Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 120 von 194
Miles & More – Auszahlung von Prämienmeilen in Euro - CLLB reicht Klage vor dem LG Frankfurt ein
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 16.05.2019
- Inhalt
-
- München, 16.05.2019. Nachdem die Lufthansa Miles & More den zunächst auß
- ückgewiesen hat, hat die Kanzlei CLLB nunmehr am heutigen Mittwoch, den 16.05.2019, Klage beim zust
- ändigen Landgericht Frankfurt eingereicht. Nach Auffassung des Klägers handelt es sich bei
- & More nach Auffassung der von der Kanzlei vertretenen Meilensammler um ein E-Geldgeschäft
- Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f
HessVGH - 1 UE 1496/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.08.1992
- Inhalt
-
- selbst. 4Die Oberpostdirektion in Frankfurt a.M. erließ unter dem 2.10.1985 den am 4.10.1985
- VwGO -- entsprechend -- im Zusammenhang mit der am 14.8.1985 ausgesprochenen Zuweisung eines anderen
- sowie den Widerspruchsbescheid der Oberpostdirektion Frankfurt a.M. vom 2.10.1985 aufzuheben und das
- Senatsbeschluß vom 4.6.1986 -- 1 TH 763/86 --). 25 Entsprechendes gilt, wenn man das im
- wurde. 5Mit am 3.9.1985 bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingegangenem Schriftsatz seiner
First Solar, second, on the dole
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 18.04.2012
- Inhalt
-
- Frankfurt an der Oder liegt im Osten der wirtschaftlich höchst strukturschwachen Region
- Anlagenbauern. Auch, weil man nicht auf ein komplexes Produkt setzt. Und da fängt das Problem an: Im Grunde
- . (Bitte geben Sie beim Kommentieren den Prügel an der Rezeption ab!)
- ernsthaft: Man musste sich doch wundern, warum Ostbrandenburg bei einer auf Preis ausgerichteten
- “ sehr wenig ist, wenn man ein Produkt austauschbar überall fertigen kann. Die Gemeinsamkeiten hören aber
Werberecht: Lebensmittelwerbung – Lecker & Gesund … ?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.05.2012
- Inhalt
-
- geworden, welches das OLG Frankfurt a.M. (6 U 40/11) beschäftigte. Hier hatte man oben die
- – denken wir nur an die Schokolade, mit der man beim Essen abnimmt. Solange es die noch nicht gibt, muss
- persönlichen Wertung unterliegt, ist es noch lange nicht besonders Gesund; man denke hier nur an die vielen
- Kalorienzahl eine “4%”, dafür bei den “angenemhmen” Vitaminen & Co. teilweise “78%”. Im konkreten
- Hervorhebung erzeugt: Zwar handelt es sich bei dem Wort “wichtig” an sich um einen offenen Begriff, der Raum
OLG Düsseldorf - I-6 U 241/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.12.2006
- Inhalt
-
- der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 22. Mai 2003 habe deshalb die
- mit der Beschlussfassung am 22. Mai 2003 war ein Verstoß gegen § 319 Abs. 3 Nr. 6 HGB a.F. nicht
- zur Hauptversammlung am 22. Mai 2003 verletzt. Insoweit teilt der Senat die Auffassung des
- und am folgenden Montag im Original beim Landgericht eingegangen und der Beklagten demnächst im Sinne
- erst an siebter Stelle um 15.15 Uhr zu Wort kam. Er nahm an der Hauptverhandlung – wie oben dargelegt
LAG Hessen - 9 TaBV 202/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.02.2009
- Inhalt
-
- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2005 – 20 BV 538/05 – teilweise abgeändert. Die
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag durch Beschluss vom 5. Okt. 2005 – 20 BV 538/05
- , 27den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Okt. 2005 – 20 BV 538/05 – abzuändern
- BetrVG) am 1. März 2005 bekannt gemacht hat. Auf den Vortrag des Betriebsrats im Schriftsatz vom 29
- den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung zu beurteilen. Im Februar 2005 dauerte die am 1. April
§ 4 WpHG
Aufgaben und Befugnisse; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
-
- , durch den Richter anzuordnen. Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Gegen die
- ;glich eingeholte gerichtliche Entscheidung ist das Amtsgericht Frankfurt am Main.(4b) Die Bundesanstalt
- Richter anzuordnen. Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main. Gegen eine richterliche
- übermittelt werden.(3f) Die Bundesanstalt kann von Marktteilnehmern, die an Spotmärkten im
- Bundesanstalt die Gegenstände beschlagnahmen. Beschlagnahmen sind, außer bei Gefahr im Verzug
OLG Köln - 17 W 221/05
Oberlandesgericht Köln vom 07.11.2005
- Inhalt
-
- , dass an der ab 1. Januar 2002 geltende Rechtslage durch die Änderung des Gesetzestextes im Hinblick auf
- VV) erstattungsfähig. 12Mit dem OLG Frankfurt (GRUR-RR 2005, 104) und dem OLG Hamburg - 8 W 51/05
- Oberlandesgerichten Frankfurt und Hamburg vorgenommene Auslegung die zutreffende ist, ergibt sich zudem
- abgeändert und wie folgt neu gefasst: Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2005 sind
- wird die Höhe der Gebühr bestimmbar. Wollte man § 140 Abs. 3 MarkenG n. F. so verstehen, dass mit der
Keine zusätzlichen Kosten für Rechnung in Papierform in AGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.04.2014
- Inhalt
-
- Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1 U 26/13) hat sich in einer viel beachteten Entscheidung
- , speziell wenn man an Stromlieferung oder Gaslieferungen denkt, Vorgaben, dass eine Rechnung mit
- das Gesetz hier einen sehr engen Anwendungsraum vorsieht. Im Verhältnis zu Unternehmern wird man damit
- es hier zwei Alternativen, wobei im Rahmen einer Werklieferung oder im Zusammenhang mit Arbeiten an
- sollte.Ansprüche auf AbrechnungFestzuhalten ist, dass jedenfalls am Ende niemand schutzlos ist. Ein Verbraucher
OLG Frankfurt - 6 U 154/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.03.2007
- Inhalt
-
- Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. abgeändert. Der Eilantrag wird unter Aufhebung
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Normen: § 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG Entscheidungsdatum
- vergleichbare Printmedien. Tenor Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 4.10.2006 verkündete
- gegeben, weil es am Erfordernis der Wettbewerbshandlung i.S.v. § 2 I Nr. 1 UWG fehlt. Bei Anwendung
- beanstandeten Äußerung befinden, auf welche man erst nach mehrfachem „Weiterklicken“ von der Startseite
OLG Rostock - Ist das (Verbands-)Auge blind, darf der Verband andere UWG-Verstöße auch nicht abmahnen ...
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
-
- betroffen. Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – dies allerdings im Kontext der Klagebefugnis
- Garantiefragen. Das in der Anlage K 81 vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom
- Konstellation schon deshalb verbieten, weil es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main – angesichts
- Frankfurt am Main eine Verletzungshandlung vom 19.03.2019, die somit jedenfalls in zeitlicher Hinsicht
- . Vielmehr mahne er auch eigene Mitglieder ab, mache – im Einzelfall – auch eigenen Mitgliedern gegenüber
HessVGH - 5 UE 178/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.09.1985
- Inhalt
-
- Fahrzeughalter umzulegen. 15 Die Beklagte beantragt, 16das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom
- auf Verschuldungsmomente abgestellt werden müßte. 5Mit seiner am 15. Mai 1984 beim
- der Einsatzkosten der Feuerwehr in Höhe von 61,20 DM in Anspruch. 4Der Kläger legte dagegen am 20
- stützen. Das danach erforderliche Interesse des Klägers am Einsatz oder an der Leistung der
- sei somit nicht Störer im polizeirechtlichen Sinne. 13 Die Beklagte hat gegen das ihr am 7. Januar
Germanenangst in Heidiland
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 03.05.2012
- Inhalt
-
- und zu arbeiten. Oder in Großbritannien oder eben der Schweiz – zwei der Länder mit der größten und am
- Ungute ja glaube ich in Frankfurt, also in Deutschland; die Schweizer hatten da immer schon so eine Ahnung).
- . Das Auslandsjournal ist eigentlich seriös. Gyrosangst? Stellen wir uns mal vor, man hätte – bezogen
- unpassend rübergekommen? Mit der Schweiz empfindet man da kein Mitleid, denn die Deutschen scheinen
- Kahn voll und man solle die Zuwanderung begrenzen. Dabei – meinte ein Experte verschmitzt – macht die
OLG Frankfurt - 5 W 53/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.07.2010
- Inhalt
-
- Frankfurt am Main vom 5. März 2008 abgeändert. Die angemessene Barabfindung wird auf 125,58 € je Aktie
- geplante Squeeze out wurde von der Gesellschaft erstmals am 8. Mai 2002 bekanntgegeben (vgl. Bl. 924
- d. A.), die Mitteilung der vorgesehenen Abfindungshöhe erfolgte sechs Tage später am 14. Mai 2002
- Ergebnisabführungsvertrag, der am 14. Februar 2000 ins Handelsregister der A AG eingetragen wurde und in dem eine
- Gewährung der angebotenen Barabfindung in Höhe von 89,24 €. Der Beschluss wurde am 20. August 2002 im
OLG Frankfurt - 16 U 45/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.07.2009
- Inhalt
-
- Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main
- mündlichen Verhandlung erfolgt. 11 Der Kläger beantragt, 12 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
- an Fluß1; die ‚B’ ist ein Teil des Mediengiganten.“ In der „A-Zeitung“ veröffentlichen Sie am 14
- worden sei. Es fehle auch an einer unverzüglichen Zuleitung, da das Urteil am 20. Februar 2009
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Norm: § 10 Abs 2 PresseG HE Entscheidungsdatum