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OLG Karlsruhe - 2 UF 206/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12.12.2006
- Inhalt
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- Antragsteller begehrt die Einräumung des Umgangs mit seinen Kindern. 5 Er habe ein Recht auf den Umgang mit
- Kindern im Vordergrund. Der Kontakt zu dem leiblichen Vater sei das Recht der Kinder; daher entspreche
- Bezugspersonen des Kindes ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung
- (BVerfG, FamRZ 2004, 1857), hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Familienlebens. In die
- Ausübung dieses Rechts darf eine Behörde nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in
BGH - VII ZR 58/07
Bundesgerichtshof vom 10.04.2008
- Inhalt
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- Position des Schuldners muss aber erst recht im Verhältnis zum bisherigen Gläubiger vermieden
- Halfmeier für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 13. Zivilsenats des
- Bürgschaft. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1998 kündigte die Beklagte an, den Klägern im Laufe des
- abgetretenem Recht zustehenden angeblichen Forderung der Beklagten gegen die Kläger. Diese erklärten
- mit den streitgegenständlichen Forderungen im Rechtsstreit vor dem Landgericht P. sei die Verjährung
BSG - S 12 KR 539/06
Bundessozialgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- zu erfolgen hat (ebenso BGH, NJW 1997, 1636, 1637; OLG Köln, VersR 1994, 498, 500). Dabei reicht in
- Sozialgerichtsbarkeit ist eröffnet. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen in beiden Instanzen die Beteiligten
- Beklagten, der bis Ende Juli 2006 eine Apotheke in Koblenz betrieben hat, für im März 2004 und Februar
- . Aufl 2005, § 51 RdNr 61) und beim LSG innerhalb der Monatsfrist eingegangen ist. 8 In der Sache
- hat die Klage daher zu Recht vor dem SG Koblenz erhoben. 9 1. Ob eine Streitigkeit öffentlich
SozG Berlin - S 20 R 2697/05
Sozialgericht Berlin vom 25.09.2006
- Inhalt
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- (RÜG) könne der Kläger keine Rechte herleiten. Dieser ordne in Anlehnung an das Recht der ehemaligen
- Zeiten des Arbeitseinsatzes während des Strafvollzugs seien nach dem Recht der Deutschen Demokratischen
- Zeitraum zu Recht nicht rentenrechtlich berücksichtigt. Eine Berücksichtigung als Beitragszeit komme
- zu Recht abgewiesen. Einen Anspruch darauf, dass die Beklagte die Zeit vom 18. Januar 1982 bis zum 17
- Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Mai 2005 ist dadurch, dass die Beklagte dem Kläger mit
LG Karlsruhe - 3 O 35/07
Landgericht Karlsruhe vom 04.07.2008
- Inhalt
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- Rechtsätzen unterworfen ist, welche ein Sonderrecht staatlicher Instanzen darstellen. Der im Recht der
- persönlichen Ehre gründende Abwehr- und Widerrufsanspruch ist im bürgerlichen Recht ebenso anerkannt
- Rechtsanwaltskosten. 2Sie ist Fraktionsvorsitzende der …-Fraktion im Gemeinderat der Stadt P. Der Beklagte ist
- Meinung sein. Dies bleibt in einem Gremium, wie dem Gemeinderat nicht aus und ist aus meiner Sicht
- auch gut so. Sich allerdings so zu „vergaloppieren“ wie Frau …. in o.g. Sitzung hat mit
OLG Koblenz - 2 U 898/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 01.02.2007
- Inhalt
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- gegeben ist. Es liegt kein unberechtigter Eingriff in den Zuweisungsgehalt eines frE.n Rechts vor. Dem
- ist das Grundstück des Gasthauses "G." ihm zu Alleineigentum übertragen worden. Im Zusammenhang mit
- nicht in einer Stellung, die einem Grundschuldbesteller oder Bürgen zukommt. Er ist nicht
- für den Sicherungszweck erforderlich ist (in Anknüpfung an BGHZ 109, 67, 69 f., 71 f. = VersR 1989
- verstorbenen B. (Erblasser). Der Erblasser hat nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1974 das in der
§ 927 BGB
Aufgebotsverfahren
- Inhalt
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- Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden
- beweglichen Sache. Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahren nur zul
- ässig, wenn er gestorben oder verschollen ist und eine Eintragung in das Grundbuch, die der
- ;mer in das Grundbuch eintragen lässt.(3) Ist vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses
- (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im
§ 1 HypKrlosErklG
- Inhalt
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- zwar nicht abhanden gekommen oder vernichtet ist, wenn er jedoch von demjenigen, der das Recht aus
- (1) Ein Hypothekenbrief über eine Hypothek, mit der ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- belegenes Grundstück belastet ist, kann auch dann für kraftlos erklärt werden, wenn er
- Wohnsitz in dem Gebiet hatte, in dem die Maßnahme getroffen worden ist.
- der Hypothek geltend machen kann, infolge einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht
OLG Köln - 16 WX 238/96
Oberlandesgericht Köln vom 22.01.1997
- Inhalt
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- dieses Gegenantrags erst in der Beschwerdeinstanz ist von dem Landgericht zu Recht als zulässig
- unteren Terrasse ist auch nicht wegen Verwirkung ausgeschlossen. Ein Recht ist verwirkt, wenn der
- Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht
- Umstände hinzutreten, die das Vertrauen in die weitere Nichtausübung des Rechts zu rechtfertigen vermögen
- 100/89 -, WE 1990, 172 ). Der Antragsteller kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg
OLG Celle - 14 U 113/02
Oberlandesgericht Celle vom 12.06.2003
- Inhalt
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- ist, hat das Landgericht nicht festge-stellt. Auch das zu Recht: Denn wie bereits dargelegt, ist es
- -eingefahren ist. Insgesamt hat das Landgericht daher zu Recht ein Alleinverschulden der Zeugin
- : Bürgerliches Recht Normen: STVO § 8, STVO § 37 Leitsatz: Wer eine vor einer Kreuzung stehende
- Richters am Landgericht ####### für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das am 8. April 2002
- Rotlicht in den Kreuzungsbe-reich hineingefahren ist. Die Zeugin ####### hat - was verständ-lich ist
OLG Oldenburg - 3 U 69/11
Oberlandesgericht Oldenburg vom 21.03.2012
- Inhalt
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- erreicht habe. In diesem Moment habe er im Rückspiegel das Scheinwerferlicht des sich mit einer
- des Beklagten zu 3) gerade nicht feststeht. Im Einzelnen: Zu Recht hat das Landgericht angenommen
- .). Zu Recht hat das Landgericht das Vorliegen eines solchen typischen Sachverhalts im vorliegenden Fall
- vom 15. Juni 2010 ausdrücklich hingewiesen. Zu Recht hat das Landgericht daher im Ergebnis dem
- , dass das Seitenteil des Aston Martin hinten rechts höchstwahrscheinlich mit dem Seitenteil hinten links
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 7/08 R ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.11.2008
- Inhalt
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- Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht und mit ausführlicher und inhaltlich vollumfänglich
- ASt´ in zu Recht und mit zutreffender Begründung verneint; auch insoweit verweist der Senat auf die
- die AG´in bereits im Bescheid vom 28.11.2007 ausdrücklich und zu Recht hingewiesen hat, die
- vorbehalten. 25Etwas anderes ergibt sich weder aus über- noch aus zwischenstaatlichem Recht, § 6 SGB IV
- 30.11.2006 für die ASt´in, wobei umstritten ist, ob diese als sog selbständige Nachunternehmer oder als
BGH - III ZR 191/00
Bundesgerichtshof vom 20.06.2000
- Inhalt
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- Amtshandlung (Senatsurteil BGHZ 137, 11, 15 m.w.N.). c) Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht die
- außer Kraft getreten ist, waren die entsprechenden Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik
- Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dörr für Recht erkannt: Die
- ist. In dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Verkäuferin, die öffentlich-rechtlichen
- Erschließungsvertrag nicht nach und ist seit Ende 1994 zahlungsunfähig. Die Bürgschaft war nicht fristgemäß in
§ 39 SachenRBerG
Mehrere Erbbaurechte auf einem Grundstück, Gesamterbbaurechte,
Nachbarerbbaurechte
- Inhalt
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- Zeiten in das Grundbuch eingetragen werden. Der gleiche Rang ist im Grundbuch zu vermerken; einer
- herrschenden Grundstück verfügt werden. Das Erbbaurecht ist im Grundbuch als Nachbarerbbaurecht zu
- Erbbaurechte in einer Hand bleiben. Über das Erbbaurecht kann nur zusammen mit dem Eigentum am
- Zustimmung der Inhaber der anderen Erbbaurechte wie der Inhaber dinglicher Rechte an diesen bedarf es
- erster Rangstelle bestellten Erbbaurechte wie Rechte an einem anderen Grundstück zu behandeln.(2
LG Mönchengladbach - 6 C 247/03
Landgericht Mönchengladbach vom 11.08.2004
- Inhalt
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- Entscheidung vorgelegt. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 23Zu Recht hat das
- . Diesem Festsetzungsgesuch ist der Beklagte entgegengetreten. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das
- in der Annahme tun, dass zunächst ein persönliches und mündliches Gespräch erforderlich ist. Diese
- . 6Die Kammer hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.
- Erstattung der Reisekosten, wenn die persönliche Anwesenheit ihres Prozessbevollmächtigten im Termin wegen