betrages von EUR 455,05 beginnend mit Januar 2003 zu übernehmen
- mit dem in die Zukunft offenen Antrag Leistungen für die Zeit nach dem Ende des laufenden Schuljahres
- Anlehnung an den Vordruck, der im Prozesskostenhilfeverfahren Verwendung findet. Unabhängig von alledem ist
OLG Hamm - s OWi 81/08
Oberlandesgericht Hamm vom 14.02.2008
- Inhalt
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- materiellen Rechts gebietet. Die amtsgerichtliche Beweiswürdigung ist in keiner Weise zu beanstanden
- nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG. Danach ist die Rechtsbeschwerde in den Verfahren mit den sog. weniger
- . Denn zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn der
- . II. 45Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar rechtzeitig gestellt und formund
- ist vorliegend kein Anlass ersichtlich. Der Betroffene greift im Übrigen auch nur die tatrichterlichen
LSG Berlin-Brandenburg - L 18 B 2267/07 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.10.2007
- Inhalt
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- Rechtsanwalt H im Ergebnis zu Recht abgelehnt; die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine
- nichts anderes als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem der (Familien-)Versicherten
- Behandlungskosten ausschließlich als „Bedürftige“ anzusehen, weil der Bedarf in ihrer Person entstanden ist
- „eigenen Bedarf“ im Sinne des Sozialgesetzbuches – Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II
- : BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1). Im Übrigen ist auch
BAG sagt „Nein“: doch keine 40 EUR-Pauschale im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.09.2018
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- Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf dem Baumaschinenführer in vollem Umfang recht gegeben, ihm also
- eingeführte Vorschrift. Sie geht auf EU-Recht zurück und soll die allgemeine Zahlungsmoral bei
- Pauschalentschädigung von 40,00 € greift im Arbeitsrecht nicht oder wirkt sich jedenfalls nicht
- vorteilhaft aus, urteilte am Dienstag, 25.09.2018, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 8 AZR
- 26/18). Nach einem Eigentümerwechsel seiner Firma hatte im Streitfall ein Baumaschinenführer eine
§ 16 BetrAVG
Anpassungsprüfungspflicht
- Inhalt
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- (zu Recht unterbliebene Anpassung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Anpassung zu einem sp
- äteren Zeitpunkt nachzuholen. Eine Anpassung gilt als zu Recht unterblieben, wenn der
- Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg 1.des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder2.der
- Altersversorgung über eine Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 oder über eine Pensionskasse
- im Sinne des § 1b Abs. 3 durchgeführt wird und ab Rentenbeginn sämtliche auf den
§ 9 DGBankSa
- Inhalt
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- Recht, ein Mitglied seines Vorstandes in den Aufsichtsrat zu entsenden. 2.Von der Hauptversammlung k
- mitgerechnet. Die Wiederwahl ist statthaft. 4.Gleichzeitig mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der
- ür welches das Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat aufgerückt ist. Die Wahl von
- erfolgen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8.Die von der
- önnen als Aufsichtsratsmitglied nur Personen gewählt werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl das