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Blekko, die neue Nerd-Suchmaschine

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann vom 28.08.2010

Ranking rechtswissenschaftlicher Fachzeitschriften

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann vom 26.08.2010

USA: Sind gute Noten doch wichtiger als Uni-Prestige?

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann vom 20.08.2010

Street-View-Debatte: Der Blick von außen

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann vom 19.08.2010

Das Sommerloch ...

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann vom 17.08.2010
Inhalt
  • erlaubt sein! Erst recht nicht, wenn neuerdings sogar eine Premium-Bezahlversion von Streetview

Nachteil der Normalfallmethode

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann vom 10.08.2010

OLG Köln - 27 UF 314/99

Oberlandesgericht Köln vom 02.02.2000
Inhalt
  • anzuschließen. Die gesetzliche Rentenversicherung nach deutschem Recht beruht unabhängig davon, ob und in
  • wirtschaftlichen Ungleichgewichts eine Koch zum des Versorgungsausgleichs allgemein in Betracht, wenn der
  • Verstoßes gegen Treue und Glauben nach § 242 BGB anzulegen sind, so dass allgemeine
  • Anwartschaft auf eine sogenannte AOW-Pension niederländischen Rechts mit einem Ehezeitanteil von

BVerwG - 8 B 7.13

Bundesverwaltungsgericht vom 01.07.2013
Inhalt
  • maßgebliche Recht geändert wird, dem eine allgemein verbindliche Außenwirkung zukommt. Die Änderung der
  • 13.12.2006 - 8 C 25.05 - die allgemeinen Rechtsauffassungen und die allgemeine Rechtspraxis der deutschen
  • der Einheit oder Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Diese Voraussetzungen

BGH - 4 StR 179/00

Bundesgerichtshof vom 13.06.2000
Inhalt
  • ) Zu Recht sehen der Beschwerdeführer und der Generalbundesanwalt einen Rechtsfehler auch darin, daß
  • Gesamtstrafe erörtert. Der Senat kann jedoch nicht ausschließen, daß sie sich allgemein, mithin auch bei allen
  • .). Deswegen ist es unzulässig, eine nur allgemeine, nicht konkretisierte Störung der sexuellen
  • Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat zum

LG Bonn - 5 S 210/03

Landgericht Bonn vom 14.01.2004
Inhalt
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Die lediglich psychisch vermittelte Kausalität
  • Schlagworte: HWS-Distorsion, geringe Anstoßgeschwindigkeit Normen: §§ 286, 287 ZPO Sachgebiet: Recht
  • Recht die Klage in vollem Umfang abgewiesen hat. 10Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen
  • die Tatsache, dass diese erstmals nach dem Unfall auftraten. Andererseits ist allgemein bekannt
  • allgemeine Lebensrisiko verwirklicht (vgl. OLG Nürnberg r+s 2003, 174; Nothoff, VersR 2003, 1499

OLG Köln - 25 WF 79/93

Oberlandesgericht Köln vom 20.07.1993
Inhalt
  • Recht zurückgewie-sen, weil, wie sie zutreffend ausgeführt hat, die Rechtsnachfolge weder bei dem
  • BAföG gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht
  • gegeben" sei, hat die Rechtspflegerin mit Recht zurückgewiesen. Offenkundig im Sinne von § 291 ZPO und
  • solche Tatsachen, die entweder allgemein verbreitet sind, ein allgemein anerkanntes Wissen enthalten
  • betreffenden Verfahren und Abläufe sind aber weder allgemein noch gerichts-bekannt. Im übrigen ist

OLG Frankfurt - 23 U 175/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.12.2009
Inhalt
  • Die Vorerfahrung mit den beiden Swaps der Bank Y sei zu Recht berücksichtigt worden. Die Klägerin
  • erzielt werden kann, steht dem nicht entgegen. Dies muss erst recht gelten, wenn ein Unternehmen
  • einer transparenten Ausarbeitung der Geschäftsbedingungen berufen kann, da das AGB-Recht in
  • deswegen nicht festgestellt werden. 66 c) Es stellt sich weiterhin die Frage, ob die Klägerin zu Recht den
  • fünf Jahren hat. Es ist allgemein üblich, dass derjenige, der ein Vertragsverhältnis vorzeitig

Verzicht auf Urheber-Nennung unwirksam

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 07.03.2015
Inhalt
  • allgemein auf ihr Recht benannt zu werden oder auf jegliche Nutzung verzichten können.Ein Synchronsprecher

VerfGH Berlin - M auf 1.692

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein
  • % befreit gewesen. Die vom Amtsgericht der Sache nach vertretene Ansicht, er habe das Recht verwirkt
  • Beschwerdeführer sich auf ein Recht zur Rückforderung von unter Vorbehalt gezahltem Mietzins berufe
  • Mängel der Mietsache angezeigt, deren Beseitigung verlangt und sich sinngemäß das Recht der
  • Beschwerdeführer das von ihm geltend gemachte, in § 537 BGB bestimmte Recht zustand, und nach Verneinung dieser

Vereinbarung über Rückzahlung von Fortbildungskosten kann auch mündlich gültig sein!

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.01.2015
Inhalt
  • Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.08.2012 berief (AZ: 3 AZR 698/10). Danach sei eine allgemein gehaltene
  • aus den AVR übernommene Rückzahlungsvereinbarung aber als „allgemeine Geschäftsbedingung“ anzusehen
  • , betonte das LAG. Eine Rückzahlungsklausel müsse „die Rechte und Pflichten des Vertragspartners der