Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann

Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
10117, Berlin
Experte
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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Venture Capital und Startups
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Zivilrecht Bilanzrecht
17.08.2010

Das Sommerloch ...

... ist immer für einige großartige Wortmeldungen gut. Insbesondere die Debatte um Google Streetview ruft die Spezialisten auf den Plan:Bei der Polizei wird die Entwicklung mit Sorge gesehen. Durch den neuen Internetdienst können Kriminelle die Objekte in aller Seelenruhe betrachten. Sie können sehen: Wie ist das Haus gesichert? sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt der F.A.S. Das ist unbestreitbar wahr. Auf den Streetview-Bildern sind solche Sicherungsmaßnahmen überdies wesentlich besser zu erkennen als auf selbstgeschossenen Fotos oder gar - horribile dictu - in der flauen Wirklichkeit. In jener flauen Wirklichkeit ist es zudem auch nicht gestattet, einfach in eine fremde Straße zu laufen, um sich fremde Häuser anzuschauen bzw. deren Sicherungsmaßnahmen auszukundschaften. Was im flauen wirklichen Leben nicht erlaubt ist, darf auch nicht im Internet erlaubt sein! Erst recht nicht, wenn neuerdings sogar eine Premium-Bezahlversion von Streetview angeboten wird, die noch mehr beängstigende Funktionalitäten bietet.Gleichzeitig hegt er Zweifel, ob die neuen Möglichkeiten umgekehrt auch von der Polizei genutzt werden können: Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist.Dann sollten die rechtlichen Grundlagen schnellstmöglich geschaffen werden! Bis dahin kann man ja vielleicht mit Hilfe eines Stadtplans virtuelle Streifenfahrten vornehmen.