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Anhang EV HeimG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. X Sachgebiet H Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1096)
- Inhalt
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- Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
- , richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht. ...
- in Kraft: ... 12.Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 763
- , 1069)mit folgender Maßgabe:Heimverhältnisse, die beim Wirksamwerden des Beitritts bestehen
AG Köln: Verwertbarkeit von Videoaufnahmen im Strafverfahren
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 02.03.2016
- Inhalt
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- Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegen. Das AG Köln verweist darauf – im Ergebnis zu Recht – dass im
- Beim Amtsgericht Köln (526 Ds 490/14) ging es um die Frage, ob Videoaufnahmen einer Person im
- : Verwertbarkeit von Videoaufnahmen im Strafverfahren” weiterlesen
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 4726/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.12.2008
- Inhalt
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- Medizinprodukte (BfArM) habe zu Recht auf der Grundlage von § 29 Abs. 3 Satz 2 AMG die
- -, Arzneimittel & Recht 2008, 238. 7Das BfArM war daher befugt, die von der Klägerin angegriffene
- Anzeige geltenden Recht. 9Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2008 - 3 C 14.07 -, NVwZ-RR 2008, 692 und - 3
- C 15.07 -, Arzneimittel & Recht 2008, 184; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2008 - 13 A 4034/05
- -, juris. 10Prüfungsmaßstab ist mithin Art. 3 § 7 Abs. 3a Satz 2 Nr. 5 AMG in der Fassung vom 11
BFH - IV B 67/07
Bundesfinanzhof vom 11.07.2007
- Inhalt
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- Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten ist oder nicht
- Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, die dem materiellen Recht oder dem
- in der im Streitfall anzuwendenden Fassung darf ein Steuerbescheid, soweit er nicht vorläufig oder
- Klägerin herausgestellte Rechtsfrage ist damit offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG in
- -Beschluss in BFH/NV 2007, 1265). Hiernach ist eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen auch
EuG - F-92/05
Gericht der Europäischen Union vom 18.12.2008
- Inhalt
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- diesen Rechtsordnungen eigen ist. Demzufolge ist die im belgischen Recht vorgesehene theoretische
- , Slg. ÖD 2007, I‑A‑1‑0000 und II‑A‑1‑0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die
- . 723/2004 (im Folgenden: neues Statut), die gemäß ihrem Art. 2 am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist
- der Praxis für die Organe nur in Ausnahmefällen vorgesehen, die im Übrigen in dem Schreiben, mit dem
- Königreich Belgien nicht das, was mit den im ersten Rechtszug gestellten Anträgen, wie sie in Randnr. 32
FG Niedersachsen - 4 K 170/12
Niedersächsisches Finanzgericht vom 19.12.2012
- Inhalt
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- Durchschnittssatzgewinns einbezogen. Für die Umsatzsteuer müsse dies erst recht gelten. Im Übrigen stehe es dem
- andere Kostenfaktoren zu behandeln. Im Übrigen hat das FA zu Recht darauf hingewiesen, dass der Kläger
- Urteil vom 14. Mai 2009 IV R 47/07 (BStBl. II 2009, 900) habe der Bundesfinanzhof (BFH) auch die dem
- zu Recht auf der Grundlage der Bruttoeinnahmen ermittelt. 12Nach § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG sind
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erbracht werden. Eine Dienstleistung in diesem Sinne ist auch
“Gewohnheitsrecht” auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 22.02.2012
- Inhalt
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- “Weihnachtsgeld” finden Sie bei Unternehmensarbeitsrecht, Mit Fug und Recht und RAe Breuning und Winkler.
- Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 17.02.2012 (AZ: 8 Sa 1099/11). Im
- rechtlichen Anspruch habe, vergleichbar mit Vorschriften in einem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber lehnte
- entstanden. Der klagende Arbeitnehmer habe auch nicht den Eindruck erweckt, dass er auf sein Recht
- eine Weihnachts- und Urlaubsgeldnachzahlung in Höhe von insgesamt 13.257,46 € gefordert. Er
“Gewohnheitsrecht” auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Thorsten Blaufelder vom 22.02.2012
- Inhalt
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- “Weihnachtsgeld” finden Sie bei Unternehmensarbeitsrecht, Mit Fug und Recht und RAe Breuning und Winkler.
- Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 17.02.2012 (AZ: 8 Sa 1099/11). Im
- rechtlichen Anspruch habe, vergleichbar mit Vorschriften in einem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber lehnte
- entstanden. Der klagende Arbeitnehmer habe auch nicht den Eindruck erweckt, dass er auf sein Recht
- eine Weihnachts- und Urlaubsgeldnachzahlung in Höhe von insgesamt 13.257,46 € gefordert. Er
§ 34a GVGEG
- Inhalt
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- des Gefangenen Anträge stellen. Die Kontaktperson ist im Einverständnis mit dem
- Gefangenen und im weiteren Verlauf ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse mit; sie kann im Namen
- unabweisbar ist.(3) Über die Beiordnung einer Kontaktperson und deren Auswahl aus dem Kreis der im
- ür wichtige Gründe vorliegen.(4) Der Gefangene hat nicht das Recht, einen bestimmten
- Rechtsanwalt als Kontaktperson vorzuschlagen.(5) Dem Gefangenen ist mündlicher Verkehr mit der
VG Gießen - 8 K 4071/08.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 12.05.2010
- Inhalt
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- höherrangiges Recht verstoße. 75 Als Ermächtigungsgrundlage für die Satzung komme nur § 81 Abs. 2 HBO in
- unter § 138 HGO und verletzt im Übrigen das Recht (1.); Ermessensfehler sind nicht ersichtlich (2
- wird von dem Beklagten auch nicht in Abrede gestellt. Die satzungsrechtliche Verpflichtung ist auch im
- Recht Bedenken (Böhm, a.a.O., S. 248). 131 (c) Ob darüber hinaus die Solarthermiepflicht im Sinne des
- nämlich durch die an bestimmte Voraussetzungen anknüpfende Solarthermiepflicht in ihrem Recht
BGH - 2 StR 150/13
Bundesgerichtshof vom 30.07.2013
- Inhalt
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- worden ist (Fälle II. 2.-7. der Urteilsgründe); b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der
- Verurteilung wegen Raubs in Fall II. 1. der Urteilsgründe ist rechtsfehlerfrei und kann bestehen bleiben. 33
- Besitzes an Betäubungsmitteln ein vom Recht anerkannter Vermögensschaden ist, ist jedenfalls nicht
- ) schuldig gemacht. Verurteilt worden ist der Angeklagte wegen Erpressung in sechs Fällen als
- ausschließen. Dies führt zur Aufhebung in diesen Fällen und im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 22. Die
LG Bonn - 3 O 501/90
Landgericht Bonn vom 17.05.1991
- Inhalt
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- ist als höchstpersönliches Recht des Verletzten ausgestaltet, so daß es auf eine Ausgleichung
- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 O 501/90 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Beklagte, der sich im Juni 1990 in erheblicher Geldnot befand, betrat am #.#.19## gegen 12.45 Uhr die
- Schädigung des Stammhirns und erhebliche Verletzungen mit offenen Wunden am Kopf und im Ohrbereich
- E sei mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 50 bis 60 Stunden monatlich in der Spielhalle beschäftigt
OLG Köln - 27 UF 314/99
Oberlandesgericht Köln vom 02.02.2000
- Inhalt
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- anzuschließen. Die gesetzliche Rentenversicherung nach deutschem Recht beruht unabhängig davon, ob und in
- Anwartschaft auf eine sogenannte AOW-Pension niederländischen Rechts mit einem Ehezeitanteil von
- Verhältnisse, insbesondere des beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit
- Entscheidung des Versorgungsausgleichs im Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht-Geilenkirchen
- pp.. Gründe 1Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 23Zu Unrecht beanstandet die
BGH - 3 StR 53/02
Bundesgerichtshof vom 23.05.2002
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 53/02 vom 23. Mai 2002 in der Strafsache gegen
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der
- freiwillig zwei Schmuckstücke ausgehändigt hatte und der Angeklagte später in dem Streit mit S. um die
- den Tathergang im Zusammenhang mit dem Messerstich konnte der Zeuge sich nicht mehr erinnern, räumte
- widerlegbar angesehen und ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo von einer Notwehrlage ausgegangen, zumal
§ 1 UrhWahrnG
Erlaubnispflicht
- Inhalt
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- Verwertungsgesellschaft im Sinne dieses Gesetzes. Übt eine einzelne natürliche Person die in Absatz 1
- der Erlaubnis, gleichviel, ob die Wahrnehmung in eigenem oder fremdem Namen erfolgt.(2) Absatz 1 ist
- Personengemeinschaft die in Absatz 1 bezeichnete Tätigkeit aus, so ist sie
- auf die gelegentliche oder kurzfristige Wahrnehmung der bezeichneten Rechte und Ansprüche
- zur Wahrnehmung anvertrauten Rechte oder Ansprüche nicht geltend machen. Ihm steht das