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BAG - 3 AZR 445/08
Bundesarbeitsgericht vom 16.02.2010
- Inhalt
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- Gesamtbetriebsvereinbarung beruht. Die Regelung ist deshalb an § 75 Abs. 1 BetrVG zu messen. Danach gilt (zum Ganzen
- Berücksichtigung dessen müssen die Merkmale, an welche die Gruppenbildung anknüpft, die Differenzierung bei den
- folgenden Differenzierungsgrund zu messen. 33Der Differenzierungsgrund muss auf vernünftigen und
- 21727/08 -). Denn die Unterstützungskasse hat gegen den Arbeitgeber, in dessen Bereich die zusätzlichen
BSG - S 14 RA 124/98 S
Bundessozialgericht vom 23.10.2003
- Inhalt
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- Beförderungs- und Prämierungsvorschläge erwiesen sei, dass sich dessen Aufgabenbereich auf weit mehr als die
- gelte für die Festnahme des "Schmierers von Feindparolen"; durch dessen Verhaftung sei das Recht
- Maßnahmen an rechtsstaatlichen Kriterien messen lassen mussten. Ausreichender und zugleich
- benennt keine exakten Maßstäbe, an denen sich messen lässt, wann eine dem Entschädigungsberechtigten
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 180/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.02.2000
- Inhalt
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- zu gewähren. Eine Versagung dessen könne allenfalls im Einzelfall, nicht jedoch generell
- Verweigerung dessen sachlich gerechtfertigt sei. Die Realisierung eines Zugriffs auf das blanke Medium sei
- beruhe und dessen Abs. 1 weiter gefasst sei als Abs. 1 des § 33 TKG. Selbst bei Anwendbarkeit des
- Nutzung. Die beigeladene Wettbewerberin verlange denn auch keinen Zugang zum Netz oder zu Teilen dessen
- , nämlich die Förderung von Wettbewerb und nicht dessen Beeinträchtigung sowie der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2084/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.07.2009
- Inhalt
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- Disziplinarvorgesetzte des Klägers dessen fristlose Entlassung; der Bataillonskommandeur befürwortete dies
- mit dessen Äußerung, der Kläger habe während des Konsums meist die Stube verlassen, werde der
- mündliche Verhandlung ergangene Urteil, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, hat das
- widerspreche jeder Lebenserfahrung. Hierfür spreche auch die Behandlung der Aussage des Zeugen T. . Dessen
- Ermessen eingeräumt. Dessen Ausübung ist erst dann zu beanstanden, wenn das Gericht bestimmte, nach
LAG Hamm - 2 Sa 595/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.09.2009
- Inhalt
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- bestellt, nachdem er durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25.06.2008 bereits als vorläufiger
- Übernahme des Betriebes sei dessen Fortführung durch den Übernehmer. Die tatsächliche Inbesitznahme der
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 3730/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.08.1997
- Inhalt
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- , Tätigkeitsbericht der LIS Essen 1992, S.79. 35Die Schutzwürdigkeit der Kläger wird auch nicht
- Anteil an der Gesamtfläche aufweisen. Die Versiegelung des Blockinnenbereichs und dessen Bebauung ist
LSG Hamburg - L 1 RJ 92/01
Landessozialgericht Hamburg vom 19.07.2006
- Inhalt
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- Arbeitzeit und hierdurch bedingtes unregelmäßiges Essen, hervorgerufen würden, könne er seine
- Beruf des Klägers ist dessen über Jahre ausgeübte Tätigkeit als Kraftwagenführer im Postdienst
BPatG - 34 W (pat) 363/03
Bundespatentgericht vom 31.07.2007
- Inhalt
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- Dampferzeugungstechnik, 6. Ausg., Herausg. VGB und FDBR, Vulkan-Verlag, Essen 1989, D9 VGB Kraftwerkstechnik
- die Richtung des Merkmals 6 führen, nicht jedoch zu dessen besonderer Ausgestaltung und keinesfalls
Der Betrieb wird verkauft. Verliere ich jetzt meinen Arbeitsplatz? Ihre Fragen zum Betriebsübergang werden hier beantwortet.
Rechtsanwältin Simone Weber vom 09.05.2016
- Inhalt
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- Firmenangestellten der alten Firma sowie diejenigen, die von anderen Firmen dort regelmäßig essen
- beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 1091/05 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.07.2005
- Inhalt
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- Diskussion (ebenso: Landessozialgericht Essen, Beschlüsse vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER und L 9 B
- besteht, deren Versicherungsschutz neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Partner und die
Datenschutz in der Datenwoche: Jahresrückblick 2012
Dr. Sebastian Kraska vom 29.12.2012
- Inhalt
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- . November 2012. Digitaler Gipfel in Essen. 16. November 2012. Datenschützer: Die überforderte Zunft. 18
- ”. 4. Juni 2012. Facebook für Kinder unter 13 ist ein heißes Eisen. 8. Juni 2012. Hasso-Plattner
BAG - 8 AZR 180/12
Bundesarbeitsgericht vom 21.02.2013
- Inhalt
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- öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, dessen
- Dienstpostens werden daher die Anforderungen bestimmt, an denen konkurrierende Bewerber zu messen sind (BAG 16
- - 7 Sa 1247/10 - BeckRS 2012, 75317; LAG Hessen 7. November 2005 - 7 Sa 473/05 - NZA-RR 2006, 312
- ; LAG Hessen 28. August 2009 - 19/3 Sa 340/08 - Rn. 55, DÖD 2010, 79; wohl auch Neumann in Neumann
OLG Köln - 18 U 35/92
Oberlandesgericht Köln vom 29.10.1992
- Inhalt
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- Beitrags-Belastungskriterium anerkannt. Im übrigen würden hierdurch die schutzwürdigen Inter-essen der
- berücksichtigen, dessen Höhe maß-geblich für die Bemessung des Insolvenz- Risikos sei. Außerdem
- Sonderbeiträgen auf Banken auf den Bereich eines Prüfungsverban-des, dessen Garantiefondsmittel zur
- nachvollziehbar und lassen im Inter-esse aller Mitglieder der Beklagten den Ausschluß eines Rechtsanspruchs
LSG Hamburg - L 1 KR 17/06
Landessozialgericht Hamburg vom 11.10.2006
- Inhalt
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- § 71 SGG mwN). So verhält es sich hier. Der 5. Senat des erkennenden Gerichts hat in dessen Urteil
- auch auf die Exploration des Klägers am 9. Oktober 2001 in dessen Wohnung stützte. Dr. N. bestätigte
- Rücknahme gerichtlicher Maßnahmen die Kompetenz des Betroffenen in dessen eigenen Angelegenheiten
- dessen beeinträchtigte affektive Schwingungs- und Steuerungsfähigkeit. Gegen diese Annahme sprächen
BGH - I ZR 135/98
Bundesgerichtshof vom 04.05.2000
- Inhalt
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- Klägerin als Absenderin im Luftfrachtbrief, dessen Beweisvermutung (Art. 11 Abs. 1 WA) sich auch auf
- Speditionsvertrages, nach dessen - vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes gültigen - Leitbild
- , daß der von einem Spediteur beauftragte Frachtführer dessen besondere Stellung nach deutschem
- unterliegt. Unerheblich ist auch, daß der mit Willen des Schuldners in dessen Geschäftskreis eintretende